"Vollstreckung trotz Widerspruch" oder "Vollstreckung ohne Bescheid" ?Wurden gegen jeden Festsetzungsbescheid Widersprüche eingelegt?
Person A hat nicht bei jedem Schreiben einen Widerspruch eingereicht. Nein.
Es geht nicht um
"jedes Schreiben", sondern es geht ausschließlich um
"jeden FestsetzungsBESCHEID", denn gegen die allgemeinen Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung bestehen ohnehin erst mal keine "Rechtsmittel".
Ging denn über die (teilweise?) eingelegten Widersprüche schon ein offizieller
WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung ein?
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423Wurde widersprochen und wurde noch kein WiderspruchsBESCHEID zugestellt, so würde es sich handeln um eine
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"Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"Wäre nicht widersprochen worden - z.B. weil der FestsetzungsBESCHEID, dem man hätte widersprechen können, gar nicht zugestellt wurde - so könnte es sich handeln um eine
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"Vollstreckung ohne Bescheid"Die Suchfunktion des Forums liefert mit entsprechenden Suchbegriffen/ Kombinationen bereits ausreichend Ergebnisse.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort sind die diversen Konstellationen und mögliche Handlungsoptionen angedeutet unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Auch zur "Mahnung" finden sich Hinweise unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Bevor also Person A hier irgendwie handelt, müsste diese sich erst einmal ganz klar ihrer konkreten Konstellation bewusst werden - ansonsten würde sie mglw. ungeeignete oder gar falsche Mittel einsetzen, denn die Konstellationen unterscheiden sich z.T. deutlich!
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"Wurde jedesmal Aussetzung der Vollziehung nach §80 (5) VwGo beantragt?
Wenn nicht, muss bezahlt werden, bis das Gerichtsverfahren beendet ist.
Nein, wurde nicht.
Es müsste lauten
"Wenn nicht, müsste ggf. bezahlt werden, bis das Gerichtsverfahren beendet ist."Außerdem kann man an die
"Behörde" (hier an ARD-ZDF-GEZ) nur den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nach §80
(4) VwGO richten.
Der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nach §80
(5) VwGO wäre
dann ans zuständige
Gericht zu richten, wenn der vorhergehende Antrag an die "Behörde" keinen Erfolg hatte. So zumindest die Erkenntnisse aus dem Forum sowie auch nachzulesen u.a. unter
allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.phpDen an ARD-ZDF-GEZ gerichteten Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" könnte man aber in einem direkten Schreiben an ARD-ZDF-GEZ ggf. noch nachreichen. Versuch macht kluch...
Siehe obige Links - und dort dann das ggf. direkt an ARD-ZDF-GEZ zu richtende Schreiben.
Die bisherige Erkenntnis ist nämlich, dass sich die örtlichen Vollstreckungsstellen schwertun, die Vollstreckung zurückzuGEBEN - wohingegen die Chancen durchaus höher sind, dass ARD-ZDF-GEZ nach entsprechender "Beackerung" die Vollstreckung zurückNEHMEN.
Was kann Person A jetzt in dieser Situation machen? Einfach den geforderten Betrag bezahlen?
"Einfach zahlen"? Das wäre im Sinne des Widerstands die schlechtere Option.
BEFREIUNG ?Achtung: Möglicherweise nicht so übertragbar, da ja augenscheinlich Person B (ohne Sozialleistungen) als "Beitragsschuldner" angemeldet ist. Bei Haushalten, die nicht als "Bedarfsgmeinschaften" gelten, überträgt sich die Befreiung eines Mitbewohners nicht auf die "WG". Person B bliebe also "Beitragsschuldner". Der Status "Hauptmieter" oder "Nebenmieter" ist vollkommen egal.Da Person A augenscheinlich Befreiungstatbestände erfüllen, könnte/n diese mal die
Bearbeitung/ Bewilligung ihres mglw. irgendwann einmal an ARD-ZDF-GEZ gesendeten Befreiungsantrags einfordern...? Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":
In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.
Erfolgreicher Widerspruch gegen Beitragsservice in Bafögangelegenheitenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15323.0.htmlFestsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14991.msg101992.html#msg101992...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!
Im dümmsten Falle müsste man sich ggf. auf dies berufen...
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.htmlPersonen A/B könnten - bei allen o.g. Gelegenheiten - ARD-ZDF-GEZ freundlich mitteilen, dass
"jegliche Versuche, von A/B etwas zu Pfänden, ins Leere laufen und lediglich unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und Kosten erzeugen würden, da bei Personen A/B schlicht nichts zu holen ist"...?
HÄRTEFALL ?...für die als "Beitragsschuldner" angeschriebene, geringverdienende Person B bestünde evtl. die Frage eines (neben der allgemeinen Widersprüche dem Grunde nach) ggf. "hilfsweise" auch noch Antrag auf "Härtefall" z ustellen. Auch hier bietet die
Suchfunktion des Forums einige Ergebnisse - so u.a. auch unter
Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034
ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.htmlDa Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.