Hallo Bürger,
selbstverständlich hat die fikitive Person hier im Forum gesucht und gelesen, aber keine ausreichenden weiterführenden Informationen gefunden. Und sie hatte auch leider nicht die Zeit ein paar Wochen mit Lesen und Studieren unzähliger Diskussionens-Threads zu verbringen, die irgendwann ins Leere laufen. Den Thread Beispielablauf (
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16803.0.html) kennt die fiktive Person auch - der hilft nicht weiter, weil er ins Leere läuft, im Fall der fikitiven Person nicht funktioniert, ihre Situation nicht behandelt.
Wurde der damalige Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt inclusive eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung?
Ja, Widerspruch wurde eingelegt und er wurde abgelehnt.
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde nicht gestellt - weil die fiktive Person damals nicht wusste, dass das nötig ist.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass selbst die Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung keineswegs Erfolg haben muss! Die fiktive Person (und auch andere) können also dennoch exakt in die hier beschriebene Situation der Eintragung in das Schuldnerregister geraten.
Nach meinem Verständnis hätte wohl entweder statt oder parallel zur "Erinnerung" beim Amtsgericht ein Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht gestellt werden sollen...
...mglw. wäre dies aber auch jetzt noch möglich.
Für diesen, an das (VERWALTUNGs-)Gericht gerichteten Antrag auf "Eilrechtsschutz" scheint aber ein vorheriger - bestenfalls im Widerspruch - an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht unwesentlich zu sein (siehe obige Links).
Exakt so ist es. Die fikitive Person hat ihre Vorgehehnsweise präzise dokumentiert (siehe Chronologie am Ende von
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html).
> Widerspruch gegen Bescheid eingelegt (KEINE Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mangels Kenntniss dieser Sachlage!)
> Widerspruch wurde abgelehnt
> Klage gegen Bayerischen Rundfunk (seit April nichts mehr gehört)
> Ankündigung der Vollstreckung /Androhung der Eintragung in Schuldnerregister (die inzwischen sinnlosen Hinweise sich wegen Formfehlern zu wehren, solltet ihr hier im Forum mal streichen oder ins Archiv schieben - das funktioniert nicht mehr)
> Erinnerung an Amtsgericht, Antrag auf Aussetzung der Vollsteckung
> Widerspruch bei Amtsgericht gescheitert
> Widerspruch bei Landgericht gescheitert (=finaler Stand:
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html)
Irgendwelche Linksammlungen mit "kilometerlangen" Texten zu "Eilrechtsschutzverfahren" oder "Verwaltungsrecht" helfen der fikitiven Person an dieser Stelle leider kaum noch weiter.
Nochmals:
> Eingang der Bescheide zu bestreiten ist sinnlos, da mit Klage auf die Bescheide reagiert wurde.
> Tipps Formfehler zu suchen sind inzwischen Zeitverschwendung, so was wie "Gläubiger nicht korrrekt benannt" oder "fehlende Siegel und Unterschrift" klappt (zumindest in Bayern) nicht mehr
(siehe Beschluss des Landgerichts
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html)
> Das Landgericht hat keine Rechtsbeschwerde mehr zugelassen.
Ob es jetzt noch Möglichkeiten gibt am "Verwaltungsgericht" weiterzumachen weiß die fikitive Person nicht. Die Klage gegen den Bayerischen Rundfunk liegt jetzt seit April vor und es passiert nichts - Drängen auf beschleunigte Abwicklung dürfte also auch nichts bringen. Sich mit der negativen Schufaeintragung einfach abzufinden ist keine Dauerlösung. Vor allem deshalb nicht, weil die fiktive Person das zwar durchaus könnte, sich aber auf allgemeingültige Weise verhalten will. Der Rat eine negative Schufaeintragung einfach hinzunehmen ist also sinnlos.
Die simple Frage lautet also: was tun, wenn alle bekannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die negative Schufaeintragung erfolgt ist?
Die fikitive Person befürchtet, dass zunehmend Personen in exakt diese Situation geraten werden, weil so eine Beugemaßnahme durch Eintragung ins Schuldnerregister für Gerichtsvollzieher halt der simpelste und bequemste Weg ist.
Grüße,
Mike