Eine Frage dazu:
In der Vorbehaltserklärung heißt es:
erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leiste.
hey,
danke auch!
Der Brief ist doch veränderbar?
Auch die Jahreszahl...
Jedoch: man müsste auf jeden Fall für die Vorbehaltszahlung, die man seit 20xy leistete, den Vorbehalt auch ab 20xy
erklären und
begründen.
Klar könnte man dieses abändern und das genauere Datum eintragen:
... erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben seit ............... 20xy nur unter Vorbehalt geleistet habe.
So ein Schreiben ist vielseitig verwendbar. Hier bezieht man sich nur im anderen Schreiben (Antwort-Brief-1) darauf. Diesem fügt man es als Anlage und nachträgliche oder weitere Erklärung/Begründung bei. (Dann müsste man es eigentlich nicht mal "ausfüllen" oder extra unterschreiben).
Der Brief wurde eigentlich nicht hier eingestellt, um ihn für neue Vorbehaltszahlungen zu verwenden - aber sicherlich ist auch das möglich. Müsste man/frau eben das Datum entsprechend anpassen.
Ich habe insgesamt auf die weitere Angabe von Gründen für die Vorbehaltsbezahlung erstmal verzichtet. Hier müsste erst was neues ausgearbeitet werden. Da könnte man dann auch den "fehlenden Grundlagenbescheid" mit aufnehmen. Kann ja jeder selbst verändern. Aber ich denke, für eine
erste Begründung müsste der Brief ausreichen.
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