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  • GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17: 05. Oktober 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17  (Gelesen 10742 mal)

S
  • Beiträge: 403
Dass ein Vortrag frei vorgetragen muss ist Person M nicht bekannt, werden doch auch Erklärungen und Anträge vorgelesen.

Das geht auch so nicht konkret aus der VwGO hervor:

Zitat
§ 103  [Gang der mündlichen Verhandlung]

(1)  Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung.

(2)  Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor.

(3)  Hierauf erhalten die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und zu begründen.

Wenn sich der Kläger in seinem Vortrag z.B. auf Urteile und deren Inhalte beruft, sollte es wohl möglich sein, zumindest auf Notizen zurückgreifen zu dürfen. Wer kann als juristischer Laie denn schon relevante Daten wie Az., Randnummern, Wortlaut, etc. auswendig lernen und rechtssicher vortragen?

Auch hier gilt es, sich bei künftigen mündlichen Verhandlungen auf solche fragwürdigen Aussagen vorzubereiten und im Fall der Fälle entsprechend nachzufragen, worauf diese beruhen.

Dass der Einzelrichter über reichlich Phantasie verfügt, hat er ja mit seiner Räuberpistole bzgl. Durchsuchungen von Wohnräumen und Vernehmungen von Nachbarn, die es so nie gegeben haben dürfte, bereits unter Beweis gestellt.

In der zweiten Verhandlung wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass sich durch die Festellung jedoch der Streitwert ändere. Streitwert sei dann nicht mehr der festgesetzte Betrag im Festsetzungsbescheid. Es werde wohl in so einem Fall ein Streitwert von 5.000 EUR festgelegt.
Ach interessant. Bin mal gespannt, was da vom Gericht an Gebühren kommt.

Das dürfte auf ca. 500 € Gesamtkosten hinauslaufen. Siehe:

500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22082.msg141134.html#msg141134

Mit dem Vorschlag der Feststellungsanträge hat der Richter neben seiner Phantasie zusätzlich noch einen gewissen Geschäftssinn bewiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 23:11 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

r
  • Beiträge: 83
Ich finde es reichlich unverschämt da in der Verhandlung nicht drauf hinzuweisen.
Aber Kläger Person R kann sich ja immer noch beschweren.
Inzwischen hat dieser aber eigentlich keine Lust mehr. Würde sagen, der WDR hat sein Ziel erreicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 22:28 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Ein interessanter und ausführlicher Bericht - vielen Dank!

Wie das Ergebnis zeigt, wird aber weiter nach Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes geurteilt. Es sollte daher in Erwägung gezogen werden, bei laufenden Verfahren eine Verlegung des Termins der Hauptverhandlung zu erreichen. Als Grund könnte eine fiktive Person anführen, dass sie nach der unlängst erfolgten Veröffentlichung des Fragekataloges des Bundesverfassungsgerichtes sich rechtlich beraten lassen möchte und es dazu Zeit bedarf.

Ferner sollte bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung ein Verfahren vor der Kammer geführt werden. Dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine grundsätzliche Frage handelt wird daran deutlich, dass sich inzwischen das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik intensiv beschäftigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2018, 19:48 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 403
Ich finde es reichlich unverschämt da in der Verhandlung nicht drauf hinzuweisen.
Aber Kläger Person R kann sich ja immer noch beschweren.
Inzwischen hat dieser aber eigentlich keine Lust mehr. Würde sagen, der WDR hat sein Ziel erreicht.

Bevor eine fiktive Person R den Kopf in den Sand steckt, könnte sie folgende Vorgehensweisen in Erwägung ziehen:

  • Recherche ob bzw. inwieweit ein Feststellungsantrag bzgl. des Bestehens eines Beitragsverhältnis mit dem Beklagten i.V.m einer Bestätigung der Anmeldung erfolgsversprechend sein könnte
  • Im Zweifel eines Erfolges, den Feststellungsantrag zurückzunehmen
  • Sofern nachweisbar (Protokollierung, Zeugen, ...), dass vom Richter in der ersten Verhandlung bzgl. des vorgeschlagenen Feststellungsantrags kein Hinweis auf die daraus folgende Erhöhung des Streitwertes einhergehend mit der Erhöhung der Gerichtskosten erfolgte, während dies in der zweiten Verhandlung der Fall war, einen Befangenheitsantrag (Ungleichbehandlung, o.ä.) zu stellen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 22:29 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zu folgenden Anmerkungen
[...] Dass der Einzelrichter über reichlich Phantasie verfügt, hat er ja mit seiner Räuberpistole bzgl. Durchsuchungen von Wohnräumen und Vernehmungen von Nachbarn, die es so nie gegeben haben dürfte, bereits unter Beweis gestellt. [...]
[...] Und wohl auch eine andere Tatsache hatte der Herr wohl nicht so ganz auf dem Schirm. Nämlich die, dass seine "Durchsuchungen von Räumen nach Rundfunkgeräten" bzw. "Vernehmungen von Nachbarn" sich wohl zu 99% in seiner Phantasie abgespielt haben dürften. Schon deshalb, weil das Thema bereits zu Gebührenzeiten dem OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz)  - und nicht dem StGB unterlegen hat. Lauwarmes bzw. irreführendes Gewäsch als "Argumentation" & "Begründung", nichts anderes... [...]

noch einmal die entscheidenden Passagen aus den Verhandlungs-Notizen

Heute, den 05.10.2017 wurden am VG Köln zwei mündliche Verhandlungen behandelt. Beide Sitzungen fanden unter Leitung eines Einzelrichters statt. Vertreter des WDR waren nicht anwesend. Drei Zuschauer beobachteten die Verfahren.

1. Verhandlung:
[...] Das BVerwG habe höchstrichterlich darüber entschieden und gute Gründe für den Beitrag geliefert: So sei durch den Beitrag, im Gegensatz zum früheren Gebührenmodell, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgewertet worden. Nun müsse nicht mehr ermittelt werden, Wohnungen durchsucht oder Nachbarn gefragt werden.
Außerdem könne so effektiv einer Beitragsflucht entgangen werden. [...]

2. Verhandlung:
[...] Der Richter verwies auch hier auf das Urteil des BVerwG und führte an, dass er diese Meinung teile. Er sprach auch davon, dass es hierbei nicht um Gerechtigkeit gehe, sondern um die Abwägung. Er berief sich dabei auf die Begründung aus der ersten Verhandlung. So sei es dank des Rundfunkbeitrags nicht mehr notwendig die Räume auf Rundfunkempfangsgeräte zu durchsuchen oder Nachbarn zu vernehmen. Die Datenübertragung durch die Meldeämter sei hier besser geeignet, um den Bürger nicht in seinen Grundrechten zu verletzen. Es stehe dabei außer Frage, dass bei dieser Typisierung auch einige Menschen ungerecht behandelt werden. Aber auch dieses Thema sei vom BVerwG behandelt worden und das Gericht sehe keine Notwendigkeit diese Gründe in Frage zu stellen. [...]

In der Tat sind diese Ausführungen äußerst bedenklich, denn:
a) dürften diese im Wesentlichen der Argumentation von ARD-ZDF-GEZ selbst entstammen - mglw. sogar direkt dem Lobbygesetzgebungslobbykommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148465.html#msg148465
welches schließlich auch vom BVerwG in den betreffenden Verfahren argumentativ zitiert wird.
b) ist die Beeinträchtigung der Privatsphäre bei genauerer Betrachtung ganz im Gegenteil sogar viel intensiver als zu "Gebühren"-Zeiten
siehe u.a. auch unter
Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24340.msg154599.html#msg154599
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24340.msg154703.html#msg154703
Aber ja doch, natürlich macht die neue Regelung des geräteunabhängigen sog. "Rundfunkbeitrags" die "lästigen Besuche" der "Gebührenbeauftragten" und deren "Überprüfung, ob Geräte vorhanden sind" überflüssig - und der damit einhergehene "tiefe Eingriff in die Privatsphäre/ den geschützten Bereich der Wohnung" ist damit "ein für alle mal Geschichte".

Hurra, hurra, wir haben jetzt den "wesentlich weniger intensiven" Eingriff in die Privatsphäre, indem nun zwingend(!!!) Zutritt zur Wohnung eingeräumt werden muss, um "nur" die Wohnverhältnisse und "wer mit wem" klären zu können.
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996.html#msg153996
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg154749.html#msg154749

Nochmal der Richter von weiter oben
Nun müsse nicht mehr ermittelt werden, Wohnungen durchsucht oder Nachbarn gefragt werden.

So, so...
Dieses Thema gehört also unbedingt weiter seziert in den Klagegründen...

Achso, und was die "Beitragsflucht" anbetrifft - siehe bitte u.a. auch unter
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg156603.html#msg156603


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 23:12 von Bürger«
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Re: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17
#20: 07. Dezember 2017, 21:24
Mittlerweile sind rund 2 Monate vergangen...

... haben die Prozessbeteiligten mittlerweile ein Urteil erhalten? Falls ja, würden sie es hier mit uns teilen?  :)


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Re: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17
#21: 07. Dezember 2017, 21:49
Zitat
1. Verhandlung:
[...] Das BVerwG habe höchstrichterlich darüber entschieden und gute Gründe für den Beitrag geliefert: So sei durch den Beitrag, im Gegensatz zum früheren Gebührenmodell, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgewertet worden. Nun müsse nicht mehr ermittelt werden, Wohnungen durchsucht oder Nachbarn gefragt werden.
Außerdem könne so effektiv einer Beitragsflucht entgangen werden. [...]

2. Verhandlung:
[...] Der Richter verwies auch hier auf das Urteil des BVerwG und führte an, dass er diese Meinung teile. Er sprach auch davon, dass es hierbei nicht um Gerechtigkeit gehe, sondern um die Abwägung. Er berief sich dabei auf die Begründung aus der ersten Verhandlung. So sei es dank des Rundfunkbeitrags nicht mehr notwendig die Räume auf Rundfunkempfangsgeräte zu durchsuchen oder Nachbarn zu vernehmen. Die Datenübertragung durch die Meldeämter sei hier besser geeignet, um den Bürger nicht in seinen Grundrechten zu verletzen. Es stehe dabei außer Frage, dass bei dieser Typisierung auch einige Menschen ungerecht behandelt werden. Aber auch dieses Thema sei vom BVerwG behandelt worden und das Gericht sehe keine Notwendigkeit diese Gründe in Frage zu stellen. [...]


Mit der gleichen Begründung könnte man auf eine einkommensabhängige Kapitalertragssteuer verzichten und eine Kapitalertragssteuer unabhängig von erzielten Kapitalerträgen pro Haushalt erheben, denn früher oder später im Leben hat vielleicht fast jeder mal Zinsen auf irgendwelches Sparguthaben erzielt.

Das Bankgeheimnis könnte gewahrt werden, Wohnungen müssten nicht zu Ermittlungszwecken und zur Beschlagnahmung von Steuerunterlagen durchsucht werden.
Man würde sich Ermittlungen, den Ankauf von SteuerCDs, die Notwendigkeit von Anzeigen wie im Fall Hoeness und die ganze Berechnung der Steuer sparen, wenn einfach jeder Haushalt den gleichen Betrag an Kapitalertragssteuer bezahlt. Die Erhebung wäre vereinfacht und Steuerflucht wie im Falle von Alice Schwarzer, Uli Hoeness wäre effektiv vorgebeugt, denn sie würden unabhängig von der Deklaration ihres in der Schweiz deponierten Vermögens eine Abgabe aufgrund ihrer Wohnsitzmeldung, bzw. genauer aufgrund ihres in der BRD geführten Haushalts zahlen.

Kapitalertragssteuer, einfach für alle, für alle gleich, das ist sozial, tolle Idee!

Es würde mich nicht wundern, wenn führend die SPD das demnächst einführt, denn sie loben ja auch den Rundfunkbeitrag, den die alleinerziehende Mutter genau wie Hoeness zur Fianzierung von Buhrows 400.000 Euro Jahreseinkommen zahlt, wegen seines sozialen Charakters.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

r
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Re: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17
#22: 08. Dezember 2017, 20:30
Mittlerweile sind rund 2 Monate vergangen...

... haben die Prozessbeteiligten mittlerweile ein Urteil erhalten? Falls ja, würden sie es hier mit uns teilen?  :)

Klage wurde abgewiesen, die Begründung enthielt nichts neues.
Interessanterweise kam seit dem von niemandem mehr irgendwas (außer der Kostennote vom Gericht in Höhe von rund 160 Euro).


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Letzte Woche wurde der BS bzw. WDR aktiv und will sein Geld. Zusätzlich wird einfach alles, jemals angefallener Beitrag angemahnt.
Heute, eine Woche später, kam dann auch der Bescheid dazu, mit angeblicher Zwangsvollstreckung.
Mal sehen was daraus wird, ärgerlich, dass einem so die Hände gebunden sind.


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Man könnte warten bis tatsächlich die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung durch den örtlichen Vollstreckungsbeamten ins Haus flattert.
 
Man könnte dann Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO einlegen.

Man könnte sich dabei auf die nahende Verhandlung in Karlsruhe beziehen und die EuGH-Vorlage von Dr. Sprißler bzw. diese Gründe in der Erinnerung vortragen.

Man könnte auch darauf hoffen, dass in der Zwischenzeit ein weiterer Festsetzungsbescheid eintrudelt, gegen den dann fristgerecht Widerspruch erhoben und die Aussetzung der Vollziehung beantragt wird.

Man könnte dadurch das Vorverfahren wieder eröffnen im Sinne eines Bumerangeffekts und mit etwas Glück die Zwangsvollstreckung zunächst abwenden.

Man könnte hierzu auch näheres im Forum finden:
Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.msg159375.html#msg159375


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Der Festsetzungbescheid ist sogar schon da. Ein Widerspruch ist jedenfalls sicher, zusammen mit der Ausetzung der Vollziehung.
Es wird aber noch was abgewartet in der Hoffnung, dass der Gerichtsvollzieher sich meldet mit dem kompletten Betrag, der noch garnicht rechtskräftig ist.
Dann bleibt die Hoffnung dass die Gesamtforderung dadurch unzulässig ist  >:D

Zitat
Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Davon habe ich noch nie gehört


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§ 766
Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Zitat
(1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.

(2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/766.html


Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9121.0

Bitte um Überprüfung auf Richtigkeit der Erinnerung gegen die Vollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17081.0

Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22709.0

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Zwangsvollstreckung“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Köln 05.10.17“.
 
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 08:43 von Markus KA«

 
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