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Autor Thema: Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 48407 mal)

f

fox

  • Beiträge: 437
Zitat
4. Der Bayerische Rundfunk, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio halten die Popularklagen ebenfalls für unbegründet.

Daß diese Vereine die Popularklage für unbegründet halten ist doch logisch. Wäre die Klage begründet, würden die Herren dieses Vereins ihren Arbeitsplatz und ihre Pensionen verlieren, da keiner mehr zahlt. >:D


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Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt! Die Gruppe der Wohnungsinhaber, die ö.-r. Sender nur teilweise Nutzen und die Gruppe die Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen Ablehnen ist dermaßen groß, dass einer Verkleinerung auf ein TV- und ein Radioprogramm nichts im Wege steht. Der Rest kann gerne wie die privaten Sender betrieben werden, wenn der Markt dies ermöglicht. Ach ja, die Zusatz-Rente für die ARD und die ZDF Mitarbeiter von bis zu 1750 Euro monatlich müsste dann hart im freien Wettbewerb erwirtschaftet werden. ;)
Ein TV-Programm und ein Radioprogramm ist völlig ausreichend , wenn die zwangsfinanzierte Aufklärung nun schon mal so unbedingt notwendig ist und es dazu einer gesetzlichen Verordnung für mündige Bürger bedarf.
Fast genau so hatte ich es auch in meinen Widersprüchen angebracht.
Wenn ich schon dafür zahlen muss , dann bitteschön auch nur für das


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Wie werden die Klageschriften einer Popularklage eigentlich behandelt?
Sind die unter Verschluss und nur den Streitparteien, sowie dem Gericht bekannt, oder kann man die sogar irgendwo einsehen?


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Uwe

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Das Gutachten ist hier zu finden:
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf

Wie werden die Klageschriften einer Popularklage eigentlich behandelt?
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Das Gutachten ist hier zu finden:
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
Super! Danke dir!

Das Gutachten (für den VZVNRW = "betrieblich") ist aber nicht 1:1 zu verwechseln mit Ermano Geuers eigener Klageschrift seiner *privaten* Popularklage - auch wenn es viele Überschneidungen geben dürfte.

Mir ist nicht bekannt, dass die vollständige Klageschrift bisher irgendwo veröffentlicht sei.


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Siehe aktuelle interessante Hinweise im Einstiegsbeitrag... (02./03.06.2017)

[...]
Edit "Bürger" aus aktuellem Anlass (02./03.06.2017):
Siehe bitte u.a. unter
Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.0.html
und die dortige Feststellung, dass sich die Argumente/ Formulierungen des Artikel-Autors "Schneider", gleichzeitig Justiziar beim BR sowie auch Mitautor am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", verdächtig ähnlich im Urteil/ der Pressemeldung des BayVerfGH wiederfinden.
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
dort u.a. auch ergänzende Hinweise unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148423.html#msg148423



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