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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 148995 mal)

m
  • Beiträge: 436
Habe bei meiner Verhandlung Ende März immer wieder auf die ausstehenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen und NNNUUU!?
Wer beim Henker gerichtet wird - und es stellt sich folgend die Unschuld des gerichteten heraus - dann gibt es für den Betroffenen keinen Anspruch mehr auf ein Leben zurück. So spitzfindig kennen wir doch die Justiz und die Bayerische insbesondere. Jeder kann anderer Meinung sein, aber in der Sache sollte bei Gericht die Beurteilung von Gesetzen und die Neutralität Grundlage und Vorrang haben. Deshalb bleibt uns in der Sache RF-Beitrag nur abzuwarten, wie die zwei Tage beim BVerfG ablaufen.

Manchmal denkt man: "Der Roman von Friedrich Dürrenmatt "Der Richter und sein Henker" - ist das alles doch nicht nur eine Geschichte...?"
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Richter_und_sein_Henker


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:33 von Bürger«

  • Beiträge: 170
  • Grossherzogtum Baden
@karlsruhe

Fragehintergrund: „Warum“
Keine Antwort

habe die Vorsitzende so verstanden: aber Karlsruhe macht das nicht.......
........ Person A würde es sich wünschen das Karlsruhe das auch macht.......


so war meiner Meinung nach die Antwort von der Richterin



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  • IP logged
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Dringender Vorschlag:

Sich so schnell wie möglich als Teilnehmer dieser Verhandlungen anmelden.

Weitere Optionen, wie z.B. Übernachtungsmöglichkeiten etc. werden sich finden. 8)

Bzw. bei der Mahnwache ist eben Präzens angesagt, schlafen ist dannach.!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 05:50 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
  • Beiträge: 147
Bin zwar ein wenig enttäuscht, dass mein verfahren 1382/16 nicht dabei ist - hab mich aber auch als Besucherin soeben angemeldet.
Gibt es Übernachtungsquartiere für Forumsmitglieder?
Und fährt noch jemand aus dem Münchner Raum hin?
Grüße,
willnich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:35 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Dabei sein ist alles!!!

Wir sehen uns dennmal in Karlsruhe!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 05:51 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 3.232
Es ist eigentlich egal, wie das Urteil aussieht, es wird sicherlich einige große "ABER" geben. Verfassungsverstöße werden auch dem Bundesverfassungsgericht auffallen. Sollte es auf einem Auge doch plötzlich blind sein, werden andere diese Blindheit ausnutzen, es wird sich fortsetzen bis zum kleinsten Steuerhinterzieher, der sich denkt, dass der Staat ohnehin nicht das ist, was er vorgibt. Große Firmen werden sich kaputtlachen über unsere unfähige Justiz und den Bürger kräftig übers Ohr hauen. Betrogene Kunden werden sich ihr Geld zurückholen, indem sie andere betrügen. Es gibt schließlich keine Gerechtigkeit, nur wer lügt und betrügt, wird weiterkommen. Der örR wird seine Stellung verstärken, ausbauen und andere Medien verdrängen, so dass es nur noch örR gibt und davon abhängige Medien. Das Deutsche Volk wird als völlig verblödet in die Annalen der Weltgeschichte Einzug halten.

Wer so denkt, wird weiterdenken. Das traue ich den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu: weiterzudenken. Alle Negativ-Argumente gegen den Zwangsbeitrag zu ignorieren und das einzige Pro-Argument als Rechtens zu erklären, dürfte bei aller Rhetorik schwerfallen.

Es bedeutet jedoch, auch weiterhin unsere forenspezifischen Meinungsverstärker in Form von Aktionen einzusetzten, denn die Gegenseite hat Experten an Board, die jeden gegen die Wand reden.
Also, planen kann ich zur Zeit keine Aktion, aber ich werde dabei sein, wenn etwas zum Dabeisein geschieht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:37 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.565
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!

Warum eigentlich?  ???

Wie begründet das der Direktor des Hauses?

Es geht doch nicht um Leben oder Tod. Wirklich nicht.

Eine Gerichtsverhandlung mit einem spanischen Rebellen ist um Längen sensibler als mit diesem trockenen Thema. Bitte, wir sind friedfertige Menschen!

Dieser Termin ist ja erst heute angekündigt worden. Ich bin gespannt, was in Sachen Zugang noch in den nächsten Tagen kommen wird. Es würde mich nicht wundern, wenn es ähnlich wie beim NSU-Prozess laufen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:37 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...] Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird. [...]

Das ehemals erschaffene Kind Grundversorgung ist schon längst von der derzeitigen Medienlandschaft und der individuellen Nutzung überholt worden. Also im Vergleich dazu innerhalb kurzer Zeit enorm gealtert. Daher würde ich auch eine Bezugnahme bzw. ein Überdenken des BVerfG diesbezüglich erwarten. Man kann doch ohne zuverlässiges Orakel (Glaskugel, Kartenlegen, ...) die Zukunft nicht vorhersehen und einen ehemaligen Zustand in alle Ewigkeit transportieren.

Abgesehen davon stehen natürlich auch noch interessante Stellungnahmen zu Aspekten wie der Einstufung der Rundfunkabgabe im finanzverfassungsrechtlichen Sinne usw. im Raum ...

Ich hoffe zumindest auf wesentlich klarere Aussagen mit nachvollziehbarer Begründung als jene, die vom BVerwG abgesondert wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:38 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

f

faust

.. der Tag des Profäten  (#) !

ICH!!!WERD!!!VERRÜCKT!!!


Guter Zeitpunkt, um nochmals im (zögerlichen) Bekanntenkreis  :( :( :( :(  zur Zahlungseinstellung aufzufordern !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 00:24 von faust«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Shuzi: es steht m. E. fest, dass die Urteile des BVerwG hanebüchener Unsinn sind, die zudem seit dem Urteil zu Beherbergungsbetrieben eindeutig Inkonsistenzen aufweisen. Es ist nicht klar, warum einerseits das Angebot der ÖR-Anstalten die Zahlungspflicht auch ohne jede Empfangsmöglichkeit auslösen soll, wenn es um Wohnungen geht, während es für ein Hotel nicht ausreichen soll, sondern eines Empfangsgerätes bedarf.
Ich würde aus der Hoffnung auf eine bessere Urteilsbegründung und den ggf. der Befassung mit bislang teilweise vernachlässigten Aspekten nicht ableiten, dass das Urteil des BVerfG das Land in Bezug auf den sogn. Rundfunkbeitrag befrieden wird. Das BVerfG wird nicht dafür sorgen wollen bzw. können, dass der ÖR-Rundfunk nach dem Urteil ohne Finanzierung ist.

Was wäre denn möglich? Nur als Anriß, nicht als vollständige Liste gedacht:

a) der Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der sogn. Rundfunkbeitrag völlig ungerupft bleibt. Sollte das Urteil dennoch so lauten, dann sollte es möglich sein, genügend Geld für den Gang zum EuGH zu sammeln.

b) der Rundfunkbeitrag ist in Teilen verfassungswidrig

Dies könnte z. B. die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung betreffen, oder die Benachteiligung von Firmen mit vielen kleinen Filialen. Ggf. wird die fehlende Ausstiegsmöglichkeit als Mangel betrachtet oder z. B. die Befreiungstatbestände als zu unvollständig.

c) der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Das BVerfG könnte mit einen solchen Verdikt gegenüber den Ländern Anforderungen an eine verfassungskonforme Rundfunkfinanzierung kommunizieren, z. B. eine Gerätekopplung, eine Widerlegungsoption, Bedingungen für Zweitwohnungen oder Unternehmen .... Ich kann mir auch vorstellen, dass das BVerfG eine Abkopplung vom Gerät nicht ausschließt, gleichzeitig aber eine Steuer auf Wohnen nicht passieren lässt.

Der Ball läge bei b bzw. c  wieder bei den Ländern. Die Gesetzgeber würden aber sicher Zeit zur Umsetzung eines neuen Gesetzes erhalten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:40 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
  • Beiträge: 860
Es ist nicht klar, warum einerseits das Angebot der ÖR-Anstalten die Zahlungspflicht auch ohne jede Emofangsmöglichkeit auslösen soll, wenn es um Wohnungen geht, während es für ein Hotel nicht ausreichen soll, sondern eines Empfangsgerätes bedarf.
Eindeutig: Hostel = Jugendherberge

Absolut verfassungswidrig. Keine Frage meinerseits.
Das BVerfG kann gar nicht anders, als zu kippen. Die wollen zwar nicht, müssen es aber tun, gegen ihren Willen!
Wenn nicht, dann haben wir 80 Jahre zurück.


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w
  • Beiträge: 147
Ist eigentlich jemand von den Foristen Beschwerdeführer in einem der 4 Leitverfahren?


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

c
  • Beiträge: 1.025
Ich behaupte schon lange, dass wir auch nach einem Urteil für Rundfunk werden zahlen müssen. Es kann zwar sein, dass das BVerfG ein Haar in der Gesetzessuppe findet, was aber nicht bedeuten muss, dass selbst bei festgestellter Verfassungswidrigkeit nicht weiter kassiert werden darf. Das BVerfG könnte in dem Fall nämlich dem Gesetzgebern der Länder einen Termin setzten, bis zu dem das Gesetz verändert werden muss. Die Folge wäre, dass ein an sich verfassungswidriges Gesetz bis zur Änderung weiter angewendet werden dürfte.


Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html

Ähnlich auch das dort erwähnte

Urteil des Zweiten Senats vom 09. Dezember 2008
- 2 BvL 1/07 - Rn. (1-91)
zu den verfassungsrechtlichen Prüfungen, ob
§ 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des
Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 ( BGBl I S. 1652)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig oder nichtig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20081209_2bvl000107.html
lohnt - ab Rn. 88 - einen Blick.

Hier ist außerdem die Rede von "einer vorläufigen, klaren und einheitlichen Übergangsregelung", von dem "Steuerpflichtigen unzumutbar belastenden Verzögerungen" und davon, dass "für eine vorläufige Übergangsregelung nur eine pauschalierende Lösung in Betracht [kommt], wie sie als Modell in verschiedenen Varianten seit Jahrzehnten Bestandteil des Einkommensteuerrechts war".

Meine Meinung:
Sollen sie doch - am besten rückwirkend - für diejenigen, die örR erklärtermaßen nicht nutz(t)en, die Beitragspflicht erlassen. Für die monetäre Differenz zu den (bisherigen) Ausgaben des öR sollen die Rücklagen/Beitragsüberschüsse herangezogen werden, oder es haftet der Gesetzgeber (und damit also leider die Steuerzahlenden) ...

So stelle ich mir das (für Privathaushalte) vor.


@gerechte Lösung
Zitat
Wenn nicht, dann haben wir 80 Jahre zurück.
Was die Einkommensverteilung angeht, haben wir das bereits.
Vgl. sog. Piketty-Studie - Einkommensverteilung wie 1913,
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25686.msg162303.html#msg162303


Diese Nebenaspekte sollten - wegen Thementreue - hier vermutlich nicht zu sehr vertieft und diskutiert werden...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 02:25 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

g
  • Beiträge: 860
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
[...]
Urteil des Zweiten Senats vom 09. Dezember 2008
Rein gefühlsmäßig tendiere ich zum Zweiten Senat.
Dort scheint es auf alle Fälle sachlicher und objektiver zuzugehen.


Anm. "Bürger":
Die Sache "Rundfunk-Beitrag" wurde - weshalb auch immer - dem Ersten Senat des BVerfG übertragen.
In der Tat steht somit ggf. auch die Frage, ob damit der "falsche" (eher für "Rundfunkrecht"? zuständige Erste) Senat befasst ist - und nicht vielmehr der (für "Abgabenrecht"? zuständige) Zweite Senat damit befasst sein sollte.
Beim BVerwG war ausweislich der Aussage von Dr. Pagenkopf (bitte web-/Forum-Suche bemühen) ebenfalls nicht die für "Abgabenrecht" zuständige Kammer, sondern die Kammer für "Rundfunkrecht" mit der Sache befasst.
Dies jedoch bitte nicht hier sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 03:16 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ist eigentlich jemand von den Foristen Beschwerdeführer in einem der 4 Leitverfahren?

Die Forum-Suche liefert mit dem zuerst gelisteten Verfahrenszeichen der "Leitverfahren"
"1 BvR 1675/16" und der Suchreihenfolge "Ältestes Thema zuerst" als ersten Treffer diese erste Erwähnung von Forum-Mitglied "maxkraft24"
>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg128005.html#msg128005
Der Eingang der VB beim BVerfG wurde nun offiziell bestätigt.

Das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde lautet:

1 BvR 1675/16


Prozessbevollmächtigter:
RA Thorsten Bölck

;)

Siehe u.a. auch unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156460.html#msg156460
[...] 4 [...] Leitverfahren [...] (siehe Seite 4-6 des Dokuments), die von den
RA Bölck,
Koblenzer (2mal) und
Degenhart/Jacobj
vertreten werden [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 02:49 von Bürger«
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