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Autor Thema: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!  (Gelesen 19689 mal)

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Ist bereits im Terminkalender:
Donnerstag, den 26. April 2018 Verhandlung um 11:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
- unser mehrjähriger Mitstreiter @lieven bringt hier seine Erfahrung ein -
- für die Klägerin, die Person X,
- und auch die Erfahrung anderer - denn: 

Es Ist das Pilotverfahren für eine gemeinsam überdachte Vorschlaghammer-Strategie bei der Klageverhandlung:
Über PM Persönliche Mitteilungen hatten einige der juristischen Mitdenker des Forums kommentierend teilgenommen, als der Embryo dieser Beweisantrag-Strategie vor einigen Wochen entstand.
Das wurde dann außerhalb des Forums erweitert...erweitert... und nun hat es über 10 Seiten und liegt ab heute dem Gericht vor.

Das Diabolische dabei ist:
- Profät di Abolo, du hast uns alle zum Sündigen verführt -
Die Beweisanträge sind darauf gerichtet, dass das Gericht alle seine eigenen Urteile 2013...2018 juristisch zu legitimieren hätte, ob Fehlurteile oder nicht.

Spannung! - Völlig offen ist, wie ein erstmals damit konfrontiertes Gericht damit umgehen wird.
Also: Hinfahren, zuhören, selbst "Tatort" verblasst, nachdem dies behauptete 5 Jahre währende Unrecht gegen 20 Prozent der Bürger dem Gericht zur Eigenkritik aufbereitet wurden. 


Wir brauchen Protokollierer für die Auswertbarkeit im Sinn von "Zeugen-Protokoll"!
Wir brauche moralische Rückendeckung im Saal für lieven, der hier für die anwesende Klägerin Person X und für uns alle die Aufgabe meistert (Nichtzuschauer, Geringverdiener).

Teilnehmer: Bitte PM - Persönliche Mittellung

 -an lieven
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
Falls sich Besonderes noch vor der Verhandlung ergibt, können alle Besucher dann rechtzeitig über PM informiert werden.

Damit endet der Querverweis zum Terminkalender. Im nächsten Beitrag Kleinauszüge aus dem Inhalt, wie es sich gehört in dieser Forums-Kategorie der Klagebegründungen.
Das mag dann jeder für eigene Zwecke nutzen - auch schon in Schriftsätzen, damit es zu einer Klageverhandlung vielleicht gar nicht mehr kommt.

Bescheidenheit: Neue Strategien klappen selten im ersten Anlauf.
Vielleicht wird alles rasch weg gefegt? Schwer vorstellbar, wie. Aber abwarten und zur Vermeidung von Enttäuschung den Tag mit einer Erwartung Null beginnen.

Im Enttäuschungsfall schauen wir uns die Begründung an und dann kommt irgendwo anders eine entsprechend nachgebesserter nächster Angriff.
Auch deshalb sind protokollierende Teilnehmer wichtig, um das Ambiente der richterlichen Reaktion zu erfahren und dann geeignet umzusteuern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2018, 15:26 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Hier wie versprochen ein paar Auszüge:
Zitat
... ... fehlende Rechtsgrundlage für die Rundfunkabgabe festzustellen: Es besteht ein Inkassoverbot.

(1) Beantragt wird,durch Stellungnahme-Einholung beim Bundesaußenministerium bestätigt zu erhalten, dass für die Rundfunkabgabe in ihrer grundlegend veränderten Version seit 2013 niemals die zwingend vorgeschriebene Einholung der EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen erfolgte: Unterlassung der "Notifizierung". 

Dem Beklagten bleibt es unbenommen, diese Klärung überflüssig zu machten, indem diese in informierten Kreisen allgemein bekannte Unterlassung in diesem hier anhängigen Verfahren ausdrücklich bestätigt wird.
Durch die zuständigen EU-Stellen wurde die Rundfunkabgabe als "staatliche Beihilfe" (Subvention) und als "Steuer" kategorisiert. Das neue Konzept seit 2013 unterlag damit der Notifizierungspflicht von Subventionen zwecks Erhalt einer Genehmigung.

Beiträge ohne diese Genehmigung unterliegen einem Inkassoverbot nach EU-Recht,
das insoweit unmittelbarinländisch wirkt.
Faktische Rückwirkung durch Umdeutung in zivilrechtliche "Bereicherung"
kommt bei mir nicht in Betracht: Es liegt bei mir Nichtzuschauer-Status vor. Also kann die Rundfunkabgabe von mir nicht verlangt werden.

Laut Entscheidung des EuGH
in Sachen Calster (Rs. C-261/01 u. C-262/01) gilt, dass Abgaben, für die einDurchführungsverbot besteht und die ein Verwendungszusammenhang mit der finanzierten Beihilfe haben, von den Abgabenschuldnern zurückverlangt werden können.
EuGH, Rs. C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249 - van Calster
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=48339&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Man lese insbesondere Rn. 44-54.

(BET-01) - (2) Sofern das Gericht die Rechtslage als nicht eindeutig entscheidbar ansieht, wird Richtervorlage seitens des Gerichts beim EuGH hiermit beantragt.
Es bleibt dem Gericht unbenommen, sich den entsprechenden Teilen der bereits bestehenden Richtervorlage des Landgerichts Tübingen anzuschließen. Haupttext der Richtervorlage: Siehe Anlage

Zitat
.. antrag, dass die Beklagte eine Liste aller Sicherungskopien meiner Daten liefert, damit die Einhaltung des ab / seit Mai 2018 EU-weit geltenden Datenrechts von mir geprüft werden kann,
insbesondere bezüglich der Ansprüche auf Datenlöschung; nach Datum und Standort der Sicherungsserver.

(DAT-01) (2) Zu listen sind:

a) Sämtliche Datenbank-Kopien und deren physischer Standort auf Servern in... und in ...
Es wird darauf hingewiesen, dass üblicherweise wegen Katastrophenschutz Sicherungskopien an unterschiedlichen Standorten erfolgen als Sicherungs-Routine. Zu klären sein wird, wer an den betreffenden Standorten Datenzugriff hat. Eine Sicherungskopie ohne Möglichkeit von Datenzugriff wäre unvereinbar mit den Denkgesetzen.

b) Das gleiche des Ortsnachweises gilt für sämtliche Sicherungskopien im Sinn einer Speicherung des Gesamtsystems für die Möglichkeit von "roll-back"

(Wiederherstellung eines vorherigen Status des Informatik-Systems – heutzutage professioneller Standard). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Gesamtabsicherungeinerseits in kurzen Abständen erfolgt, dass andererseits aber üblicherweise auch einige ältere Momentaufnahmen aufbewahrt werden. Diese Kopien ermöglichen einen virtuellen Zugang für Administratoren auch zu an sich gelöschten Daten und deren Auslesen für die Neu-Einspeisung ins aktuelle System. Zu berichten ist, welche Personen in diesem Sinn Zugriffsrechte haben.

c) Im Fall der Abspeicherung in der "Cloud" wäre der physische Standort der konkret benutzten Server zu
berichten,

zumal die Server aus Sicherheitsgründen sich oft über mehrere Länder oder Kontinente verteilen.
Abspeicherung von Sicherungskopien außerhalb der EU ist aber unzulässig.

Zitat
Der extern in die Rechtsprechung induzierte Fehler lautet:
Im Gesetz stünde, beihilfenlos lebende Geringverdiener seien nur zu befreien, sofern sie durch einen "Leer-Antrag" einen Sozial-Leerbescheid herbeiführen,

sich also beim Staat mit 2++ Tagen Unterlagenaufbereitung "entblößen" für den Erhalt des Geldes anderer Leute, das sie dann aber nach Zusage ausschlagen werden: Die Erlangung des "digitalen Armensterns" als "staatlich akkreditierter Armer", obgleich man den festen Willen hat, dauerhaft seine Probleme ohne "das Geld anderer Leute" zu lösen.

Über 100,0 Prozent der betroffenen rund 4 Millionen Haushalte haben dieser entwürdigenden Zumutung zur Wahrung ihrer Würde (Artikel 1 Grundgesetz) nicht entsprochen;

wurden also zu Unrecht zu Beitragszahlern, darunter rund die Hälfte bis hin zur Vollstreckung mangels Geld. Glücklicherweise verweigerten sie die Entwürdigung; denn solche Leer-Anträge auf Beihilfen für Zwecke wie die Rundfunkabgabe sind gemäß Sozialhilferecht und Strafrecht ohnehin illegal.

Gebeten wird, festzustellen, dass wohl auch in allen Entscheiden dieses Gerichts

im Fall von Klagen von Geringverdienern diesem Entscheid 1 BvR 665/10 des höchsten deutschen Gerichts nicht Rechnung getragen wurde.
 - Summe der Entscheide: - 1 BvR 3269/08 - 1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 11:53 von DumbTV«
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Vorab nochmals: Spannend - gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten.
Kein weiterer Termin - darf also diverse Stunden dauern -
und 150++ Seiten Schriftsatz 5 Werktage vorher eingereicht, Beweisanträge und Gutachten.

An alle, die in der Nähe wohnen, bitte kommen. Trier ist leider verkehrstechnisch nicht optimal erreichbar, aber sicherlich leichter als eine Reise zum Mond. Wir brauchen
- moralische Rückendeckung für unsere 2 Mitstreiter dort
- und Protokollierer
einer Verhandlung, die es so wohl noch nicht so oft oder bisher gar nicht gegeben hat.

Alles Nähere im Terminkalender im Forum:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26998.msg169608.html#msg169608
Und wie immer, um Enttäuschung zu vermeiden, es ist in keiner Weise voraussehbar, wie das Gericht damit umgehen wird. "Nichts Genaues weiß man nicht" - erst nach der Schlacht wissen Feldherren, wie sie ausging.
Aber alles wurde vorbereitet für die Aussicht eines total spannenden Ablaufes.
Und auch, dass engagierte Mitstreiter sich treffen, ist ja wohl ein Wert an sich und etwas Feines.

Wir sind hier in einer Kategorie für Klagehilfen. Also nun Hilfreiches für alle, was da praktiziert wurde - hier etwas Weiteres:

Liebe Mitstreiter, macht Akteneinsicht bei Gericht!
Unter irgendeinem Namen ruft jemand zunächst bei Gericht an und klärt die Uhrzeiten für Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht.
Sodann unangemeldet hin zum Verwaltungsgericht inklusive Personalausweis und Fotoapparat - Smartphone-Kameras praktisch alle nicht ausreichend gut einstellbar für den Job.
"Ablichtungen" sind erlaubt, bei vielen Gerichten mit Kopiergerät, ansonsten immer per Foto.

Alles ablichten, was ihr bisher nicht erhalten hattet. Also schon mal alle Seiten mit handschriftlichen Vermerken der Richter.
Wenn abfällige Bemerkung über den Bürger = Kläger der Sache, wunderbar, das könnte Munition abgeben für Antrag auf Befangenheit.

Aber viel interessanter, da können 10 und mehr Seiten von ARD / Beitragsservice drin sein, die dem Gericht nur in 1 Ausfertigung zugingen und die dem Bürger = Kläger nie überstellt wurden.


Ja, das gibt es! Da bestehen vielleicht sogar Absprachen. 
Dann kann man ja mal Terminvertagung beantragen für Auswertung von darin enthaltenen wichtigen Informationen. Wenn das klappt, hat man schon mal ein paar Monate gewonnen.

Manchmal bleibt einem schlicht der Atem weg bei dem, was man generell in den Akten bei Gericht sieht und erstmals erfährt. Gerichte rechnen mit Akteneinsicht, wenn überhaupt, dann eigentlich nur durch Rechtsanwälte - und die beißen nicht, sind ja "Organe der Rechtspflege".
Wir Bürger und Kläger aber, wir sind auf Beißreflex programmiert. 
 
Wenn ein Super-Schriftsatz von 150 Seiten vor Ort eingereicht wird,
dann erst die Akteneinsicht und erst dann den Schriftsatz abgeben. Das geschieht dann nicht bei der Abteilung Akten-Registratur, sondern bei der Poststelle. Denn die Akte wandert nach Einreichung zum Richter und von da an könnte es laufend wundersame Gründe geben, wieso die Akteneinsicht leider gerade nicht möglich ist immer dann, wenn man dort auf der Matte steht.
Beim Aktenabgeben immer 1 Kopie von Seite 1 mitbringen. Auf diese bekommt man dann einen Eingangsstempel mit handschriftlicher Empfangsbestätigung aufgedrückt.

Auch bei der ARD-Anstalt kann man seine Akte einsehen.
Die wird "elektronisch" geführt. Wenn nichts anderes geht, dann dürfte als "Ablichtung" immer das Fotografieren des Bildschirms gehen.

Und hier nochmals der Hinweis auf den Gutachten-Trick, damit eure Akte hoffentlich auf Eis gelegt wird.
Schriftsätze können kurz sein und von 100++ Seiten Gutachten begleitet sein.
Beispielsweise die Texte der Juristen, die Gutachten in unserem Sinn gemacht haben oder auch Zeitschriftenausätze.
(Urheberrechts-Probleme? Ich weiß nicht, ob die Frage sich überhaupt stellt - jedenfalls nicht bei herausgepickten Einzelseiten eines Gutachtens.)

In der anhängigen Sache war es nicht einmal ein Trick, sondern ein Gutachten von 140 Seiten ("RR-Analyse") war wirklich Bestandteil der diversen Beweisanträge.

Das geht immer - bei Widersprüchen, gegen Ankündigung von Vollstrecktung, jederzeit zur gerichtlichen Akte, und schäbige Bürger senden immer eine Kopie an das persönliche Büro des Intendanten mit der Bitte, gegen die Falschbearbeitungen einzuschreiten. Das mögen Intendanten ausgesprochen gerne und freuen sich ungemein über den Beitragsservice für diese Bereicherung ihres Schreibtisches - Klartext, das produziert auf die Dauer hausintern Stunk.

Zweck der Sache: Die Akte wird auf die Dauer derart unübersichtlich, dick und hausintern ärgerbelastet, dass alle Bearbeiter einen Bogen um sie machen, jedenfalls oft oder meistens oder fast immer. Wenn keine Liebesbriefe mehr von ARD / Beitragsservice für die Rundfunkabgabe in eurem Briefkasten landen, ihr werdet den Liebesschmerz der Trennung von Bett und Briefkasten sicherlich verkraften können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 22:39 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Na das klingt ja echt spannend.

Zur Verhandlung käme ich nach der Arbeit am Vortag über Nacht,
aber dann zurück zu einem auch wichtigen Termin vor Ort, nicht möglich.

Wünsche gutes Gelingen und bin schon auf den Bericht gespannt. (#)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der entscheidende Hinweis scheint mir der folgende zu sein:

Zitat
Und wie immer, um Enttäuschung zu vermeiden, es ist in keiner Weise voraussehbar, wie das Gericht damit umgehen wird. "Nichts Genaues weiß man nicht" - erst nach der Schlacht wissen Feldherren, wie sie ausging.

Die Frage ist also, ob die Richter auch mitspielen. Die sind im Gerichtssaal "Herren" der Verhandlung. Und auch eine spannende Verhandlung verspricht keineswegs, dass sie erfolgreich - Sicht des Klägers - verläuft. Eine "Ersatzverhandlung" für die beim BVerfG wird man wohl kaum zulassen. Die bisherigen Urteile sprechen für sich und mithin leider gegen den Kläger, dem ich natürlich Glück wünsche.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

fährt jemand aus südlichem Raum (z. B. Karlsruhe, Stuttgart) nach Trier?

Wir könnten im/ab Raum Speyer, Ludwigshafen, Mannheim zusammen (in einem Wagen) nach Trier fahren?

Bei Interesse bitte PN

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m

mb1

  • Beiträge: 285
gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten

Also eine ganz normale Kammerverhandlung!
Seit der BGH-Rückverweisung nach Tübingen immer öfter der Fall, falls entsprechend begründet. Wird auch bei mir so sein (letzter anberaumter Termin allerdings vom VG München abgesagt).


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.384
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Dank an @Kurt dass er wohl Nägeln mit Köpfen macht in Sachen Teilnahme.
Das ist jetzt das Allerwichtigste.

Dank an @karlsruhe , die derart viel Termine bereist, irgendwo gibt es eine Grenze...

Dank an mb1 für die Klarstellung bezüglich der Richterzahl:
gleich 5 Richter werden in Trier nächsten Donnerstag ab 11h beraten

Also eine ganz normale Kammerverhandlung!
Seit der BGH-Rückverweisung nach Tübingen immer öfter der Fall, falls entsprechend begründet. Wird auch bei mir so sein (letzter anberaumter Termin allerdings vom VG München abgesagt).

Hier liegt bisher keine Terminerfahrung vor, weil in den von hier begleiteten Vorgängen die Strategie der Aktenanhäufung bisher Termine erfolgreich verhinderte.
Also 3 Berufsrichter und 2 bürgerliche Richter.

Dank an drboe , die Wahrscheinlichkeits-Mathematik hinzugefügt zu haben:
Die Frage ist also, ob die Richter auch mitspielen. Die sind im Gerichtssaal "Herren" der Verhandlung. Und auch eine spannende Verhandlung verspricht keineswegs, dass sie erfolgreich - Sicht des Klägers - verläuft. Eine "Ersatzverhandlung" für die beim BVerfG wird man wohl kaum zulassen. Die bisherigen Urteile sprechen für sich und mithin leider gegen den Kläger, dem ich natürlich Glück wünsche.

Übrigens, bei Beweisanträgen ist der Kläger der Herr der Verhandlung, sofern er weiß, dass er Protokollierung verlangen kann und auch Protokollierung eines Entscheides der Nicht-Protokollierung zur Protokollierung anweisen kann.

Der kommende Entscheid BVerfG wird hier nicht "ersetzt". Da das BVerfG die hier berührte Problematik bereits in unserm Sinn zugunsten der Geringverdiener entschieden hat, aber keine "berittenen Truppen zu den Verwaltungsgerichten senden kann für die Durchsetzung", müssen die Bürger das übernehmen, was hier wohl diesbezüglich zum allerersten Mal in Deutschland in der hier schon eingereichten kompletten Argumentationskette geschehen dürfte:  § 31 BVerfGG.
Es steht so auch im Gesetz - also Art. 20 GG.
Es geht also um die Frage von 5 Jahren "des !_nur_! objektiven Tatbestands der gewohnheitsmäßigen Rechtsbeugung".

Dass der Rest die Aufgabe der Bürger sei, ist für das Bundesverfassungsgericht übrigens geeignet zum Ausdruck gebracht worden, was hier aber nicht vertieft werden soll.

Zur Vermeidung von Enttäuschung geht man übrigens zweckmäßig vor jedem Gerichtstermin davon aus, total zu verlieren.
Dann ist garantiert, das man nicht negativ, aber möglicherweise positiv überrascht werden kann.

Klarstellung: BVerfG hat keine Exekutiv-Macht.
Es ist also immer - immer! - darauf angewiesen, dass niemand wagt, gegen seine Entscheide vorsätzlich zu verstoßen. Verstoßen wird oft.
Beispiel: Die Rundfunkräte sind verfassungswidrig zu etwa 100 % durch Parteienvertreter nach Parteienproporz besetzt, getarnt durch Ausweisung als Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen, weil je jeder Partei-Aktive auch irgendwie sonst was "Gutes tut".
Verbraucherschutzvereine sind in den Rundfunkräten vertreten als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen", obgleich sie laut Gesetz "allen" gleichwertig zu dienen haben, also keine Teilmenge der Bürger ("Gruppe") vertreten können - ganz abgesehen davon, dass sie dort absolut nichts zu suchen haben, weil keine "Meinungsträger".
Beides ist ein Verstoß gegen die BVerfG-Rechtsprechung, also gegen § 31 BVerfGG. Aber wenn wir Bürger uns das gefallen lassen und über alles Mögliche diskutieren statt mit juristischen Tiefschlägern die Täter zum Recht zu zwingen, dann bleibt der Entscheid des BVerfG diesbezüglich Makulatur.


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P
  • Beiträge: 4.011
Oh super, 2 (ehrenamtliche) Richter dabei, wo zu klären ist, wie tief sie sich mit der Materie befasst haben.
Es kann gut sein, dass diese vielleicht gar nicht all zu tief eingearbeitet sind, es könnte hilfreich sein, verschiedene Richter zu Wort kommen zu lassen. Denn nur weil es 5 sind, bedeutet das nicht, dass jeder denkt.
Es könnte auch hilfreich sein, für jeden Richter ein persönliches Skript dabei zu haben, damit er das auch noch nach der Verhandlung lesen kann.
Die Namen der Richter stehen ja wahrscheinlich draußen an der Anzeige.

Und keine Sorge, die vielen Beweisanträge werden sicherlich einfach beiseite geschoben.
Möglichkeit 1, nicht Entscheidungserheblich für diesen Fall
Möglichkeit 2, da sind wir nicht zuständig, sie können den Antrag natürlich stellen, aber das verweisen wir dann eh und das kostet dann extra
Möglichkeit 3, das ist kein Beweisantrag, weil der keine Tatsachen....
Möglichkeit 4, sie müssen nicht versuchen jedes "Sach" Argument als Beweisantrag zu stellen
Möglichkeit 5, nun kommen sie mal ....
Möglichkeit 6, wir haben bereits alles gehört
Möglichkeit 7, unsere Kammer hat da in 2014 Ihre Linie festgelegt und da weichen wir ja jetzt nicht von ab
Möglichkeit 8, so eine Vorlage kann man zwar machen, wir sind davon aber nicht überzeugt und müssen müssen wir auch nicht, weil wir nicht die letzte Instanz sind
...


PersonX wünscht maximalen Erfolg.

Und wenn Möglichkeiten gehört werden, welche noch nicht unter 1 bis 8 stehen, dann einfach ergänzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 01:20 von Bürger«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

m
  • Beiträge: 20
  • Status: 3. Klage in Vorbereitung
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?
Dem "Antrag" und Wunsch schließe ich mich ausdrücklich an.
z.B. die 150 Seiten: Waren das die, die der Profät schon in einem Thread hier hinterlegt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 16:24 von Bürger«

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Recht hat @PersonX mit:
Und keine Sorge, die vielen Beweisanträge werden sicherlich einfach beiseite geschoben.
Möglichkeit 1, nicht Entscheidungserheblich für diesen Fall
Möglichkeit 2, da sind wir nicht zuständig, sie können den Antrag natürlich stellen, aber das verweisen wir dann eh und das kostet dann extra
Möglichkeit 3, das ist kein Beweisantrag, weil der keine Tatsachen....
Möglichkeit 4, sie müssen nicht versuchen jedes "Sach" Argument als Beweisantrag zu stellen
Möglichkeit 5, nun kommen sie mal ....
Möglichkeit 6, wir haben bereits alles gehört
Möglichkeit 7, unsere Kammer hat da in 2014 Ihre Linie festgelegt und da weichen wir ja jetzt nicht von ab
Möglichkeit 8, so eine Vorlage kann man zwar machen, wir sind davon aber nicht überzeugt und müssen müssen wir auch nicht, weil wir nicht die letzte Instanz sind

Bleibt anzumerken: Da fehlen in der Liste  die Möglichkeiten 9 bis 100!
Also, natürlich gibt es diese Gefahr, aber dann gibt es auch noch ein OVG in Koblenz. Die 5 Richter müssen wissen, dass alles, was sie tun, beim OVG gesichtet werden wird.

Wir wissen dann aus dem VG-Entscheid die Anfechtbarkeiten und sind dann in der Lage, zur nächsten Stufe kreativ die erkennbarer gewordenen Weichteile des Gegners unter Beschuss zu nehmen.
Regel 1: "Was dich nicht tötet, macht dich stärker."
Regel 2: "Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."


Es erfolgte heute eine Strategieänderung.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen muss der besonders aufmüpfige Antrag schon jetzt bei Gericht eingereicht werden, kann also nicht bei Verhandlungsbeginn erfolgen. Das hat folgende Auswirkung:
- Entweder die Verhandlung findet statt - dann mehrere Stunden Streitgenuss für Zuhörer zu erwarten.
- Oder sie wird spätestens am Vortag telefonisch abgesagt (derartiges kommt sehr selten vor). 

Alle Besucher sollten also mit @lieven die Telefonnummer austauschen. Auf diese Weise erfährt er auch, wie viele Ausdrucke er für Besucher herstellen muss.
Näheres im Terminkalender des Forums:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26998.0
 
Von @beat und @merco :
Könnten einzelne Argumente aus der Klageschrift hier noch mal so zitiert und aufbereitet werden
 mit Erläuterung, dass sie auch für andere (juristische Laien) hilfreich sind, bzw. übernahmefähig, um ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zu bereichern?
Wer es von der Entfernung her kann und sich freimachen kann, bitte teilnehmen. Alle Teilnehmer erhalten vor Beginn die rund 20 Seiten Kernanträge in Kopie ausgedruckt überlassen und können sich damit auf den Ablauf der Verhandlung hierüber konzentrieren, indem sie einfach Randnotizen zu den Schriftsätzen machen.
Ferner erhalten alle Teilnehmer nach der Verhandlung per E-Mail das nun rund 100-seitige Gutachten "RR-Analyse". 

Teilnehmer: Bitte PM an @lieven .
Näheres im Terminkalender des Forums:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26998.0
 
Wer nicht teilnehmen kann, bitte bei Interesse für Beispielbriefe / Beispiel-Schriftsätze per PM = Persönliche Mitteilung des Forums Näheres bei @pjotre erfragen. Es soll dafür im Rahmen der Forumstexte allenfalls bei kleinen Anmerkungen bleiben, weil es nicht unmittelbar mit dem Forum verknüpft ist.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Also, natürlich gibt es diese Gefahr, aber dann gibt es auch noch ein OVG in Koblenz. Die 5 Richter müssen wissen, dass alles, was sie tun, beim OVG gesichtet werden wird.

Solange nicht klar ist, was das entscheidend Neue sein soll, das die "Hammer-Klageschrift" auszeichnet, steht vor allem eines fest, nämlich dass bisher sämtliche VG, alle beteiligten OVG und das BVerwG in Sachen des sogn. Rundfunkbeitrags gegen die Kläger geurteilt haben. Dass bei einem Urteil des VG gegen den Kläger eine Sichtung durch das OVG zu einer anderen Entscheidung führen würde, halte ich von daher für ziemlich ausgeschlossen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Wenn es einen Jusitzskandal gibt, so hat der Bürger 2 Möglichkeiten:

Entweder er führt darüber Statistik:
Solange nicht klar ist, was das entscheidend Neue sein soll, das die "Hammer-Klageschrift" auszeichnet, steht vor allem eines fest, nämlich dass bisher sämtliche VG, alle beteiligten OVG und das BVerwG in Sachen des sogn. Rundfunkbeitrags gegen die Kläger geurteilt haben. Dass bei einem Urteil des VG gegen den Kläger eine Sichtung durch das OVG zu einer anderen Entscheidung führen würde, halte ich von daher für ziemlich ausgeschlossen.

Oder er bekämpft ihn.
Jedem seine Wahl. Die von @lieven (und die meinige) ist ersichtlich.

Wiederholung:
Regel 2: "Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 13:29 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

f

faust

... ich finde,

Trier ist sehr ein passender Ort, um bislang ungehörte bzw. ungedachte Gedanken in die Welt zu setzen - man hat dort ja eine gewisse Tradition damit  (#) .

Ich drück die Daumen - leider kann ich nicht dabei sein !


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