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Autor Thema: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare  (Gelesen 80383 mal)

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Wir müssen uns alle gegenseitig bedanken,
wie wir gemeinsam einen Mosaikstein hinter dem anderen zusammengetragen haben für den Kern der Manipulation des Rechts, einer der größten Justizskandale seit Bestehen der Bundesrepublik.
Von der Menge her der größte - Rund 25 % der Haushalte betroffen von offenkundigem Unrecht.
Die ergänzten Startbeitrags-Infos von @ChrisLP sind  zu kombinieren mit den Infos über Dr. Binder von @Bürger, mit den anderen Beiträgen hier im Thread und mit der hier vorliegender internen Mehrinfo über das dahinter stehende Berliner Aufforderungs-Verfahren September/November 2016.
Nun liegen die Verantwortlichkeien ausreichend klar für rechtliche Ausrichtung der Streite.

Mit 12 Milliarden Euro den Bürgern zwangsweise zu Unrecht entwendet,
so meine Überschlagsrechnung, für die Rückforder-Verfahrensweisen bereits anhängig gemacht wurden.
Diese Summe wird immerhin noch übertroffen durch die Geschenke-Verteilung an die lobbystarken Akteure der Finanzwirtschaft (Krise 2007...2011) mit ihren "selbst geschriebenen Gesetzen" - auch dort das Gesetz faktisch verfasst durch den hierdurch Beschenkten. "Wie sich die Bilder gleichen."
(Übrigens war von hier damals Verfassungsbeschwerde gemacht  worden; und die ersten Texte von hier gegen die Rundfunkabgabe stehen seit 2003 im Netz - in Hassliebe ihr verbunden seit über 15 Jahren - und nun nähern wir uns endlich den Nägeln mit Köpfen.)

Härtefall / Sozialpflicht:
Glücklicherweise liegt inzwischen der Text der viel generösere Regelung bis 2005 vor für Umsetzung der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz. Die Reaktivierung dieser Klauseln wird nun Bestandteil der Forderungen.  Wer nicht Beihilfenempfänger ist, darf demnach deutlich mehr verdienen und ist trotzdem zu befreien.

Wegen @Adeline hier einmal resumiert.
Was kann der betroffene Bürger in seiner Einzelsache hiergegen machen?
Gar nichts. Diese Übermacht des Justizskandals, wie aller Widerstand rechtsverletzend niedergewalzt wird, das kann von unten her nicht effizient gehemmt werden. Das kann nur auf dem Niveau der "Köpfe" geköpft werden und nur mit einer komplexen Strategie.
"Wenn man Justiz und Politik zusammen schüttet, ist die Gerechtigkeit im Eimer."

Dann faktisch sind selbst den Verwaltungsgerichte-Richtern die Hände gebunden. Der einzige praktikable Spielraum ist, Aussetzung zu erreichen, was für Richter erst seit etwa März 2017 problemfrei geht.

Für Überzeugen der VG-Richter  ist ja in diesen Tagen eine Aktion in Vorbereitung.
Erfolgsaussichten sehr durchwachsen zu beurteilen.
Die Gerichtsakten durch "gefühlte Fehlurteile" dennoch (mit Weghören bezüglich der Stimme des Gewissens) weg erledigen ist einfacher und macht sich besser für die Statistik der Karriere-Punkte. Wer Akten schiebt statt weg-zu-punkten, braucht sich nicht um einen OVG-Richter-Posten zu bewerben.

Hier lernen viele Bürger erstmals, dass Justiz natürlich viel unzuverlässiger funktioniert als dargestellt in den Lobhudelei-Fake-News der Schullehrer und des Staatsfernsehens ARD, ZDF. - Was durch die Rundfunkabgabe  an Vertrauen der Bürger in Staat und Gerechtigkeit zerstört wurde, ist unermesslich und irreparabel.

Die Aktion bei den VGs soll sich ein wenig im Forum niederschlagen. Das Wie ist noch nicht ausgestaltet. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 17:43 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Und wo findet man die Regelung von 2005 - die Definition der Auswirkung der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz?

Voilà!
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23187.msg147825.html#msg147825

 @mb1 haben wir dies Fundstück von rechtlicher Schlüsselbedeutung zu verdanken.
Nun stellt mal fleißig Härtefallanträge nach diesen Regeln, sofern Niedrigverdiener. "Ihr habt nichts als die Ketten von mentaler Folter zu verlieren, aber eine Welt der Verfahrensverzögerung zu gewinnen."

Einfach reklamieren wie oben - dies als die bisher fehlende Definition der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz erklären. Der Beihilfensatz ist ja kein Maßstab für andere Niedrig-Einkommen, weil die Beihilfenempfänger zahlreiche Leistungen von 500++ Euro im Monat erhalten können. Also klar, man hat Recht auf eine höhere Grenze. Was für eine: Eben diese, weil nun einmal die bisher einzige Definition der Sozialpflicht-Konkretisierung bezüglich Rundfunkabgabe für Nicht-Beihilfenempfänger.

Disclaimer:
-------
--- Und nicht vergessen, so würde es Person P machen, annulliert hiermit aber in aller Form, dies als Empfehlung gemeint zu haben. Jeder entscheidet eigenverantwortlich über sein Tun - im Zweifelsfall mit Beratung durch den viel gerühmten "Rechtsanwalt seines / ihres Vertrauens".
 

Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weitere tangierende Themen vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 17:48 von Bürger«
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L
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[...] offenkundig handelt es sich bei "Binder/Vesting" um den "Dr. Reinhart Binder"

Hier noch ein kleiner Nachtrag:
    
Dr. jur. Reinhart Binder wird in den Bibliothekskatalogen als "Justitiar des Rundfunks Berlin-Brandenburg Potsdam/Berlin" geführt:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=718695690

Er hat ja bereits an der dritten Auflage zum Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht von 2012 mitgearbeitet:

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=638272882

Zu seinen einschlägigen Veröffentlichungen zählt:

Öffentlich-rechtlicher Hörfunk im Wettbewerb : sieben Thesen zur Programmstrategie des NDR, Pressestelle des Norddeutschen Rundfunks, Hamburg 1997

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=226115089

Vermutlich handelt es sich bei der 1985 an der Hamburger Universität eingereichten Dissertation über Die Schulschließung als Planungsentscheidung um seine Doktorarbeit:

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=024872016

P.S. Vielleicht könnte in Zukunft die Schließung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Planungsentscheidung ein geeignetes Thema für künftige Doktorarbeiten abgeben ;)


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Dank an @LECTOR , die Infos über Binder sind nun wirklich gut abgerundet.
Durch die frühere Mitwirkung kann er sich der Mitverantwortung für die bisherige Manipulation kaum glaubwürdig entziehen.
Soweit strafrechtliche Anfangsverdachts-Analyse erfolgen wird: Das dürfte nur die Bearbeiter der fehlerhaften Kapitel betreffen. ("subjektiver Tatbestand"?)

Die Frage der eventuellen Dissertation stellt sich zu:
a) Jura, Politologie: "Wie konnte die Justiz sich in diesen kollektiven Justizskandal verirren? Das vergessene Problem der Manipulierbarkeit der richterlichen Rechtsprechungsquellen." 
b) Politik, Medien (frei nach @LECTOR): "Die Schließung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Planungsentscheidung" (weil nur noch durch Manipulation der richterlichen Rechtsquellen am Leben erhalten).
c) Politik, Soziologie: "Die Soziologie des Widerstands im Rechtsstaat: Wie die kooperative strategische Manipulation der richterlichen Rechtsquellen durch kooperativen Bürgerwiderstand beendet wurde."

Punkt c) betrifft - na wen und was wohl?

Definition der Sozialpflicht: (Umsetzung von GG)
In vorstehenden Beiträgen fehlte der Bezug auf "Manipulation". Zu Recht abgemahnt.
Also: 4 Millionen Niedrigverdiener werden nur deshalb mit je rund 1000 Euro (Betrag seit Anfang 2013) belastet, weil Folgendes den Richtern gegenüber effizient kollektiv verschleiert wurde:
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
b) Die darin ausgesprochene Ausgestaltungs-Empfehlung von einer Rahmen-Reglung.

Für diese noch offene Analyse-Frage hätte der nun einmal sehr ausführliche Kommentar aufzeigen müssen, dass es diese Rahmen-Reglung durchaus gab, wie sie lautete und wieso ihre Neueinsetzung in Betracht käme oder nicht;
a) gesetzgeberisch
b) oder faktisch administrativ und gerichtlich (dann im Sinn einer Direkt-Umsetzung der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz, die ja auch ohne Gesetz bindend ist).

Aus dieser Schlusskette heraus ergibt sich logisch das Recht aller Niedrigverdiener, unter Verweis auf diese Manipulation erneut Erstattung für alles ab 2013 Gezahlte zu verlangen, egal, ob gezahlt in freiwilligem Zwang, oder ob Widerspruch, verlorene VG-Klage oder Vollstreckung. Nur durch Verweis auf die Rechtsquellen-Manipulation kann für alles Unwirksamkeit behauptet werden, was gegen den Bürger geschah.

Wegen des Manipulations-Faktums bedarf dieser Antrag keiner Klage, da Einklagen ja manipulationsbedingt aussichtslos ist.

Der Antrag als solcher steht im Raum und bleibt es, hemmt (zusätzlich) die Verjährung und wartet auf Rückzahlung für den Zeitpunkt der Durchsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
(Diesbezüglich wird zur Zeit nicht-öffentlich gestritten.)

Solche Anträge sind auch gesamt-strategisch nützlich.

Die gegnerische Juristen-Hierarchie muss daran gewöhnt werden, dass die kollektiv gestaltete Komödie sich dem Ende nähert und dass die Rückzahlung an 4 Millionen Niedrigverdiener zum hausinternen Thema zu machen ist.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Definition der Sozialpflicht: (Umsetzung von GG)
In vorstehenden Beiträgen fehlte der Bezug auf "Manipulation". Zu Recht abgemahnt.
Also: 4 Millionen Niedrigverdiener werden nur deshalb mit je rund 1000 Euro (Betrag seit Anfang 2013) belastet, weil Folgendes den Richtern gegenüber effizient kollektiv verschleiert wurde:
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
b) Die darin ausgesprochene Ausgestaltungs-Empfehlung von einer Rahmen-Reglung.
Hier muss ich nachdrücklich widersprechen. Einer fiktiven Person könnten zwei Klagen bekannt sein, in denen unmissverständlich auf die Beschlüsse des BVerfG zum Thema "Rundfunkgebührenbefreiung wegen finanziellen Härtefalls" (BVerfG, Beschluss vom 09. November 2011, 1 BvR 665/10 &/oder BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, 1 BvR 3269/08) hingewiesen wurde. Das Protokoll der Verhandlung der einen Klage am 2.2.2017 wurde hier im Forum für die Nachwelt festgehalten: Teil 2: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21805.msg142309.html#msg142309

Es ist also nicht so, dass die Richter nicht über die Rechtsprechung des BVerfG informiert worden wären. Sie wurden informiert, aber sie haben es ignoriert bzw. mithilfe der unmöglichsten, rechtlichen Verrenkungen versucht, die finanzielle Nicht-Leistungsfähigkeit und die Befreiungstatsbestände nach § 4 RBStV entgegen der ausdrücklichen Gesetzesbegründung (vgl. Bay. LT, Drucksache 16/7001 vom 21.1.2011, S. 15)und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zu Lasten der Kläger und zu Gunsten der LRA auszulegen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Das von @Philosoph angegebene VG-Verhandlungs-Protokoll
habe ich gesichtet. Hochachtung ist geboten, wie fundiert die Klägerin vorgetragen hat. Die Begründung des dann wohl dennoch ablehnenden Urteils des Gerichts haben wir wohl nicht? Angegeben war, dieser Begründungspunkt des Verstoßes gegen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht werde berücksichtigt werden. Da würden die Argumente des Richters interessieren (die ihm vermutlich die ARD-Juristen bereitstellen - was diesen Text so wichtig machen würde). 

Dass alle Verwaltungsgerichte Fehlurteile sprechen in fast 100 % der Fälle,
ist der makabre bisherige Erfolg der Manipulation. Hier haben routinierte Kenner der Schwachstellen des Justizsystems jahrelang hierdurch ein millionenfaches Unrecht erzeugt, kleinbetraglich im Einzelfall, insgesamt etwa 12 Milliarden Euro - Größenordnung der Steuereinnahmen jährlich des Bundeslands Berlin.
Das Böse hat gesiegt, weil eine ihm juristisch und politisch-strategisch gewachsene Gegenmacht fehlte. Das politisch-soziologisch ermittelte empirische Prinzip der sich ausgleichenden Mächte lautet: Für jedes massive Unrecht entwickelt sich auf die Dauer eine Gegenmacht. Wir sind gemeinsam dabei, dieses Prinzip zu konkretisieren. 
Googeln: "principle of countervailing powers"

Von unten her über Einzelverfarhen, dafür ist es seit langem zu spät.
Der einzelne Verwaltungsrichter - was besagt das schon - ein Rädchen im manipulierten System, aus dem er kaum noch ausbrechen kann, ohne sich selber zu schaden. 
Es geht nur noch von oben her. Von oben her, das gelingt nur, wenn es nicht-öffentlich abläuft, damit alle Beteiligten Klartext sprechen können statt Staatsprech-Blabla für die Medien.

Für diese Auseinandersetzung sind die Ermittlungen dieses Forums über Manipulation die ausschlaggebende Waffe.
Die Manipulation der Kommentare ist eng verknüpft mit den Fehlurteilen BVerwG und Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern. Es ist ein einziger komplexer Justizskandel, bei dem der rundfunkrechtliche Kommentar vielleicht die Schlüsselstelle der Manipulier-Koordination darstellt.
Dies Forum leistete und leistet das Maximum der Aufklärung der Fakten. Die eigentliche Auseinandersetzung kann wegen der nötigen Härte und Komplexität nur nicht öffentlich erfolgen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine keine Nebenthemen vertiefen, die zudem auch schon an anderer Stelle im Forum eigenständig diskutiert werden, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2017, 22:57 von Bürger«
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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das von @Philosoph angegebene VG-Verhandlungs-Protokoll
habe ich gesichtet. Hochachtung ist geboten, wie fundiert die Klägerin vorgetragen hat. Die Begründung des dann wohl dennoch ablehnenden Urteils des Gerichts haben wir wohl nicht? Angegeben war, dieser Begründungspunkt des Verstoßes gegen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht werde berücksichtigt werden. Da würden die Argumente des Richters interessieren (die ihm vermutlich die ARD-Juristen bereitstellen - was diesen Text so wichtig machen würde).
Ich weiß, es ist OT, aber dennoch: Das Urteil wurde nun endlich im Forum verlinkt:
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21805.msg148342.html#msg148342
Ich bitte um Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat.

(Bitte dort kommentieren, damit wir hier nicht weiter stören.  ;) )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2017, 12:29 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Inwieweit Manipulation des Rechts hier vorliegt:
Rund 1 Seite Erörterung vom 1. Juni 2017 hier:

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg148352.html#msg148352


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Hier wird aufgezeigt, dass der Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht zu großen Teilen von 'Anstalts'-Juristen verfasst wurde und somit die ÖRRen wesentlich auf die Meinings- und Rechtsbildung Einfluss nehmen. Besonders heikel dürfte das für die Kommentierung des neuen Rundfunkbeitragsstaaatsvertrages sein, da mit diesem Gesetzeswerk erstmals ein offensichtlich rechtswidriges Konstrukt erlassen wurde, das nun wohl irgendwie durch Rechtfertigungsversuche schöngeredet werden muss. Das entsprechende Kapitel im Beck'schen Kommentar in der dritten Auflage von 2012 wurde - wie oben bereits erwähnt - von Andreas Gall und Axel Schneider verfasst.

Ein berüchtigtes Duo, beide Autoren sind für den BR tätig - hier noch kurz einige Querverweise:

Die unzulässige Fiktion des gruppennützigen Vorteils durch Gall und Schneider
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16909.0.html

Aufsatz von Schneider: Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg146587.html#msg146587

Schneider über die Zulässigkeit typisierender Normen am Beispiel des Rundfunkbeitrags
Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61489.html#msg61489

Doch nun ein Blick direkt in den Text des Beck'schen Kommentars

Der Kommentar hebt an, indem in den Randnummern 1-7 der vermeintliche Reformbedarf erläutert wird. Bereits dieser Text hat weniger den Charakter eines juristischen Kommentars als vielmehr den einer Rechtfertigung der neuen Abgabe. Hier begegnen bereits die einschlägigen Schlagworte, die wir nun alle aus den größtenteils gleichförmigen Formulierungen der Gerichte kennen.
  • Es wird natürlich auf die fortschreitende Medienkonvergenz hingewiesen, die eine Reform angeblich nötig werden lässt
  • Es wird die Gefahr eines strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits beschworen
  • Schließlich wird sogar ganz offen eine nachteilige demographische Entwicklung und ansteigende Gebührenausfälle durch Befreiungen benannt, welche zu einer bedrohlichen Erosion des Gebührenaufkommens geführt haben
  • Und zuguterletzt wird sogar die solidarische Abgabe zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk bemüht
so dass der entsprechende Abschnitt des Kommentars mit dem Fazit endet:

Zitat
Die Rundfunkgebühr als solidarische Abgabe zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk (BVerfGE 31, 314 [329]) war damit in ihrem Bestand und ihrer Zukunftsfähigkeit derart gefährdet, dass sich der Gesetzgeber, der die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantieren muss (BVerfG, NVwZ 2007, 1287 [1289]), zu Recht veranlasst sah, nach einem alternativen Finanzierungsmodell zu suchen.


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Verdacht "Urteile fremdgetextet"? -  Indiziensammlung
Die semantische Ähnlichkeit der ausschlaggebenden Urteile (BVerwG, 2 Landesverfassungsgericht) war hier Ausgangspunkt für den Manipulationsverdacht - seit August 2016 - mit dem Beck'schen Kommentar als Koordinations-Instrument.
Die Verdacht-Frage lautete immer und bis jetzt:
Werden den Gerichten komplette Urteilstext-Vorlagen durch die Beklagten ARDs frei Haus eingeliefert?

Allmählich treten Einzelpersonen ein als Objekte dieser Analyse-Aufgabe.
Siehe
Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61495.html#msg6149
über ein Buch von Schneider (BR):
Die Argumente in diesem Buch sind fast genau die selben wie die, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Presseerklärung wegen zweier Popularklagen verwendet:
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8751.0.html

Es nutzt durchaus, Indizien geeignet hier ins Forum einzubringen.
Hier intern wird alles Wichtige perfekt nach Themen geordnet abgespeichert. Die Mosaiksteinchen finden zusammen. Wir beginnen, über Personen unter den Juristen des Staatsfernsehens nun Personen zu erkennen, die befragt werden könnten, ob sie vielleicht die Urteile x ... y...z den Richtern vorgetextet haben.


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Es gibt noch eine weitere Personalie, welche mglw. vertiefend zu betrachten wäre...

Siehe u.a. unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html
dort insbesondere auch kompakte erweiterte Informationen unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66766.html#msg66766

Stephan Kersten
per BR-Gesetz
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks (BR), seit 2010
qua seiner Funktion als
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH/BayVerwGH), seit 2010
Er ist außerdem noch
- Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH), seit 2005
stichpunktartig zusammengerafft seine Stationen
[...]
4. - Stephan Kersten
http://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kersten
Zitat
Stephan Kersten Präsident Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [...]
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen [...]
Proberichter am Verwaltungsgericht München [...]
bayerisches Innenministerium [...]
Außendienst beim Landratsamt Dachau [...]
Richter am Verwaltungsgericht München [...]
Richter und [...] Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof [...]
Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshof [...]
Vizepräsident [des Verwaltungsgerichtshofs] [...]
Präsident des Verwaltungsgerichtshofs [...]
qua Amt auch Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks [...]
Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs [...]
[...]


Er könnte zudem - höchstfiktiverweise - ggf. die Justitiare des Bayerischen Rundfunks kennen... ;)
...mglw. auch einen Herrn "Axel Schneider", der ja ein fleißiger Mit-Autor beim "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" ist und dessen Argumentationen/ Formulierungen sich wundersamerweise sehr ähnlich im ablehnenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) über die Popularklage von Ermano Geuer wiederzufinden scheinen.
Aber all dies sind "nur Spekuklationen" ;)

Wie wir alle wissen und erkennen durften, nahm mit der irrationalen Abweisung der Popularklage von Ermano Geuer durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) das Unheil seinen Lauf, weil damit zum einen
a) "Bindungswirkung" für alle Verwaltungsgerichte Bayerns
b) willkommene "Vorlage" für alle weiteren Urteile auch an anderen Verwaltungsgerichten

Die "Kette" der mundgerechten Argumentationen und Formulierungen nachzuverfolgen, das könnte "lustig" werden.

Es hat zumindest den Anfangsgeruch eines handfesten, porentiefen Skandals kaum vergleichbaren Ausmaßes...
...und lässt einen eine Menge Recherche- und Aufarbeitungsbedürftigkeit wittern.

Mglw. wären also auch weitere Mitglieder des Verwaltungsrats aus Legislative, Exekutive und Judikative auf ihre Positionen und Einflussnahmen im Gesamt-Mosaik hin zu untersuchen.

Für diese Recherchen bzgl. der rein Bayerischen Verbindungen zwischen
Rundfunk - Rundfunkgesetzgebung - Rundfunkgesetzgebungskommentierung - Rundfunkrechtsprechung
in mglw. enger Zusammenwirkung mit
- Exekutive
- Legislative und
- Judikative
sollte jedoch aufgrund der Eigenständigkeit und zu erwartenden Komplexität in einem neuen, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff erfolgen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung ;)


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In der
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2, der §§ 8, 9 Abs. 1 und 2 sowie des § 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

finden sich 3 Passagen mit direktem Verweis auf "Gall" in "Hahn/ Vesting" = "Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht":

Zitat
136
Das gilt entgegen der Auffassung der Antragstellerin im Verfahren Vf. 24-VII-12 auch mit Blick auf die anzuzeigende Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Betriebsstätte (§ 8 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 7 RBStV). Welche Beschäftigten hiermit gemeint sind, kann unschwer beantwortet werden (vgl. VI. A. 2. c) bb). Ebenso klar lassen sich die Anzeigepflichten im Zusammenhang mit einem beitragspflichtigen Kraftfahrzeug (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 2, Abs. 4 Nrn. 9 und 12, Abs. 5 Nr. 1 RBStV) bestimmen (VI. A. 2. c) cc). Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 RBStV ist ein Rundfunkbeitrag nach Satz 1 Nr. 2 für jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte des Inhabers nicht zu entrichten. Das bedeutet, dass ein solches Fahrzeug beitragsfrei bleibt und dementsprechend auch nicht anzuzeigen ist (Gall in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 8 RBStV Rn. 32).

Zitat
141
An der Erforderlichkeit fehlt es auch nicht, soweit bei der Abmeldung nach § 8 Abs. 5 Nr. 2 RBStV der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen ist. Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 – 7 B 07.431 – juris Rn. 17). Es soll eine Überprüfung der Plausibilität und Richtigkeit des Abmeldungsgrundes ermöglicht werden. § 8 Abs. 5 Nr. 2 RBStV verlangt indes nicht die Mitteilung des zur Abmeldung führenden individuellen Beweggrundes. Im unternehmerischen Bereich ist daher etwa nur mitzuteilen, dass eine Betriebsstätte geschlossen wird, nicht aber aufgrund welcher unternehmerischen Überlegung das geschieht. Die Angabe des die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalts in solch „typisierter Form“ (Gall in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 8 RBStV Rn. 53) ist zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks ausreichend, aber auch notwendig.

Zitat
152
Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 RBStV genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Die Voraussetzungen des Auskunftsrechts sind hinreichend festgelegt. Auskunft kann nach dem Gesetzeswortlaut nur dann verlangt werden, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen kann. Das bedeutet, dass der Auskunftsanspruch subsidiär ist und erst dann geltend gemacht werden darf, wenn der Beitragsschuldner seiner Anzeigepflicht nach § 8 RBStV nicht nachgekommen und ein direktes Auskunftsverlangen bei ihm nach § 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV oder eine Anfrage bei der Meldebehörde oder dem maßgeblichen öffentlichen Register nicht möglich oder erfolglos geblieben ist (vgl. Gall in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 9 RBStV Rn. 17). Der Kreis der Auskunftsverpflichteten lässt sich auch mit Blick auf den mit dem Eigentümer vergleichbar dinglich Berechtigten nach den herkömmlichen Auslegungsmethoden bestimmen. Der Umfang der Pflicht ist ebenfalls eindeutig geregelt; sie beschränkt sich auf die Erteilung von Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte. Es ist auch in diesem Zusammenhang verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV die zuständige Landesrundfunkanstalt ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens der Erfüllung der Auskunftspflichten durch Satzung zu regeln (vgl. VI. B. 2. a).

Leitsatz Nr. 6
Zitat
6.  Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStV den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStVüber den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..
bezieht sich (wie die Verweise auf "Gall" in "Hahn/ Vesting") auf
§ 8 RBStV "Anzeigepflicht"
und
§ 9 RBStV "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"


Beachte hierbei, dass gem. Recherche/ Auflistung im Einstiegsbeitrag "Andreas Gall" eng mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) liiert war/ ist:
Andreas Gall - Autor des Kapitels über den RBStV
BR, (ehemaliger?) Justitiar
http://www.sueddeutsche.de/panorama/gez-jagd-auf-schwarzseher-1.923012

Schon die erste, augenscheinlich maßgebende
- Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH)
- in Sachen "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" enthält somit
- "Parteivortrag" des
- unmittelbar betroffenen "Bayerischen Rundfunks"
...sowas muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen :o ::) >:(


Edit "Bürger": Wie weiter unten in hiesigem Thread konstatiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148445.html#msg148445
und auch im Einstiegsbeitrag dokumentiert, ist ja auch der Mit-Herausgeber "Hahn" ÖRR-Mitarbeiter bzw. war es zum damaligen Zeitpunkt.
Es ist also schon bezeichnend, wenn ein von einem ÖRR-Mitarbeiter mit-herausgegebenes Komentarwerk zum Bestandteil der Entscheidungsbegründung des BayVerfGH in Sachen "Rundfunkbeitrags"-Popularklage gemacht wird...


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kleines Recherche-Ergebnis zu "Andreas Gall" per web-Suche mit
"andreas gall" rundfunk -"red bull"
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22andreas+gall%22+rundfunk+-%22red+bull%22
["-red Bull" für den Ausschluss von Treffern mit einem Namensvetter, der ebenfalls etwas mit Medien zu tun hat - aber auch mit "Red Bull"]
liefert diesen Artikel

Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010
GEZ
Jagd auf Schwarzseher
Eine Gesetzesänderung soll es der GEZ ermöglichen, leichter an Adressen zu kommen. Datenschutzbeauftragte protestieren, bei den GEZ-Schummlern steigt die Angst vor ungebetenem Besuch.
Von Hans-Jürgen Jakobs
http://www.sueddeutsche.de/panorama/gez-jagd-auf-schwarzseher-1.923012
mit folgenden Aussagen von "Andreas Gall"
Zitat
[...] "Außerordentlich effizient", lobt Andreas Gall aus der juristischen Direktion des Bayerischen Rundfunks in München. Für einen Euro, den man ausgebe, würden elf Euro zusätzlicher Gebührenerlöse zurückfließen.

Ohne solche Mittel, so Experte Gall, gäbe es mehr Abmeldungen als Anmeldungen - das sei eine "Frage der Gebührengerechtigkeit". Im Übrigen würden die Adressen nur für einige Monate sowie drei Briefe gemietet - und danach vernichtet. Mögliche Gefahren sieht der langjährige Datenschutzbeauftragte im Münchner Funkhaus aber auch, etwa wenn gezielt die Abonnenten von Programmzeitschriften angeschrieben würden.

Wer umzieht, fällt auf
Wer sich über Radiosendungen und TV-Shows informiert, dürfte wohl auch Geräte in der Wohnung haben. Eine solche Rasterfahndung sei nicht die Absicht der öffentlich-rechtlichen Sender, sagt Gall: "Auch die Beate-Uhse-Kunden sind für uns nicht interessant." [...]


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Die Politik beauftragt den Rundfunk, ihre Aufgabe und Finanzierungsmodell zu definieren, der Rundfunk macht das Gesetz, schreibt die Urteile und kommentiert das Gesetz und die Rechtsprechung. Es wird nicht zu einem Skandal, weil der Rundfunk entscheidet, was ein Skandal ist.

Bremen 31.05.2017 Podiumsdiskussion: "Öff.-rechtl. Rundfunk unter Druck"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23207.msg148331.html#msg148331

Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8751.msg148430.html#msg148430


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Wie soll man es schaffen, all die Fakten unserer Wirtschaftsdetektiv-Teams systematisch zu verarbeiten?
Tja, "wir schaffen das". Alles auch hier geordnet abgelegt im sich herausbildenden Gesamtmosaik des mengenmäßig größten Justizskandals seit Bestehen der Bundesrepublik.

Nicht untersucht haben wir bisher den früheren Mitherausgeber Hahn des Kommentars.
Aus einem früheren Beitrag hier im Forum:
    Zitat: Wettkampf um Übertragungswege ARD Jahrbuch 1997, 26 ff. Autoren:   Dr. Reinhart  Binder, Werner Hahn
Gemeinschaftsautoren, das heißt in der Regel: Gute Symbiose.

Nun kommt die Frage: Wofür steht vielleicht Hahn?
Was wissen wir über ihn?

Für Dr. Binder habe ich mit Aufmerksamkeit archiviert aus dem Forum:
Zitat
LinkedIn - Dr. Reinhart Binder  https://de.linkedin.com/in/dr-reinhart-binder-583062a0
Ehrenamt Themen, die Dr. Reinhart Binder wichtig sind:
    === === === Armutsbekämpfung
    === === === Bürgerrecht und soziales Handeln
    Kunst und Kultur
    Umwelt
    === === === Wissenschaft und Technologie
(Hervorhebungen von mir hinzugefügt.)

Das Verhalten von Dr. Binder ist nach bisherigen Feststellungen in Einklang mit dem moralischen Anspruch. Nach den rund 50-seitigen Unterlassungsaufforderungen von allem Unrecht des Staatsfernsehens an den RBB hat er nach Fristablauf dort sein Amt niedergelegt.

Dort zuvor: Verantwortlich für "Unternehmensentwicklung" (gemeint wohl der "Business Boss" - die Intendantinnen Reims, dann Schlesinger machten den "Journalismus-Kram") und ferner Leiter der Rechtsabteilung. Als solcher nicht zuständig für die Abteilung Beitragsservice - diese laut RBB-Organisationsplan untergeordnet dem Finanzchef. Aber als Leiter der Rechtsabteilung musste Binder plötzlich Oktober 2016 gewahr werden, für wie viel extremes Unrecht die Juristen seiner Rechtsabteilung verantwortlich waren / sind - letztlich er selber im Sinn von Führungs-Verantwortlichkeit.

Wie immer enden meine Schriftsätze mit rund ein Drittel Seite - gewöhnlich in Fettschrift und Rotdruck - über die moralische Unmoral,
dass die Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern mit den letzten freien Euros des Monatsendes der 4 Millionen Niedrigstverdiener-Haushalte in Deutschland, darunter 1 Millionen alleinerziehende Mütter mit Niedrigsteinkommen, dort also zu Lasten des Kindeswohls. Ja, liebe Mitstreiter, dieser Schluss-Tenor ist eine extremst nützliche strategische Waffe, weil es den Intendanten in der Hierarchie der Mitleser der Bearbeitungshierarchie ihren heuchlerischen Heiligenschein in Asche verwandelt.  Das spricht sich herum. Das tut den Intendanten "10x mehr weh" als verbales Jammern und Bittstellerei in Briefen.

Gesagt wurde, dass die Absenkung des Multi-Millionärs-Gehalts der Intendantin auf legales Niveau des "öffentlichen Rechts" ermöglichen würde, rund 1000 alleinerziehenden Niedrigstverdiener-Müttern nicht mehr die letzten Monatsende-Euros des Kindeswohls weg zu pfänden. Der Wegfall der Vergütung von Dr. Binder steht immerhin für rund 1500 mögliche Erlasse.

(Hier erwarte ich wieder mal eine Blauschriftrüge der Abweichumg vom Thread-Thema. Also, das erledige ich arbeitssparend bereits selber - "dies Thema in diesem Thread bitte nicht ausweiten".)
Hier war es relevant, weil wir Hypothesen machen müssen über die uns nicht offen vorliegenden Motivationen der institutionellen Änderungen. Denn:

Die Aufforderungen von September 2016: Behauptung von 25 % Unrechts-Inkasso und von rund 30 % Verschwendungsquote.
- Vorschlag im Schriftsatz, durch Verschwendungs-Ende die 25 % Illegal-Inkasso bilanztechnisch zu deckeln -
Dr. Binder wurde nach Niederlegung seiner Ämter nun mit Wirkung ab Januar 2017 Chef der ARD-Sparreform. Eine bessere Entsprechung zu den Anträgen eines Bürgers ist nicht denkbar.

Die Frage ergibt sich im jetzigen Kontext: Für die ebenfalls September 2016 aggressiv vorgetragene Forderung der Beendigung der Manipulation der richterlichen Rechtsquellen - will Dr. Binder möglicherweise auch dort für Rückkehr zum Besseren eintreten?
Sind wir nicht mehr gewohnt, von unseren gutsherrlichen Senderchef-Aristokraten noch irgend etwas Ehrbares zu erwarten? Man bleibe offen für alle Sichtweisen bezüglich der Personen.
Von dort her also das Interesse für das Ausscheiden von Hahn als Herausgeber durch Austausch mit Dr. Binder, um Hypothesen über Motivationen zu ermöglichen und dann entsprechend in Schriftsätzen strategisch vorzugehen.

Ziemlich oder eher exakt tag-gleich etwa 23. November 2016 waren sogar 2 Amtsniederlegungen.
http://www.tagesspiegel.de/medien/deutschlandradio-intendant-willi-steul-tritt-vorzeitig-zurueck/14883648.html
Zitat
Deutschlandradio-Intendant Willi Steul tritt vorzeitig zurück
23.11.2016
Willi Steul begründet seinen Schritt damit, „dass der öffentliche Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so stark geworden ist, dass es früher jemanden braucht, der das Deutschlandradio trittsicher durch diese Debatten führt“.

"Es tut uns aufrichtig leid", dass wir zur hoffentlich baldigen Beendigung des Justizskandals uns zum sehr legitimen öffentlichen Druck sehr rechtsstaatlich verpflichtet fühlen. 


Die wohl taggleiche Gleichzeitigkeit der beiden Niederlegungen hat nach Regeln der Wahrscheinlichkeits-Mathematik eine "reine Zufalls-Wahrscheinlichkeit" von unter 1 Prozent. Zusammenhangs-Hypothesen haben demnach eine Wahrscheinlichkeit oberhalb von 99 %. "Wissen tut man nichts Genaues" - das ist das Schicksal von Wahrscheinlichkeiten statt Fakten. Vielleicht wissen wir irgendwann die Fakten. Bleibt also im Auge zu behalten.
("reumütig:") Auch diese Aspekte in diesem Thread bitte nicht intensiv ausweiten.Die Abstecher dienten nur der Ermöglichung einer Gesamtschau des Kontextes des Eintritts von Dr. Binder in die Herausgeberschaft des rundfunkrechtlichen Kommentars.
 
Im Kern geht es um die Frage:
Ist Dr. Binder vielleicht nicht im Lager der Rechtsverletzer und ist er möglicher Ansprechpartner für Beschleunigung der Beendigung des gegenwärtigen Justzskandals?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 15:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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