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Autor Thema: Vermögensauskunft ?  (Gelesen 29024 mal)

S
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Re: Vermögensauskunft ?
#15: 12. November 2015, 13:49
Person A hat noch bis zum 24.10.2015 Zeit, Widerspruch gegen einen Obergerichtsvollzieher einzulegen. Aber Person A fragt sich, ob das was bringt.
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat. Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Die Macht die unserem Staat ist nicht zu bändigen weil wir es in Deutschland nicht schaffen !!! ALLE !!! gegen das GEZ Gesetz zu kämpfen. Und deswegen wird A leider bezahlen, A will nicht aber hat keine andere Wahl, da A sich nicht mit unseren Gesetzen auskennt und ich auch keine Zeit hat, sich diese Schei... zum Hobby machen will.
@Kurt, nein ist ja wirklich so!! Wenn Person A diesen Glauben an das Forum bisher nicht gehabt hätte, hätte sie von Anfang an ihre 17,50E bezahlt. Aber Person A verlässt so langsam der Mut da sie nicht daran glaubt, dass das Ganze gut endet.

Dazu muß ich etwas loswerden auch wenn es vermutlich gelöscht wird.
Gerade wegen dieser Einstellung existiert dieses System in seiner jetzigen Form doch. Die Verantwortlichen vom örR und aus der Politik erzählen den Menschen, wie wichtig doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere Demokratie ist, und daß der "Beitrag" notwendig ist um unsere Demokratie zu erhalten. Dazu wird die sogenannte "Beitragsgerechtigkeit" und seine "Verfassungsmäßigkeit" mit Pseudoargumenten untermauert. Und ein Groß der Menschen in diesem Land glaubt es ohne die geringsten Vorbehalte.

Wenn man aber wirklich Vorbehalte entwickeln sollte, dann sollten diese aus der inneren Überzeugung heraus erwachsen und nicht nur auf Grund von irgendwelchen Informationen, die man in einem Forum gelesen hat und diese "nur vielleicht" für richtig hält. Wer nicht wirklich an seine Überzeugung glaubt und nur Mitläufer spielen will, der ist von Vornherein zum Scheitern verurteilt. Manchmal gibt es eben nicht den bequemen und einfachen Weg, sondern nur den steinigen und sehr harten Weg. Welchen von den beiden Wegen man letztendlich nehmen wird, hängt einzig und allein davon ab, ob man an sich und seine "persönliche" Einstellung glaubt.

Was wäre in diesem Land wohl los, wenn die Menschen nur für einen Augenblick aus ihrem Medienkoma erwachen würden, so wie es damals 2001 war, als die Menschen wenigstens einmal kurzzeitig zur Besinnung kommen konnten? Vielleicht würden sie sich dann wieder ihrer eigenen Persönlichkeit bewußt werden und sich als das sehen, was sie eigentlich sind, nämlich als eigenständige Individuen.
Man stelle sich nur einmal vor, Millionen würden nicht zahlen und Klagen. Zwangsvollstreckungen wären gar nicht mehr möglich, da das System unter der Belastung zusammenbrechen würde. Und die Politik wäre endlich gezwungen zu handeln, und zwar wieder im Sinne der Demokratie.

Aber dank der unablässigen tagtäglichen Überflutung mit Informationen unterschiedlichster Art durch die Medien ist an ein Erwachen nicht zu denken. Heutzutage ist ein kleiner Poops eines Geissen oder die wilden Abenteuer eines Z-Promi im Wocheneenddschungel wichtiger, als die eigene kleine und jämmerliche Existenz, sogar wichtiger als unsere Demokratie.
Früher nannte man das "seine Seele an den Teufel verkaufen".


Meine Person D ist auch ein absoluter Laie in rechtlichen Dingen und auch sie hat nur sehr geringe Möglichkeiten. Wenn es irgendwann zur Klage kommt und diese Gerichtsgebühr ansteht, wird sie den Monat dafür hungern müssen, da sie diese von ihrem Haushaltsgeld abzweigen muß und das ist wahrlich nicht das Üppigste. Das spielt aber keine Rolle, denn sie wird es aus tiefster Überzeugung tun.

Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist, Person D wird nicht zahlen. Nicht jetzt und auch künftig nicht.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
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"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
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Re: Vermögensauskunft ?
#16: 12. November 2015, 16:27
Wenn Person D das Konto gepfändet wird oder in den Knast wandert ist das dann Person D egal ?


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anne-mariechen

Re: Vermögensauskunft ?
#17: 12. November 2015, 16:43
Wenn man keine 105E hat ist das viel Geld!!
Das ist ja das Problem.Es kommen immer wieder Kosten auf einem zu.Fass ohne Boden und wer das nicht durchhält der dreht bald durch.
Es sind nicht alle so stark wie die meisten hier.
Wie geschrieben, hat Person A ja noch Zeit, da sie noch keinen Widersrpruch eingeleitet hat.

Person A muss zum Gericht und prüfen, ob gegen Ihn eine ZV bei Gericht vorliegt. Wenn dort nichts gegen Ihn vorliegt, sich das von einem Rechtspfleger mit Unterschrift Brief und Siegel geben lassen. Liegt hier nichts von einem Richter angeordnet vor, bekommt der GV das Schriftstück vom Gericht und man gibt keine VA ab.


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Re: Vermögensauskunft ?
#18: 12. November 2015, 17:30
Man müsste ca. 200 Euro Zwangsbeiträge im Jahr bezahlen, wenn man sich nicht wehrt. Mein Scheinkonto ist fast 700 Euro im Minus. Wie kann man da ernsthaft jammern, die Gerichtskosten von 105 Euro wären nicht zu stemmen?


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Re: Vermögensauskunft ?
#19: 12. November 2015, 19:58
Zitat
Wenn Person D das Konto gepfändet wird oder in den Knast wandert ist das dann Person D egal ?

Man muß sich einmal in die Gegenseite hineinversetzen. Die örA wissen, oder rechnen oder hoffen, daß von den Besserverdienern nicht viel Widerstand kommen wird. Ein Betrag von 17,50€ tut einem Haushalt mit hohem Einkommen nicht besonders weh. Wer wird wegen so einem läppischen Betrag schon groß einen Aufstand machen. Sie setzen einfach auf die Trägheit der Leute.

Dem kleinen Mann tuen diese 17,50€ im Monat zwar weh, aber sie wissen auch, daß dem kleinen Mann die nötigen Mittel fehlen um überhaupt einen Aufstand zu veranstalten. Sollte einer in Widerspruch gehen, wird er eben abgebügelt. Und wenn sich dann doch einige erdreisten sollten, Klage dagegen zu erheben, ist am VG eh schon wieder Schluss. Selbst wenn eine Berufung zugelassen wird, kann der kleine Mann nichtmal in die nächste Instanz gehen.

So wird es auch Person D letztendlich ergehen. Aber dennoch ist es enorm wichtig alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Der kleine Mann hat keine Lobby, es gibt niemanden, der sich für ihn einsetzt, schon gar nicht in der Politik.
Was bleibt also übrig? Entweder ergibt sich der kleine Mann in sein Schicksal oder aber er leistet massiven Widerstand mit allen ihm möglichen Mitteln. Und das, was die Anstalten am meisten trifft ist eben eine totale Zahlungsverweigerung, da sind sie am empfindlichsten.
Wenn sich etwas ändern soll, müssen es die Betroffenen selber in die Hand nehmen, Hilfe ist nicht zu erwarten. Denn solange das Volk sich duckt wird auch dieses Beitragssystem in seiner jetzigen Form weiterbestehen.

Aber es gibt einen Aspekt, da sind alle, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, gleichermaßen von betroffen. (Das deckt sich sogar 100%tig mit Artikel 3 Abs.1 GG ;)) Das sind die Grundrechtsverletzungen. Jeder Bürger hat laut Grundgesetz die gleichen Rechte, deshalb betrifft es auch das ganze Volk. Und hier kommt es eben auf die innere Einstellung und Überzeugung an. Das muß aber jeder letztendlich für sich selber entscheiden wieviel ihm unsere Demokratie wirklich bedeutet.

Natürlich hat auch eine Person D Angst vor den möglichen Konsequenzen. Aber sie muß sich auch immer wieder fragen, was ihr mehr bedeutet, ihre kleine eh schon mickrige Existenz oder ein Leben in einer Demokratie. Jedenfalls solange es noch eine gibt in diesem Land.


Edit: Es tut mir leid, daß die Kommentare von Person D etwas off topic geraten sind, aber heute ödet sie dieses ganze System besonders an, wenn man wieder mitansehen muß, wie skrupellos es ist.


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Re: Vermögensauskunft ?
#20: 23. November 2015, 15:56
D hat ja recht,alles ok.

So Ihr habt Person A wieder Mut gemacht und deswegen ging heute ihr Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid an Obergerichtsvollzieher raus.

Danke euch und hoffe auf weitere Unterstützung hier.


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Re: Vermögensauskunft ?
#21: 28. November 2015, 02:14
Viel Glück!
momper hat jetzt ratenzahlung, die er mit sehr kleinen beträgen bedient, um dem Finanzamt zu entgehen..
mal sehen. Das ist natürlich Fahnenflucht, aber die Fahne hat mich noch nie besonders interessiert.
gruss
momper


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Re: Vermögensauskunft ?
#22: 28. November 2015, 08:37
Ob wir hier mit wehenden Fahnen siegen oder ob wir mit wehenden Fahnen untergehen ist letztendlich egal. Hauptsache, dass die Fahne weht  ;D


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Re: Vermögensauskunft ?
#23: 04. Dezember 2015, 15:43
So Person A hatte Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt.Heute kam vom Amtsgericht die Zurückweisung.


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Re: Vermögensauskunft ?
#24: 04. Dezember 2015, 15:50
Es geht nicht um 17,50 Euro, sondern um rund 13000 Euro (soviel kommt ca. zusammen, bis man nicht mehr vor, sondern in der Kiste liegt, ohne bereits angekündigte Erhöhungen...)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
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Re: Vermögensauskunft ?
#25: 04. Dezember 2015, 15:56
Person A zitiert aus dem Schreiben vom Amtsgericht:

Zitat
Gründe:

Die Erinnerung ist gemäß § 766 ZPO zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohen Erfolg.
Das Verfahren des GV ist nicht zu beanstanden. Die allgemeinen  Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
sind gegeben,insbesondere genügt das Vollstreckungsersuchen der Gläubiger vom 02.10.2015 den in § 15a LVwVG genannten Anforderungen.Die vom Schuldner herangezogene Entscheidung desLandgerichts Tübingen entspricht nicht der Rechtslage und ist mit Beschluss des Bundesgerichtshof vom 15.06.2015 (I ZB 64/14) augehoben worden.

Was soll Person A nun im nächsten Schreiben einsetzen?

Person A sagt Danke


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n
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Re: Vermögensauskunft ?
#26: 07. Dezember 2015, 08:17
Meines Wissens (siehe Rechtsbelehrung) kann man gegen die abgelehnte Erinnerung Beschwerde einlegen.
Hat sich Person A auf die erste Entscheidung von Tübingen bezogen? Die wurde in der Tat vom BGH aufgehoben.
Aber es gibt noch einen Beschluss vom 9.9.2015 und noch einen anderen von Tübingen  nach dem BGH Beschluss.
Darauf kann sich A beziehen. Ob das Gericht von A das genauso wie Tübingen sieht weiss nur de liebe Gott.

Ansonsten bei widersprochen Bescheiden (ich habe mir Die Vorgeschichte von A nicht durchgelesen)
Klage vorm VwG. Mit Glück gibt es eine Ruhestellung (Hamburg) oder Ablehnung (Stuttgart, München?) siehe ein paar Treads hier im Forum.

Ob eine rechtsunerfahrene Person A das machen will muss sie selber wiessen und sich hier einlesen.

Frage an die Runde: kann man auch klagen wenn keine Bescheide bekanntgegeben wurden? Wenn der GV ankommt sind ja welche da,
vielleicht kann man das Vollstreckungsersuchen nehmen und gegen die unbekannten Bescheide klagen.
Wenn das VwG die Klage annimmt stellt der BS die ZV nach bisheriger Erkenntniss ein.
Wenn das VwG die Klage ablehnt (muss man dann die 35Eur einfache Gebühr bezahlen?)
ist das Vollstreckungsersuchen fehlerhaft (da keine bekanntgegebene Bescheide?) oder wie?
Das wird interessant wenn ein Gericht gegen das ander Gericht entscheidet. Wer gewinnt dann?
Der Dumme ist wahrscheinlich der Bürger, weil in der Zwischenzeit zwangsvollstreckt wurde :-((


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Re: Vermögensauskunft ?
#27: 07. Dezember 2015, 14:14
Danke für die Infos, ja Person A hat gehandelt wie noGez99 geschrieben hat.Werde wieder Widerspruch einlegen und sehen was kommt.


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Re: Vermögensauskunft ?
#28: 07. Dezember 2015, 21:36
nur wie formuliert Person A  richtig?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Vermögensauskunft ?
#29: 08. Dezember 2015, 02:53
Anregungen u.a. unter

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996


aktualisierte (aber auch auf Sachsen angepasste) Version der
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
(...ggf. auch als Text einer Beschwerde verwendbar)


beachte insbesondere auch
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
1) INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
2) ANALYSE der INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
3) GEGENREAKTION auf die INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088

Das meiste ist auf das Bundesland Sachsen und die dortigen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze ausgelegt - müsste bei anderen Bundesländern und auch entsprechend des jweiligen Werdegangs und der individuellen Umstände entsprechend angepasst werden.


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