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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 19. April 2018, 12:36

Titel: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 19. April 2018, 12:36
Ist bereits im Terminkalender:
Donnerstag, den 26. April 2018 Verhandlung um 11:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
- unser mehrjähriger Mitstreiter @lieven bringt hier seine Erfahrung ein -
- für die Klägerin, die Person X,
- und auch die Erfahrung anderer - denn: 

Es Ist das Pilotverfahren für eine gemeinsam überdachte Vorschlaghammer-Strategie bei der Klageverhandlung:
Über PM Persönliche Mitteilungen hatten einige der juristischen Mitdenker des Forums kommentierend teilgenommen, als der Embryo dieser Beweisantrag-Strategie vor einigen Wochen entstand.
Das wurde dann außerhalb des Forums erweitert...erweitert... und nun hat es über 10 Seiten und liegt ab heute dem Gericht vor.

Das Diabolische dabei ist:
- Profät di Abolo, du hast uns alle zum Sündigen verführt -
Die Beweisanträge sind darauf gerichtet, dass das Gericht alle seine eigenen Urteile 2013...2018 juristisch zu legitimieren hätte, ob Fehlurteile oder nicht.

Spannung! - Völlig offen ist, wie ein erstmals damit konfrontiertes Gericht damit umgehen wird.
Also: Hinfahren, zuhören, selbst "Tatort" verblasst, nachdem dies behauptete 5 Jahre währende Unrecht gegen 20 Prozent der Bürger dem Gericht zur Eigenkritik aufbereitet wurden. 


Wir brauchen Protokollierer für die Auswertbarkeit im Sinn von "Zeugen-Protokoll"!
Wir brauche moralische Rückendeckung im Saal für lieven, der hier für die anwesende Klägerin Person X und für uns alle die Aufgabe meistert (Nichtzuschauer, Geringverdiener).

Teilnehmer: Bitte PM - Persönliche Mittellung

 -an lieven
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
Falls sich Besonderes noch vor der Verhandlung ergibt, können alle Besucher dann rechtzeitig über PM informiert werden.

Damit endet der Querverweis zum Terminkalender. Im nächsten Beitrag Kleinauszüge aus dem Inhalt, wie es sich gehört in dieser Forums-Kategorie der Klagebegründungen.
Das mag dann jeder für eigene Zwecke nutzen - auch schon in Schriftsätzen, damit es zu einer Klageverhandlung vielleicht gar nicht mehr kommt.

Bescheidenheit: Neue Strategien klappen selten im ersten Anlauf.
Vielleicht wird alles rasch weg gefegt? Schwer vorstellbar, wie. Aber abwarten und zur Vermeidung von Enttäuschung den Tag mit einer Erwartung Null beginnen.

Im Enttäuschungsfall schauen wir uns die Begründung an und dann kommt irgendwo anders eine entsprechend nachgebesserter nächster Angriff.
Auch deshalb sind protokollierende Teilnehmer wichtig, um das Ambiente der richterlichen Reaktion zu erfahren und dann geeignet umzusteuern.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 20. April 2018, 10:03
Hier wie versprochen ein paar Auszüge:
Zitat
... ... fehlende Rechtsgrundlage für die Rundfunkabgabe festzustellen: Es besteht ein Inkassoverbot.

(1) Beantragt wird,durch Stellungnahme-Einholung beim Bundesaußenministerium bestätigt zu erhalten, dass für die Rundfunkabgabe in ihrer grundlegend veränderten Version seit 2013 niemals die zwingend vorgeschriebene Einholung der EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen erfolgte: Unterlassung der "Notifizierung". 

Dem Beklagten bleibt es unbenommen, diese Klärung überflüssig zu machten, indem diese in informierten Kreisen allgemein bekannte Unterlassung in diesem hier anhängigen Verfahren ausdrücklich bestätigt wird.
Durch die zuständigen EU-Stellen wurde die Rundfunkabgabe als "staatliche Beihilfe" (Subvention) und als "Steuer" kategorisiert. Das neue Konzept seit 2013 unterlag damit der Notifizierungspflicht von Subventionen zwecks Erhalt einer Genehmigung.

Beiträge ohne diese Genehmigung unterliegen einem Inkassoverbot nach EU-Recht,
das insoweit unmittelbarinländisch wirkt.
Faktische Rückwirkung durch Umdeutung in zivilrechtliche "Bereicherung"
kommt bei mir nicht in Betracht: Es liegt bei mir Nichtzuschauer-Status vor. Also kann die Rundfunkabgabe von mir nicht verlangt werden.

Laut Entscheidung des EuGH
in Sachen Calster (Rs. C-261/01 u. C-262/01) gilt, dass Abgaben, für die einDurchführungsverbot besteht und die ein Verwendungszusammenhang mit der finanzierten Beihilfe haben, von den Abgabenschuldnern zurückverlangt werden können.
EuGH, Rs. C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249 - van Calster
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=48339&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Man lese insbesondere Rn. 44-54.

(BET-01) - (2) Sofern das Gericht die Rechtslage als nicht eindeutig entscheidbar ansieht, wird Richtervorlage seitens des Gerichts beim EuGH hiermit beantragt.
Es bleibt dem Gericht unbenommen, sich den entsprechenden Teilen der bereits bestehenden Richtervorlage des Landgerichts Tübingen anzuschließen. Haupttext der Richtervorlage: Siehe Anlage

Zitat
.. antrag, dass die Beklagte eine Liste aller Sicherungskopien meiner Daten liefert, damit die Einhaltung des ab / seit Mai 2018 EU-weit geltenden Datenrechts von mir geprüft werden kann,
insbesondere bezüglich der Ansprüche auf Datenlöschung; nach Datum und Standort der Sicherungsserver.

(DAT-01) (2) Zu listen sind:

a) Sämtliche Datenbank-Kopien und deren physischer Standort auf Servern in... und in ...
Es wird darauf hingewiesen, dass üblicherweise wegen Katastrophenschutz Sicherungskopien an unterschiedlichen Standorten erfolgen als Sicherungs-Routine. Zu klären sein wird, wer an den betreffenden Standorten Datenzugriff hat. Eine Sicherungskopie ohne Möglichkeit von Datenzugriff wäre unvereinbar mit den Denkgesetzen.

b) Das gleiche des Ortsnachweises gilt für sämtliche Sicherungskopien im Sinn einer Speicherung des Gesamtsystems für die Möglichkeit von "roll-back"

(Wiederherstellung eines vorherigen Status des Informatik-Systems – heutzutage professioneller Standard). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Gesamtabsicherungeinerseits in kurzen Abständen erfolgt, dass andererseits aber üblicherweise auch einige ältere Momentaufnahmen aufbewahrt werden. Diese Kopien ermöglichen einen virtuellen Zugang für Administratoren auch zu an sich gelöschten Daten und deren Auslesen für die Neu-Einspeisung ins aktuelle System. Zu berichten ist, welche Personen in diesem Sinn Zugriffsrechte haben.

c) Im Fall der Abspeicherung in der "Cloud" wäre der physische Standort der konkret benutzten Server zu
berichten,

zumal die Server aus Sicherheitsgründen sich oft über mehrere Länder oder Kontinente verteilen.
Abspeicherung von Sicherungskopien außerhalb der EU ist aber unzulässig.

Zitat
Der extern in die Rechtsprechung induzierte Fehler lautet:
Im Gesetz stünde, beihilfenlos lebende Geringverdiener seien nur zu befreien, sofern sie durch einen "Leer-Antrag" einen Sozial-Leerbescheid herbeiführen,

sich also beim Staat mit 2++ Tagen Unterlagenaufbereitung "entblößen" für den Erhalt des Geldes anderer Leute, das sie dann aber nach Zusage ausschlagen werden: Die Erlangung des "digitalen Armensterns" als "staatlich akkreditierter Armer", obgleich man den festen Willen hat, dauerhaft seine Probleme ohne "das Geld anderer Leute" zu lösen.

Über 100,0 Prozent der betroffenen rund 4 Millionen Haushalte haben dieser entwürdigenden Zumutung zur Wahrung ihrer Würde (Artikel 1 Grundgesetz) nicht entsprochen;

wurden also zu Unrecht zu Beitragszahlern, darunter rund die Hälfte bis hin zur Vollstreckung mangels Geld. Glücklicherweise verweigerten sie die Entwürdigung; denn solche Leer-Anträge auf Beihilfen für Zwecke wie die Rundfunkabgabe sind gemäß Sozialhilferecht und Strafrecht ohnehin illegal.

Gebeten wird, festzustellen, dass wohl auch in allen Entscheiden dieses Gerichts

im Fall von Klagen von Geringverdienern diesem Entscheid 1 BvR 665/10 des höchsten deutschen Gerichts nicht Rechnung getragen wurde.
 - Summe der Entscheide: - 1 BvR 3269/08 - 1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 21. April 2018, 21:13
Vorab nochmals: Spannend - gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten.
Kein weiterer Termin - darf also diverse Stunden dauern -
und 150++ Seiten Schriftsatz 5 Werktage vorher eingereicht, Beweisanträge und Gutachten.

An alle, die in der Nähe wohnen, bitte kommen. Trier ist leider verkehrstechnisch nicht optimal erreichbar, aber sicherlich leichter als eine Reise zum Mond. Wir brauchen
- moralische Rückendeckung für unsere 2 Mitstreiter dort
- und Protokollierer
einer Verhandlung, die es so wohl noch nicht so oft oder bisher gar nicht gegeben hat.

Alles Nähere im Terminkalender im Forum:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
Und wie immer, um Enttäuschung zu vermeiden, es ist in keiner Weise voraussehbar, wie das Gericht damit umgehen wird. "Nichts Genaues weiß man nicht" - erst nach der Schlacht wissen Feldherren, wie sie ausging.
Aber alles wurde vorbereitet für die Aussicht eines total spannenden Ablaufes.
Und auch, dass engagierte Mitstreiter sich treffen, ist ja wohl ein Wert an sich und etwas Feines.

Wir sind hier in einer Kategorie für Klagehilfen. Also nun Hilfreiches für alle, was da praktiziert wurde - hier etwas Weiteres:

Liebe Mitstreiter, macht Akteneinsicht bei Gericht!
Unter irgendeinem Namen ruft jemand zunächst bei Gericht an und klärt die Uhrzeiten für Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht.
Sodann unangemeldet hin zum Verwaltungsgericht inklusive Personalausweis und Fotoapparat - Smartphone-Kameras praktisch alle nicht ausreichend gut einstellbar für den Job.
"Ablichtungen" sind erlaubt, bei vielen Gerichten mit Kopiergerät, ansonsten immer per Foto.

Alles ablichten, was ihr bisher nicht erhalten hattet. Also schon mal alle Seiten mit handschriftlichen Vermerken der Richter.
Wenn abfällige Bemerkung über den Bürger = Kläger der Sache, wunderbar, das könnte Munition abgeben für Antrag auf Befangenheit.

Aber viel interessanter, da können 10 und mehr Seiten von ARD / Beitragsservice drin sein, die dem Gericht nur in 1 Ausfertigung zugingen und die dem Bürger = Kläger nie überstellt wurden.


Ja, das gibt es! Da bestehen vielleicht sogar Absprachen. 
Dann kann man ja mal Terminvertagung beantragen für Auswertung von darin enthaltenen wichtigen Informationen. Wenn das klappt, hat man schon mal ein paar Monate gewonnen.

Manchmal bleibt einem schlicht der Atem weg bei dem, was man generell in den Akten bei Gericht sieht und erstmals erfährt. Gerichte rechnen mit Akteneinsicht, wenn überhaupt, dann eigentlich nur durch Rechtsanwälte - und die beißen nicht, sind ja "Organe der Rechtspflege".
Wir Bürger und Kläger aber, wir sind auf Beißreflex programmiert. 
 
Wenn ein Super-Schriftsatz von 150 Seiten vor Ort eingereicht wird,
dann erst die Akteneinsicht und erst dann den Schriftsatz abgeben. Das geschieht dann nicht bei der Abteilung Akten-Registratur, sondern bei der Poststelle. Denn die Akte wandert nach Einreichung zum Richter und von da an könnte es laufend wundersame Gründe geben, wieso die Akteneinsicht leider gerade nicht möglich ist immer dann, wenn man dort auf der Matte steht.
Beim Aktenabgeben immer 1 Kopie von Seite 1 mitbringen. Auf diese bekommt man dann einen Eingangsstempel mit handschriftlicher Empfangsbestätigung aufgedrückt.

Auch bei der ARD-Anstalt kann man seine Akte einsehen.
Die wird "elektronisch" geführt. Wenn nichts anderes geht, dann dürfte als "Ablichtung" immer das Fotografieren des Bildschirms gehen.

Und hier nochmals der Hinweis auf den Gutachten-Trick, damit eure Akte hoffentlich auf Eis gelegt wird.
Schriftsätze können kurz sein und von 100++ Seiten Gutachten begleitet sein.
Beispielsweise die Texte der Juristen, die Gutachten in unserem Sinn gemacht haben oder auch Zeitschriftenausätze.
(Urheberrechts-Probleme? Ich weiß nicht, ob die Frage sich überhaupt stellt - jedenfalls nicht bei herausgepickten Einzelseiten eines Gutachtens.)

In der anhängigen Sache war es nicht einmal ein Trick, sondern ein Gutachten von 140 Seiten ("RR-Analyse") war wirklich Bestandteil der diversen Beweisanträge.

Das geht immer - bei Widersprüchen, gegen Ankündigung von Vollstrecktung, jederzeit zur gerichtlichen Akte, und schäbige Bürger senden immer eine Kopie an das persönliche Büro des Intendanten mit der Bitte, gegen die Falschbearbeitungen einzuschreiten. Das mögen Intendanten ausgesprochen gerne und freuen sich ungemein über den Beitragsservice für diese Bereicherung ihres Schreibtisches - Klartext, das produziert auf die Dauer hausintern Stunk.

Zweck der Sache: Die Akte wird auf die Dauer derart unübersichtlich, dick und hausintern ärgerbelastet, dass alle Bearbeiter einen Bogen um sie machen, jedenfalls oft oder meistens oder fast immer. Wenn keine Liebesbriefe mehr von ARD / Beitragsservice für die Rundfunkabgabe in eurem Briefkasten landen, ihr werdet den Liebesschmerz der Trennung von Bett und Briefkasten sicherlich verkraften können.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: karlsruhe am 22. April 2018, 19:40
Na das klingt ja echt spannend.

Zur Verhandlung käme ich nach der Arbeit am Vortag über Nacht,
aber dann zurück zu einem auch wichtigen Termin vor Ort, nicht möglich.

Wünsche gutes Gelingen und bin schon auf den Bericht gespannt. (#)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 22. April 2018, 19:59
Der entscheidende Hinweis scheint mir der folgende zu sein:

Zitat
Und wie immer, um Enttäuschung zu vermeiden, es ist in keiner Weise voraussehbar, wie das Gericht damit umgehen wird. "Nichts Genaues weiß man nicht" - erst nach der Schlacht wissen Feldherren, wie sie ausging.

Die Frage ist also, ob die Richter auch mitspielen. Die sind im Gerichtssaal "Herren" der Verhandlung. Und auch eine spannende Verhandlung verspricht keineswegs, dass sie erfolgreich - Sicht des Klägers - verläuft. Eine "Ersatzverhandlung" für die beim BVerfG wird man wohl kaum zulassen. Die bisherigen Urteile sprechen für sich und mithin leider gegen den Kläger, dem ich natürlich Glück wünsche.

M. Boettcher
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Kurt am 22. April 2018, 21:57
Hallo zusammen,

fährt jemand aus südlichem Raum (z. B. Karlsruhe, Stuttgart) nach Trier?

Wir könnten im/ab Raum Speyer, Ludwigshafen, Mannheim zusammen (in einem Wagen) nach Trier fahren?

Bei Interesse bitte PN

Gruß
Kurt
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: mb1 am 22. April 2018, 22:03
gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten

Also eine ganz normale Kammerverhandlung!
Seit der BGH-Rückverweisung nach Tübingen immer öfter der Fall, falls entsprechend begründet. Wird auch bei mir so sein (letzter anberaumter Termin allerdings vom VG München abgesagt).
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 22. April 2018, 22:44
Dank an @Kurt dass er wohl Nägeln mit Köpfen macht in Sachen Teilnahme.
Das ist jetzt das Allerwichtigste.

Dank an @karlsruhe , die derart viel Termine bereist, irgendwo gibt es eine Grenze...

Dank an mb1 für die Klarstellung bezüglich der Richterzahl:
gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten

Also eine ganz normale Kammerverhandlung!
Seit der BGH-Rückverweisung nach Tübingen immer öfter der Fall, falls entsprechend begründet. Wird auch bei mir so sein (letzter anberaumter Termin allerdings vom VG München abgesagt).

Hier liegt bisher keine Terminerfahrung vor, weil in den von hier begleiteten Vorgängen die Strategie der Aktenanhäufung bisher Termine erfolgreich verhinderte.
Also 3 Berufsrichter und 2 bürgerliche Richter.

Dank an drboe , die Wahrscheinlichkeits-Mathematik hinzugefügt zu haben:
Die Frage ist also, ob die Richter auch mitspielen. Die sind im Gerichtssaal "Herren" der Verhandlung. Und auch eine spannende Verhandlung verspricht keineswegs, dass sie erfolgreich - Sicht des Klägers - verläuft. Eine "Ersatzverhandlung" für die beim BVerfG wird man wohl kaum zulassen. Die bisherigen Urteile sprechen für sich und mithin leider gegen den Kläger, dem ich natürlich Glück wünsche.

Übrigens, bei Beweisanträgen ist der Kläger der Herr der Verhandlung, sofern er weiß, dass er Protokollierung verlangen kann und auch Protokollierung eines Entscheides der Nicht-Protokollierung zur Protokollierung anweisen kann.

Der kommende Entscheid BVerfG wird hier nicht "ersetzt". Da das BVerfG die hier berührte Problematik bereits in unserm Sinn zugunsten der Geringverdiener entschieden hat, aber keine "berittenen Truppen zu den Verwaltungsgerichten senden kann für die Durchsetzung", müssen die Bürger das übernehmen, was hier wohl diesbezüglich zum allerersten Mal in Deutschland in der hier schon eingereichten kompletten Argumentationskette geschehen dürfte:  § 31 BVerfGG.
Es steht so auch im Gesetz - also Art. 20 GG.
Es geht also um die Frage von 5 Jahren "des !_nur_! objektiven Tatbestands der gewohnheitsmäßigen Rechtsbeugung".

Dass der Rest die Aufgabe der Bürger sei, ist für das Bundesverfassungsgericht übrigens geeignet zum Ausdruck gebracht worden, was hier aber nicht vertieft werden soll.

Zur Vermeidung von Enttäuschung geht man übrigens zweckmäßig vor jedem Gerichtstermin davon aus, total zu verlieren.
Dann ist garantiert, das man nicht negativ, aber möglicherweise positiv überrascht werden kann.

Klarstellung: BVerfG hat keine Exekutiv-Macht.
Es ist also immer - immer! - darauf angewiesen, dass niemand wagt, gegen seine Entscheide vorsätzlich zu verstoßen. Verstoßen wird oft.
Beispiel: Die Rundfunkräte sind verfassungswidrig zu etwa 100 % durch Parteienvertreter nach Parteienproporz besetzt, getarnt durch Ausweisung als Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen, weil je jeder Partei-Aktive auch irgendwie sonst was "Gutes tut".
Verbraucherschutzvereine sind in den Rundfunkräten vertreten als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen", obgleich sie laut Gesetz "allen" gleichwertig zu dienen haben, also keine Teilmenge der Bürger ("Gruppe") vertreten können - ganz abgesehen davon, dass sie dort absolut nichts zu suchen haben, weil keine "Meinungsträger".
Beides ist ein Verstoß gegen die BVerfG-Rechtsprechung, also gegen § 31 BVerfGG. Aber wenn wir Bürger uns das gefallen lassen und über alles Mögliche diskutieren statt mit juristischen Tiefschlägern die Täter zum Recht zu zwingen, dann bleibt der Entscheid des BVerfG diesbezüglich Makulatur.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: PersonX am 23. April 2018, 00:01
Oh super, 2 (ehrenamtliche) Richter dabei, wo zu klären ist, wie tief sie sich mit der Materie befasst haben.
Es kann gut sein, dass diese vielleicht gar nicht all zu tief eingearbeitet sind, es könnte hilfreich sein, verschiedene Richter zu Wort kommen zu lassen. Denn nur weil es 5 sind, bedeutet das nicht, dass jeder denkt.
Es könnte auch hilfreich sein, für jeden Richter ein persönliches Skript dabei zu haben, damit er das auch noch nach der Verhandlung lesen kann.
Die Namen der Richter stehen ja wahrscheinlich draußen an der Anzeige.

Und keine Sorge, die vielen Beweisanträge werden sicherlich einfach beiseite geschoben.
Möglichkeit 1, nicht Entscheidungserheblich für diesen Fall
Möglichkeit 2, da sind wir nicht zuständig, sie können den Antrag natürlich stellen, aber das verweisen wir dann eh und das kostet dann extra
Möglichkeit 3, das ist kein Beweisantrag, weil der keine Tatsachen....
Möglichkeit 4, sie müssen nicht versuchen jedes "Sach" Argument als Beweisantrag zu stellen
Möglichkeit 5, nun kommen sie mal ....
Möglichkeit 6, wir haben bereits alles gehört
Möglichkeit 7, unsere Kammer hat da in 2014 Ihre Linie festgelegt und da weichen wir ja jetzt nicht von ab
Möglichkeit 8, so eine Vorlage kann man zwar machen, wir sind davon aber nicht überzeugt und müssen müssen wir auch nicht, weil wir nicht die letzte Instanz sind
...


PersonX wünscht maximalen Erfolg.

Und wenn Möglichkeiten gehört werden, welche noch nicht unter 1 bis 8 stehen, dann einfach ergänzen.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: beat am 23. April 2018, 02:59
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: merco am 23. April 2018, 04:50
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?
Dem "Antrag" und Wunsch schließe ich mich ausdrücklich an.
z.B. die 150 Seiten: Waren das die, die der Profät schon in einem Thread hier hinterlegt hat?
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 24. April 2018, 00:05
Recht hat @PersonX mit:
Und keine Sorge, die vielen Beweisanträge werden sicherlich einfach beiseite geschoben.
Möglichkeit 1, nicht Entscheidungserheblich für diesen Fall
Möglichkeit 2, da sind wir nicht zuständig, sie können den Antrag natürlich stellen, aber das verweisen wir dann eh und das kostet dann extra
Möglichkeit 3, das ist kein Beweisantrag, weil der keine Tatsachen....
Möglichkeit 4, sie müssen nicht versuchen jedes "Sach" Argument als Beweisantrag zu stellen
Möglichkeit 5, nun kommen sie mal ....
Möglichkeit 6, wir haben bereits alles gehört
Möglichkeit 7, unsere Kammer hat da in 2014 Ihre Linie festgelegt und da weichen wir ja jetzt nicht von ab
Möglichkeit 8, so eine Vorlage kann man zwar machen, wir sind davon aber nicht überzeugt und müssen müssen wir auch nicht, weil wir nicht die letzte Instanz sind

Bleibt anzumerken: Da fehlen in der Liste  die Möglichkeiten 9 bis 100!
Also, natürlich gibt es diese Gefahr, aber dann gibt es auch noch ein OVG in Koblenz. Die 5 Richter müssen wissen, dass alles, was sie tun, beim OVG gesichtet werden wird.

Wir wissen dann aus dem VG-Entscheid die Anfechtbarkeiten und sind dann in der Lage, zur nächsten Stufe kreativ die erkennbarer gewordenen Weichteile des Gegners unter Beschuss zu nehmen.
Regel 1: "Was dich nicht tötet, macht dich stärker."
Regel 2: "Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."


Es erfolgte heute eine Strategieänderung.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen muss der besonders aufmüpfige Antrag schon jetzt bei Gericht eingereicht werden, kann also nicht bei Verhandlungsbeginn erfolgen. Das hat folgende Auswirkung:
- Entweder die Verhandlung findet statt - dann mehrere Stunden Streitgenuss für Zuhörer zu erwarten.
- Oder sie wird spätestens am Vortag telefonisch abgesagt (derartiges kommt sehr selten vor). 

Alle Besucher sollten also mit @lieven die Telefonnummer austauschen. Auf diese Weise erfährt er auch, wie viele Ausdrucke er für Besucher herstellen muss.
Näheres im Terminkalender des Forums:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26998.0
 
Von @beat und @merco :
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden
 mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?
Wer es von der Entfernung her kann und sich freimachen kann, bitte teilnehmen. Alle Teilnehmer erhalten vor Beginn die rund 20 Seiten Kernanträge in Kopie ausgedruckt überlassen und können sich damit auf den Ablauf der Verhandlung hierüber konzentrieren, indem sie einfach Randnotizen zu den Schriftsätzen machen.
Ferner erhalten alle Teilnehmer nach der Verhandlung per E-Mail das nun rund 100-seitige Gutachten "RR-Analyse". 

Teilnehmer: Bitte PM an @lieven .
Näheres im Terminkalender des Forums:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26998.0
 
Wer nicht teilnehmen kann, bitte bei Interesse für Beispielbriefe / Beispiel-Schriftsätze per PM = Persönliche Mitteilung des Forums Näheres bei @pjotre erfragen. Es soll dafür im Rahmen der Forumstexte allenfalls bei kleinen Anmerkungen bleiben, weil es nicht unmittelbar mit dem Forum verknüpft ist.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 24. April 2018, 10:10
Also, natürlich gibt es diese Gefahr, aber dann gibt es auch noch ein OVG in Koblenz. Die 5 Richter müssen wissen, dass alles, was sie tun, beim OVG gesichtet werden wird.

Solange nicht klar ist, was das entscheidend Neue sein soll, das die "Hammer-Klageschrift" auszeichnet, steht vor allem eines fest, nämlich dass bisher sämtliche VG, alle beteiligten OVG und das BVerwG in Sachen des sogn. Rundfunkbeitrags gegen die Kläger geurteilt haben. Dass bei einem Urteil des VG gegen den Kläger eine Sichtung durch das OVG zu einer anderen Entscheidung führen würde, halte ich von daher für ziemlich ausgeschlossen.

M. Boettcher
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 24. April 2018, 12:46
Wenn es einen Jusitzskandal gibt, so hat der Bürger 2 Möglichkeiten:

Entweder er führt darüber Statistik:
Solange nicht klar ist, was das entscheidend Neue sein soll, das die "Hammer-Klageschrift" auszeichnet, steht vor allem eines fest, nämlich dass bisher sämtliche VG, alle beteiligten OVG und das BVerwG in Sachen des sogn. Rundfunkbeitrags gegen die Kläger geurteilt haben. Dass bei einem Urteil des VG gegen den Kläger eine Sichtung durch das OVG zu einer anderen Entscheidung führen würde, halte ich von daher für ziemlich ausgeschlossen.

Oder er bekämpft ihn.
Jedem seine Wahl. Die von @lieven (und die meinige) ist ersichtlich.

Wiederholung:
Regel 2: "Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: faust am 24. April 2018, 15:31
... ich finde,

Trier ist sehr ein passender Ort, um bislang ungehörte bzw. ungedachte Gedanken in die Welt zu setzen - man hat dort ja eine gewisse Tradition damit  (#) .

Ich drück die Daumen - leider kann ich nicht dabei sein !
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Frühlingserwachen am 24. April 2018, 17:22
Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."

War immer auch schon mein Motto. Gerade wenn die Lage scheinbar aussichtslos lief, wurde es für mich erst interessant.

Um so mehr bemerkenswert finde ich es, das sich Mitstreiter hier so einsetzen. Meinen Segen habt ihr, und es wird bestimmt nicht umsonst sein, da bin ich ganz sicher :)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 24. April 2018, 18:11
Wenn es einen Jusitzskandal gibt, so hat der Bürger 2 Möglichkeiten:

Entweder er führt darüber Statistik:

Oder er bekämpft ihn.

Ich führe ja nun gar keine Statistik, schon weil die Verlustquote der Prozesse faktisch 100% beträgt, kann aber gerade deshalb, wie jeder andere auch, die Chancen an Hand der bisherigen Informationen zu Verfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag" vor Verwaltungsgerichten abschätzen. Ich stelle fest, dass hier außer rein werbemäßiger Überschrift des Threads bislang keine inhaltliche Information verfügbar ist, die Anlass zu der Vermutung gibt, dass sich die Fahrt nach Trier überhaupt lohnen könnte. Im Gegenteil wird ja der Zweifel am Erfolg sogar ausdrücklich eingeräumt.

Nun wünscht man sich ja wohl nichts sehnlicher als einen Erfolg gegen die Rundfunkfinanzierungsseilschaften aus Sendern und Gerichten. Eine "mein/unser Verfahren wird der Hammer!" Formulierung ist aber inhaltlich eher dünn. Die Frage bleibt, was einen denn motivieren könnte die Fahrt nach Trier anzutreten. So ein großes Geheimnis können ja weder die Strategie noch die Argumente sein, mit denen man hofft in Trier das zu vollbringen, was x-fach unmöglich war, nämlich gegen den ÖR-Rundfunk und die Verwaltungsgerichte zu gewinnen. Die Verwaltungsgerichte kümmern sich bislang faktisch nicht um die Argumente, die gegen die derzeitige Rundfunkfinanzierung sprechen. Sie übernehmen inhaltlich eins zu eins die Argumente der ÖR-Sender, bis hin zu deren Formulierungen. Sie ignorieren bewusst frühere Entscheidungen des BVerfG, hinterfragen die Gesetzgebung und das GG ebenso wenig wie EU-rechtliche Konsequenzen. Sie sagen im Prinzip "Wir glauben unbeirrbar, dass die Regierungen der Bundesländer das vom ÖRR bestellte Gesetz ohne Fehler umge­setzt haben! " und machen um diese pseudo-juristische Erkenntnis ein ziemliches Geschwurbel. Genau deshalb nennt Frank Hennecke diese Rechtsprechung in seiner Streitschrift einen Skandal, der seine Ursachen im Fehlen rechtsstaatlicher Entscheidungskriterien, stereotypen Floskeln und gewundenen "Argumenten" der Verwaltungsgerichte hat. Ich denke, wenn man Unterstützung vor Ort haben will, sollte man den potentiellen Mitstreitern etwas mehr zu bieten haben als ein "das wird der Hammer!"

M. Boettcher

Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Metzelmaennchen am 24. April 2018, 18:37
(1) Beantragt wird,durch Stellungnahme-Einholung beim Bundesaußenministerium bestätigt zu erhalten, dass für die Rundfunkabgabe in ihrer grundlegend veränderten Version seit 2013 niemals die zwingend vorgeschriebene Einholung der EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen erfolgte: Unterlassung der "Notifizierung". 
Die Antwort kann ich dir jetzt schon geben... Alles super und auch schon höchstrichterlich geklärt... BGH (ich glaube der war es, sonst bitte korrigieren) sagt ist nicht notwendig. Ende der Begründung.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren Spekulationen. Bitte nur noch konkret.
Am besten wahrscheinlich abwarten - und dann weiterdiskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: lieven am 24. April 2018, 19:40
Ohne ein Polemik auslösen zu wollen hier meine Reaktion auf Antworten wie z.B. Nr. 16.

Es ist ja logisch und menschlich, dass Forumleser dies interpretieren mit Ihr eigenem Optimismus bzw Pessimismus, mit Ihre eigene Erfahrungen wo sie entweder etwas oder nichts daraus gelernt haben.

Es ist aber auch selbstverständlich, dass in ein laufendem Verfahren, wo es schriftlich bis jetzt hart auf hart an zu gegangen ist, die spitzfindige Details in ein offenes Forum nicht mitgeteilt werden können bevor die Verhandlungen statt gefunden haben.

Ohne paranoide zu sein kann Mensch doch denken, dass auch die gegnerische Seite in diesem Forum mit lauscht.

Genügt es nicht selber festzustellen, dass
a) die Situation seit 2013 sich heute anders darstellt – siehe BVerfG etc.
b) wir alle, manchmal auf mühsame Weise Vieles dazugelernt haben.

Für mich, gehörend zu der ältere Generation dieses Forum gibt es außerdem noch so etwas was Mensch Solidarität nennt + Vertrauen in andere Mitstreiter aber das Letztere hat man nur dann wenn Mensch in erste Instanz Vertrauen in sich selber hat.

Egal wie negativ die Reaktionen sind und egal wie der Fall auch ausgeht, ich mache es in erste Instanz weil ich es mir selber gegenüber verpflichtet bin.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 24. April 2018, 21:35
Ist alles Spaß unter Kumpeln im gemeinsamen Streit. 
Darf man ja in einer großen Familie, die wir sind.
Also, die Überschrift des Themas habe ich gezielt gewählt, damit wir zum verkehrstechnisch verdammt ungünstigen Trier dennoch ein paar Besucher bekommen. Marketing also für eine gute Sache.
Die Besucher brauchen wir, damit die Richter sich kontrolliert fühlen. Da die Terminkalender-Infos das nicht bringen können, habe ich ein neues Thema hier gemacht, in der ich dann kategoriengerecht ein paar Auszüge geliefert habe, aber nur solche, die der Gegenseite keine Vorbereitung ermöglichen.

Hat die Überschrift ihren Zweck für die gute Sache erfüllt? Gelesen bereits über 1000x, also ja.

Trier: Keine Ahnung, was die Römer sich vor 2000 Jahren dabei gedacht haben,  in ausgerechnet dieser peripheren Ecke Deutschlands erste Stadt zu gründen. Der Profät di Abolo hat da sicherlich eine iX-ische Theorie parat: Die spinnen, die Römer. :-)
 
"Alle Gerichtsurteile wurden für ARD entschieden." - Tja, sollen wir diese Lüge verbreiten helfen?
Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,
Folgewirkung. "Urteile" mit eventueller Veröffentlichung entstehen nur in den vielleicht 10 %, wo die Kläger, also die Bürger, verlieren.
Dieser Punkt ist so nicht ausreichend aufgeklärt. Einer der Beweisanträge umfasst diese Frage. Ob der Beweisantrag ein Ergebnis hat, ist unwichtig. Ihn zu stellen ist wichtig. Win-win-Strategie: Was auch immer das Gericht damit macht, das Ergebnis ist strategisch nutzbar.
Übrigens wird schon seit etwa 12 Monaten nicht mehr gewagt, diese täuschende Liste fortzuschreiben. Die Frage der dadurch bewirkten unzulässigen Täuschung der Richterschaft war irgendwo, irgendwie schon offensiv zum Thema gemacht worden. Genau das steht auch wieder im Trierer Schriftsatz.

Wir nähern uns dem Ende dieses Justizskandals.
BVerfG, EuGH, Menschenrechtsgerichtshof Straßburg, Landesverfassungsgerichte, Politikarbeit - überall ist die Sache in Bewegung. Das sich das in einem Forum nicht voll abbildet, ist einleuchtend.
Nicht alles kann in einem Forum kommuniziert werden, weil manches nur effizient ist, wenn nicht-öffentlich geboxt wird.
Die Einzelfall-Pilotverfahren - so jetzt in Trier - haben hierbei eine wichtige Funktion der begleitenden Rechtsfragen-Klärung.

Zurück zum Wichtigsten: Wer es kann, bitte nach Trier kommen.
Hier in diesem Thema-Thread soll ab Wochenende berichtet werden, wie die Sache ausgegangen ist. Aber nichts kann das Abenteuer der eigenen Teilnahme an einem Stückchen menschlicher Komödie ersetzen, was jede extrem geführte Rechtsschlacht nun einmal ist. 
Wie auch immer das Gericht damit umgehen wird, es ist spannend. Jeder der Besucher aus unserem Streiter-Kreis erhält in Trier vor Beginn die Antragstexte von etwa 15 Seiten in Kopie.

Und bitte die Erwartungen für besonderen Erfolg bei 0 Prozent halten,
damit Enttäuschung ausgeschlossen ist. Es geht wie immer um anderes. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, es dient einem Plan B, C, D...
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Adeline am 24. April 2018, 22:52
Mit dem RBStV wollte man der Schwarzseher habhaft werden, hat aber die Selbstdenker mobilisiert. Selbstdenker stellen das Denken auch nicht nach scheinbaren Niederlagen ein. Selbstdenker sind resiliente  Menschen. Resilienz heißt für mich:

Jede Niederlage zu einem Anlauf für einen Neustart machen.

Lieven, gern wäre ich bei eurem Neustart dabei, aber der Weg ist zu weit und der Termin zu kurzfristig. Meine besten Wünsche begleiten euer Vorhaben. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Irgendwann kann der Durchbruch doch kommen! (Natürlich nur, wenn man dran bleibt, statt resigniert aufzugeben.)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: TVFranz am 25. April 2018, 09:46
Alles Gute Euch nach Trier!! :D :D
meinen gedanklichen Rückhalt habt Ihr.

Die Festung aus Arroganz, Ignoranz, Manipulation und Milliarden ist am Wanken.
Stein um Stein wird aus ihrem schleimigen Fundament gehauen, bis sie fällt.  >:D

Danke für Euren Beitrag :) :)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: VorsichtStufe am 25. April 2018, 10:59
Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,
Folgewirkung. "Urteile" mit eventueller Veröffentlichung entstehen nur in den vielleicht 10 %, wo die Kläger, also die Bürger, verlieren.

@pjotre
Hast Du Belege für die Behauptung?
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 25. April 2018, 10:59
Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,

Wäre das so, dann würde es diese Site vermutlich gar nicht geben, die LRA würden bei nahezu jedem Widerspruch die Segel streichen und es wären wohl auch nicht über 160 Kläger bis zum BVerfG vorgedrungen. Wenn der Kläger mit 90%iger Wahrscheinlichkeit das Verfahren vor dem VG gewinnt, warum sollte er sich auf einen Vergleich einlassen? Und hieße das nicht, dass die, die zum OVG, BVerwG und gar zum BVerfG vordringen, sich aus den 10% rekrutieren müssen, die schon vor dem VG gescheitert sind und demnach die schlechtesten Argumente haben müssen, weil sie in der ersten Instanz scheitern?

M. W. kann man nicht im Nachgang einen Klagegrund anerkennen, sondern nur vor oder während der Verhandlung und damit vor dem Urteilsspruch. Erkennt der Beklagte einen Klagegrund an, entfällt nicht nur die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung, sondern der Prozess ist endgültig verloren. Dagegen kann man dann nicht Rechtsmittel einlegen. Die Rundfunkanstalten würden sich mit einem Anerkenntnis des Mittels berauben eine ungünstige Entscheidung zu drehen. Insofern passt der beschriebene Ablauf nicht.

In den Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG im Mai verhandeln wird, kommen nun die nahezu klassischen Argumente gegen den sogn. Rundfunkbeitrag vor, nämlich der Verstoß gegen die Abgabenordnung (§104a ff) der BRD, der "Beitrag" ist gar keiner, der Kläger in seiner Handlungsfreiheit verletzt wird (§2 GG), dass gegen das Gebot der  Belastungsgleichheit verstoßen und eine unzulässige Typisierung vorgenommen wird (§3 GG). Weitere Gründe wie das Willkürverbot, der fehlende Bescheid usw., die ebenfalls gerügt werden, tauchen wohl in fast allen Widersprüchen und Klagen auf. Entweder haben die VG diese Begründungen nahezu immer akzeptiert, oder es gab andere, erfolgreichere Argumente. Die bekannten Urteile sprechen allerdings dafür, dass man mit den erwähnten Argumenten immer scheitert. Dann müssten also 90% aller Kläger, also die, die angeblich gewonnen haben, sehr viel bessere und überzeugendere Argumente gefunden haben. Es wundert mich dann doch sehr, dass diese es nicht bis in dieses oder eines der anderen Foren geschafft haben um weiteren pot. Klägern diese nützlichen Argumente nahe zu bringen. Herr Hennecke hätte sich dann auch seine Streitschrift sparen können. Denn ein Land, in dem 90% der Kläger ein für sie positives Urteil erzielen, dürfte sich kaum für massive Kritik an den Verwaltungsgerichten eignen.

Meine Schätzung von ca. 100% für die Kläger verlorener Prozesse dürfte wohl die Realität deutlich besser abbilden als die behaupteten 90% gewonnenen, die angeblich erst hinterher "erledigt" werden.

M. Boettcher
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 25. April 2018, 11:44
An @drboe : Das ist alles durchaus diskussionswürdig, aber bringt den nötigen Kampf gegen den Justizskandal um 0.0 Millimeter nach vorn.

(1) Für den Kampf gegen Unrecht gegen die 10 Prozent Geringverdiener im Land kann man nicht bezahlt werden. Ich wählte Teilnahme,
weil seit 5 Jahren niemand anderer gewählt hat, nötige Pilotverfahren bis zum Erfolg gegen das Gesamtproblem zu begleiten.
Wir sind nun ungefähr am Ziel für die Rechte der 10 % der Geringverdiener. Mehr wird öffentlich nicht verlautbart.

(2) Für eine Diskussion über die Funktionsweise des hier vorliegenden Justizskandals kann ich nicht bezahlt werden. Ich wähle Teilnahme nicht,
es sei denn, sie würde vergütet werden. Das wird niemand tun. Also entfalle ich als Diskussionsteilnehmer.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Kuddeldaddel am 25. April 2018, 11:54
Schade, ich bekomme kein Urlaub.... Ist für "eben mal hin" auch viel zu weit.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 25. April 2018, 13:14
Guten TagX!

Werter @drboe, mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst. Vielleicht ist es hilfreich dich an die Zeiten des VolXzählungsboykotts in den 1980er zu erinnern. An diesem Boykott hast du auch, deinem eigenem Bekunden nach, teilgenommen. Sicher ist das schon lange her. Daher erlaube ich mir den Hinweis, dass es sich beim dem Thema:

Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!

wohl, um es mit den Worten eines VolXzählungsboykottlers auszudrücken, um einen  Aufruf zu einem Happening handelt.

Hierzu verweise ich auf den Artikel der FAZ
faz.net,  07.05.2011
Volkszählung 1987
Bürgerprotest und Boykott-Initiativen

http://www.faz.net/aktuell/politik/zensus-2011/volkszaehlung-1987-buergerprotest-und-boykott-initiativen-1636625.html
Zitat
[..] Der Gerichtstermin glich einem „Happening“, sagt Drücke heute. [..]

Auch hast du, werter @drboe, 30 Jahre IT-Erfahrung.
Ich darf dich daher auch darauf hinweisen, dass es Internetdemonstrationen gibt:
Zitat
Leitsatz
Der Aufruf zu einer Internetdemonstration erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal der "Gewalt" noch das der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" im Sinne von § 240 StGB.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 22.05.2006, Az.: 1 Ss 319/05
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:2268688

und so schließe ich meine Ausführungen, werter @drboe, mit dem virtuellen Hochhalten meines digitalen Transparentes:


Trier wurde vielleicht damals vom römischen Imperium gegründet, doch im Jahr 6 n. RBS TV ist Trier eine Hochburg des gallischen GEZ-Widerstandes gegen das römische ARD ZDF Deutschlandradio Imperium!

An das ARD ZDF Deutschlandradio Imperium:

Trier ist überall!

Solidarität mit allen Kläger_innen!

VIVA @Lieven!

VIVA @Pjotre!

Ein fröhliches heimGEZahlt durch Klageerhebung!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

An das VolX!

Stellt alle GEZahlungen ein!


Ey Du! Ja genau DU! Komm auch DU zur „Internet-Demo“ GEZ-Boykott-Forum! Wir sind 14.659 Teilnehmer_innen! Log dich hier ein!
Schritt für Schritt: 15.000, 20.000, 40.000, 80.000 …!
Werde Teil des digitalen GEZ-Boykott-Forum-VolX!

 :)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. April 2018, 13:39
Bischen weit weg, aber dennoch viel Erfolg mit einer "anderen Strategie"!
Gerade wenn man das Gericht ob seiner eigenen Rechtsprechung "vorführen" möchte, kann das aber nach hinten losgehen, darf natürlich nicht nach Rechtsbeugung aussehen.
Wenn das Gericht die Falle erkennt, bleibt natürlich nur die Aussitzung, äh ich meine Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, damit wäre die Gesichtswahrung erfüllt und der Ball weiter nach oben gespielt.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 25. April 2018, 13:46
..., mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst.

Tja, das könnte daran liegen, dass auch ein Profät gelegentlich über einen Mangel an Phantasie verfügt, auch wenn er sonst ja durchaus zeigt, wie man ernste Probleme witzig auf den Punkt bringen kann.  8) Ich dachte mir, dass es von Mainhattan ja nicht so weit ist, wenn es sich denn lohnt. Das ist wohl eher nicht der Fall, und so geht es eben wie geplant retour nach Norden.

M. Boettcher
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 25. April 2018, 15:00
ChrisLPZ, in die Startlöcher: Gerade wird versucht, Medienpräsenz zu erreichen.
Ob das noch bis morgen zum nahen Termin klappt?
Sonst per Nachschau.

Und kleine Bitte: Nur nicht die Randanalyse im Forum über Standpunkte zu sehr ausweiten. Wir kämpfen alle den gleichen Streit. Die Details mag man aus X Blickwinkeln unterschiedlich sehen. Das ist doch alles totale Nebensache.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: denyit am 25. April 2018, 16:24
Werter @drboe, mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst.

Er hat die berechtigte Frage gestellt, was das Besondere an den Argumenten und in der Verhandlung sein soll und somit dem Thread ein Stück Sachlichkeit verliehen. Danke dafür, ich habe mir nämlich die gleiche Frage gestellt.

Ich wünsche @lieven viel Erfolg und freue mich schon auf den Bericht von der Verhandlung. :-)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 25. April 2018, 19:53
Die Presse beabsichtigt zu berichten.
Jetzt werden wir einmal den morgigen Tag ab, ob es Anlass zum berichten geben wird.

Wie immer sei nochmals betont:
a) Als Selbstschutz rechnen wir mit einem Ergebnis Null.

b) Das Wie der Vorgänge ist aber auf jeden Fall ein Erfolg, weil es beiträgt, die nächsten Schritte für den nicht-öffentlichen politischen Teil der Auseinandersetzung zu optimieren.

c) Schon nächste Woche wird voraussichtlich das dem Verfahrensergebnis neu angepasste Antragspaket in einem anderen Pilotverfahren seine nächste Anwendung finden, eine Person X in einem anderen Bundesland.

Ziel ist nicht, ein paar Beitragseuros fort zu bekommen. Ziel ist Rückzahlung von 4 Milliarden Euro an die 10 % der Haushalte
der Geringverdiener, teils sehr prekär. Die Pilotverfahren dienen nur der Ermittlung des optimalen juristischen Vorgehens für diesen Kernangriff. Gelingt der Kernangriff, so folgt daraus die (Fortführungs-)-Insolvenanmelde-Pflicht aller ARD-Intendanten. Durch diese Hebelwirkung würde das bisherige System zerbrechen. Darum also geht es, wie schon mehrfach von hier im Forum klargestellt.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 26. April 2018, 19:56
"Feind liest mit". Das erklärt Zurückhaltung bei den bisherigen Beiträgen von hier in diesem Thema und es muss erst recht ab jetzt gelten. Immerhin Minimal-Information:

Zusätzlich zum Thread=Thema im "Kalender" war hier ein Thema eröffnet worden
um zu erreichen, dass im etwas schlechter erreichbaren Trier dennoch die Kontrolle der Richter durch anwesende Personen aus unserem Kreis der Widerständler gegen punktuellen Rechtsstaats-Verlust präsent und richterlich erkennbar ist.

Das erfolgte und es wurde - für die 5 Richter sicherlich erkennbar - der Ablauf protokolliert.
Der/die Protokollant(in wird wie üblich nie zur Zeugenaussage gerufen werden. Es genügt für das Gericht, dass dies möglich wäre, um die ärgsten denkbaren Verletzungen des Rechts zu hemmen. Deftiges wurde trotzdem richterlich gewagt. Dafür muss ihnen gedankt werden; das vereinfacht den Job für die nächsten Schritte.

So hat dies "Hammer-Thema" seinen Hauptzweck erfüllt: Die Kontrolle der Richter zu gewährleisten.
Und nebenbei: Über 2000 Zugriffe binnen 1 Woche - die meisten Threads schaffen das wohl im ganzen Leben nicht?

... vermute ich, ohne die Statistik gesichtet zu haben.
Danke für das Interesse und die Ermunterungen. Man stelle sich die unvorstellbare Courage vor, wie einer von uns gegenüber 5 Richtern einen ganz komplex konzipierten Rechtsstreit intensivst vorbereitet und meistert und mit Anträgen schriftlich und mündlich durchzieht.
Denn dieser Pilotprozess in Trier hat Schlüsselwirkung für die 4 Millionen Geringverdiener in Deutschland - für rund 5 Milliarden Euro Rückzahllpflicht.

Die Schriftsätze stellten eine Falle für die Richter und den SWR dar
und wegen "Feind liest mit" waren die wenigen inhaltlichen Texte zu Beginn dieses Threads nur begrenzt aussagekräftig über den Kern.
Also, das Gericht war durch das Ineinandergreifen der Anträge in eine "tragische" Konstellation geführt werden, "tragisch" im Sinn der griechischen Tragödie:
Was sie auch tun würden, es wäre verkehrt gewesen - sie hatten keinen Ausweg belassen erhalten. Sie hatten nur zu wählen zwischen Hölle oder Fegefeuer.
Also, sie haben die Hölle gewählt und unser Profät die Abolo harrt dort schon ihrer Seelen, um ihnen das ewige Fegefeuer obendrein zu verpassen.

Kern der Sache war der präzise Nachweis von 5 Jahren generalisierter "Rechtsbeugung im glücklicherweise !_nur_! objektiven Sinn".
Nun hatte das Gericht über die Anträge die Optionen dargelegt gehalten, wie damit umzugehen ist, Da gibt es nur 2 Alternativen im Strafrecht: Tätige Reue oder das Gegenteil.
Das sind alles Gesichtspunkte, die im Forum nie diskutiert wurden und für eine Forumsdiskussion auch ungeeignet sind. Die Fortsetzung kann nur effizienten Nutzen für alle Geringverdiener bundesweit haben, wenn nicht-öffentlich geführt. 

Konkret nur soviel: Ein Urteil wurde bisher nicht gesprochen und Rechtskraft wird möglicherweise nie eintreten.
Jetzt beginnen Plan B und C und ...
Das Ziel hier ist die Rückzahlung von rund 5 Milliarden Euro - je rund 1200 an 4 Millionen Bürger. Die Richter in Trier haben ganz unfreiwillig und ohne es überhaupt zu merken, wesentlich beigetragen, diesem Ziel wieder einen kleinen Schritt näher zu kommen.

Mit diesen sibyllinischen Aussagen endet die Aussagebereitschaft hier im öffentlichen Forum.
Leider ist ein Forum nicht geeignet für mehr hierüber. Die nächsten Schritte sind zu komplex für allgemeine Verständlichkeit. Wenn es einfacher wäre, wäre es längst gewonnen worden durch die vielen Bürgerproteste.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: karlsruhe am 26. April 2018, 20:04
Vielen lieben Dank für das Engagement!

Wollen mal sehen, wie es weiter gehen wird :)
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: denyit am 26. April 2018, 20:30
Das klingt durchaus interessant; gibt es denn aber auch einen Bericht über die Verhandlung?

Der "Feind" kennt ja die Verhandlung, wir hier aber nicht.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: VorsichtStufe am 26. April 2018, 21:22
Hat pjotre doch geschrieben: "Für eine Forumsdiskussion ungeeignet". Ah ja...

Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: drboe am 26. April 2018, 21:36
Ich fasse zusammen: die Verhandlung hat offenbar stattgefunden. Obwohl es Zuhörer gab, die fein protokolliert haben und die Öffentlichkeit repräsentierten, ist der Inhalt der Verhandlung immer noch so geheim, dass man weder den Ablauf der Verhandlung noch die Anträge dokumentieren kann bzw. will. Keine Informationen zur Dauer, Atmosphäre, Fragen der Richter etc., wie er bei anderer Gelegenheit dokumentiert wird. Statt dessen wird von einer Falle gefaselt, von Tragik ist die Rede und sogar die griechische Tragödie wird bemüht. Ziemlich hohl, das Ganze. Für mich sieht das so aus, dass hier ein Popanz aufgebaut wurde und wird. Dass das Thema komplex ist, würde ich dabei sogar glauben. Allein ohne bewertbaren Inhalt, - den als zu komplex zu behaupten man auch so werten kann, als hielte man die Mitstreiter hier für blöd, - ist das wohl kaum möglich.

Es bleibt also bei sehr viel Nebel in Trier. Ersatzweise wird versucht sich an der Aufmerksamkeit des Threads zu sonnen. Verfängt das? Ich habe da Zweifel. Bekanntlich wird getretener  Quark breit, nicht stark. Und mir scheint, was immer da noch irgendwann kommt, mehr als Quark wird es nicht sein.

M. Boettcher
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: mb1 am 26. April 2018, 23:08
Stimme Meister Boettcher inhaltlich voll und ganz zu.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 27. April 2018, 08:09
Das Gericht hat auch kein Urteil gesprochen; wenn das Gericht die Folgen eines (egal wie gearteten) Richterspruchs erkannt hat, und das ist wohl die einzige wirkliche konkrete Aussage der Kläger, was man den bisherigen Berichten entnehmen kann, so wird es wohl die Aussetzung des Verfahrens anordnen.

Dies ist aber auch schon anderen Mitstreitern gelungen, ohne Brimborium und Geheimnistuerei von deren Seiten.

Also: Butter bei die Fische!
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 27. April 2018, 11:26
An @drboe :
Ganz herzlichen Dank für das mir übermittelte Kompliment
für die unbekannten Schriftsätze und die unbekannte Strategie. Die verschiedenen Beiträge von ihm in diesem Thema-Thread, ja wohl darauf gerichtet, mir Übermittlung aufzudrängen, als Autor kann man sich nichts Besseres als Ehrung wünschen (außer etwas Goldstaub, vulgo "Geld").
Ob die für dies Kompliment gewählte Form textlich so richtig optimal war, lasse ich mal offen. Das war jedenfalls bestmögliche Garantie, das Gegenteil zu bewirken.

Beispieltexte dieser Art sind aus verschiedenen Quellen im Internet beziehbar.
Das kostet dann in gallischer Teminologie Goldkörner, vulgo Geld, ganz niedrige Beträge der verschiedenen Quellen und Autoren.
Die Hoffnung, damit allein gegen den übermächtigen Gegner siegen zu können, also das zig-Millionen Euro schwere ARD-Juristen-Kartell, diese Hoffnung ist irrig. Ein deutlich anderes Kaliber der Streitführung ist anzustreben. Wie gut man das erreicht, es führt nicht weiter, darüber zu philosophieren.  Und Erfolg ist nur erreichbar, wenn durch Nicht-Öffentlichkeit der Gegner das Gesicht wahren kann bei eventueller schließlicher Einigung für Rückzahlung des Falschinkassos an die 4 Millionen Geringverdiener.
Darum geht es im Kern, nicht um 1 einzelnen Mosaikstein dieses Streites. 

Zufälliger Nebeneffekt: Presse-Interesse.
Mit den Journalisten wurde geklärt, dass der Themenkreis "Rundfunkabgabe" insgesamt Interesse verdient. Was daraus wird, wird sich ergeben. Jedenfalls ist ein Termin beim Verwaltungsgericht kein gutes Thema im journalistischen Sinn des Leserinteresses.

Ob der Kläger in einem anderen Thread berichten wird,
das ist noch offen und ist diesem freigestellt. An sich ist es es ein Fehler, in einem juristisch strategisch komplexen Streit rund um den Straftatbestand der Rechtsbeugung zu berichten:
(1) Nur Strafrechtler können den Kern der Sache nachvollziehen.
(2) Der Gegner liest mit und kann dann den in jedem Text dieser Art sich abzeichnenden Angriffen besser ausweichen.
Aber der Kläger ist Herr seines Streiterlebnisses. Da müssen (1) und (2) schon mal zurückstehen. Das sollte dann aber nicht in diesem Thread erfolgen.

Strafrecht ist etwas Komplexes, erst recht zum hier betroffenen Tatbestand.
Worum es da im Kern ging, ist wie gesagt nur durch Strafrechtskundige erkennbar.
Zitat eines Leserbriefes vom 13. Januar 2005 (ja, 2005), Seite 35, in der FAZ, Leser Horst Tr., Frankfurt:
Zitat
Professor Spendel hatte zuvor im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 336 (jetzt 339), Randnummer 3, ausgeführt, dass die Behauptung, Rechtsbeugung sei ein sehr selten begangenes Delikt, eine fromme Selbsttäuschung sei.
Wenn die obersten Rechtswissenschaftler seit über 100 Jahren mit dieser Problematik Bauschmerzen haben und bisher unverändert nicht klarkommen, dann erwarte man nicht, dass der konkrete aktuelle Anwendungsfall in Trier für Rechtslaien verständlich sein kann.
Weiterlesen im Leserbrief:
Zitat
...ist es ein Lichtblick, dass eine Anwaltskanzlei den Mut hatte, Richter unseres höchsten Zivilgerichts wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.
Bitte an dieser Stelle im heutigen Beitrag "zwischen den Zeilen lesen".

Das Anliegen dieses Thema-Threads war "Hinfahren!!!",
siehe die Themenbezeichnung. Wer es gemacht hatte, erhielt wie versprochen den Volltext mit Anträgen und Anlagen - auch, sofern jemand aus der Ferne einen Dritten in der Nähe von Trier anheuerte, da wurde vor Ort kein Unterschied gemacht. Das war dann durchaus ziemlich viel Papier. 
Dies Thema "Hinfahren!!!" ist nun durch Zeitablauf gegenstandslos.
Nirgends steht in diesem Thema/Thread ein Versprechen, Beispieltexte hier zu publizieren oder eine bestimmte Form des Nachschauberichts hier zu praktizieren.

Damit dieser Thread "über ein Gestern" zur Ruhe gelangen kann,
will ich in einigen Tagen Forumsmoderatoren bitten, ihn zu schließen. Vorher haben andere dann noch Gelegenheit, das Recht des letzten Wortes einer Diskussion zu praktizieren.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: muuhhhlli am 27. April 2018, 12:37
@pjotre,

ich bin deiner Meinung, dass der übermächtige Gegner mitliesst und man muss Ihm nicht alles veröffentlichen, schon gar nicht an Strategie. Das habe ich aber hier im Forum schon kund getan. Bin auch der Meinung, dass wenn man von Anfang an, sich eine Strategie im Hintergrund erarbeitet und verteilt auf verschiedene Gerichte angewandt hätte, wären vielleicht manches schon bei den Gerichten zu entlarven gewesen.

Man muss davon ausgehen, dass es eine Anweisung an die Gerichte von Oben im Hintergrund gab, welche die Klageentscheidungen so herbei führte, wie sie herbeigeführt wurden. Der Textbaustein-Mist der Urteile ist so offensichtlich, dass es bezuglos zu vielen Klagen war.

Dass der Gegner wenn es öffentlich ist sich darauf einstellt, darauf sein System korrigiert und anpasst sieht man doch am besten auf der I-Net-Seite Rundfunkbeitrag.de https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html), dass die Urteile wie eine Trophäe präsentiert werden. Es wird dem gewöhnliche Bürger suggeriert, alles ist richtig in dem System was wir machen und die Gerichte sehen es genau so.

Es gibt sicherlich viele und jeder aus seinen eigenen Beweggründen ist an Neugier interessiert, aber das muss man sich eben das ein oder andere mal eben verdienen.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: sparks am 27. April 2018, 12:42
Ich suche gerade für meine Klagebegründung und Vorbereitung der Gerichtsverhandlung Argumentationshilfen und Informationen. Angelockt durch den Titel dieses Threads:
Zitat
"Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!"
dachte ich, hier vielleicht etwas Entsprechendes zu finden, da es sich ja angeblich um eine "Hammer-Klageschrift" handeln soll. Muß aber enttäuscht feststellen, daß der konkrete Informationswert dieses Threads gleich Null ist, reine Zeitverschwendung. Daher kann er meinetwegen getrost geschlossen werden.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: mb1 am 27. April 2018, 13:10
Der Grundgedanke, der dahinter steckt ist:

Geld Verdienen dank Rundfunkbeitrag-Bürgerzorn
h.t.tps://w.ww.xing.com/communities/posts/geld-verdienen-dank-rundfunkbeitrag-buergerzorn-1011712703
"Kontakt: ..@...7.com / mit Vermerk etwa wie:
--------------------------------
an P.... R.... wegen xing.com / Zusatzeinnahme / "Rundfunkbeitrag"."

Für weitere Informationen gibt es dann Infomöglichkeiten (gegen Spende!) z.B. unter
h.t.tp://uno7.org/pev-petn-de.htm
usw.
Muss jeder für sich entscheiden.

Viele Informationen wurden dabei hier aus dem Forum abgegriffen.
Und jetzt kann der Thread auch wirklich geschlossen werden.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Besucher am 27. April 2018, 13:46
Nun möchte ein fiktiver Besucher aber auch mal etwas zur Sache beisteuern, allgemein und auch im besonderen, also bezogen auf das Thema des aktuellen Threads. Man kann die ggw. Zeiten gewiss als Saure-Gurken-Zeit auffassen in dem Sinn, dass es mmtn. nicht viel mehr zu tun gibt, als auf die Verfahrensausgänge vor dem BVerfG zu warten, sowohl der Leitverfahren als auch der übrigen (ggf. durch ein eigenes Exemplar erweiterten) Verfassungsbeschwerden - während es demggü. müssig scheint, die inzwischen ausgetretenen Pfade i. S. Verwaltungsgerichtsverfahren, Gefälligkeitsurteilen für den ÖRR, rechtswidrige Pfändungen etc. nochmal und nochmal in derselben Richtung und Körperhaltung (Betrachtungsperspektive) zu durchlatschen.

1) Es ist aber nicht hilfreich, wenn sich so einige Forumsteilnehmer (Namen brauchen inzwischen nicht mehr genannt zu werden) es zwischenzeitlich als Zeitvertreib ausgeguckt haben, andere an- und ihnen an die Wäsche zu gehen, statt weiter einen konstruktiven und auch auf die ja mögliche Variante von Zukunft hin gerichteten themenbezogenen Dialog zu führen, dass das Rundfunkbeitrags-Schmierentheater mit den Urteilen des BVerfG (jedenfalls bzgl. der Leitverfahren) vllt. doch noch nicht zu Ende ist. Statt sich anzumucken, wäre es doch viel interessanter, gemeinsam neue Felder zu überlegen, etwa auch, ob & welche Schritte und Verfahrensweisen möglich wären dafür zu sorgen, dass diese Damen und Herren Richter an den Verwaltungsgerichten (oder auch übergeordneter Instanzen) noch bis zum St.Nimmerleinstag an diese Zeiten und ihr skandalöses Gebaren zurückdenken werden, statt die Herrschaften sich heimlich, still & leise davonstehlen zu lassen.

2)Dass der Kollege lieber @pjotre schon einen gewissen Dunstschleier über die Thematik gelegt hat, ist natürlich auch mir aufgefallen. Aber wer weiss, wozu es nütze ist? Jeder halbwegs fähige Anwalt sagt einem, dass es ein grober und vllt. der gröbste denkbare Fehler ist, seinem Gegner vorzeitig zu sagen, was man vorhat. Und dass hier von interessierter Seite mitgelesen wird, daran dürfte doch wohl keinerlei Zweifel bestehen?! Um nur ein Beispiel zu nennen: Die einzige Stelle, wo u. a. öffentlich über die Rechtswidrigkeit des Handelns des Etablissements bzw. des rechtswidrigen "Erkennens" dt. Verwaltungsgerichte in diesem Zusammenhang diskutiert wurde, ist dies Forum hier (geadelt dadurch, dass auch Herr Dr. Sprißler sich im gleichen Sinne in einem seiner opera der jüngeren Zeit dazu geäußert hatte). Auch die Rechtsstellung des sogenannten "Beitragsservice" war dabei Gegenstand, unter anderem auch verschiedentlich zu lesende gerichtliche Behauptungen, der "Beitragsservice" sei als Bestandteil der jeweiligen Anstalt zu sehen und deshalb zur Erlassung von Verwaltungsakten berechtigt. Also können sich zeichnende Mitarbeiter zur selben Zeit als Beschäftigte von 16 Rundfunkanstalten ausgeben?

Hält denn bzgl. des lt. Punktes irgendjemand hier es für einen Zufall, wenn in jüngerer Zeit - gestern war es einem fiktiven Besucher irgendwo aufgefallen - in Schriftsätzen etwa vom WDR urplötzlich ein niedliches kleines Possesivpronomen hinzugefügt worden ist: "Beitragsservice des WDR"? In der Vergangenheit war einem Besucher im übrigen schon mehrfach aufgefallen (Suchen nach Bsp. dauert aber jetzt zu lange), dass sich hier entwickelte Argumente wenige Wochen später und "auf links gezogen" jeweils gerichtlicherseits gegen den Kläger benutzt wiederfanden.

Hier aktuell wie Schulkinder Streit anzufangen, statt im Sinne von Weiterentwicklung an der Sache zu arbeiten, schwächt nur und tut damit einzig dem ÖRR mit seinen Sonnenkönigen und dem ihm gefälligen Verwaltungsgerichtswesen dieses Staates einen Gefallen. Wirkt ausserdem garantiert überaus ansprechend auf Zeitgenossen, die vllt. ein bisschen länger gebraucht haben, um wach zu werden und sich hier Orientierung zu holen.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: denyit am 27. April 2018, 14:14
Der Thread ist substanzlos. Anfangs hieß es, man könne nix sagen, weil man das Gericht überraschen wolle. Nach der Verhandlung heisst es, man kann nichts sagen damit das Gericht sein Gesicht wahren kann. Es gibt nicht einmal kleinste Details zur Verhandlung (die ja durchaus auch ohne zuviel preizugeben möglich wären). Am nettesten ist aber das Argument, dass es hier sowieso keiner verstehen würde. ;-)

Was bleibt ist der Aufruf zur Teilnahme an einer Verhandlung (was absolut ok ist), sowie Werbung für ein paar Bücher.
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: pjotre am 27. April 2018, 14:30
Danke, @Besucher .
Wir haben einen derart übermächtigen Gegner, dass wir uns nicht erlauben dürfen, auseinander zu driften.

Kleiner Einblick in die Denke:
Anmerkung zum Xing-Thread aus dem dortigen Cache (ist nicht aktiv):
2016 bestand noch die Illusion, den Beitragsservice stillzulegen, indem 10 000 ++  Bürger 100-seitige Schriftsätze einreichen, vom hier entwickelten / verfügbaren Text-Software-Roboter fallbezogen automatisch erstellt, Minimalst-Beitrag pro Schriftsatz.
Auf Xing.com tummeln sich viele, denen der Sinn nach Marketing-Aufgaben und nach Geld steht - da muss man sich in der Ansprache anpassen.
Leider ist das Thema nicht ausreichend mobilisierungsgeeignet für Derartiges, weil nur 17,5 € pro Monat.

Daraufhin erfolgte deutlich später eine Variante hier im Forum, nämlich mit der "Waffenkiste"
(Gott sei ihrer Seele gnädig) mit Beispieltexten zur freien Verwendung. 
Dies konnte in einer immer rasch vergessenden Forumslogik letztlich nicht gelingen. Im Hintergrund wurde erörtert, ob da Alternativen möglich wären. Aber letztlich, das klappt einfach nicht. 
Was von allem übrig blieb, dafür wird im Forum nicht geworben, damit das Forum so schön bleibt wie es ist.
Es gibt Bücher und ähnliches zum Thema von rund 10 Autoren und das weiß jeder, der Google zu benutzen weiß. Der Hinweis darauf ist also nicht Marketing.
 @mb1 hat das Marketing jetzt geregelt mit dem Link im Beitrag gerade vorher. Naja, lassen wir stehen, geht bald ein ins Archiv des ewigen Vergessens. 

Nicht mobilisierungsgeeignet und bald durch das Bundesverfassungsgericht überflüssig.
Das gilt unverändert. Also, Arbeit für Maßnahmen ist nicht finanzierbar und muss also unterbleiben. 
Aber mit dem Sonderfall des unerträglichen Falschinkassos bei 4 Millionen Geringverdienern, da hat man nicht das Recht, sich damit so einfach abzufinden: Ein rechtbrechender Frontalangriff des Systems gegen die Wehrlosesten im Land.
Irgendeine Vergütung der sehr sehr umfangreichen Arbeit scheidet für diesen Personenkreis zwar aus. Aber da niemand sonst es machte, muss es gemacht werden. - Das Trierer Verfahren ist ein wichtiger Mosaikstein in der Menge der Maßnahmen.
 @drboe ist hiermit herzlichst eingeladen, mit seinem zu schätzenden Wissen und Engagement an dieser zeitaufwendigen Aufgabe teilzunehmen, die wir unserer Würde schuldig sind - genauso unbezahlt.

Ich hoffe, dass nun Schluss eintreten darf in der Diskussion, Schluss auf Grundlage der vorstehenden Begründung von @Besucher .
Wie haben einen großen Gegner und haben kein Recht, den Streit gegen ihn zu verwässern durch interne Quengelei. Uns ist punktuell der Rechtsstaat gestohlen worden und da müssen wir Bürger zusammenhalten, den Dieb zur Strecke zu bringen.
 
Titel: Re: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
Beitrag von: Spark am 27. April 2018, 15:05
Ich halte diesen Thread nicht für Substanzlos.
Zugegeben, der Titel hat mehr den Charakter eines Aufhängers, wie man sie täglich auch in -zig Zeitungen finden kann.
Aber das Ziel dieses Threads stand, zumindest aus meiner Sicht, von Anfang an fest:
Öffentlichkeit für eine Gerichtsverhandlung zu schaffen.
Das war der Kern dieses Threads. Mehr, oder irgendetwas anderes wurde eigentlich nicht versprochen.
Natürlich können sich dabei bestimmte Erwartungen entwickeln, aber oft ist Weniger sogar mehr.

Und dass es keine Informationen gibt, ist nicht ganz richtig.
Man findet sie nur nicht direkt in den Zeilen selber, man muß schon dazwischen schauen.
Manche Sachen kann man eben nicht einfach offen ausposaunen und dem Gegner damit die Möglichkeit geben, auf etwas vorzeitig zu reagieren.
Wenn ich in eine Schlacht ziehe, sage ich meinem Feind nicht schon vorher, ob ich ihn nun von Westen oder Osten, oder vielleicht sogar von Süden aus angreifen werde. Wo bliebe denn da die Überraschung? :D


Edit "Bürger":
Thread in Abstimmung mit Thread-Starter und Beteiligten vorerst und bis auf Widerruf geschlossen.
Es muss auch geprüft werden, wie mit diesen beiden Threads weiterverfahren werden soll
VERHANDLUNGSTERMIN VG Trier, Do. 26.04.2018, 11 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.0.html
Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27148.0.html
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.