Gibt es gegen Person A laut dieses Schreibens unter dem genannten AZ einen Titel bei Gericht und kann Person A diesen bei Gericht einsehen?
Es findet hier nach dem Willen des Gesetzgebers
"VERWALTUNGsvollstreckung" statt und
kein "gerichtliches Mahnverfahren" - siehe u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.htmlAnstelle eines
"gerichtlichen Titels"/ "vollstreckbaren Urteils" gibt es hier nur das
"Vollstreckungsersuchen" der Rundfunkanstalt
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.htmldas beim Gerichtsvollzieher vorliegt.
Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da allgemeine Grundlage und im Forum bereits ausgiebig abgehandelt.Um sich evtl. erst mal etwas Zeit zu verschaffen und dann weitere Schritte überlegen zu können, könnte es u.U. hilfreich sein, "kooperativ" auf den GV zuzugehen und ihn dazu zu bewegen, den demnächst als erstes Zwangsmittel anstehenen
Termin zur Vermögensauskunft zu verschieben bzw. dessen Termin noch nicht festzusetzen und so Person A Gelegenheit zu geben, eine
"Sachverhaltsklärung" mit dem Gläubiger herbeizuführen - vgl. u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387Günstig hierbei könnte sein, dass obiges Schreiben des GV augenscheinlich erst einmal nur der (isolierte) Versuch der "gütlichen Einigung" ist und der Termin zur Vermögensauskunft noch gar nicht anberaumt, sondern nur in Aussicht gestellt wird. Um dessen Anberaumung vorerst zu verhindern, sollte in aller Sachlichkeit und Freundlichkeit rechtzeitig, d.h. frühestmöglich, spätestens jedoch 7-10 Tage vor dem jetzt genannten Zahlungstermin der Kontakt mit dem GV erfolgen.
Wer da unsicher im Auftreten ist oder befürchtet, vom GV "kleingeredet"/ "überrumpelt" zu werden (diese sind ja schon mit ganz anderen Wassern gewaschen), sollte nur mit ebenso sachlichem Beistand/ Zeugen dort erscheinen und auf wirklich ruhige und kooperative Art und Weise um Aufschub bitten zwecks Klärung - oder aber (allerdings zeitlich aufwändiger/ risikoreicher) schriftlich versuchen.
Ruhiges persönliches Erscheinen kann da mitunter die bessere Wahl sein. Man zeigt sich einfach als realer Mensch - und nicht als Nummer/ Aktenzeichen.
Alle weiteren Überlegungen/ Klärungen/ Handlungen müssten dann in der hoffentlich gewonnenen Zeit erfolgen - je nachdem
a) ob der Widerspruchsbescheid überhaupt zugegangen/ zugestellt worden ist
b) ob der Widerspruchsbescheid überhaupt zugestellt werden
wollte siehe hierzu u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.htmlStrategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.0.htmlähnliche Fragestellungen siehe u.a. auch unter
Vollstreckung nach Widerspruchsbescheid (keine Klage erhoben)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18103.0.htmlVollstreckung nach Widerspruchsbescheid (keine Klage erhoben) > Was tun?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20147.0.htmlDen Zugang des Widerspruchsbescheids
gänzlich zu bestreiten wäre zwar ggf. ebenfalls möglich und eine auf der ständigen Rechtsprechung des BFH basierende
Entscheidung des BVerwG zum Bestreiten des Zugangs durch Nichtwissen gibt es ebenfalls
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html...jedoch:
GV/ Amtsgericht wird dies sehr wahrscheinlich nicht weiter interessieren, da diese sich schon nicht für die Prüfung des Zugangs vollstreckungsgegenständlicher Bescheide zuständig fühlen, sondern regelmäßig auf den
verwaltungsgerichtlichen Weg hinweisen.
ARD-ZDF-GEZ wird dies allein ebenfalls "nicht beeindrucken" und so einfach nicht am Festhalten an ihrer Vollstreckung hindern.
Weiteres Problem:
Sollte der tatsächlich zu vollstreckende Betrag (nur die festgesetzten Beträge der vollstreckungsgegenständlichen Bescheide - i.d.R. niedriger als der sog. "offene Gesamtbetrag") tatsächlich schon über 500€ liegen, so könnte der GV unter Umgehung von Person A Drittauskünfte einholen und eine direkte Konto- oder Lohnpfändung erwirken - seit neuestem (jedoch abhängig von der Beauftragung im Vollstreckungsersuchen > Einsicht/ Kopie erbitten, sofern nicht dem GV-Schreiben beigefügt) sogar mitunter unter 500€
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.htmlMglw. hilft daher hier in diesem fiktiven Fall nur noch entweder/oder/in Kombination
1) Antrag auf
Eilrechtsschutz nach §123 VwGO (siehe Forum-Suche)
2) Leistungsklage auf
öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Rundfunkanstalt
siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.htmlVielleicht könnte auch eine
3) reguläre verwaltungsgerichtliche Klage gegen den mglw. zugegangenen - wenn auch nicht
förmlich zugestellten - Widerspruchsbescheid
bereits Einhalt gebieten...
...sofern das Gericht der Argumentation des "fehlenden Zustellungswillens" folgt und nicht etwa wegen Fristversäumnis die Klage als unzulässig erklärt. Dies weiß man aber vorher nicht.
Merke: Einen
späteren Zugang müsste man nach ständiger BFH-Rechtsprechung im Zweifel
näher substantiieren/ begründen, da dies im eigenen Kenntnisbereich liegt - bei Bestreiten des Zugangs an sich, wäre dies nicht nötig, da objektiv nicht möglich.
Alles also nicht so einfach...
Dies vorerst nur auf die Schnelle.
Man sieht:
Ohne Nervenaufreiberei/ Rechtsstreitigkeiten usw. wird hier, wie in den meisten anderen Fällen, kaum Abhilfe zu erreichen sein...
Sofern möglich, sollte Anschluss an einen der Runden Tische gesucht werden - z.B.
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhrhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.msg146401.html#msg146401Dort wird sich seit langem ausgiebig und "kreativ" mit solchen und ähnlichen Rechtsfällen auseinandergesetzt - wobei dennoch immer wieder gilt:
Die Fälle nicht unnötig durch "falsche" Unterlassungen verkomplizieren.
Das macht es im Nachhinein nicht einfacher...
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.