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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 124894 mal)

g

gvw

  • Beiträge: 70
Nr. 107 in der PDF der Auflistung der Verfassungsbeschwerden....

1 BvR 2593/18 wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Grundlos ...und unanfechtbar 14.01.2019

das wars dann wohl.... !!!


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Danke für die Rückmeldung! Auch wenn ich mir für jedes Aktenzeichen einen besseren und vor allem faireren Ausgang wünschen würde...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Also werden immer noch Verfassungsbeschwerden aus der Zeit "Ferdinand Kirchhof" verwaltungstechnich abgearbeitet.
--------------------------------------------------
Dies als Berichtigung zu meinem Eintrag vom 23. Januar 2018.


EGMR-Beschwerden machen?
-----------------------------------
Da dieser Thread die Anlaufstelle der Info über Ablehnungen ist, sei kurz vermerkt: Für mehrere BVerfG-abgelehnte Beschwerden wird zur Zeit eine gemeinsame EGMR-Beschwerde erörtert (mit Zögern und Zweifeln...).
(Ohne irgendeinen Bezug zur EGMR-Beschwerde der Spenden-Aktion November 2018.)
Mehr darüber gehört nicht in diesen Thread. Sollte also hier nicht erörtert werden. Teilnahme-Interesse bitte per PM.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

B
  • Beiträge: 145
Moin,

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2414/18 wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Unanfechtbar und ohne Begründung - Entscheidung vom 20.12.2018 mit Schreiben vom 24.01.2019

Richter: Masing, Paulus, Christ.

 :'(


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BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. November 2018
- 1 BvR 1949/18 - Rn. (1-6),

http://www.bverfg.de/e/rk20181108_1bvr194918.html

1 BvR 1949/18
1 BvR 1950/18
1 BvR 2191/18
1 BvR 2250/18


Nichtannahmebeschluss vom 08.11.2018
Bevollmächtigter: Rechtsanwalt B.

Zitat
Dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht. ...

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil des Ersten Senats vom18.Juli 2018 (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, www.bverfg.de) die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen eingehend untersucht und für verfassungsgemäß erachtet, wobei der Bevollmächtigte sogar die Gelegenheit hatte, persönlich vor dem Senat in der mündlichen Verhandlung vorzutragen. Nun hat er nach Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand erneut vier Verfassungsbeschwerden als Bevollmächtigter erhoben ...



BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2019
- 1 BvR 3/19 - Rn. (1-6),

http://www.bverfg.de/e/rk20190211_1bvr000319.html

Nichtannahmebeschluss vom 11.02.2019

Zitat
Dem Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht.

Der Beschwerdeführer hat nach der Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand bereits die dritte Verfassungsbeschwerde erhoben, die aufgrund der zeitnahen vorangegangenen Befassung des Senats und mangels neuer Argumente oder abweichender Sachverhaltsgestaltung erkennbar aussichtslos ist. ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2019, 15:51 von Bürger«

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Dieser Thread ist Verfahrensübersicht. Nur ganz in Kurzform über Querverbindung von Verfahren:

EGMR / Klageschrift
--------------------------------
Die bezeichnete Zurückweisung 1 BvR 1949/18 1 BvR 1950/18 1 BvR 2191/18 1 BvR 2250/18
vertreten durch RA B.: Der weitere Text des Entscheides BVerfG - zu finden über die AZ im Internet - deutet auf textliche Parallelen zur EGMR-Beschwerde vom Januar 2019 (diejenige gemeint, für die das Forum wegen der vermuteten Bedeutung eine Spendensammlung über einen wesentlichen Betrag ermöglichte).

Wie kann man neuen Fristenlauf auslösen für eine EGMR-Beschwerde:
-------------------------------------------------------------------------------
Der Nichtannahmebeschluss vom 11.02.19 für 1 BvR 3/19
war nicht mit Grundangabe "Nichterschöpfung des Rechtsweges". Also kann dies beim EGMR schlechter eingewandt werden. EGMR-Beschwerde wohl noch möglich bis Anfang August? - So könnte man wohl auch neu die Rechtsgrundlage für EGMR-Beschwerden schaffen.
Ob / wie Erfolgsaussicht, Kriterien dafür in Sachen Rundfunkabgabe gibt es anderweitig im Internet.

Dies war nur zum Aufzeigen von Verfahrens-Querverbindung. Bitte nicht in diesem Thread zur Diskussion ausweiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2019, 22:59 von Bürger«
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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es wird aus fiktivem Bundesland von fiktiver Person über Dritte kolportiert, dass eine weitere Verfassungsbeschwerde zur Herzensangelegenheit "Rundfunkbeitrag" eingelegt und mit diesem Verfahrenszeichen versehen wurde ;)

1 BvR 1457/19

...und nein, es ist nicht Person "B" ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2019, 15:52 von Bürger«
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
1 BvR 1740/19
wurde frisch eingereicht und mit einem Aktenzeichen versehen.


1 BvR 1898/17
wurde nicht zur Entscheidung angenommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2019, 17:06 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
  • Beiträge: 465
Neue Verfassungsbeschwerde:
Az. BVerfG: 1 BvR 1794/19

Bitte im PDF ergänzen.

Vorheriger Rechtsweg:
Az. VG KA BW: 8 K 6248/17
Az. VGH MA BW: 2 S 405/19

Thema der VB: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Es geht, um Student*innen in befreiungswürdigen Lebensumständen, denen eine Befreiung verwehrt bleibt - auch wegen fehlender Regelung / zuständiger Stelle, einen von der LRA für die Befreiung akzeptierten positiven Bescheid erhalten zu können. Dabei wurde u.a. mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 (1) GG i.V.m. Art. 1 (1) GG) argumentiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2019, 09:53 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 18
  • Die Freiheit hört an der Grenze des anderen auf!
1 BvR 2583/17
Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2018),
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
gez.  Kirchhof, Masing, Paulus.

1. Instanz: Urteil zu 2 K 3492/16 VG KA (10.07.2017)
2. Instanz: Beschluss zu 2 S 2116/17 VGH BW (25.10.2017)

Gruß Dopser
zur Ergänzung der Tabelle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2019, 14:23 von Bürger«
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen NEIN! (Kurt Tucholsky, 1890 - 1935)

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Da sich in den letzten Wochen einiges getan hat, gibt es mal wieder eine neue Liste.

Außerdem Verweis auf den Beschluss des BVerfG vom 30.09.2018, 1 BvR 2666/15 u.a.
Bezüglich der in der Liste im Anhang (BVerfG 2019_Liste 50 abgewiesener VB)
Zitat
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Masing,
                           Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 30. September 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2019, 16:53 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.491
Es wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht:
1 BvR 281/20

Aus dem Thread:
Niedersachsen-Grüne planen zusätzlichen Corona-Zuschlag auf Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33717.msg205332.html#msg205332
[...]
Die Frage, ob die durch den RBStV festgeschriebene Verpflichtung, für ö.-r. Rundfunk und Fernsehen zu bezahlen, obwohl diese zumindest in Teilen nicht genutzt werden (der Beschwerdeführer besitzt kein Fernsehgerät und nutzt folglich auch nicht das Fernsehangebot egal welcher Sender) wurde (neben zahlreichen anderen Fragestellungen) dem BVerfG in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 281/20 zur Entscheidung vorgelegt. Warten wir also ab, wie es weitergeht - bis jetzt (3 Monate nach Eintragung ins Verfahrensregister) liegt noch kein Nichtannahmebeschluß vor...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2020, 17:01 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Mit Bezug zur Frage der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind immer noch mehre Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Texte von zwei aktuellen Beschwerden mit unterschiedlichen Schwerpunkten kann man dabei nachlesen:

1) Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen:  - 1 BvR 1607/20 -
Vorinstanzen: VG Düsseldorf – AZ: 27 K 15667/17 - und OVG Münster – AZ: 2 A 1990/19 –
Thema: Zwangsmitgliedschaft, Diskriminierung und negative Informationsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34071.0

2) Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen: - 1 BvR 652/19 -
Vorinstanzen: VG Berlin – AZ: 27 K 376.13 – und OVG Berlin – AZ: 11 N 88.15 –
Thema: Gewissenskonflikt und Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2020, 16:57 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 2.396
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Ganz kurz: Weiteres ist beim BVerfG anhängig. Nicht immer ist das Publizieren von AZ opportun.
Der beim Entscheid 18. Juli 2018 maßgebliche Richter ist ausgeschieden. Vielleicht neuer Grundsatzentscheid in absehbarer Zeit? Neue Generation. Die jetzigen Richter kennen sicherlich den Unterschied zwischen einem Fernseher, einem Computer und einem Smartphone - usw. usw. usw.


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  • Beiträge: 1.491
Eine im Dezember 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2899/20 (im Volltext):

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2899/20 zu Rechtsfehlern d. BVerfG-Urteils 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35456.0

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 16.02.2021 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung abgesehen.


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