Die Ausführungen des Herrn Danisch scheinen aber nicht ganz richtig zu sein, soweit er sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes bezieht.
Es war bereits Gegenstand für eine kleine Diskussion hier im Forum, wonach es nur für bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt und sich dieses "bundesunmittelbar" auf alle 3 folgenden Begriffe bezieht, weil Aufzählung. Ansonsten gilt es für die Länder nur dann, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes umsetzen. Rundfunk ist aber nun einmal Landesrecht; Rundfunk und Länder wollten das so.
Satz 1 stünde auch in Widerspruch zu Satz 3, wenn mit "Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" landesrechtliche Einrichtungen gemeint sein sollten, ist doch das VwVfG des Bundes für landesrechtliche Belange nicht anwendbar.
Verwaltungsverfahrensgesetz - § 1 Anwendungsbereich
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__1.html(3) Für die Ausführung von Bundesrecht durch die Länder gilt dieses Gesetz nicht, soweit die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.
Wenn das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes schon bei Durchführung von Bundesrecht nicht gilt, wenn das Land ein eigenes Verwaltungsverfahrensgesetz, (also ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz), hat, dann gilt es erst recht nicht für die Durchführung von Landesrecht. Kraft Art 31 GG ist jede anderslautende landesrechtliche Bestimmung gegenstandslos -> BVerfG - 2 BvN 1/95 -
Es bleibt bei der Aussage, daß es für den dt. ÖRR kein gültiges Verwaltungsverfahrensrecht hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;