Und eine weitere Überlegung:
Person A hatte seine Verhandlung Ende März beim VG Karlsruhe.
Hinweis und „Beweisantrag“, dass soviele Verfassungsbeschwerden
beim Bundesverfassungsgericht vorliegen und dies ja sehr wohl ein Grund
ist, der Aussetzung dieser Verhandlung zuzustimmen.
VG Karlsruhe: NÖ
Fragehintergrund: „Warum“
Keine Antwort
Und Nu?
Damals: Hinweis, dass Nachfrage per Post beim Bundesverfassungsgericht,
bzw. an den 1.Senat/ Prof. Dr. Paulus persönlich:
gugstdu hier
An das
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
1. Senat, bzw. z.Hd. Prof. Dr. Paulus
Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Betreff: Ruhendstellen bzw. Aussetzung meiner Klage (Thema Rundfunkbeitrag) beim VG Karlsruhe (AZ 8 K 2778/16, Dienstag, 27.03.18, 15.30 Uhr)
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,
in der Übersicht für das Jahr 2018 sind Sie als Berichterstatter in Punkt 16 zum Thema
Rundfunkbeitrag benannt. (über 150 Verfahren)
Im Jahr 2014 legte ich beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit diesem Thema Klage ein.
Mit Ausfertigung vom 20.11.14 erließ vormals das VG Karlsruhe in meinem Falle den Beschluß,
...wird das Ruhen des Verfahrens…..angeordnet. (Berichterstatter: Richterin Neu)
Es wurde nach 3 Jahren allerdings wieder aufgerufen, um einer Verjährung entgegen zu wirken.
Die Notwendigkeit auf höchstrichterliche Entscheidung zu warten, hat sich dadurch aber nicht verändert.
Anfang Januar 2018 schrieb mich das VG Karlsruhe an, um mir mitzuteilen, dass sie
per Gerichtsbescheid entscheiden würden und ihre Tendenz dazu. Dabei bezog sich das
VG Karlsruhe auch auf Verfahren, die z.T. sogar als Leitverfahren jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegen, also noch nicht abschließend geurteilt sind.
In 22 Seiten legte ich meine Sicht dar und bat auch um eine Aussetzung meiner Klage,
(Ergänzung: Ruhendstellen) bis eben beim Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.
In den 22 Seiten waren auch Kopien einiger der Beschlüsse der Verwaltungsgerichte beigeheftet,die
die Aussetzungen befürworten:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Verwaltungsgericht Göttingen, Verwaltungsgericht Hamburg, Verwaltungsgericht Darmstadt.
Von anderen Klägern, die auch beim VG Karlsruhe in selbiger Angelegenheit geklagt haben,
erfuhr ich, dass das VG Karlsruhe einer Aussetzung nicht nachkommen würde.
Da jedoch eine Aussetzung schon allein aus prozessökononischen Gründen, dringend angesagt
ist, denn alle Gründe liegen ja schon beim Bundesverfassungsgericht durch namhafte Beschwerde-
führer vor. U.a. mehrere von Prof. Dr. Koblenzer, Rechtsanwalt Bölck, Prof. Dr. Degenhart u.s.w.
Auch zeigt ja die Versendung des Fragenkatalogs am 31. August 2017 durch Prof. Dr. F. Kirchhof an 41 Adressaten, dass es einer höchstrichterlichen/bundesverfassungsrechtlichen Klärung bedarf.
Dieser ausführliche Fragenkatalog legt nahe, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein für offensichtlich aussichtslos – unzulässig oder unbegründet hält.
Ich hätte nun eine ganz dringende Bitte an Sie, Prof. Dr. Paulus:
Könnten Sie mir nicht einfach irgendwie eine Empfehlung für meine Klage Ende März beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe ausstellen, in dem Sie sich einfach äußern bzgl. einer Aussetzung
meiner Klage zuzustimmen?
Alternativ, vielleicht einfach kurz Kontakt zu Frau Richterin Neu aufzunehmen und ihr
diese Empfehlung einer Aussetzung meiner Klage zuzustimmen, nahelegen.
Seit über 5 Jahren nagt diese Situation an meinem Leben.
Ich habe immer ehrlich dafür bezahlt, was ich konsumiert habe.
Jetzt konsumiere ich absolut nichts mehr und soll bezahlen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Unterstützung erfahren würde (s.o.)
Vielen Dank schon mal im voraus,
mit freundlichen Grüßen
Nun die Antwort, erhalten am Dienstag, 03.04.18
(datiert auf den 23.03.18, also vor der Verhandlung des Mitstreiters)
Sehr geehrt……
auf Ihr an den Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Paulus, gerichtetes Schreiben teile ich Ihnen auftragsmäßig mit, dass das Bundesverfassungsgericht nur im Rahmen seiner durch das Gesetz festgelegten Zuständigkeit tätig werden kann.
Eine Verfassungsbeschwerde möchten Sie ersichtlich nicht erheben. (Och, warum eigentlich nicht?)
Ohnehin kann das Bundesverfassungsgericht in Ihre laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nichts veranlassen. Es hat keine Möglichkeit, in das Verfahren anderer Gerichte einzugreifen bzw. diesen Weisungen zu erteilen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die von Ihnen gewünschte Unterstützung von hier aus nicht geleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift und Stempel: och, nicht nur maschinell erstellt)
Habe bei meiner Verhandlung Ende März immer wieder auf die ausstehenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen und NNNUUU!?