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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kurt am 15. Oktober 2016, 11:38
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Hallo zusammen,
suche "Direktangemeldete" die in 2013 ihre ersten Anschreiben - sogenannte "Mailings" vom „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ erhalten haben.
Bräuchte letztendlich aus jedem Bundesland wenigstens eine/n.
Näheres bzw. Austauch dann per PN bzw. email
Gruß
Kurt
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Hallo Kurt,
ich kenne jemanden, der direktangemeldet wurde und dir sicherlich weiterhelfen würde.
Das erste Schreiben vom BS kam irgendwann 2013, die Direktanmeldung selbst war aber höchstwahrscheinlich nicht mehr 2013, da müsste ich nochmal Rücksprache halten und die Unterlagen einsehen.
Bundesland NRW
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Hallo,
Person A ist im Zuge der Befreiung (100% Schwerbehinderung) von Person B zwangsangemeldet.Person B (Lebensgefährte von Person A) hat bis zu diesen Zeitpunkt treu,brav und ....seine Beiträge gezahlt. Zwangs angemeldet wurde Person A jedoch zeitgleich (rückwirkend)mit der Namensänderung der "ihr-wißt-schon-wer". Die Befreiung war Januar 2015 gültig.
Vor ein paar Tagen kam der Festsetzungsbescheid
Bundesland NRW
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Aus HB ist mir jemand bekannt, auf den das zutrifft. Kann den Kontakt gerne herstellen.
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Ich kenne eine Person A, die in Bayern zwangsangemeldet wurde. Der genaue Zeitpunkt der Zwangsanmeldung muss nochmal überprüft werden, war aber sehr wahrscheinlich noch in 2013.
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Moin.
Ein Bekannter eines Bekannten ;) wohnt in Niedersachsen und hat das erste Werbeschreiben mit Anmeldebogen 2013 erhalten (datiert vom 30.10.2013). Er hat das Werbe-Schreiben mit dem vorgefertigten Anmeldebogen abgeheftet und hat nicht weiter darauf reagiert.
Die Direktanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung", hat er auch abgeheftet) durch den Beitragsservice war mit dem Datum 01.03.2014 versehen, Posteingang aber erst 10 Tage später...
Bei Bedarf könnte ich an die Schreiben rankommen, einscannen und zur Verfügung stellen.
Frei 8)
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Also ich könnte Anschreiben (Baden-Württemberg) anbieten, aber die "Anmeldebestätigung" gab es erst 2014. In 2013 hat meine fiktive Person nur Briefe erhalten in denen ein Anmeldebogen enthalten war und man darum bettelte, dass die Person diesen ausfülle.
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Hallo liebe Leute, ja auch hier gab es solche.
Bundesland: RLP
Gruss an alle.
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Moin,
soweit noch Bedarf - kenne da jemand aus NRW mit Direktanmeldung ....
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Kenne jemanden aus BW (SWR) der direkt angemeldet sein muesste.
Kann Kontakt herstellen. Hat aber keine eMail, Kommunikation geht also ueber Brief ...
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Brandenburg hat sicherlich viele Zwangsangemeldete. Einige sind bekannt ;)
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Zwangsangemeldet aus Bremen
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Ich könnte von einer Person X (NRW) ein Anschreiben anbieten, aber die "Bestätigung der Anmeldung" ist erst 25.01.2014 eingegangen. In 2013 gabs nur Briefe mit Anmeldebogen.
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Hallo zusammen,
Danke für die vielen Rückmeldungen!
Einige habe ich schon per PN angeschrieben.
Ich habe mich eventuell etwas unglücklich ausgedrückt:
Ich brauche von euch nichts - ich möchte mich nur mit Zwangsbeglückten aller 16 Bundesländer/ 9 LRA's austauschen:
möchte euch meine Erkenntnisse/Erfahrungen - wie das technisch ablief und was es für mögliche Konsequenzen hat - mitteilen.
Ihr könnt dann jeweils bei euch selbst checken ob diese Konstellation bei euch auch zutraf und dann ggf. entspr. reagieren.
Gruß
Kurt
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hier ist jemand bekannt der in Bayern zwangsangemeldet wurde
grüsse
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Hallo Kurt,
unter meinem Namen ist auch ein Zwangsangemeldeter in Bremen erreichbar.
Grüße
Mork vom Ork
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Person X wurde 2013 in NRW auch zwangsangemeldet. Person X findet dieses Thema recht interessant und fragt sich, ob es aus dem Bankengesetz heraus eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen, schließlich wird ja ein Beitragskonto eröffnet ohne vorher beispielsweise ein Postident zur Verifizierung durchgeführt zu haben.
Person X wehrt sich seit 2013 erfogreich gegen die Zahlung. Sämtlicher Schriftverkehr mit dem Beitragsservice geschieht ohne Nennung der Beitragsnummer und mit Hinweis der Nichtanerkennung derselbigen. Halt nur mit Name und Anschrift.
Im Kollegen und Freundeskreis wirbt Person X Intensiv dafür, wenn jemand schon zahlt, dann zumindest nicht die Nummer zu verwenden und auch keine Einzugsermächtigung zu erteilen. Person X denkt, dass bei dieser Verfahrensweise das System sehr schnell zusammenbrechen würde.
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Kenne viele Personen, die in Berlin zwangsbeglückt wurden. Eine davon sogar ganz gut. ;)
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Moin moin...
also mal ganz "einfach":
Am 03.03.2013 wurden bundesweit alle Meldedaten "eingefroren".
Ab 04.03.2013 wurden diese Meldedaten (nachweislich) an den BS übermittelt.
Ab Erhalt dieser Daten schrieb BS "Wohnungsinhaber" an, deren Daten er im bisherigen GEZ-Bestand nicht vorfand.
BS verarbeitet also ab März 2013 Daten.
Lt. RBStV §11 ist dies Datenverarbeitung im Auftrag.
BDSG bzw. LDSG schreiben vor dass es für eine Datenverarbeitung im Auftrag einen schriftlichen Auftrag geben muss.
Der kann zu dieser Zeit noch gar nicht vorgelegen haben, denn:
Im November 2013 wird lt. der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug"
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
der BS überhaupt erst einmal gegründet und erhält konkreten Datenverarbeitungsauftrag:
Ein Datenverarbeitungsauftrag erfolgt u. a. auf Seite 3/14:
o) Verarbeitung von Daten, die auf der Grundlage rechtlicher Regelungen, Auskunfts- und Anzeigepflichten mitgeteilt oder übermittelt werden
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird.
Demzufolge stellen sich etliche böse Fragen:
WER hat von März 2013 bis Okt/Nov 2013 diese Daten erhalten, verarbeitet, genutzt?
Eine "nicht existente" Stelle?
> GEZ kann es ja (nicht mehr) sein da deren Datenverarbeitungsauftrag anders lautete (siehe "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzug").
> BS kann es ja (noch) nicht sein da dessen Aufgaben, Aufträge und Zuständigkeiten erst im November beschlossen werden. (siehe "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug").
Aus meiner Sicht auf alle Fälle zu klären!
Gruß
Kurt
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Hallo Kurt,
ich bin ein Zwangsangemeldeter, weil das Ordnungsamt trotz meiner schriftlichen Untersagung mein Recht auf Privatsphäre und Datenschutz missachtet hat und meine Adresse weitergegeben hat.
Was hast du vor?
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Was hast du vor?
Die Antwort findest Du in meiner Antwort weiter oben...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20554.msg133033.html#msg133033
[...]
Ihr könnt dann jeweils bei euch selbst checken ob diese Konstellation bei euch auch zutraf und dann ggf. entspr. reagieren.
ich bin ein Zwangsangemeldeter, weil das Ordnungsamt trotz meiner schriftlichen Untersagung mein Recht auf Privatsphäre und Datenschutz missachtet hat und meine Adresse weitergegeben hat. [...]
Mit dieser Mär möchte ich aufräumen:
1) wurde Deine "Adresse" vom Ordnungsamt > Meldeamt nicht entgegen Deiner Untersagung "weitergegeben";
sondern lt. RBStV §14 Abs. 9 "an die zuständige Landesrundfunkanstalt übermittelt"
"Übermitteln" darf man sich aber nicht nach dem klassischen Sender > Empfänger-Prinzip vorstellen;
"Übermittlung" im datenschutzrechtlichen Sinn bedeutet auch dass der "Empfänger" sich die Daten holt: "abruft"
Genau dies ist hier zig-millionenfach geschehen: der BS (den es ja noch nicht gab!?) holte sich die Meldedaten: "er rief sie ab"
Alle. Ausnahmslos. Auch die mit Auskunftssperre versehenen.
2) Dem zugestimmt hat Dein Ministerpräsident (und 15 andere) als sie den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bzw. den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abnickten: dort fehlt nämlich eine klitzekleine Ausschlussklausel; ein klitzekleiner "Verweis".
All dies ist zu belegen:
2011:
Kein geringerer als der Datenschutzbeauftragte des SWR, Herr Prof. Dr. Armin Herb hat dies schon in seiner Abhandlung "Neue Rundfunkfinanzierung – neue Datenschutzprobleme?" in 04/2011 festgestellt:
"Das Verbot, Daten von solchen Betroffenen zu übermitteln, für die eine melderechtliche Auskunftssperre besteht (§ 11 Abs. 4 Satz 6 RBStV) gilt nicht für den einmaligen Abgleich nach § 14 Abs. 9 RBStV, da dort ein Verweis fehlt."
Zu finden in: http://www.swr.de/-/id=7961816/property=download/nid=7687068/fjrz0v/index.pdf
III. Datenbeschaffung für Beitragseinzug
4. Verwendung der Daten aus dem einmaligen Melderegisterabgleich
letzter Satz (auf Seite 235) vor Punkt 5
2014:
Als das Kind dann schon im Brunnen lag - also alle Meldedaten im Zuge des "einmaligen Meldedatenabgleichs" "übermittelt" (abgeholt) und verarbeitet waren, etliche (hessische) Bürger sich dann wohl beschwerten/nachfragten, konsternierte der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch in seinem 42. Tätigkeitsbericht für 2013:
Weitergegeben werden auch die Daten von Personen, auf deren Antrag hin eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen wurde.
Ein Widerspruch ist – anders als etliche Beschwerdeführer fälschlich meinten – nicht möglich.
Die staatsvertragliche Übermittlungsvorschrift hat Vorrang vor den melderechtlichen Auskunftssperren.
Quelle: http://www.datenschutz.hessen.de/tb42k03.htm#entry4126
Einfach.
Für alle.
Einfach alle bescheissen.
Gruß
Kurt
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nach meinem letzten Umzug wurde auch ich in Berlin "endlich" zwangsangemeldet
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Hej, yo, aus Nrw
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Also Person W hat zwar immer alles brav in den Ofen geworfen, aber da W bis jetzt noch nie im leben etwas mit dem rbb Berlin zu tun hatte, und jetzt gepfändet werde durch Finanzamt Steglitz, werden die Person W mich wohl in dieser Form selber angemeldet haben. Person W hate daraufhin Anfang Februar 2017 Wohnsitz in DL abgemeldet. PM für mehr Details
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wir sind anscheinend in 2015 auch angemeldet worden. ich habe diesem widersprochen - hat keinen interessiert - jedenfalls kam nix mehr zurück.
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offtopic, @Kurt
Die staatsvertragliche Übermittlungsvorschrift hat Vorrang vor den melderechtlichen Auskunftssperren
Richtig, deswegen muss man auch eine Übermittlungssperre und nicht nur eine Auskunftssperren beantragen.
(Grund Verfolgung bez. nichtbeachtung von Europarecht!!)
Den kleinen feinen Unterschied weiss leider kaum jemand.
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Allgemeine Informationen
Die im Melderegister gespeicherten Daten können bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen gesperrt werden.
Eine Auskunft ist dann unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr ausgeschlossen werden kann. Die Sperrung gilt nicht für Behörden und öffentliche Stellen.
Quelle: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253766/ (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253766/)
so steht es auf hamburg.de - wird die entsprechenden Stellen also nicht davon abhalten so wie schon immer weiter zu verfahren!
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Für NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=0)
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
Ich war ordnungsgemäß bei der GEZ abgemeldet. Ich hatte vor dem einmaligen Datenabgleich zusätzlich zur Übermittlungssperre eine Auskunftssperre beantragt, weil das Land NRW bei Unterzeichnung des Staatsvertrags eine Anmerkung/Klarstellung vorgenommen hat. Die eingescannte/unterschriebene Fassung finde ich hier nicht mehr im Forum.
Bis heute habe ich kein Schreiben vom Beitragsservice erhalten.
Könnte in Hessen auch anders sein.
P.S.: Das Thema Meldegesetz ist ja eine ganz eigene Lachnummer: http://www.sueddeutsche.de/politik/uebereilte-bundestagsabstimmung-zum-melderecht-unter-dem-radar-der-oeffentlichkeit-1.1406738 (http://www.sueddeutsche.de/politik/uebereilte-bundestagsabstimmung-zum-melderecht-unter-dem-radar-der-oeffentlichkeit-1.1406738)
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Auch ich wurde von meiner Gemeinde "zwangsangemeldet", was dann auch 2012 dafür sorgte, dass sich der WDR bei mir meldete. Nachdem aber etwa 150 Nachbarn schon bezahlen, war es den "Herrschaften" wohl zu Mühsam mich hier zu suchen ? (#)
Ich habe dann auf dem Fragebogen wahrheitsgemäß angekreuzt, dass schon andere für mich zahlen und das dann per Einwurfeinschreiben zurück an den Absender.
Nie mehr was davon gehört :)
Ich bin übrigens auch dazu bereit, an Eides statt zu versichern, dass ich seit meiner Zwangsanmeldung noch nie "gezahlt" habe, Während einem kurzzeitigen SGBII-Bezug verzichtete ich auf die Übernahme durch meine Gemeinde.
1.) ich wollte keine schlafende Hunde wecken
2.) will ich nicht, dass Institutionen vom Steuerzahler gefördert werden, deren Produkte und Dienstleistungen ich nicht nutze
3.) Das Internet gehört keinem !!
Hätte sich die Abzockerbande noch einmal gemeldet, hätte ich:
1.) nur "unter Vorbehalt" Beiträge entrichtet
2.) als rechtlich-gleichgestellter EU-Bürger eines anderen EU-Landes, Klage vor dem EuGH eingereicht
Weil ICH nicht bezahle, ICH nicht angemahnt werde, gegen MICH keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, schon alleine deswegen KANN die Zwangsabgabe gar nicht verfassungsgemäß sein, EGAL ob ich eine Ausnahme bin und auch EGAL weswegen.
Das Argument "jeder zahlt, weil jeder ein Haushalt ist" wird bei mir gar nicht angewendet.
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Im November 2013 wird lt. der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug"
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
der BS überhaupt erst einmal gegründet und erhält konkreten Datenverarbeitungsauftrag:
Ein Datenverarbeitungsauftrag erfolgt u. a. auf Seite 3/14:
o) Verarbeitung von Daten, die auf der Grundlage rechtlicher Regelungen, Auskunfts- und Anzeigepflichten mitgeteilt oder übermittelt werden
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird.
Demzufolge stellen sich etliche böse Fragen:
WER hat von März 2013 bis Okt/Nov 2013 diese Daten erhalten, verarbeitet, genutzt?
Eine "nicht existente" Stelle?
> GEZ kann es ja (nicht mehr) sein da deren Datenverarbeitungsauftrag anders lautete (siehe "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzug").
> BS kann es ja (noch) nicht sein da dessen Aufgaben, Aufträge und Zuständigkeiten erst im November beschlossen werden. (siehe "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug").
Aus meiner Sicht auf alle Fälle zu klären!
Gruß
Kurt
Langsam glaube ich, daß hinter diesem paralegalen Vorgehen ("Verwaltungsakte" ohne Behörden; Zwangsanmeldungen von nicht-rechtsfähigen Inkassodienstleistern ohne "Verwaltungsakt" etc.) Absicht steckt. Denn wenn das Unrecht gesetzlich festgeschrieben wäre, dann könnte man irgendjemanden dafür verantwortlich machen und zur Rechenschaft ziehen. So aber wird das alles im Sande verlaufen. Gut, daß wir in einem Rechtsstaat mit einem Grundgesetz leben. >:(
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Ich bin neu hier, lese schon seit einiger Zeit mit.
Heute möchte ich über eine, zumindest für mich, neue Form der Zwangsanmeldung berichten.
Zwangsanmeldung aufgrund "öffentlich zugänglicher Quellen".
Nach einigen Monaten und diversen Nachfragen teilte man der betroffenen Person X endlich mit, daß man ihr eine Betriebsstätte aufgrund eines Internet-Impressums "angedichtet" hat.
Offensichtlich "ergoogelt" man sich jetzt neue Beitragszahler.
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Heute möchte ich über eine, zumindest für mich, neue Form der Zwangsanmeldung berichten.
Zwangsanmeldung aufgrund "öffentlich zugänglicher Quellen".
Es gibt die Firmen bzw. Unternehmen welche bei der IHK gemeldet und registiert sind. Auf diese Daten greifen die LRA bzw. früher die Rundfunkbeauftragten zu. Das kann ich bestätigen.
Dann gibt jene Gewerbe die nicht bei der IHK gemeldet und registiert sind. Das können Kleingewerbe oder frei berufliche Tätigkeiten sein.
Und das ist sicher das Klientel dem der BS nachgeht. Es stellt sich die Frage, ob nicht die Meldebehörden diese Daten zur Verfügung stellen.
Eine Gewerbeanmeldung erfolgt über die Meldeämter der Gemeinde/Stadtverwaltungen in dem dort das Gewerbe registiert wird/werden muss/sollte.
Wir kennen ja das Spiel mit den Daten von Unternehmen. Ehe man einen Umsatz getätigt hat, schon ist man in allen möglichen Auskunftsdateien besonders online gespeichert.
Natürlich ist der Zugriff über das Internet in solchen Portalen gegen einen Beitrag möglich, um nachzuschauen wer ist denn hier mit Adresse eingetragen den wir nicht kennen.
Das wird sich der BS zu Nutze machen.
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Nein, diese möglichen Quellen meinte ich nicht.
Der BS hat Person X tatsächlich mitgeteilt, daß er seine Daten aus konkret benannten Internetseiten (z.B. eines Unternehmens-Impressums) bezogen hat und bezeichnet diese als "öffentlich zugängliche Quellen", um darauf basierend Beitragsbescheide zu erlassen.
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Die Aussage "öffentlich zugängliche Quellen" wird dem Betroffenen offiziell erklärt. Der BS wird sich nicht erlauben, rechtsverstoßend eine Datenauskunftsanfrage gegenüber dem Betroffenen abzugeben. Mit der Antwort ist eine rechtlich sichere legale Auskunft erteilt worden, die womöglich nicht zu wiederlegen ist.
Wie sind denn die deutschen Finanzbehörden an die im Ausland befindlichen Konten von Steuerzahler gekommen? War das Legal?
Mitarbeiter zieht Daten von Banken in seiner Firma ab >>> Steuerbehörden eines anderen Landes kaufen diese Daten und verwerten diese.
Wenn ich digitale Adressen habe, die kommen irgendwo her, dann kann ich die zuordnen und dann ist es ein leichtes Spiel nach diesen Firmen/Namen zu suchen. Finde ich eine Internetseite, dann kann ich die Daten vollständig als neu erfassen und mich so äußern, ich habe diese Daten aus einer öffentlichen zugänglichen Quelle. Impressumspflicht in Deutschland. Das lässt sich inzwischen per SW-Programm anstellen. Was an dieser Methode neu sein soll, verstehe ich nicht. Wer im Service tag-täglich mit Daten zu tun hat kennt sich aus.
Ohne Fleiß kein Preis und für den BS ist jeder RF-Beitragszahler 210,-€ Wert x Jahre. Außerdem weis ich von ehemaligen Kollegen, welche die geklauten Daten von Ihrer vorherigen Firma mitgebracht haben und diese zwar für einem anderen Bereich, aber gefiltert (ich habs gemacht) für den Vertrieb benutzt haben.
Deshalb was der BS Ihnen mitgeteilt hat und was tatsächlich gemacht wurde, das sind meistens jedenfalls so meine Erfahrung zwei verschiedene Tätigkeiten und davon ist auszugehen. Dass der ganze LRA/BS und die Beteiligten, selbst gegen Ihre eigenen Gesetze (15. RBStV gültig ab 01.01.2013 nach 3 Jahren werden die nicht benötigten Daten gelöscht, wo wurde der Vorgang öffentlich erklärt und jetzt werden die vollständigen Daten aller Bürger ab dem 18 Lj. zum 01.01.2018 erneut vervollständigt abgeglichen) mit Unwahrheiten die Bevölkerung quer Beet übers Land den RF-Beitrag so dann zwangserpressen ist ja offentsichtlich inzwischen bekannt. Das muss man so nennen, denn vieles was die LRA/BS tun, ist weit über der Grenze an einer demokratischen gesetzlichen Legalität.
Findes es natürlich sehr gut, dass Sie über Ihren Fall und Vorgang hier berichten.
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Hallo,
die fiktive Geschichte der Person L ist ähnlich zu der Erzählung von M.Teuffel. Auf Rückfrage und Auskunftsersuchen/DSG mit Aufforderung zur konkreten Nennung der Quellen hat die zuständige LRA/BS in der Überlieferung trotz Fristsetzung weder rechtzeitig noch weiter reagiert. Fortsetzung folgt ...
Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de
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Heißt hier ist was faul, es wird versucht was zu vertuschen? Es könnte sein, die LRA/BS haben was zu verbergen, was nicht mit rechten oder rechtmäßigen Vorgängen zu tun hat und der Bürger nicht wissen sollte. Na da kommt Freude auf und ich bin auf die Fortsetzung ganz neugierig.
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hier ist jemand bekannt der in Bayern zwangsangemeldet wurde
Ich wurde auch Zwangsangemeldet
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Der BS hat Person X tatsächlich mitgeteilt, daß er seine Daten aus konkret benannten Internetseiten (z.B. eines Unternehmens-Impressums) bezogen hat und bezeichnet diese als "öffentlich zugängliche Quellen", um darauf basierend Beitragsbescheide zu erlassen.
Folgendes steht dazu aus einer kleinen Anfrage aus BW zum SWR: Landesdrucksache 16_0495
Daher wurden nach Angaben des SWR seit Einführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den privaten Bereich keine Adressdaten angemietet. Im gewerblichen/nicht-privaten Bereich werden nach Angaben des SWR laufend Adressdaten angemietet.
Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0495_D.pdf
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Es gibt über Unternehmen reichlich viele Datensätze aus unterschiedlichsten Quellen. Insbesondere bei Einzelunternehmen oder BGB-Gesellschaften können diese wegen mangelhafter Verifizierungsmöglichkeiten oftmals jahrelang unpräzise oder unbrauchbar sein, aber wenn der Postbote Werbeschreiben vom BS zustellen kann und der Unternehmer sich totstellt und der Datensatz hinreichend plausibel ist, dann probiert es der BS halt mal aus...
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in allerhand tangierende Nebenthemen und allgemeine Erörterungen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
"Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Kenne jemand aus SH/ Pinneberg.... 8)
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Die Suche: "Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht hat sich erledigt.
Lt. den VG's quer durch Deutschland ist ja alles in Ordnung. :'(
Gruß
Kurt
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Ich bin aus Brandenburg.
Ich war noch nie bei denen angemeldet. Im März 2013 bin ich umgezogen, bekam dann zwei Mal diese Anmeldeformulare zugeschickt (natürlich ignoriert), und dann war Ruhe bis vor ca. 3 Monaten. Seitdem geht es Schlag auf Schlag mit Aufforderungen der Zahlung und zeitnah gleich zwei Festsetzungsbescheide für unterschiedliche Zeiträume. Jedoch habe ich bis heute nie eine Bestätigung für die Direkt-/Zwangsanmeldung bekommen! Sollte ich diese anfordern?
Außerdem:
Anfang des Jahres habe ich beim Einwohnermeldeamt das Formular "Widerspruch gegen Datenübermittlung" eingereicht. Dürfen die in diesem Falle trotzdem meine Daten an die GEZ weiter geben??
Mein Härtefallantrag wurde natürlich!!! abgelehnt. Gehe nun wieder in Widerspruch und kämpfe weiter.
Gruß Lotta
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Jedoch habe ich bis heute nie eine Bestätigung für die Direkt-/Zwangsanmeldung bekommen! Sollte ich diese anfordern?
Du kannst deine gespeicherten Daten (komplette Akte) anfordern.
habe ich beim Einwohnermeldeamt das Formular "Widerspruch gegen Datenübermittlung" eingereicht.
Nein das reicht leider nicht, Du brauchst eine Auskunftssperre nach § 51 BMG – Auskunftssperre.
Versuch Dir eine Auskunftssperre nach § 51 BMG zu erkämpfen:
Begründung:
- europäisches Recht wird nicht eingehalten.
- BMGVwV §34 wird nicht beachtet.
-> Schwerwiegender Eingriff in meine Rechte, kann durch Einrichten der Auskunftsperre nach § 51 BMG geheilt werden.
Die Datenweitergabe widerspricht dem EU-Recht, für eine Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961
Vorlage: PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519
Der Dank geht an LeckGEZ !!!
Zum Einlesen:
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308
Datenschutz im Land Brandenburg; eine Betrachtung dessen, was sein SOLL.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24501.msg155787.html#msg155787
(1) Die Länder haben in ihrer Gesetzgebung vorzusehen, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 zur Anwendung kommen.[...]
Edit "Bürger" @alle:
Das Thema Datenschutz/ Meldedaten/ Auskunfts-/ Übermittlungssperre etc. hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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BS hat es bei Firma XY 2015 auch versucht mit den Anträgen auf Anmeldung. Die Adresse kam wahrscheinlich über die Homepage der Firma, da ja ohne vollständiges Impressum so eine Seite schnell geschlossen werden kann.
Durch Rückantwort das die festgesetzten Grundlagen für eine Anmeldung nicht gegeben sind, lief der Versuch für den BS leider ins Leere.
Firma XY hat das natürlich alles abgeheftet in einem wundervollen Ordner mit vielen Anschreiben
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Ich, Person N, wurde in 2013 in Hamburg lebend zwangsangemeldet.
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moin moin
wie sieht das "die festgesetzten Grundlagen für eine Anmeldung nicht gegeben sind" genau aus? Paragraphen, Aktenzeichen o.ä
bukh1
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Hi,
ein Bekannter von mir wurde auch "zwangsangemeldet" aber er glaubt es war in 2014... BL = NRW.
Der selbe Bekannte erhielt übrigens auch ein 2tes Schreiben vor ca. 1 Jahr, da er einen Büroraum im Hause seines Vaters nutzte, dieser Vater zahlte aber schon den sog. Beitrag. Man wollte wohl doppelt abkassieren, aber Rückantwort "wird bereits bezahlt" wurde anstandslos akzeptiert. Der Raum wurde u.a. für ein Nebengewerbe genutzt, ein X fragt sich, ob diese Daten vom Gewerbeamt kamen oder ob sie im Internet "erforscht" wurden??
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Ich kann Dir nur Leute aus Hessen melden die 2018 zwangsangemeldet wurden.
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Ich kenne da wohl jemanden, welcher 2014 Zwangsangemeldet wurde.
Bundesland: Niedersachsen
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Bin auch zwangsangemeldet worden 2016/2017 in NRW.
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Leute - der Thread ist tot:
Die Suche: "Zwangsangemeldete"/"Direktangemeldete" aus jedem Bundesland gesucht hat sich erledigt.
Lt. den VG's quer durch Deutschland ist ja alles in Ordnung. :'(
Gruß
Kurt