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Autor Thema: Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?  (Gelesen 5698 mal)

A
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Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
Autor: 25. Februar 2015, 15:18
hallo leute,
person x hatte einen antrag auf befreiung gestellt.antwort:es fehlen noch nötige unterlagen.
antrag ein zweites mal abgeschickt (alle an den zwangsservice)
nun bekam person x post vom mdr.bescheid über ablehnung das antrages auf befreiung vom zwangsgeld.
zitat begründung:
wir haben sie gebeten uns die erforderlichen unterlagen zu senden.diese liegen uns nicht vor.die voraussetzungen für eine befreiung od. ermäßigung sind somit nicht nachgewiesen.aus diesem grund lehnen wir ihren antrag ab.
"rechtsgrundlage" . . .blablabla ...usw.)
zitat ende.
nun die frage: schreiben das die den zweiten antrag suchen sollen (alle fristgerecht abgeschickt,den ersten mit rückschein,den zweiten leider ohne nachweis) und formell widerspruch einlegen (ohne begründung) oder nur widerspruch mit begründungen einlegen ???
person x hat nur noch diese woche zeit um die frist einzuhalten,deswegen ist schnelle hilfe eurerseits sehr willkommen.
danke
axelm


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Re: Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
#1: 25. Februar 2015, 17:18
bescheid über ablehnung ... angreifbar mit Widerspruch ( mit Begründung Und Unterlagen) ... per EINSCHREIBEN an
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des Öffentlichen Rechts
Kantstr. 71 - 73
D-04275 Leipzig

zusätZlich per faX AN ALLE ( "gez" UND mdr) (-:  MÖGLICH

01859995999
018599950105
03413006789
03413005948


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S
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Re: Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
#2: 25. Februar 2015, 22:16
Person X könnte neben den bereits genannten Wege auch noch einfach viel Krach machen.

Der/Die zuständigen Sachbearbeiter werden von dem 2. Schreiben von Person X gewusst haben.
Also kann Person X das Schreiben ja auch einfach nochmal über die Polizei oder Staatsanwaltschaft zustellen lassen.

Anzeige gegen der/die Sachbearbeiter als Vertreter des MDR wegen Täuschung und StGB § 353 Abgabenüberhebung erstatten.
Diese Anzeige kann Person X mit den Schreiben untermauen.

Die Polizei muss diesen Verdacht nachgehen und wird die Schreiben mit Bitte eines Kommentares dem MDR zustellen.

Selbst wenn es eingestellt wird, reicht es um beim MDR erst einmal Krach zu machen.  >:D


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Re: Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
#3: 25. Februar 2015, 22:47
Gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid kann nur Klage eingereicht werden, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wenn alle Unterlagen bei Gericht vorgelegt werden können, wird die Befreiung anerkannt. Wenn man Glück hat oder richtig vorgeht, können dem MDR vielleicht sogar die Gerichtskosten auferlegt werden. Möglicherweise knickt der MDR ein, wenn die Klage eingereicht wurde. Wenn die Unterlagen nicht angekommen sind, weil MDR oder sein Service diese ohne Nachweis der Zustellung einfach in den Schredder geben können, sind die Gerichtskosten von 105 Euro der Aufpreis, weil man Porto sparen wollte. Muss man sportlich sehen, mal gewinnt der BS, mal verliert der Bürger.
Hier berichten immer wieder Bürger von Bescheiden o.ä., die der BS angeblich versendet haben will, was aber nie angekommen ist. Sehr schlampig, dieser Service.


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Re: Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
#4: 25. Februar 2015, 22:55
Wie es scheint wurde der Antrag abgelehnt ( nicht der Widerspruch beschieden )
Klage bei abgelehnten WIDERSPRUCHBESCHEID : Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, da in Verfahren, die die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zum Gegenstand haben, keine Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden (§ 188 Satz 2 VwGO; vgl. insoweit BVerwG, B.v. 20.4.2011 – 6 C 10.10 – NVwZ-RR 2011, 622 zu § 6 RGebStV)

Zitat
Verwaltungsgericht
xxxxxxxxxxxxxxxxx
Anfechtungs- /Verpflichtungs - Klage In Sachen
des
Name Vorname – AdresseStrasse - AdresseOrt --- Klägers ,

gegen
den Blöden Rundfunk (AdresseStrasse - AdresseOrt --- Beklagter ,

erhebe ich Klage und beantrage,
1. den Ablehnungsbescheid, des Beklagten vom 1.1.14 aufzuheben (Anlage 1)
2. den Beklagten zu verurteilen, mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge für die Zeit wie mein
Einkommen eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in § 4 Abs. 1 RBStV begründet
zu befreien.

Begründung:

Der Ablehnungsbescheid des Beklagten ist rechtswidrig, da mir ein Anspruch auf die beantragte Gebührenbefreiung zusteht.
Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht nach § 4 RBStV.

Die Einforderung von Rundfunkbeiträgen ist ein unzulässiger Eingriff in mein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Bei meinem momentanen Einkommen liegt eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in § 4 Abs. 1 RBStV vor. Ich habe auch kein nicht zu berücksichtigendes Vermögen im Sinne des § 12 SGB II. Insoweit sei darauf hingewiesen das die Notwendigkeit der Gewährung einer Befreiung aus dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleiten ist. Diesem Erfordernis ist der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV in der Einsicht nachgekommen, dass die – der Verfahrensökonomie dienende – Regelung des § 4 Abs. 1 RBStV nicht alle Fälle erfasst, in denen die Zahlung von Rundfunk-gebühren persönlich unzumutbar erscheint und deshalb eine Auffangregelung für vergleichbare soziale oder persönliche Notlagen schon aus Gründen des Art. 3 Abs. 1 GG erforderlich ist. (Gleichbehandlung bei  Befreiung von Rundfunkgebühren – Bundes- verfassungsgericht  1 BvR 665/10) Ein Anspruch auf  Sozialleistungen wie in § 4 Abs. 1 RBStV Nr.1 bis 10 genannt, besteht derzeit  nicht und wurde auch nicht versagt, da das Einkommen der Einsatzgemeinschaft in diesem Haushalt in der Höhe des Regalsatzes liegt. Regelleistung Antragsteller 353 € xxxxxxxxxxxxxxxxxx /Miete Nebenkosten Heizkosten Warmwasser: xxx € / Bedarf Pro Monat xxxx € / Einkommen Einsatz- gemeinschaft mtl. : xxx € / plus Kindergeld xxx €.  Die in § 4 Abs. 7 RBStV benannte „entsprechende Bestätigung der Behörde“ ist mein Einkommensteuer- bescheid für 201xx vom Finanzamt xxxx. Dieser liegt mir noch nicht vor. Eine aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung ) bot ich der Beklagten vergeblich an.

Auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2550/12 Zitat
„Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführer nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zuerst die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen müssen (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). Zwar nenne Satz 2 der Vorschrift ein Beispiel für einen Härtefall. Er sei jedoch nicht abschließend, so dass auch andere Härtefallgesichtspunkte zu einer Befreiung führen können.“ Zitat Ende …..sei hiermit verwiesen.

Ich stelle hiermit den Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) das alle im folgenden benannten Schriftstücke als (Urkunds) Beweis gewürdigt werden. Diese beweisen das
bei meinem momentanen Einkommen eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in
§ 4 Abs. 1 RBStV vorliegt. Ich bin von der Rundfunkbeitragspflicht von dem Beklagten zu befreien. Eine umfangreiche und schwierigen Berechnung bei der Befreiung wegen geringen Einkommens durch die Rundfunkanstalt ist nicht notwendig. Ich habe dem Beklagten die schlüssige eindeutige Berechnung bereits am xx.xx.1x vorgelegt (Urkundsbeweis Anlage A) Meine Vermögensverhältnisse wurden dem Beklagten damit auch umfassend offengelegt.
In der mündlichen Verhandlung werde ich diese Beweisanträge vorbringen. Ich beantrage im schriftlichen Verfahren über meine Beweisanträge zu entscheiden. Eine Verzichtserklärung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO kann vorher nicht erfolgen. Sollte das Gericht die Schriftstücke für unzureichend erachten um festzustellen das der Beklagte wie beantragt zu verurteilen ist oder sollten weitere Ausführungen notwendig sein um einen Beschluss zu erlassen bitte ich um einen richterlichen Hinweis nach § 86 Absatz 3 VwGO.
Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, da in Verfahren, die die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zum Gegenstand haben, keine Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden (§ 188 Satz 2 VwGO; vgl. insoweit BVerwG, B.v. 20.4.2011 – 6 C 10.10 – NVwZ-RR 2011, 622 zu § 6 RGebStV)
Anlagen: Anlage 1 (Ablehnungsbescheid) und Urkundsbeweis Anlage A bis X (Nachweise BERECHNUNG /Einkommen/Miete etc....


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