Vorab nochmals: Spannend - gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten.
Kein weiterer Termin - darf also diverse Stunden dauern -
und 150++ Seiten Schriftsatz 5 Werktage vorher eingereicht, Beweisanträge und Gutachten. An alle, die in der Nähe wohnen, bitte kommen. Trier ist leider verkehrstechnisch nicht optimal erreichbar, aber sicherlich leichter als eine Reise zum Mond. Wir brauchen
- moralische Rückendeckung für unsere 2 Mitstreiter dort
- und Protokollierer
einer Verhandlung, die es so wohl noch nicht so oft oder bisher gar nicht gegeben hat.
Alles Nähere im Terminkalender im Forum: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608Und wie immer, um Enttäuschung zu vermeiden, es ist in keiner Weise voraussehbar, wie das Gericht damit umgehen wird. "Nichts Genaues weiß man nicht" - erst nach der Schlacht wissen Feldherren, wie sie ausging.
Aber alles wurde vorbereitet für die Aussicht eines total spannenden Ablaufes.
Und auch, dass engagierte Mitstreiter sich treffen, ist ja wohl ein Wert an sich und etwas Feines.
Wir sind hier in einer Kategorie für Klagehilfen. Also nun Hilfreiches für alle, was da praktiziert wurde - hier etwas Weiteres:
Liebe Mitstreiter, macht Akteneinsicht bei Gericht! Unter irgendeinem Namen ruft jemand zunächst bei Gericht an und klärt die Uhrzeiten für Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht.
Sodann unangemeldet hin zum Verwaltungsgericht inklusive Personalausweis und Fotoapparat - Smartphone-Kameras praktisch alle nicht ausreichend gut einstellbar für den Job.
"Ablichtungen" sind erlaubt, bei vielen Gerichten mit Kopiergerät, ansonsten immer per Foto.
Alles ablichten, was ihr bisher nicht erhalten hattet. Also schon mal alle Seiten mit handschriftlichen Vermerken der Richter.
Wenn abfällige Bemerkung über den Bürger = Kläger der Sache, wunderbar, das könnte Munition abgeben für Antrag auf Befangenheit.
Aber viel interessanter, da können 10 und mehr Seiten von ARD / Beitragsservice drin sein, die dem Gericht nur in 1 Ausfertigung zugingen und die dem Bürger = Kläger nie überstellt wurden. Ja, das gibt es! Da bestehen vielleicht sogar Absprachen.
Dann kann man ja mal Terminvertagung beantragen für Auswertung von darin enthaltenen wichtigen Informationen. Wenn das klappt, hat man schon mal ein paar Monate gewonnen.
Manchmal bleibt einem schlicht der Atem weg bei dem, was man generell in den Akten bei Gericht sieht und erstmals erfährt. Gerichte rechnen mit Akteneinsicht, wenn überhaupt, dann eigentlich nur durch Rechtsanwälte - und die beißen nicht, sind ja "Organe der Rechtspflege".
Wir Bürger und Kläger aber, wir sind auf Beißreflex programmiert.
Wenn ein Super-Schriftsatz von 150 Seiten vor Ort eingereicht wird, dann erst die Akteneinsicht und erst dann den Schriftsatz abgeben. Das geschieht dann nicht bei der Abteilung Akten-Registratur, sondern bei der Poststelle. Denn die Akte wandert nach Einreichung zum Richter und von da an könnte es laufend wundersame Gründe geben, wieso die Akteneinsicht leider gerade nicht möglich ist immer dann, wenn man dort auf der Matte steht.
Beim Aktenabgeben immer 1 Kopie von Seite 1 mitbringen. Auf diese bekommt man dann einen Eingangsstempel mit handschriftlicher Empfangsbestätigung aufgedrückt.
Auch bei der ARD-Anstalt kann man seine Akte einsehen.Die wird "elektronisch" geführt. Wenn nichts anderes geht, dann dürfte als "Ablichtung" immer das Fotografieren des Bildschirms gehen.
Und hier nochmals der Hinweis auf den Gutachten-Trick, damit eure Akte hoffentlich auf Eis gelegt wird.Schriftsätze können kurz sein und von 100++ Seiten Gutachten begleitet sein.
Beispielsweise die Texte der Juristen, die Gutachten in unserem Sinn gemacht haben oder auch Zeitschriftenausätze.
(Urheberrechts-Probleme? Ich weiß nicht, ob die Frage sich überhaupt stellt - jedenfalls nicht bei herausgepickten Einzelseiten eines Gutachtens.)
In der anhängigen Sache war es nicht einmal ein Trick, sondern ein Gutachten von 140 Seiten ("RR-Analyse") war wirklich Bestandteil der diversen Beweisanträge.
Das geht immer - bei Widersprüchen, gegen Ankündigung von Vollstrecktung, jederzeit zur gerichtlichen Akte, und schäbige Bürger senden immer eine Kopie an das persönliche Büro des Intendanten mit der Bitte, gegen die Falschbearbeitungen einzuschreiten. Das mögen Intendanten ausgesprochen gerne und freuen sich ungemein über den Beitragsservice für diese Bereicherung ihres Schreibtisches - Klartext, das produziert auf die Dauer hausintern Stunk.
Zweck der Sache: Die Akte wird auf die Dauer derart unübersichtlich, dick und hausintern ärgerbelastet, dass alle Bearbeiter einen Bogen um sie machen, jedenfalls oft oder meistens oder fast immer. Wenn keine Liebesbriefe mehr von ARD / Beitragsservice für die Rundfunkabgabe in eurem Briefkasten landen, ihr werdet den Liebesschmerz der Trennung von Bett und Briefkasten sicherlich verkraften können.