Wer glaubt, eine Zahlung unter Vorbehalt ermöglicht oder garantiert eine Rückzahlung, hat das große Ganze nicht verstanden.
Wer im kleinen gesetzlichen Rahmen der Verwaltungsgerichte aufgrund von Tatsachen, die im RBStV festgelegt sind, Geld zurückfordert, wird dies auch ohne Vorbehaltsankündigung zurückerstattet bekommen.
Wird generell der Rundfunkbeitrag höchstrichterlich als gesetzeswidrig abgeurteilt, sieht die Sache anders aus.
Wo soll denn das Geld herkommen, dass dann massenhaft zurückgefordert wird? Jedes Gericht wird den wirtschaftlichen Schaden, den eine solche Aktion verursachen würde, (berechtigterweise!) berücksichtigen und Zugunsten des Schuldners urteilen.
Das mit der Bockwurst und dem Hund kommt da schon hin.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)