Hallo Leute, nun geht es rund und ich könnte noch einmal dringend eure
Hilfe gebrauchen!Es geht um die mündlichen Verhandlungen zu hiesigem und dem Thread unter
Klagebegründung gg. Ablehnung d. Befreiung v. Student o. BAföGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28362.0In fiktivem Fall wurde nun zu einer
mündlichen Verhandlung eingeladen, die
in 2 Wochen stattfinden soll.
Zur selben Zeit soll die zweite anhängige (Befreiungs-)Klage entschieden werden.
Das Gericht führt für beide Klagen verschiedene Aktenzeichen,
Aktenzeichen 1 für die Klage gegen drei Beitragsbescheide aus 2016 und Aktenzeichen 2 für die Klage gegen Ablehnung der Befreiung.Anbei sind die zwei (möglichen) Einladungen zur Verhandlung. Dabei wurde bei Klage 1 die
Prozesskostenhilfe abgelehnt, wie im Anhang zu lesen. Bei Klage 2 wurde in Bezug auf
BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18 um Auskunft über die Einkommens-, und Vermögensverhältnisse etc. gebeten.
Person A hat gerade aufgrund einer psychischen Erkrankung in Richtung Angst/Panik gar keinen Kopf dafür, ist sich noch unsicher, ob sie zur mündlichen Verhandlung erscheinen möchte bzw. krankheitsbedingt kann, muss nun aber handeln,
da bis zum 06.08. noch weiterer Vortrag und Benennung weiterer Beweismittel erlaubt sind, ist jedoch super verunsichert und würde sich über konstruktive Ideen in diesem fiktiven Fall unglaublich freuen.
Sie hat bereits versucht, die vorsitzende Richterin anzurufen, jedoch nur einen außerordentlich freundlichen und hilfsbereiten Kollegen erreicht, der bemüht war, aber auch vieles nicht wusste. Die Richterin hat bis kurz vor der mündlichen Verhandlung leider Urlaub.
Person A will nun in zweifacher Ausführung alle möglichen Verhältnisse etc. vor dem, im und nach dem streitgegenständlichen Zeitraum vortragen und belegen. Der Brief ist bereits fertig mit 10 Anlagen, aus denen hervorgeht,
dass Person A im Zeitraum ohne Befreiung wesentlich weniger Geld zur Verfügung hatte als im Zeitraum vorher (mit Befreiung wegen BAföG) und nachher (mit Befreiung wegen BAföG und dann krankheitsbedingt ALG2). Insbesondere stand ihr nach Abzug der Wohnkosten ein mit einem SGB XII-Empfänger vergleichbares Einkommen (sogar weniger) zur Verfügung. Daher könnte Person A (Laie) sich vorstellen, Klage 2 zu gewinnen.
Doch ist sich beim Vorgehen bei Klage 1 super unsicher:
Die Prozesskostenhilfe wurde negativ beschieden. Die Beschwerdefrist ist auch vorbei.
Faktisch wurde für die Wohnung die komplette Zeit Rundfunkbeitrag bezahlt, da der damalige Mitbewohner B sich entschied, diesen zu entrichten. Person A hat jedoch bisher
vermieden, Namen oder Beitragsnummer des Mitbewohners B zu nennen und die Strategie gefahren, den Rundfunk zu befragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Daten des Mitbewohners B herausgeben muss, ungefähr so:
Ich weise Sie nun noch ein viertes Mal darauf hin: Ich lebe in einer Wohngemeinschaft. Sie baten mich am 20.02.2018 um Namen oder Beitragsnummer eines zahlenden Mitbewohners. Ich kann jedoch keine Rechtsgrundlage erkennen, auf der ich einen Mitbewohner zwingen kann, die Daten zum Beitragsservice herauszugeben. Weiter ist mir die Herausgabe der Namen weiterer in meiner Wohnung befindlicher Personen aus Gründen des Datenschutzes leider nicht möglich. Ich möchte hier schließlich niemanden denunzieren. Außerdem ist die Wohnung Schutzbereich.
Ziel ist für Person A, möglichst kostenfrei/kostengünstig und vor allem stressfrei aus dem Ganzen rauszukommen. Schön wäre es natürlich auch, dem Beitragsservice zu trotzen, da dieser und sein Rundfunkangebot Person A gehörig gegen den Strich geht!
Aufgrund des gegen Ende leider nicht harmonischen Verhältnisses zum alten Mitbewohner B (ausgezogen zur Lebensgefährtin 2018, unbekannte Adresse in selber Stadt) würde Person A dabei gern alles tun, damit der NDR oder das Gericht
nicht den Mitbewohner B mit in die Sache hineinzieht. Am besten soll dieser gar nichts davon erfahren. Person A denkt, dass Mitbewohner B auch trotz Gewinn der 2. Klage (Beitragsbefreiung von A) unberechtigt die Hälfte seiner damals gezahlten Beiträge zurückfordern könnte, falls Person A nun vom NDR auf Bs Beitragsnummer 4 Jahre verzögert gemeldet wird und dieser benachrichtigt wird.
Falls daran gar nichts vorbeiführt, wäre dieser zusätzliche Stressfaktor aber für A hinzunehmen.
Nun folgende Fragen:1. Ist es möglich, die 1. Klage zu verlieren, obwohl die 2. komplett gewonnen wird? Also dass Person A vollständig befreit wird, die Bescheide nichtig sind, doch die 1. Klage trotzdem verloren wird - von wegen die Bescheide seien ja vor der Befreiung gültig gewesen - und Person A somit alle Kosten übernehmen muss?
2. Was haltet ihr von dem angestrebten Vorgehen bzgl. der 2. Klage?3. Habt ihr Ideen zur 1. Klage? Person A würde am liebsten die Daten zu B zurückhalten, sofern es das Urteil nicht gefährdet, und diese nur herausgeben, um die Klage nicht zu verlieren. Auch denkbar wäre eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und Rücknahme der Klage bei Aussichtslosigkeit, dann fallen laut Kollegin der vorsitzenden Richterin nur 35€ Kosten an. Andererseits finden sich die Daten zum Mitbewohner B (Name und Geburtsdatum) jedoch sowieso bereits schon in Mietvertrag und Kontoauszügen (Mietzahlung) der Belege zur 2. Klage
, weshalb vielleicht die Herausgabe seiner Daten hier die einzige Möglichkeit darstellt. Weiter kann sich A vorstellen, dass der NDR die Daten von B bereits vor der Verhandlung benötigen würde, um die Sache zu überprüfen, und ein Zurückhalten bis zur Verhandlung zum Verlieren der Klage bzw. weiteren Kosten führen könnte.
4. Person A hat aus Unsicherheit gestern Abend einen
Anwalt für GEZ angerufen. Sie wollte eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung zum Fall haben und danach entscheiden, ob sie sich vertreten lassen möchte bzw. ob sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchte, was sie auch so äußerte. Das Gespräch ging nun über eine Stunde in der der Anwalt Person A immer wieder versichern wollte, diese brauche seine Hilfe und sei ohne Anwalt vor Gericht total verloren und nicht Erscheinen mache gar keinen Sinn, da könne man nur verlieren, und endete damit, dass Person A meinte, sie werde sich überlegen bis heute, ob sie seine Dienste in Anspruch nehme, und würde ihm andernfalls aus Nettigkeit und als Dank für seine investierte Zeit gerne einen kleinen Betrag überweisen. Dieser Anwalt meinte darauf dann, das sei ja nun ein langes Gespräch und so etwas wie eine Beratung gewesen - obwohl er zuvor meinte, A müsse ihm vor ner Beratung die ganzen Unterlagen schicken - und würde jetzt viel Geld kosten, wenn Person A sich nicht von ihm vertreten ließe. Person A wurde ganz übel und hat gegoogelt, dass dies wohl rechtens ist, als Anwalt ein Telefongespräch inklusive beratendem Anteil auch ohne Einwilligung zu berechnen. A versteht, dass Berufsanwälte für Ihre Leistung bezahlt werden müssen, doch er bekommt ALG2, hat noch Schulden aus dem Zeitraum ohne BAföG und mit diesem Wissen hätte A sofort das Gespräch beendet, die Hilfe war ja ohne jegliche Akteneinsicht sowieso oberflächlich. Bisher lagen die geschätzten Kosten dieser Sache bei 0-35€.
Ist Person A da nun auf einen Trick hereingefallen?
5. Und wie seht ihr die Sache:
Braucht es hier einen Anwalt oder hat man als Laie auch eine Chance zu gewinnen bzw. zumindest nicht unterzugehen? Eigentlich gibt es ja nichts zu verstecken. Person A wird psychisch bedingt jedoch auch nicht in der Lage sein, dem NDR und Gericht eine große Show zu bieten. Dem Anwalt möchte Person A aber eigentlich sowieso absagen, da sie total Angst vor ihm hat und sich erpresst fühlt. Keine Ahnung, ob sie ihm im Nachhinein noch mit einem Beratungshilfeschein seine (unfreiwillig/unwissend entstandenen ) Beratungskosten erstatten kann.
Entgegensetzt zur Aussage des Anwalts und auch teilweise passend zu Aussagen aus diesem Forum meinte der Kollege der Richterin zumindest,
Person A müsse nicht zur Verhandlung erscheinen und es werde trotzdem ordentlich verhandelt und eventuell werde sich sogar auf einen juristischen Laien seitens der Richterin eingestellt und Rücksicht genommen und Person A könne bis zum Ende noch die Klage zurückziehen, was die Kosten auf ca. 35€ reduziere.Welche Sichtweise stimmt denn nun, und wie viel Panik ist angebracht vor Gericht?Sorry für die kurzfristige Bitte um Hilfe, ich bin hier gerade leider total lost und die Verhandlung kommt zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Vielleicht mag ja jemand mit mehr Erfahrung etwas dazu schreiben.
Lieben Gruß!
Falk_51