Erstmal: Akteneinsicht ist eine gute Idee, das kann Person J jetzt schon machen.
(Kamera oder Geld fuer die Kopien mitnehmen)
Zweitens nur kurz aus dem Gedächtnis:
Postausgangsvermerk heisst dass der Brief zur Post gegeben wurde (nebenbei: welches Datum steht auf dem Brief und welches im Postausgangsvermerk?
Der Beitragsservice ist ja berüchtigt dafür, dass die Briefe 10 Tage später ankommen).
Die Rundfunkanstalt handelt hier aber als Behörde. Im Gesetz ist eine behördliche Zustellung
vorgeschrieben (also Einschreiben oder gelber Brief (oder war das nur beim Widerspruchsbescheid so??) ).
Person J kann den Zugang substantiiert bestreiten z.B:
FiAmt > BFH vs. OVG > substantiiertes Bestreiten des Zugangs mehrerer Schreibenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18915.0.html... ist ein substantiierter Vortrag zum vorgeblichen Nichterhalt erforderlich
Weiteres Stichwort zum Suchen: Zugangsfiktion
Entkräftung der Zugangsfiktion und kostenpflichtiger Beschluss des AGhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16003.0.htmlEs gibt hier einen ganzen Thread:
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheidenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg137502.html#msg137502da kann man sich Beispiele rausgreifen warum die Briefe nicht angekommen sind.
Bitte selber suchen, es gibt massenweise Berichte hier im Forum.
Und bitte sehr fundiert den Zugang bestreiten, weil die Gerichte wenn es irgend geht für den ÖR entscheiden, nur wenn man sie quasi zwingt, das Recht auch anzuwenden, bekommt man ein positives Urteil.
Viel Erfolg !!