@ Di Abolo
Welche "akute Begründung" willst du denn gleich in den Widerspruch schreiben, außer das es 5 vor 12 ist, das BVerfG und der EuGH demnächst entscheiden?
Jutjut Di Abolo,
wenn du oder jemand anderes seine Beschwerde oder Klage vor den höchsten Rechtszug unsere Gerichte tragen möchte, finde ich das völlig legitim. Ich wünsche euch auch viel Erfolg damit. Ehrlich!
Es wäre aber auch schön, wenn man mal zur Kenntnis nehmen würde, dass mithilfe des Widerspruchs (und um den geht es hier eigentlich) der Rechtsweg normalerweise eröffnet wird und eben nicht erschöpft ist (VwGO §69).
I. d. R. fängt die Beschwerde oder Klage unmittelbar vor Ort an und nicht vor dem BVerwG / BVerfG!
D. h. wer auch immer seine verfassungsmäßigen Grundrechte in seinen Widerspruch hineinschreiben möchte, der kann und soll das gerne tun. Zu berücksichtigen wäre allerdings, dass darüber am VG vor Ort
nicht entschieden wird.
Es wird nur gehört. Was das bedeutet, könnte man hier noch mal diskutieren und genau das wollte ich machen. Dass du neulich hörtest wie beim Bäcker die Personen T, E, R, M, I, N, A, T, O, R, V, O, N K, Ö, L, N sich darüber unterhielten, zweifel ich nicht an.
So viel zum
Rechtsweg und ob er schon
bestritten wurde (bzw. erschöpft ist).
Und nun zur "akuten Begründung" bzw.
Welcher Vorteil liegt in einer Begründung, außer der offensichtliche?
Wer ein Widerspruch schreibt und
zwei schritte voraus schaut, der sieht sich damit konfrontiert entweder, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen oder Vollstreckt zu werden. Es sein den sein Widerspruch wurde nicht abgelehnt.
Gängiges Prozedere: Festsetzungsbescheid > Widerspruch >>> W.bescheid/Ablehnung > Klage oder Vollstreckung |
Wer also in seinen Widerspruch zwei Schritte vorausschaut der kann u.U. schon erahnen wie die "Behörde" reagiert (Satzbausteine) und mithilfe von Rhetorik oder einer gewissen Fragestellung, dann spähter einen Anfechtung, in eine bestimmte (positive) Richtung lenken. Denn die gängige Klage nach der Ablehnung ist die
Anfechtungsklage.
"Dat lauschte ich letztens, wie mein Brennholzverleiher et von der Person V, E, R, F, A, H, R, E, N, S
*, T, A, T, I, K, jehört hatte."
Bedeutet,,, die Anfechtungsklage könnte u.U. zu einem Erfolg führen, weil die eigentliche Frage im Widerspruch, unbegründet bleibt. (die Frage nicht ausgeräumt wurde).
Aber jut,,, man muss nicht unbedingt darüber sprechen. Aber man kann ...
Sooo
Prêt-à-porter, oder wie du heißt
Bei uns sind so paar Vollpfosten im Gleichschritt, über den Limes geschritten. Und meine Enkel und ich müssen jetzt aufbrechen nach Teutoburg, da treffen wir gleich den Rest der Meute. Wir zeigen den mal wat wir hier vom "Gleichschritt" halten.
Und du glaubst et nich, hier hat doch gestern jemand sein Hinkelstein liegen lassen
Is wie geschaffen für die Aktion !!!
El Presidente, Anführer der Volksfront von Gallica und der
Oppa von Lev
* Ich glaube wahr deine Schwester