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Autor Thema: Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"  (Gelesen 22824 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger" @alle: Ich hatte das Thema "Verschlüsselung" einschl. diesbezüglicher (Gegen-)Argumentationen der Gegenseite nicht ausgeklammert oder ausklammern wollen, sondern nur darum gebeten, dieses zwar hiermit "verbandelte", aber eigenständige und umfangreiche Thema hier im Thread nicht weiter zu vertiefen, da es dazu bereits existierende Threads mit diesem Kern-Thema gibt - danke...
Die Sache mit dem verschlüsselten ÖR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27092.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27092.msg170416.html#msg170416
[Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27913.0


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ein Erhebungsdefizit mit Bezug auf internetfähige Geräte kann es nicht wirklich gegeben haben, da jede Nutzung des Rundfunks über IP-Adressen und Gerätenummern (PC-Seriennummer) überprüfbar gewesen wäre. Dies hat bereits vor der Einführung der PC-Gebühr im Bereich der elektronischen Bücher (eBooks) funktioniert, weshalb alle Behauptungen, die zum Erhebungsdefizit vor Gericht gemacht wurden, als Lug und Trug bezeichnet werden können.

Denn bei dieser Legende eines angeblichen Erhebungsdefizits geht es lediglich um finanzielle Erwägungen. Zur Ablehnung der Umstellung auf eine Steuer stellt Eicher in seinem Paper aus dem Jahre 2006 dazu beispielsweise das Folgende fest (Seite 13-14):
Zitat
Und natürlich wäre auch eine Übertragung der Aufgaben an die Finanzämter nicht kostenlos zu haben. Die Finanzämter erhalten für das relativ einfache Verfahren der Kirchensteuererhebung als Annex zur Einkommensteuer rund 3,5 % des Kirchensteueraufkommens. Die Kosten der GEZ belaufen sich für das viel umfänglichere Verfahren des Rundfunkgebühreneinzugs einschließlich der Marketingmaßnahmen zur Erlangung von Anmeldungen bisher nicht gemeldeter Teilnehmer (Briefaktionen, Informationsspots etc.) sowie der gesamten Abwicklung des Befreiungsverfahrens auf rund 2.25% der Gebührenerträge. Es wäre also wirtschaftlich unsinnig, die äußerst effizient und kostengünstig arbeitende GEZ abzuschaffen.
Herman Eicher (2006): Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
https://web.archive.org/web/20190420072227/https://www.ard.de/download/398600/index.pdf

Zur Überprüfbarkeit der Rundfunkempfangsmöglichkeit in einem Verfahren zur Beitragspflicht im Hotel- und Gaststättengewerbe wird vom Bundesverwaltungsgericht – 6 C 32.16 – zudem festgestellt (Rn. 30):
Zitat
Diese Aufklärungsmöglichkeiten für den Nachweis bestehen auch nach Inkrafttreten des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags für die Erhebung des Beherbergungsbeitrags. Die Rundfunkanstalten sind berechtigt, die Erhebung des Beitrags für Zimmer und Ferienwohnungen auf Angaben der Inhaber über deren Klassifizierung und Ausstattung etwa in Werbeprospekten und Internetauftritten zu stützen. Auch die Bereitstellung eines Internetzugangs durch den Betriebsstätteninhaber kann auf diese Weise ohne erheblichen Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden. Wenn der Inhaber nicht schon in seinen Prospekten und Internetauftritten mit der Internetausstattung der Zimmer bzw. Ferienwohnungen wirbt, kann das Vorhandensein eines betrieblichen Internetzugangs durch eine Kontrolle vor Ort ohne Weiteres geklärt werden. Denn um einen (W-LAN-)Internetzugang in den Zimmern bzw. Ferienwohnungen nutzen zu können, muss der Inhaber den Zugang offenlegen, damit sich die Gäste mit ihren Geräten anmelden können.
BVerwG, Urteil vom 27.09.2017 - 6 C 32.16 -
https://www.bverwg.de/270917U6C32.16.0

Dies ist letztendlich ein wesentlich aufwendigeres Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkempfangsmöglichkeit als die Überprüfung von IP-Adressen und Gerätenummern in einem vollständig automatisierten System, so wie es beispielsweise bei der Nutzung von eBooks geschieht.     


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2022, 12:48 von art18GG«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.371
Dies ist letztendlich ein wesentlich aufwendigeres Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkempfangsmöglichkeit als die Überprüfung von IP-Adressen und Gerätenummern in einem vollständig automatisierten System, so wie es beispielsweise bei der Nutzung von eBooks geschieht.   
Bitte berücksichtige auch:

BFH VII R 40/18 - Internet kein Rundfunk - Streaming kein Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35156.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2022, 17:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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