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Autor Thema: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!  (Gelesen 19691 mal)

d

denyit

Werter @drboe, mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst.

Er hat die berechtigte Frage gestellt, was das Besondere an den Argumenten und in der Verhandlung sein soll und somit dem Thread ein Stück Sachlichkeit verliehen. Danke dafür, ich habe mir nämlich die gleiche Frage gestellt.

Ich wünsche @lieven viel Erfolg und freue mich schon auf den Bericht von der Verhandlung. :-)


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Die Presse beabsichtigt zu berichten.
Jetzt werden wir einmal den morgigen Tag ab, ob es Anlass zum berichten geben wird.

Wie immer sei nochmals betont:
a) Als Selbstschutz rechnen wir mit einem Ergebnis Null.

b) Das Wie der Vorgänge ist aber auf jeden Fall ein Erfolg, weil es beiträgt, die nächsten Schritte für den nicht-öffentlichen politischen Teil der Auseinandersetzung zu optimieren.

c) Schon nächste Woche wird voraussichtlich das dem Verfahrensergebnis neu angepasste Antragspaket in einem anderen Pilotverfahren seine nächste Anwendung finden, eine Person X in einem anderen Bundesland.

Ziel ist nicht, ein paar Beitragseuros fort zu bekommen. Ziel ist Rückzahlung von 4 Milliarden Euro an die 10 % der Haushalte
der Geringverdiener, teils sehr prekär. Die Pilotverfahren dienen nur der Ermittlung des optimalen juristischen Vorgehens für diesen Kernangriff. Gelingt der Kernangriff, so folgt daraus die (Fortführungs-)-Insolvenanmelde-Pflicht aller ARD-Intendanten. Durch diese Hebelwirkung würde das bisherige System zerbrechen. Darum also geht es, wie schon mehrfach von hier im Forum klargestellt.


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"Feind liest mit". Das erklärt Zurückhaltung bei den bisherigen Beiträgen von hier in diesem Thema und es muss erst recht ab jetzt gelten. Immerhin Minimal-Information:

Zusätzlich zum Thread=Thema im "Kalender" war hier ein Thema eröffnet worden
um zu erreichen, dass im etwas schlechter erreichbaren Trier dennoch die Kontrolle der Richter durch anwesende Personen aus unserem Kreis der Widerständler gegen punktuellen Rechtsstaats-Verlust präsent und richterlich erkennbar ist.

Das erfolgte und es wurde - für die 5 Richter sicherlich erkennbar - der Ablauf protokolliert.
Der/die Protokollant(in wird wie üblich nie zur Zeugenaussage gerufen werden. Es genügt für das Gericht, dass dies möglich wäre, um die ärgsten denkbaren Verletzungen des Rechts zu hemmen. Deftiges wurde trotzdem richterlich gewagt. Dafür muss ihnen gedankt werden; das vereinfacht den Job für die nächsten Schritte.

So hat dies "Hammer-Thema" seinen Hauptzweck erfüllt: Die Kontrolle der Richter zu gewährleisten.
Und nebenbei: Über 2000 Zugriffe binnen 1 Woche - die meisten Threads schaffen das wohl im ganzen Leben nicht?

... vermute ich, ohne die Statistik gesichtet zu haben.
Danke für das Interesse und die Ermunterungen. Man stelle sich die unvorstellbare Courage vor, wie einer von uns gegenüber 5 Richtern einen ganz komplex konzipierten Rechtsstreit intensivst vorbereitet und meistert und mit Anträgen schriftlich und mündlich durchzieht.
Denn dieser Pilotprozess in Trier hat Schlüsselwirkung für die 4 Millionen Geringverdiener in Deutschland - für rund 5 Milliarden Euro Rückzahllpflicht.

Die Schriftsätze stellten eine Falle für die Richter und den SWR dar
und wegen "Feind liest mit" waren die wenigen inhaltlichen Texte zu Beginn dieses Threads nur begrenzt aussagekräftig über den Kern.
Also, das Gericht war durch das Ineinandergreifen der Anträge in eine "tragische" Konstellation geführt werden, "tragisch" im Sinn der griechischen Tragödie:
Was sie auch tun würden, es wäre verkehrt gewesen - sie hatten keinen Ausweg belassen erhalten. Sie hatten nur zu wählen zwischen Hölle oder Fegefeuer.
Also, sie haben die Hölle gewählt und unser Profät die Abolo harrt dort schon ihrer Seelen, um ihnen das ewige Fegefeuer obendrein zu verpassen.

Kern der Sache war der präzise Nachweis von 5 Jahren generalisierter "Rechtsbeugung im glücklicherweise !_nur_! objektiven Sinn".
Nun hatte das Gericht über die Anträge die Optionen dargelegt gehalten, wie damit umzugehen ist, Da gibt es nur 2 Alternativen im Strafrecht: Tätige Reue oder das Gegenteil.
Das sind alles Gesichtspunkte, die im Forum nie diskutiert wurden und für eine Forumsdiskussion auch ungeeignet sind. Die Fortsetzung kann nur effizienten Nutzen für alle Geringverdiener bundesweit haben, wenn nicht-öffentlich geführt. 

Konkret nur soviel: Ein Urteil wurde bisher nicht gesprochen und Rechtskraft wird möglicherweise nie eintreten.
Jetzt beginnen Plan B und C und ...
Das Ziel hier ist die Rückzahlung von rund 5 Milliarden Euro - je rund 1200 an 4 Millionen Bürger. Die Richter in Trier haben ganz unfreiwillig und ohne es überhaupt zu merken, wesentlich beigetragen, diesem Ziel wieder einen kleinen Schritt näher zu kommen.

Mit diesen sibyllinischen Aussagen endet die Aussagebereitschaft hier im öffentlichen Forum.
Leider ist ein Forum nicht geeignet für mehr hierüber. Die nächsten Schritte sind zu komplex für allgemeine Verständlichkeit. Wenn es einfacher wäre, wäre es längst gewonnen worden durch die vielen Bürgerproteste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 20:39 von pjotre«
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Vielen lieben Dank für das Engagement!

Wollen mal sehen, wie es weiter gehen wird :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

d

denyit

Das klingt durchaus interessant; gibt es denn aber auch einen Bericht über die Verhandlung?

Der "Feind" kennt ja die Verhandlung, wir hier aber nicht.


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V
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Hat pjotre doch geschrieben: "Für eine Forumsdiskussion ungeeignet". Ah ja...



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich fasse zusammen: die Verhandlung hat offenbar stattgefunden. Obwohl es Zuhörer gab, die fein protokolliert haben und die Öffentlichkeit repräsentierten, ist der Inhalt der Verhandlung immer noch so geheim, dass man weder den Ablauf der Verhandlung noch die Anträge dokumentieren kann bzw. will. Keine Informationen zur Dauer, Atmosphäre, Fragen der Richter etc., wie er bei anderer Gelegenheit dokumentiert wird. Statt dessen wird von einer Falle gefaselt, von Tragik ist die Rede und sogar die griechische Tragödie wird bemüht. Ziemlich hohl, das Ganze. Für mich sieht das so aus, dass hier ein Popanz aufgebaut wurde und wird. Dass das Thema komplex ist, würde ich dabei sogar glauben. Allein ohne bewertbaren Inhalt, - den als zu komplex zu behaupten man auch so werten kann, als hielte man die Mitstreiter hier für blöd, - ist das wohl kaum möglich.

Es bleibt also bei sehr viel Nebel in Trier. Ersatzweise wird versucht sich an der Aufmerksamkeit des Threads zu sonnen. Verfängt das? Ich habe da Zweifel. Bekanntlich wird getretener  Quark breit, nicht stark. Und mir scheint, was immer da noch irgendwann kommt, mehr als Quark wird es nicht sein.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m

mb1

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Stimme Meister Boettcher inhaltlich voll und ganz zu.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

Z
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Das Gericht hat auch kein Urteil gesprochen; wenn das Gericht die Folgen eines (egal wie gearteten) Richterspruchs erkannt hat, und das ist wohl die einzige wirkliche konkrete Aussage der Kläger, was man den bisherigen Berichten entnehmen kann, so wird es wohl die Aussetzung des Verfahrens anordnen.

Dies ist aber auch schon anderen Mitstreitern gelungen, ohne Brimborium und Geheimnistuerei von deren Seiten.

Also: Butter bei die Fische!


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An @drboe :
Ganz herzlichen Dank für das mir übermittelte Kompliment
für die unbekannten Schriftsätze und die unbekannte Strategie. Die verschiedenen Beiträge von ihm in diesem Thema-Thread, ja wohl darauf gerichtet, mir Übermittlung aufzudrängen, als Autor kann man sich nichts Besseres als Ehrung wünschen (außer etwas Goldstaub, vulgo "Geld").
Ob die für dies Kompliment gewählte Form textlich so richtig optimal war, lasse ich mal offen. Das war jedenfalls bestmögliche Garantie, das Gegenteil zu bewirken.

Beispieltexte dieser Art sind aus verschiedenen Quellen im Internet beziehbar.
Das kostet dann in gallischer Teminologie Goldkörner, vulgo Geld, ganz niedrige Beträge der verschiedenen Quellen und Autoren.
Die Hoffnung, damit allein gegen den übermächtigen Gegner siegen zu können, also das zig-Millionen Euro schwere ARD-Juristen-Kartell, diese Hoffnung ist irrig. Ein deutlich anderes Kaliber der Streitführung ist anzustreben. Wie gut man das erreicht, es führt nicht weiter, darüber zu philosophieren.  Und Erfolg ist nur erreichbar, wenn durch Nicht-Öffentlichkeit der Gegner das Gesicht wahren kann bei eventueller schließlicher Einigung für Rückzahlung des Falschinkassos an die 4 Millionen Geringverdiener.
Darum geht es im Kern, nicht um 1 einzelnen Mosaikstein dieses Streites. 

Zufälliger Nebeneffekt: Presse-Interesse.
Mit den Journalisten wurde geklärt, dass der Themenkreis "Rundfunkabgabe" insgesamt Interesse verdient. Was daraus wird, wird sich ergeben. Jedenfalls ist ein Termin beim Verwaltungsgericht kein gutes Thema im journalistischen Sinn des Leserinteresses.

Ob der Kläger in einem anderen Thread berichten wird,
das ist noch offen und ist diesem freigestellt. An sich ist es es ein Fehler, in einem juristisch strategisch komplexen Streit rund um den Straftatbestand der Rechtsbeugung zu berichten:
(1) Nur Strafrechtler können den Kern der Sache nachvollziehen.
(2) Der Gegner liest mit und kann dann den in jedem Text dieser Art sich abzeichnenden Angriffen besser ausweichen.
Aber der Kläger ist Herr seines Streiterlebnisses. Da müssen (1) und (2) schon mal zurückstehen. Das sollte dann aber nicht in diesem Thread erfolgen.

Strafrecht ist etwas Komplexes, erst recht zum hier betroffenen Tatbestand.
Worum es da im Kern ging, ist wie gesagt nur durch Strafrechtskundige erkennbar.
Zitat eines Leserbriefes vom 13. Januar 2005 (ja, 2005), Seite 35, in der FAZ, Leser Horst Tr., Frankfurt:
Zitat
Professor Spendel hatte zuvor im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 336 (jetzt 339), Randnummer 3, ausgeführt, dass die Behauptung, Rechtsbeugung sei ein sehr selten begangenes Delikt, eine fromme Selbsttäuschung sei.
Wenn die obersten Rechtswissenschaftler seit über 100 Jahren mit dieser Problematik Bauschmerzen haben und bisher unverändert nicht klarkommen, dann erwarte man nicht, dass der konkrete aktuelle Anwendungsfall in Trier für Rechtslaien verständlich sein kann.
Weiterlesen im Leserbrief:
Zitat
...ist es ein Lichtblick, dass eine Anwaltskanzlei den Mut hatte, Richter unseres höchsten Zivilgerichts wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.
Bitte an dieser Stelle im heutigen Beitrag "zwischen den Zeilen lesen".

Das Anliegen dieses Thema-Threads war "Hinfahren!!!",
siehe die Themenbezeichnung. Wer es gemacht hatte, erhielt wie versprochen den Volltext mit Anträgen und Anlagen - auch, sofern jemand aus der Ferne einen Dritten in der Nähe von Trier anheuerte, da wurde vor Ort kein Unterschied gemacht. Das war dann durchaus ziemlich viel Papier. 
Dies Thema "Hinfahren!!!" ist nun durch Zeitablauf gegenstandslos.
Nirgends steht in diesem Thema/Thread ein Versprechen, Beispieltexte hier zu publizieren oder eine bestimmte Form des Nachschauberichts hier zu praktizieren.

Damit dieser Thread "über ein Gestern" zur Ruhe gelangen kann,
will ich in einigen Tagen Forumsmoderatoren bitten, ihn zu schließen. Vorher haben andere dann noch Gelegenheit, das Recht des letzten Wortes einer Diskussion zu praktizieren.


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@pjotre,

ich bin deiner Meinung, dass der übermächtige Gegner mitliesst und man muss Ihm nicht alles veröffentlichen, schon gar nicht an Strategie. Das habe ich aber hier im Forum schon kund getan. Bin auch der Meinung, dass wenn man von Anfang an, sich eine Strategie im Hintergrund erarbeitet und verteilt auf verschiedene Gerichte angewandt hätte, wären vielleicht manches schon bei den Gerichten zu entlarven gewesen.

Man muss davon ausgehen, dass es eine Anweisung an die Gerichte von Oben im Hintergrund gab, welche die Klageentscheidungen so herbei führte, wie sie herbeigeführt wurden. Der Textbaustein-Mist der Urteile ist so offensichtlich, dass es bezuglos zu vielen Klagen war.

Dass der Gegner wenn es öffentlich ist sich darauf einstellt, darauf sein System korrigiert und anpasst sieht man doch am besten auf der I-Net-Seite Rundfunkbeitrag.de https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html, dass die Urteile wie eine Trophäe präsentiert werden. Es wird dem gewöhnliche Bürger suggeriert, alles ist richtig in dem System was wir machen und die Gerichte sehen es genau so.

Es gibt sicherlich viele und jeder aus seinen eigenen Beweggründen ist an Neugier interessiert, aber das muss man sich eben das ein oder andere mal eben verdienen.


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  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Ich suche gerade für meine Klagebegründung und Vorbereitung der Gerichtsverhandlung Argumentationshilfen und Informationen. Angelockt durch den Titel dieses Threads:
Zitat
"Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!"
dachte ich, hier vielleicht etwas Entsprechendes zu finden, da es sich ja angeblich um eine "Hammer-Klageschrift" handeln soll. Muß aber enttäuscht feststellen, daß der konkrete Informationswert dieses Threads gleich Null ist, reine Zeitverschwendung. Daher kann er meinetwegen getrost geschlossen werden.


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mb1

  • Beiträge: 285
Der Grundgedanke, der dahinter steckt ist:

Geld Verdienen dank Rundfunkbeitrag-Bürgerzorn
h.t.tps://w.ww.xing.com/communities/posts/geld-verdienen-dank-rundfunkbeitrag-buergerzorn-1011712703
"Kontakt: ..@...7.com / mit Vermerk etwa wie:
--------------------------------
an P.... R.... wegen xing.com / Zusatzeinnahme / "Rundfunkbeitrag"."

Für weitere Informationen gibt es dann Infomöglichkeiten (gegen Spende!) z.B. unter
h.t.tp://uno7.org/pev-petn-de.htm
usw.
Muss jeder für sich entscheiden.

Viele Informationen wurden dabei hier aus dem Forum abgegriffen.
Und jetzt kann der Thread auch wirklich geschlossen werden.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Nun möchte ein fiktiver Besucher aber auch mal etwas zur Sache beisteuern, allgemein und auch im besonderen, also bezogen auf das Thema des aktuellen Threads. Man kann die ggw. Zeiten gewiss als Saure-Gurken-Zeit auffassen in dem Sinn, dass es mmtn. nicht viel mehr zu tun gibt, als auf die Verfahrensausgänge vor dem BVerfG zu warten, sowohl der Leitverfahren als auch der übrigen (ggf. durch ein eigenes Exemplar erweiterten) Verfassungsbeschwerden - während es demggü. müssig scheint, die inzwischen ausgetretenen Pfade i. S. Verwaltungsgerichtsverfahren, Gefälligkeitsurteilen für den ÖRR, rechtswidrige Pfändungen etc. nochmal und nochmal in derselben Richtung und Körperhaltung (Betrachtungsperspektive) zu durchlatschen.

1) Es ist aber nicht hilfreich, wenn sich so einige Forumsteilnehmer (Namen brauchen inzwischen nicht mehr genannt zu werden) es zwischenzeitlich als Zeitvertreib ausgeguckt haben, andere an- und ihnen an die Wäsche zu gehen, statt weiter einen konstruktiven und auch auf die ja mögliche Variante von Zukunft hin gerichteten themenbezogenen Dialog zu führen, dass das Rundfunkbeitrags-Schmierentheater mit den Urteilen des BVerfG (jedenfalls bzgl. der Leitverfahren) vllt. doch noch nicht zu Ende ist. Statt sich anzumucken, wäre es doch viel interessanter, gemeinsam neue Felder zu überlegen, etwa auch, ob & welche Schritte und Verfahrensweisen möglich wären dafür zu sorgen, dass diese Damen und Herren Richter an den Verwaltungsgerichten (oder auch übergeordneter Instanzen) noch bis zum St.Nimmerleinstag an diese Zeiten und ihr skandalöses Gebaren zurückdenken werden, statt die Herrschaften sich heimlich, still & leise davonstehlen zu lassen.

2)Dass der Kollege lieber @pjotre schon einen gewissen Dunstschleier über die Thematik gelegt hat, ist natürlich auch mir aufgefallen. Aber wer weiss, wozu es nütze ist? Jeder halbwegs fähige Anwalt sagt einem, dass es ein grober und vllt. der gröbste denkbare Fehler ist, seinem Gegner vorzeitig zu sagen, was man vorhat. Und dass hier von interessierter Seite mitgelesen wird, daran dürfte doch wohl keinerlei Zweifel bestehen?! Um nur ein Beispiel zu nennen: Die einzige Stelle, wo u. a. öffentlich über die Rechtswidrigkeit des Handelns des Etablissements bzw. des rechtswidrigen "Erkennens" dt. Verwaltungsgerichte in diesem Zusammenhang diskutiert wurde, ist dies Forum hier (geadelt dadurch, dass auch Herr Dr. Sprißler sich im gleichen Sinne in einem seiner opera der jüngeren Zeit dazu geäußert hatte). Auch die Rechtsstellung des sogenannten "Beitragsservice" war dabei Gegenstand, unter anderem auch verschiedentlich zu lesende gerichtliche Behauptungen, der "Beitragsservice" sei als Bestandteil der jeweiligen Anstalt zu sehen und deshalb zur Erlassung von Verwaltungsakten berechtigt. Also können sich zeichnende Mitarbeiter zur selben Zeit als Beschäftigte von 16 Rundfunkanstalten ausgeben?

Hält denn bzgl. des lt. Punktes irgendjemand hier es für einen Zufall, wenn in jüngerer Zeit - gestern war es einem fiktiven Besucher irgendwo aufgefallen - in Schriftsätzen etwa vom WDR urplötzlich ein niedliches kleines Possesivpronomen hinzugefügt worden ist: "Beitragsservice des WDR"? In der Vergangenheit war einem Besucher im übrigen schon mehrfach aufgefallen (Suchen nach Bsp. dauert aber jetzt zu lange), dass sich hier entwickelte Argumente wenige Wochen später und "auf links gezogen" jeweils gerichtlicherseits gegen den Kläger benutzt wiederfanden.

Hier aktuell wie Schulkinder Streit anzufangen, statt im Sinne von Weiterentwicklung an der Sache zu arbeiten, schwächt nur und tut damit einzig dem ÖRR mit seinen Sonnenkönigen und dem ihm gefälligen Verwaltungsgerichtswesen dieses Staates einen Gefallen. Wirkt ausserdem garantiert überaus ansprechend auf Zeitgenossen, die vllt. ein bisschen länger gebraucht haben, um wach zu werden und sich hier Orientierung zu holen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 14:03 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

d

denyit

Der Thread ist substanzlos. Anfangs hieß es, man könne nix sagen, weil man das Gericht überraschen wolle. Nach der Verhandlung heisst es, man kann nichts sagen damit das Gericht sein Gesicht wahren kann. Es gibt nicht einmal kleinste Details zur Verhandlung (die ja durchaus auch ohne zuviel preizugeben möglich wären). Am nettesten ist aber das Argument, dass es hier sowieso keiner verstehen würde. ;-)

Was bleibt ist der Aufruf zur Teilnahme an einer Verhandlung (was absolut ok ist), sowie Werbung für ein paar Bücher.


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