An @drboe :
Ganz herzlichen Dank für das mir übermittelte Komplimentfür die unbekannten Schriftsätze und die unbekannte Strategie. Die verschiedenen Beiträge von ihm in diesem Thema-Thread, ja wohl darauf gerichtet, mir Übermittlung aufzudrängen, als Autor kann man sich nichts Besseres als Ehrung wünschen (außer etwas Goldstaub, vulgo "Geld").
Ob die für dies Kompliment gewählte Form textlich so richtig optimal war, lasse ich mal offen. Das war jedenfalls bestmögliche Garantie, das Gegenteil zu bewirken.
Beispieltexte dieser Art sind aus verschiedenen Quellen im Internet beziehbar.Das kostet dann in gallischer Teminologie Goldkörner, vulgo Geld, ganz niedrige Beträge der verschiedenen Quellen und Autoren.
Die Hoffnung, damit allein gegen den übermächtigen Gegner siegen zu können, also das zig-Millionen Euro schwere ARD-Juristen-Kartell, diese Hoffnung ist irrig. Ein deutlich anderes Kaliber der Streitführung ist anzustreben. Wie gut man das erreicht, es führt nicht weiter, darüber zu philosophieren. Und Erfolg ist nur erreichbar, wenn durch Nicht-Öffentlichkeit der Gegner das Gesicht wahren kann bei eventueller schließlicher Einigung für Rückzahlung des Falschinkassos an die 4 Millionen Geringverdiener.
Darum geht es im Kern, nicht um 1 einzelnen Mosaikstein dieses Streites.
Zufälliger Nebeneffekt: Presse-Interesse.Mit den Journalisten wurde geklärt, dass der Themenkreis "Rundfunkabgabe" insgesamt Interesse verdient. Was daraus wird, wird sich ergeben. Jedenfalls ist ein Termin beim Verwaltungsgericht kein gutes Thema im journalistischen Sinn des Leserinteresses.
Ob der Kläger in einem anderen Thread berichten wird,das ist noch offen und ist diesem freigestellt. An sich ist es es ein Fehler, in einem juristisch strategisch komplexen Streit rund um den Straftatbestand der Rechtsbeugung zu berichten:
(1) Nur Strafrechtler können den Kern der Sache nachvollziehen.
(2) Der Gegner liest mit und kann dann den in jedem Text dieser Art sich abzeichnenden Angriffen besser ausweichen.
Aber der Kläger ist Herr seines Streiterlebnisses. Da müssen (1) und (2) schon mal zurückstehen. Das sollte dann aber nicht in diesem Thread erfolgen.
Strafrecht ist etwas Komplexes, erst recht zum hier betroffenen Tatbestand.Worum es da im Kern ging, ist wie gesagt nur durch Strafrechtskundige erkennbar.
Zitat eines Leserbriefes vom 13. Januar 2005 (ja, 2005), Seite 35, in der FAZ, Leser Horst Tr., Frankfurt:
Professor Spendel hatte zuvor im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 336 (jetzt 339), Randnummer 3, ausgeführt, dass die Behauptung, Rechtsbeugung sei ein sehr selten begangenes Delikt, eine fromme Selbsttäuschung sei.
Wenn die obersten Rechtswissenschaftler seit über 100 Jahren mit dieser Problematik Bauschmerzen haben und bisher unverändert nicht klarkommen, dann erwarte man nicht, dass der konkrete aktuelle Anwendungsfall in Trier für Rechtslaien verständlich sein kann.
Weiterlesen im Leserbrief:
...ist es ein Lichtblick, dass eine Anwaltskanzlei den Mut hatte, Richter unseres höchsten Zivilgerichts wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.
Bitte an dieser Stelle im heutigen Beitrag "zwischen den Zeilen lesen".
Das Anliegen dieses Thema-Threads war "Hinfahren!!!",siehe die Themenbezeichnung. Wer es gemacht hatte, erhielt wie versprochen den Volltext mit Anträgen und Anlagen - auch, sofern jemand aus der Ferne einen Dritten in der Nähe von Trier anheuerte, da wurde vor Ort kein Unterschied gemacht. Das war dann durchaus ziemlich viel Papier.
Dies Thema "Hinfahren!!!" ist nun durch Zeitablauf gegenstandslos.
Nirgends steht in diesem Thema/Thread ein Versprechen, Beispieltexte hier zu publizieren oder eine bestimmte Form des Nachschauberichts hier zu praktizieren.
Damit dieser Thread "über ein Gestern" zur Ruhe gelangen kann,
will ich in einigen Tagen Forumsmoderatoren bitten, ihn zu schließen. Vorher haben andere dann noch Gelegenheit, das Recht des letzten Wortes einer Diskussion zu praktizieren.