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  • Verhandlungen VG Karlsruhe, Di.17.01.17, ab 10 Uhr: 17. Januar 2017

Autor Thema: Verhandlungen VG Karlsruhe, Di.17.01.17, ab 10 Uhr  (Gelesen 4152 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungen VG Karlsruhe, Di.17.01.17, ab 10 Uhr
Autor: 07. Dezember 2016, 19:42
Verhandlungen

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dienstag, 17.01.17


10 Uhr Rundfunkbeitrag, Grund: „Beitreibung“

11 Uhr Rundfunkbeitrag, Grund: „Rückforderung“

12 Uhr Rundfunkbeitrag, Grund: „ Befreiung“

Nördliche Hildapromenade 1 ·
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9260


http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
3 Verhandlungen, im Prinzip nichts neues.

1. Verhandlung: Zustellfiktion….

2. Verhandlung: Doppelabbuchung, Verjährung

3. Verhandlung: Jahrelange Befreiung, eine Lücke von 5 Monate, dannach wieder Befreiung
Hier Vergleich:
SWR anerkennt die 5 Monate als auch befreiungswürdig.

Es gab längere Pausen zwischen den Verhandlungen und wir sprachen mit dem SWR-Vertreter.

Als sein Argument kam, dass nun nicht mehr in der Privatsphäre geschnüffelt werden
müsste, packte ich mein Laptop und den Aldi-Talk-Internet-Stick aus, legte mein Handy
danneben und sagte zu ihm, dass er gerne bei mir daheim nachsehen könnte, aber da ich meinen
Gerätefuhrpark eh gerade dabei hätte, könnte er mir ja mal zeigen, wie ich damit den ÖRR
empfangen kann.

Er: gibt es hier WLAN (im Gerichtsgebäude?)

Ich: ?, weiß ich nicht, aber bei mir in meiner Wohnung jedenfalls nicht.

Er: aber wenn sie im Internet sind, dann können sich auch in die Mediathek des ÖRR.

Ich: ? Um meine emails abrufen zu können, habe ich diesen Internetstick.

Daraufhin habe ich mal „eingeloggt“ und nu?

Auch er war etwas hilflos.

Er: ich kann ihnen mit meinem Handy WLAN geben.

Ich: ? Hier im Gericht und wie mache ich das dann in meiner Wohnung?

Da die Geräte mittlerweile mobil sind, braucht man bei mir nicht in der Wohnung „schnüffeln“
ich kann alles mitbringen und wenn ich sage, ich habe sonst nichts, sollte man mir als „unbescholtenen“ Bürger erst einmal glauben. Punkt!

Weitergehende Diskussion dannach:

Einfach verschlüsseln und wer die Inhalte des ÖRR nutzen möchte, kann sich gegen Bezahlung
per Passwort oder wie auch immer „Eintritt verschaffen“!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Sehr gute Einlage karlsruhe  ;D

Warum sollte man überhaupt die Mediathek des ÖRR ansteuern, wenn man sich bereits aus vertrauensvollen Quellen (priv. Online-Zeitungen, ...) informiert und beschönigende Quellen meidet?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2017, 18:59 von Viktor7«

s
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und wozu hat sich das Gericht hinreißen lassen?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Fälle waren nicht spektakulär aber interessant. Die Richterin hat auf uns einen positiven Eindruck gemacht. Sie war sehr gut vorbereitet, hat die Klagen in vielen Details genauer untersucht, geprüft und recherchiert. Weitere wichtige Unterlagen und Gesetzesvorlagen für beide Seiten kopiert und ausgehändigt. Sie zeigte sich sehr kooperativ und gesprächsbereit. Was gemäß rechtlicher Mittel möglich war, hat sie versucht, auch zum Vorteil des Klägers, zu prüfen und auszuarbeiten.

Hierzu auch ergänzend:

Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20955.msg138728.html#msg138728


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2017, 12:04 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Als Zuschauer waren fünf Mitstreiter und zwei weitere Besucher im Verhandlungsraum.
Sollte sich in Zukunft das Interesse an den Verhandlungen steigern, wird wohl die Bestuhlung in diesem Raum nicht ausreichen.
Leider sind mir die Regelungen über zulässige Besucherzahl und Sitzgelegenheiten noch nicht bekannt.
Sollte man aber im Auge behalten  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2017, 13:21 von Uwe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Leider sind mir die Regelungen über zulässige Besucherzahl und Sitzgelegenheiten noch nicht bekannt.
Sollte man aber im Auge behalten  8)

-->
Die meisten Verhandlungen an Verwaltungsgerichten sind öffentlich, eine Platzgarantie gibt es jedoch nicht.
Bedeutet, dass grundsätzlich Bürger zu jeder öffentlichen Verhandlung gehen können. (Zeit und Wissen, dass Verhandlungen stattfinden vorausgesetzt, es muss ja auch nicht um Rundfunk gehen).

An einem VG im fiktivem Sachsen wird bei zu vielen Personen in einen größeren Saal sofern frei gewechselt, welcher damit auch ein paar mehr Plätze hat. Besteht von Anfang an die Annahme, dass mehr Öffentlichkeit zu erwarten ist, wird direkt ein größerer Saal angestrebt.


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