Dieses Thema hat Verfahrensbedeutung erlangt.
Es stellt sich die Frage: Wenn Fehler im Kommentarwerk sind, kommt dafür in Betracht?
- "Seitens der ARD-Juristen der Versuch der Anstiftung von Richtern zur Straftat der Rechtsbeugung".
Sogar der Versuch ist strafbar. Das ist das Entscheidende.
Alle Beiträge dieses Threads sind gesichtet worden und auf etwa 8 Seiten geordnet verwertet. in der oft erwähnten "Metastudie LIBRA".
Es zeigt, wie wichtig die nun rund 20 Jahre dieses Forums sind. Manches erlangt erst rund 7 Jahre später seine Funktion und Bedeutung.
Hier nur der erste Teil, rund ein Viertel, der einleitende Teil, noch Entwurfsstadium, kann also hemmungslos mit Gegenvorschlägen beantwortet werden:
*UBVR4. Einführung: Beck'scher Rundfunkrechtlicher Kommentar
UBVR4.a1) Eine Liste der betreffenden Abschnitte der "Metastudie LIBRA"
Auf diesen Abschnitt UBVR4. wird an diversen Stellen verwiesen wie folgt:
(BRK:) "Beck'scher Kommentar" / Problem: Siehe "Metastudie LIBRA" Abschnitt ? UBVR4. ? UBVR6. ? UBVR6.
100 Prozent der Texte über die Rundfunkabgabe sind von Autoren auf der Gehaltsliste von ARD, ZDF usw.
Die wohl überhaupt umfassendste Darstellung der Beziehung der Autoren ARD, UDF usw. ist hier:
2016-09-06 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg130124.html#msg130124
UBVR4.a2) Wie funktioniert die Induzierung von "herrschender Rechtsprechung"
über den Umweg eines Kommenarwerks:
2023-01-04 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg220742.html#msg220742
"Zur Entwicklung der Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag ist anzumerken, dass die ersten (ablehnenden) Urteile der Verwaltungsgerichte sich oft noch unverschleiert auf den von parteiischen Juristen des ÖRR verfassten Kommentar zum Rundfunkrecht bezogen. Die folgende Generation Urteile verschleierten dann den Zusammenhang, indem nur auf die Urteile verwiesen wurde, die als Begründung den Kommentar hinzuzogen. §_y1 Selbst erscheint er in den Urteilen nicht mehr, so dass eine Nachverfolgung der Parteinahme nicht mehr einfach zu erkennen ist.!
"Unding. dass die Justiz _..._ sich auf Rechtsauffassungen stützt _..._ von _ "
2019-09-09 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg197332.html#msg197332
"Finde es echt ein Unding, dass die Justiz sich quasi in Ihrer Rechtsprechung auf Kommentare und Rechtsauffassungen stützen, die gerade von eben den Personen verfasst wurden, gegen die man prozessieren muss.
Hier sind Beklagter und Verfasser für Justiz-"Fachkunde" de facto ein und dieselbe Person. Oder anders gesagt: Dieser Personenkreis sagt der Justiz und den Vollstreckungsorganen, wie diese das Volk abzufertigen haben. Wie kann das noch mit einem "demokratischen Rechtsstaat" in Einklang stehen?
Hier wird faktisch eine enorme Beeinflussung der Justiz und Rechtsprechung betrieben - von nicht unabhängiger Seite.§
UBVR4.a3) "Eine neue Ausgabe steht an..." - 2022-12-15
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg220517.html#msg220517
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht : Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Reinhart Binder, Thomas Vesting (Herausgeber) 2500 Seiten
2023 5. Auflage C.H.Beck (Verlag) 978-3-406-79794-1 (ISBN)
Quelle: https://www.lehmanns.de/shop/recht-steuern/60688376-9783406797941-beck-scher-kommentar-zum-rundfunkrecht
UBVR4.a4) Liste der Autoren 2018 und 2023:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg220519.html#msg220519
UBVR4.a5) Übersicht der Auflagen seit 2002:
2017-06-12 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148945.html#msg148945
Benutzermeinung dort: " Der 'Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht' wurde und wird also schon seit der 1. Auflage mit-herausgegeben und maßgeblich mit verfasst von maßgeblichen ÖRR-Mitarbeitern. All diese Auflagen sind somit unverkennbar "Lobbygesetzgebungslobbykommentarwerk'."
UBVR4.a6) Wie prioritär werden diese Probleme beim Beck-Verlag gewertet?
2017-06-14 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg149046.html#msg149046
Eine Bürger-Wertung (Meinung): "Es wird langsam verwunderlich, warum sich der Beck-Verlag dafür hergegeben hat, dass eine Streitschrift interessierter Juristen in ein Kommentarwerk eingegliedert wurde."
UBVR4.a7) Dann darf die Nazikeule nicht fehlen...
2017-06-24 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg149728.html#msg149728
Das Wichtige daran ist der Beleg, wie in der Nazizeit die Unsitte die Regel war, dass die öffentliche staatliche oder staatsnahe Gewalt über Kommentarwerken lenken, was Richter dann denken (sollen).
Ferner, wie leicht es passieren kann, dass ein Verlag ohne negative Absicht einbezogen wird in solche Strategien.
UBVR4.a7) Kann der Bürger Beifügung dieser Beklagten-Texte zur Akte verlangen:
2017-06-26 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg149736.html#msg149736
"Jedenfalls ist der Kommentar 'partei-interessierter falsch darstellender Parteienvortrag'. Demnach liegen dem Verwaltungsgericht _..._ und auch unmittelbar dem _..._ Rundfunk _ _ Anträge vor, den Kommentar und sämtliche Merkblätter seit 2012 zu allen VG-Akten einzubringen, weil 'Parteien-Vortrag' und also dem Kläger zur Stellungnahme vorzulegen, nicht nur 'klandestin' den Richtern. - für Äalle' Akten - eine fette Lkw-Ladung?"
UBVR4.b1) Nebenschauplatz Hamburg der rechtlichen Meinungs-Definition:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36802.0.html
Leibniz-Institut für Medienforschung - Hans-Bredow-Institut. Uner "Drittmittel" der Wissenschaft und Forschung versteht man sich in erster Linie Mittel von an den Markt bedienenden Unternehmen. Hier aber kommt nach Stand 2019 ziemlich alles letztlich vom Abgabenzahler / Steuerzahler. Das ist ein wirklich heilsamer Einblick, wie sehr viel Geld sehr viel dieser Welt im Innersten zusammenhält:
UBVR4.b2) "Das Gesamtvolumen des Haushalts betrug im Jahr 2019 3,585 Mio. EUR,
- die sich aus 1.913 T€ an institutioneller Zuwendung der Freien und Hansestadt Hamburg,
- 347 T€ an Sonderfinanzierung der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG),
- 428 T€ an weiteren Zuwendungen und Spenden (NDR Media, ZDF
- sowie Vorwegabzug aus dem Medienanstaltsanteil an der Haushaltsabgabe nach § 40 Abs. 4 Ziff. 2 MStV HSH),
- 879 T€ an Drittmitteln sowie 16 T€ an sonstigen Einnahmen zusammensetzten."
UBVR4.b3) "Im Jahr 2019 kamen die Drittmittel von folgenden Institutionen:
- der Europäischen Kommission,
- dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
- der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG),
- dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
- der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG);
- Stiftungen (ZEIT-Stiftung, VW-Stiftung, Stiftung Digitale Chancen),
- Rundfunk- und Medienanstalten (ZDF, NDR, Medienanstalten)
- und sonstigen (UNICEF, SPD, Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft – HIIG, Techniker Krankenkasse
UBVR4.c) Nebenschauplatz Köln -während Übergang zum "Beitrags"-Konzept:
Das seit 2017 geschlossenes "Institut für Rundfunkökonomie":
"Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...":
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23295.msg148476.html#msg148476
Siehe auch: 2019-04-02: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg195414.html#msg195414