Eines muss man den Öffentlich-Rechtlichen lassen - zumindest in eigener Sache verstehen sie es hervorragend, den Anschein der Neutralität zu wahren und Argumente für und gegen den Rundfunkbeitrag professionell-unaufgeregt moderiert abzuwägen.
Der hier verlinkte Beitrag ist dabei ein exzellentes Beispiel - ein guter Teil der Sendung wird von der Diskussion um die Einordnung der Abgabe eingenommen, obwohl das lediglich ein Aspekt von vielen anderen ist. Auch wenn hier geschickt "scheinbar solidarisch" die Wortklauberei durch die Beschwerdeführer wohlwollend verneint wird, dürfte genau dieser Eindruck bei der eher mäßig informierten Masse entstehen - demnach eine gemeinschaftliche Finanzierung doch irgendwie in Ordnung sei und ihre Richtigkeit habe - ob nun Beitrag oder Steuer genannt. Ein Teil der Adressaten dürfte hier inhaltlich ohnehin bereits ausgestiegen sein und die Erklärung durch gleich zweimal gezeigte Einspieler in bester Sendung-mit-der-Maus-Manier klaglos hingenommen haben. Abgerundet wird das Ganze dann mit der ebenfalls zunächst naheliegenden Typisierung vor dem Hintergrund vermeinlich überwältigender Mehrheiten bei der Verwendung von Fernsehern. In Anlehnung an die vorangegangene Regelung vor 2013 steht die Trennung zwischen bewusstem Rundfunkkonsum und dem reinen Einsatz als Monitor eines Fernsehers etwa im Heimkino erst gar nicht zur Debatte. Der Besitz eines Fernsehers bedingt Rundfunkempfang, so das unverrückbare Dogma.
Fast schon folgerichtig insofern ebenfalls kein Wort zur ungleichen Belastung von Einzelpersonen und Wohngemeinschaften, etwaigen Haftungsfragen, der Zulässigkeit der Direktanmeldungen oder auch zu datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Weitergabe von Einwohnermeldedaten.
Ebenso fehlt jede Auseinandersetzung mit dem geradezu absurden Konstrukt, betrieblich genutzte Fahrzeuge, in denen möglicherweise öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert wird, abermals mit einer Abgabe zu belasten, obwohl dies höchstens durch diejenigen geschehen kann, die hierfür bereits als Privatperson zahlungspflichtig sind.
Ob der rekursiven Zwickmühle, in der sich die Öffentlich-Rechtlichen hier mit dieser Art der Berichterstattung befinden, ist realistisch betrachtet wohlmöglich kaum mehr zu erwarten und der Beitrag daher nicht allzu negativ zu sehen - denn wenn eine Krähe schon der anderen kein Auge aushackt, so prinzipbedingt ganz gewiss nicht ihr eigenes.