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Autor Thema: Niedersachsen-Grüne planen zusätzlichen Corona-Zuschlag auf Rundfunkbeitrag  (Gelesen 5448 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Können Coronaviren auch das Hirn angreifen?
Laut RP Online, 9.4.2020, "Neue Symptome: Das Coronavirus kann auch ins Gehirn vordringen" jedenfalls -> Ja.
( Quelle: https://rp-online.de/panorama/coronavirus/coronavirus-kann-auch-ins-gehirn-vordringen-neue-symptome_aid-49998919 )

( Gibt es nun auch tatsächlich den ersten, traurigen Fall ? )



christian-meyer-gruene.de
Zitat
Pressemeldung Nr. 46 vom 08.05.2020

Rettungsschirm für systemrelevante Medienlandschaft
Christian Meyer: Zukunft der Beschäftigten in der Medienbranche sichern

Darum geht’s

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind viele Medienunternehmen und Medienschaffende in Existenznot insbesondere durch massiv wegbrechende Werbeeinnahmen von 30 bis 50 Prozent. Die Folge: Verlage und private Rundfunkanbieter melden Kurzarbeit an, freie Journalist*innen und Kamerateams erhalten keine Aufträge mehr. Die Grünen fordern sechs kurz- und mittelfristige Hilfsmaßnahmen, um gerade in Corona-Zeiten und der Zunahme von Fake News Qualitätsjournalismus und Medienvielfalt zu sichern.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, medienpolitischer Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzender

„Wie selten zuvor werden derzeit Angebote von regionalen und überregionalen Qualitätsmedien nachgefragt. Und auch anspruchsvolle Recherchen zu verschiedenen Aspekten der Corona-Pandemie sowie die Überprüfung der diversen Fake News insbesondere aus rechten Verschwörungskreisen sind gefragt wie nie. Gute Medieninhalte kosten Geld – doch die derzeitige Krise und massiv wegbrechende Werbeeinnahmen schlagen sich dramatisch auf die Verlage und Medienunternehmen nieder: Medienhäuser und Rundfunkanbieter gleich welcher Größe sind in Existenznot. Um das Zeitungs- und Rundfunksterben aufzuhalten und die Medienvielfalt in Niedersachsen zu sichern, braucht es für sie einen Rettungsschirm mit finanziellen Mittel zur Unterstützung im digitalen Transformationsprozess.

Doch SPD und CDU sehen bislang keinen Handlungsbedarf und weigern sich weiterhin, die Medienbranche als kritische Infrastruktur und systemrelevant zu bezeichnen. Damit lässt die Landesregierung eine große und demokratierelevante Branche und viele Betroffene im Regen stehen. Wir wollen daher ebenso wie bei anderen Unternehmen, dass auch die Medienbranche direkte Zuschüsse für die entgangenen Einnahmen bekommt. Diese sollen sowohl Zeitungsverlagen als auch Rundfunkanbietern 90 % des entgangenen Umsatzniveaus ersetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der eine hohe Akzeptanz und Glaubwürdigkeit genießt, muss ebenfalls durch eine Anhebung der Haushaltsgebühren stärker unterstützt werden.

Mit Finanzhilfen soll insbesondere von regionalen Zeitungen im ländlichen Raum die Investitionen in die Digitalisierung unterstützt werden, damit auch in Zukunft noch eine breite Medienvielfalt gewährleistet ist. Die von Auftragsmangel betroffenen Journalist*Innen und Medienbeschäftigten sollen einen monatlichen Zuschuss von 1180 Euro erhalten – rückwirkend ab März 2020. Dieser zinslose Zuschuss soll ihnen helfen, ihre Existenz zu sichern und ist gleichzeitig eine Anerkennung ihrer Arbeit und Systemrelevanz.“

Hintergrund

Der Sechs-Punkte-Plan der Grünen sieht vor:

1. Hilfen zur Rettung von niedersächsischen Medienunternehmen gewähren: Kleine und mittelständische niedersächsische Medienunternehmen erhalten zunächst für das Jahr 2020 rund 90 Prozent ihres Umsatzniveaus von 2019.

2. Solo-Selbstständige und freiberuflich tätige Journalist*innen und Medienschaffende unterstützen: Für den Zeitraum von zunächst einem halben Jahr, rückwirkend ab März 2020, erhalten sie monatlich einen Zuschuss in Höhe von 1.180,00 €.

3. Zustellung von Zeitschriften und Zeitungen sowie die Digitalisierung im Mediensektor gerade im ländlichen Raum fördern.

4. Die Anpassung der Rundfunkgebühr soll um einen Corona-Zuschlag für die wegbrechenden Werbeeinnahmen ergänzt werden.

5. Mittelfristig: Die Rundfunkgebühr soll zu einer Medienvielfaltsabgabe weiterentwickelt werden, mit dem nicht nur der Rundfunk, sondern auch die journalistische Vielfalt gewährleistet und dauerhaft unterstützt werden kann.

6. Mittelfristig: Die Film- und Computerspielförderung des Landes soll zu einer allgemeinen Medien-Qualitätsförderung ausgebaut werden.

Quelle: https://www.christian-meyer-gruene.de/presse/meldung/christian-meyer-zukunft-der-beschaeftigten-in-der-medienbranche-sichern.html


Ja, was kann dazu noch gesagt werden ? ?

Aus vollstem Herzen eine schnelle und vollständige Genesung, Christian Meyer (Grüne) !

Markus



Edit "Bürger": Danke für diesen - abgesehen von der irrigen Verwendung des alten Begriffs der "Rundfunkgebühr" oder gar noch des Nicht-Begriffs "Haushaltsgebühren" - auch sonst recht obskuren Fund.
Auch die "Querbeet"-Verantwortlichkeit von Naturschutz über Bauen bis Medien mutet etwas bizarr an:
"Sprecher für Naturschutz, Bürgerrechte, Bauen, Regionalentwicklung, Netzpolitik und Medien".
Da ist man dann halt "Experte" - aber für nichts davon... ::)
Link-Angaben/ Titel ergänzt - bitte, bitte, bitte immer eigenverantwortlich machen. Die Moderatoren haben nicht die Zeit, ständig und immer wieder darauf hinzuweisen. Beispiele siehe Uwe/ ChrisLPZ und deren Pressemeldungen.
Siehe - wenn auch zu ORF, jedoch übertragbar auch auf ARD-ZDF-GEZ - u.a. auch unter
Der ORF schickt Teile seiner Belegschaft in Kurzarbeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33587.0
und dort thematisierten "Wegbruch" von Werbeeinnahmen.

Zur Seite der lt. Meyer/ Grüne & Co. demgemäß zusätzlich zu belastenden "Wohnungsbewohner" und "Betriebsstätteninhaber" siehe wiederum u.a. unter
Wegen Corona-Krise - Buhrow erwartet mehr Befreiungen vom Rundfunkbeitrag (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33706.0
CSU-Politiker: Erhöhung darf nicht kommen - Aufstand gegen Rundfunkgebühren (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33671.0
sowie auch
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33580.0
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33681.0
und schließlich
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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Logisch. Wenn man für die an sich gerichtete Propaganda zahlen soll, dann auch für die Panikverbreitung.


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Und wer soll das ganze bezahlen?
Der Nichtnutzer etwa?
Wir sind als Steuerzahler alle systemrelevant!


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"Corona-Zuschlag für die wegbrechenden Werbeeinnahmen"
Ich habe eben auf Spiegel Online vor einem Video Werbung für TerraX im ZDF gesehen. Der Sender kann also selbst Werbung schalten (was in sich schon eine unverschämte Geldverschwendung ist),  steht aber gleichzeitig vor Geldsorgen? Kannst Du Dir nicht ausdenken so einen Unsinn.

Andere Solo-Selbstständige außerhalb des Zwangsgebührensystems werden übrigens mit Hartz 4 abgespeist, sollen also keine 1180€ Spenden frei Haus bekommen.


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Ich halte die Verlautbarungen aus Niedersachsen für substanzloses Geschwafel, mit dem lediglich Aufmerksamkeit erheischt und die Partei im Gespräch gehalten werden soll.

Eine derartige Regelung wäre nämlich mit Art. 5 Abs. 2 unvereinbar, wonach die nach Art. 5 Abs. 1 garantierte Informationsfreiheit nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden darf. Eine derartige Regelung wäre aber kein allgemeines Gesetz, sondern eine spezialgesetzliche Regelung zur Finanzierung bestimmter Medien. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit schließt aber auch ein, daß die Beschaffung der Informationen nicht eingeschränkt werden darf. Dies wäre aber bei einer verpflichtenden Zwangsabgabe zur Finanzierung bestimmter Medien der Fall, da hierdurch finanzielle Mittel zur ungehinderten Informationsbeschaffung (z. B. in Form ausländischer Presseerzeugnisse) entzogen werden.

Die Frage, ob die durch den RBStV festgeschriebene Verpflichtung, für ö.-r. Rundfunk und Fernsehen zu bezahlen, obwohl diese zumindest in Teilen nicht genutzt werden (der Beschwerdeführer besitzt kein Fernsehgerät und nutzt folglich auch nicht das Fernsehangebot egal welcher Sender) wurde (neben zahlreichen anderen Fragestellungen) dem BVerfG in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 281/20 zur Entscheidung vorgelegt. Warten wir also ab, wie es weitergeht - bis jetzt (3 Monate nach Eintragung ins Verfahrensregister) liegt noch kein Nichtannahmebeschluß vor...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2020, 16:51 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass ::)
32 Bundestags-Unionsabgeordnete für Rdf.-beitragserhöhung – auch wg. Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33760.0


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