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Autor Thema: "Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht  (Gelesen 47877 mal)

M
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Ich bin neu hier, lese schon seit einiger Zeit mit.

Heute möchte ich über eine, zumindest für mich, neue Form der Zwangsanmeldung berichten.

Zwangsanmeldung aufgrund "öffentlich zugänglicher Quellen".

Nach einigen Monaten und diversen Nachfragen teilte man der betroffenen Person X endlich mit, daß man ihr eine Betriebsstätte aufgrund eines Internet-Impressums "angedichtet" hat.

Offensichtlich "ergoogelt" man sich jetzt neue Beitragszahler.


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Heute möchte ich über eine, zumindest für mich, neue Form der Zwangsanmeldung berichten.
Zwangsanmeldung aufgrund "öffentlich zugänglicher Quellen".

Es gibt die Firmen bzw. Unternehmen welche bei der IHK gemeldet und registiert sind. Auf diese Daten greifen die LRA bzw. früher die Rundfunkbeauftragten zu. Das kann ich bestätigen.

Dann gibt jene Gewerbe die nicht bei der IHK gemeldet und registiert sind. Das können Kleingewerbe oder frei berufliche Tätigkeiten sein.
Und das ist sicher das Klientel dem der BS nachgeht. Es stellt sich die Frage, ob nicht die Meldebehörden diese Daten zur Verfügung stellen.

Eine Gewerbeanmeldung erfolgt über die Meldeämter der Gemeinde/Stadtverwaltungen in dem dort das Gewerbe registiert wird/werden muss/sollte.

Wir kennen ja das Spiel mit den Daten von Unternehmen. Ehe man einen Umsatz getätigt hat, schon ist man in allen möglichen Auskunftsdateien besonders online gespeichert.
Natürlich ist der Zugriff über das Internet in solchen Portalen gegen einen Beitrag möglich, um nachzuschauen wer ist denn hier mit Adresse eingetragen den wir nicht kennen.
Das wird sich der BS zu Nutze machen.


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Nein, diese möglichen Quellen meinte ich nicht.

Der BS hat Person X tatsächlich mitgeteilt, daß er seine Daten aus konkret benannten Internetseiten (z.B. eines Unternehmens-Impressums) bezogen hat und bezeichnet diese als "öffentlich zugängliche Quellen", um darauf basierend Beitragsbescheide zu erlassen.


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Die Aussage "öffentlich zugängliche Quellen" wird dem Betroffenen offiziell erklärt. Der BS wird sich nicht erlauben, rechtsverstoßend eine Datenauskunftsanfrage gegenüber dem Betroffenen abzugeben. Mit der Antwort ist eine rechtlich sichere legale Auskunft erteilt worden, die womöglich nicht zu wiederlegen ist.

Wie sind denn die deutschen Finanzbehörden an die im Ausland befindlichen Konten von Steuerzahler gekommen? War das Legal?
Mitarbeiter zieht Daten von Banken in seiner Firma ab >>> Steuerbehörden eines anderen Landes kaufen diese Daten und verwerten diese.

Wenn ich digitale Adressen habe, die kommen irgendwo her, dann kann ich die zuordnen und dann ist es ein leichtes Spiel nach diesen Firmen/Namen zu suchen. Finde ich eine Internetseite, dann kann ich die Daten vollständig als neu erfassen und mich so äußern, ich habe diese Daten aus einer öffentlichen zugänglichen Quelle. Impressumspflicht in Deutschland. Das lässt sich inzwischen per SW-Programm anstellen. Was an dieser Methode neu sein soll, verstehe ich nicht. Wer im Service tag-täglich mit Daten zu tun hat kennt sich aus.

Ohne Fleiß kein Preis und für den BS ist jeder RF-Beitragszahler 210,-€ Wert x Jahre. Außerdem weis ich von ehemaligen Kollegen, welche die geklauten Daten von Ihrer vorherigen Firma mitgebracht haben und diese zwar für einem anderen Bereich, aber gefiltert (ich habs gemacht) für den Vertrieb benutzt haben.

Deshalb was der BS Ihnen mitgeteilt hat und was tatsächlich gemacht wurde, das sind meistens jedenfalls so meine Erfahrung zwei verschiedene Tätigkeiten und davon ist auszugehen. Dass der ganze LRA/BS und die Beteiligten, selbst gegen Ihre eigenen Gesetze (15. RBStV gültig ab 01.01.2013 nach 3 Jahren werden die nicht benötigten Daten gelöscht, wo wurde der Vorgang öffentlich erklärt und jetzt werden die vollständigen Daten aller Bürger ab dem 18 Lj. zum 01.01.2018 erneut vervollständigt abgeglichen) mit Unwahrheiten die Bevölkerung quer Beet übers Land den RF-Beitrag so dann zwangserpressen ist ja offentsichtlich inzwischen bekannt. Das muss man so nennen, denn vieles was die LRA/BS tun, ist weit über der Grenze an einer demokratischen gesetzlichen Legalität.

Findes es natürlich sehr gut, dass Sie über Ihren Fall und Vorgang hier berichten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2017, 17:42 von Bürger«

b
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Hallo,

die fiktive Geschichte der Person L ist ähnlich zu der Erzählung von M.Teuffel. Auf Rückfrage und Auskunftsersuchen/DSG mit Aufforderung zur konkreten Nennung der Quellen hat die zuständige LRA/BS in der Überlieferung trotz Fristsetzung weder rechtzeitig noch weiter reagiert. Fortsetzung folgt ...

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

m
  • Beiträge: 436
Heißt hier ist was faul, es wird versucht was zu vertuschen? Es könnte sein, die LRA/BS haben was zu verbergen, was nicht mit rechten oder rechtmäßigen Vorgängen zu tun hat und der Bürger nicht wissen sollte. Na da kommt Freude auf und ich bin auf die Fortsetzung ganz neugierig.


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P
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hier ist jemand bekannt der in Bayern zwangsangemeldet wurde

Ich wurde auch Zwangsangemeldet


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2017, 17:41 von Bürger«

G
  • Beiträge: 16
Der BS hat Person X tatsächlich mitgeteilt, daß er seine Daten aus konkret benannten Internetseiten (z.B. eines Unternehmens-Impressums) bezogen hat und bezeichnet diese als "öffentlich zugängliche Quellen", um darauf basierend Beitragsbescheide zu erlassen.

Folgendes steht dazu aus einer kleinen Anfrage aus BW zum SWR: Landesdrucksache 16_0495

Zitat
Daher wurden nach Angaben des SWR seit Einführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den privaten Bereich keine Adressdaten angemietet. Im gewerblichen/nicht-privaten Bereich werden nach Angaben des SWR laufend Adressdaten angemietet.

Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0495_D.pdf


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Z
  • Beiträge: 1.564
Es gibt über Unternehmen reichlich viele Datensätze aus unterschiedlichsten Quellen. Insbesondere bei Einzelunternehmen oder BGB-Gesellschaften können diese wegen mangelhafter Verifizierungsmöglichkeiten oftmals jahrelang unpräzise oder unbrauchbar sein, aber wenn der Postbote Werbeschreiben vom BS zustellen kann und der Unternehmer sich totstellt und der Datensatz hinreichend plausibel ist, dann probiert es der BS halt mal aus...


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in allerhand tangierende Nebenthemen und allgemeine Erörterungen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
"Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 36
Kenne jemand aus SH/ Pinneberg.... 8)


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Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

K
  • Beiträge: 2.246
Die Suche: "Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht hat sich erledigt.

Lt. den VG's quer durch Deutschland ist ja alles in Ordnung.  :'(

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

L
  • Beiträge: 1
Ich bin aus Brandenburg.
Ich war noch nie bei denen angemeldet. Im März 2013 bin ich umgezogen, bekam dann zwei Mal diese Anmeldeformulare zugeschickt (natürlich ignoriert), und dann war Ruhe bis vor ca. 3 Monaten. Seitdem geht es Schlag auf Schlag mit Aufforderungen der Zahlung und zeitnah gleich zwei Festsetzungsbescheide für unterschiedliche Zeiträume. Jedoch habe ich bis heute nie eine Bestätigung für die Direkt-/Zwangsanmeldung bekommen! Sollte ich diese anfordern?

Außerdem:
Anfang des Jahres habe ich beim Einwohnermeldeamt das Formular "Widerspruch gegen Datenübermittlung" eingereicht. Dürfen die in diesem Falle trotzdem meine Daten an die GEZ weiter geben??

Mein Härtefallantrag wurde natürlich!!! abgelehnt. Gehe nun wieder in Widerspruch und kämpfe weiter.


Gruß Lotta


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2018, 01:36 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Jedoch habe ich bis heute nie eine Bestätigung für die Direkt-/Zwangsanmeldung bekommen! Sollte ich diese anfordern?
Du kannst deine gespeicherten Daten (komplette Akte) anfordern.

Zitat
habe ich beim Einwohnermeldeamt das Formular "Widerspruch gegen Datenübermittlung" eingereicht.
Nein das reicht leider nicht, Du brauchst eine Auskunftssperre nach § 51 BMG – Auskunftssperre.
Versuch Dir eine Auskunftssperre nach § 51 BMG zu erkämpfen:
Begründung:
 - europäisches Recht wird nicht eingehalten.
 - BMGVwV §34 wird nicht beachtet.
-> Schwerwiegender Eingriff in meine Rechte, kann durch Einrichten der Auskunftsperre nach § 51 BMG geheilt werden.


Die Datenweitergabe widerspricht dem EU-Recht, für eine Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:   PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Der Dank geht an LeckGEZ !!!

Zum Einlesen:

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308

Datenschutz im Land Brandenburg; eine Betrachtung dessen, was sein SOLL.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24501.msg155787.html#msg155787
(1) Die Länder haben in ihrer Gesetzgebung vorzusehen, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 zur Anwendung kommen.[...]


Edit "Bürger" @alle:
Das Thema Datenschutz/ Meldedaten/ Auskunfts-/ Übermittlungssperre etc. hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

S
  • Beiträge: 21
BS hat es bei Firma XY 2015 auch versucht mit den Anträgen auf Anmeldung. Die Adresse kam wahrscheinlich über die Homepage der Firma, da ja ohne vollständiges Impressum so eine Seite schnell geschlossen werden kann.

Durch Rückantwort das die festgesetzten Grundlagen für eine Anmeldung nicht gegeben sind, lief der Versuch für den BS leider ins Leere.
Firma XY hat das natürlich alles abgeheftet in einem wundervollen Ordner mit vielen Anschreiben


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N
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Ich, Person N, wurde in 2013 in Hamburg lebend zwangsangemeldet.


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