3 Verhandlungen, im Prinzip nichts neues.
1. Verhandlung: Zustellfiktion….
2. Verhandlung: Doppelabbuchung, Verjährung
3. Verhandlung: Jahrelange Befreiung, eine Lücke von 5 Monate, dannach wieder Befreiung
Hier Vergleich:
SWR anerkennt die 5 Monate als auch befreiungswürdig.
Es gab längere Pausen zwischen den Verhandlungen und wir sprachen mit dem SWR-Vertreter.
Als sein Argument kam, dass nun nicht mehr in der Privatsphäre geschnüffelt werden
müsste, packte ich mein Laptop und den Aldi-Talk-Internet-Stick aus, legte mein Handy
danneben und sagte zu ihm, dass er gerne bei mir daheim nachsehen könnte, aber da ich meinen
Gerätefuhrpark eh gerade dabei hätte, könnte er mir ja mal zeigen, wie ich damit den ÖRR
empfangen kann.
Er: gibt es hier WLAN (im Gerichtsgebäude?)
Ich: ?, weiß ich nicht, aber bei mir in meiner Wohnung jedenfalls nicht.
Er: aber wenn sie im Internet sind, dann können sich auch in die Mediathek des ÖRR.
Ich: ? Um meine emails abrufen zu können, habe ich diesen Internetstick.
Daraufhin habe ich mal „eingeloggt“ und nu?
Auch er war etwas hilflos.
Er: ich kann ihnen mit meinem Handy WLAN geben.
Ich: ? Hier im Gericht und wie mache ich das dann in meiner Wohnung?
Da die Geräte mittlerweile mobil sind, braucht man bei mir nicht in der Wohnung „schnüffeln“
ich kann alles mitbringen und wenn ich sage, ich habe sonst nichts, sollte man mir als „unbescholtenen“ Bürger erst einmal glauben. Punkt!
Weitergehende Diskussion dannach:
Einfach verschlüsseln und wer die Inhalte des ÖRR nutzen möchte, kann sich gegen Bezahlung
per Passwort oder wie auch immer „Eintritt verschaffen“!