... gegen die Erinnerung noch mal an Amtsgericht schreiben und zwar mit dem aktuellen Tübinger Urteil?
Ich verstehe nicht was bei Person A passiert.
So wird das nix. Ruf beim Gericht/Rechtspfleger an und lass Dir erklären wie eine Zwangsvollstreckung funktioniert.
Und Vokabeln lernen!
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die ZV
Erinnerung.
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die abgelehnte Erinnerung
Beschwerde.
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die Eintragung ins Schuldenregister
Beschwerde.
( hoffentlich habe
ich das richtig erinnert ... )
Ist halt so. Einfach lernen und nicht fragen warum.
Kann Person A mit einem Eintrag ins Schuldenregister/Schufa leben? Weiss sie was das bedeutet?
Frag den Rechtspfleger am Amtsgericht! Die sind dafür da Auskunft zu geben. Machen sie manchmal unwillig weil das Arbeit bedeutet, manche auch gerne.
Und wenn Du Person A helfen willst musst Du das Spiel lernen. Beim BS sitzen Profis die machen das den ganzen Tag.
Ohne Einarbeitung geht das nicht bzw es geht schief und Person A darf noch den GV bezahlen.
Wo steht Person A?
? Welche Briefe hat sie bekommen??? (scannen als Strichzeichnung, anonymisieren und hier einstellen)