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Autor Thema: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €  (Gelesen 33742 mal)

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NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Autor: 27. Juni 2017, 16:47
Moin Moin Leute,

ich komm nicht weiter.

Kurz der Werdegang:

Person 1 ist zwangsangemeldet worden, ist Nichtnutzer und hat vor VG Hannover Klage eingereicht.

In der Klage hat sie Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt (sollte man (Frau) nicht machen, weiß sie jetzt auch, wurde aber damit begründet, dass sie schon mal ungerechtfertigterweise mit eine Zwangsvollstreckung bedroht wurde).

Es wurde das Verfahren getrennt. Person 1 sollte, weil sie Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, binnen eine Woche die Klagebegründung einreichen, was für Person 1 nicht geht, weil sie krank ist.
Ihr wurde schon mal Pfändung angekündigt mit Androhung von Erzwingungshaft bei nicht Begleichung des Betrages, weil sie für ihr Geschäft und Meldeadresse keine Rundfunkbeiträge mehr bezahlt hat, weil sie sich in Kliniken aufgehalten hat. Diese Zwangsvollstreckung konnte Person 2 (Helfer) abwenden, weil er nachweisen konnte, das der NDR falsch lag und sogar Beiträge für Person 1 ihr Geschäft zurückgezahlt bekommen hat!

Da ja akut keine Zwangsvollstreckung drohte, hat Person 2 das Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung für erledigt erklärt, und die Kosten 52, € ungrad vom VG Hannover aufgebrummt bekommen.

Nun will der liebe NDR auch noch nach §§ 103 ff ZPO  20,00 € haben für die Erledigung des Eilverfahrens und das VG Hannover bittet um Stellungnahme!

Um die Stellungnahme bei Person 2 (Helfer) hapert es aber!! Kann Jemand helfen?

Person 2 ist langsam überlastet!

Danke schon mal!

Gruß
Ohmanoman


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220195.html#msg220195
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220257.html#msg220257

BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31840.0


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Moin Moin,

hat Jemand eine Idee, was als Stellungnahme sinnvoll wäre?

Danke!

Ohmanoman


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Aus welchen Gründen hat Person 1 denn Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt? Aus diesen Gründen sollte das Gericht aufgefordert werden, die Kostennote zurückzuweisen, falls möglich mit Aktenbeweisen, aber auch ein "Gefühl" der Bedrohung (durch z.B. Unklarheiten in den Schreiben der "GEZ") kann formuliert werden.

Person S hat die 20 Euro auch aufgebrummt bekommen und nicht bezahlt. Die Frage ist, ob die LRA wegen dieser Minisumme vollstrecken lassen wird, denn:

Die 20 Euro gehören NICHT zur Beitragsschuld!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Moin Moin Seppl,

ohoh, Danke!!  :) ;) Der Groschen ääähh Eurone ist gefallen! 8)

Ohmanoman


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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G
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Die 20 Euro gehören NICHT zur Beitragsschuld!

Die 20 Euro sind aber vom Gericht festgesetzt worden, aus dieser Festsetzung kann man (nicht nur der Rundfunk) direkt vollstrecken lassen.


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Das Gericht hat die 20 € hier noch nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.


anm.Mod seppl: Bitte Korrektur beachten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg156710.html#msg156710


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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Dann habe ich seppl falsch verstanden.


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Das Gericht hat die 20 € nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.

Nach der Stellungnahme und Begründung hat das Gericht mit Beschluß die 20,00 € festgesetzt.

Bei Bedarf Nachweiß!

Ohmanoman


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Im Anhang hier der Nachweis Kostenfestsetzungsbeschluß durch das Verwaltungsgericht Hamburg.

Das Gericht hat doch die 20 Euro (auf Antrag des Beklagten) festgesetzt.
Auf Seite 2 steht, dass diese Kosten direkt an den Beklagten zu zahlen sind.

Korrektur zu:
Das Gericht hat die 20 € nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.

Interessant: Im Schreiben wird die Kasse.Hamburg erwähnt, die bis dato nichts mit dem Vorgang und auch nichts mit der Hauptklage gegen den NDR zu tun hat. Es wird einfach schon vorausgesetzt, dass die strittigen Rundfunkbeiträge irgendwann im Amtshilfeverfahren vollstreckt werden.


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G
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Interessant: Im Schreiben wird die Kasse.Hamburg erwähnt, die bis dato nichts mit dem Vorgang und auch nichts mit der Hauptklage gegen den NDR zu tun hat. Es wird einfach schon vorausgesetzt, dass die strittigen Rundfunkbeiträge irgendwann im Amtshilfeverfahren vollstreckt werden.

Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?


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Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?

In dem Schreiben steht ausdrücklich, dass der Betrag NICHT an die Kasse.Hamburg zu zahlen ist.

Interessant daran ist, dass die Festsetzung durch einen Urkundsbeamten erfolgt. Das Rechtsmittel der "Entscheidung durch das Gericht" würde ich schon noch einlegen... Nicht das dem VG noch langweilig wird.  >:D Kost ja nix extra... 8)



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
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In dem Schreiben steht ausdrücklich, dass der Betrag NICHT an die Kasse.Hamburg zu zahlen ist.

Ja, das habe ich auch gelesen. @seppl hat die Frage aufgeworfen, warum die Kasse Hamburg genannt wird, an die nicht zu zahlen sein soll und nicht bspw. die Gerichtskasse.


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Das Rechtsmittel der "Entscheidung durch das Gericht" würde ich schon noch einlegen... Nicht das dem VG noch langweilig wird.  >:D Kost ja nix extra... 8)

Aus der Erinnerung war da bei dem Nichtnutzer geschrieben: “Der Beschluss ist nicht anfechtbar“ (VG Hannover)!!??


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Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?

Die Gerichtskosten gehen in Hamburg an die Gerichtskasse. Die Kasse.Hamburg hat hier nur mit der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zu tun. Und das war noch gar nicht akut, da die Vollstreckung ausgesetzt ist. Deshalb hat mich die Erwähnung der K.H. aus dem Nichts heraus auch so erstaunt.


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