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Autor Thema: Direktanmeldung  (Gelesen 96161 mal)

T
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Re: Direktanmeldung
#105: 31. Mai 2016, 23:47
Nur nebenan angemerkt, was dieser "Spaß" der Direktanmeldung so kostet:
Im 20. Bericht der KEF heisst es auf Seite 322 (Tz. 604), der "Beitragsservice" habe einen Mehraufwand angemeldet, der unter anderem mit der erhöhten Arbeit der Direktanmeldungen begründet wird:

Zitat
Mehraufwand für die Direktanmeldung von 20,9 Mio. €.

Dieser Mehraufwand war in der Anmeldung zum 19. Bericht noch nicht enthalten.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht20/20_KEF-Bericht.pdf

So verursacht dieser bürokratische Wahnsinn, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, auch noch erhöhten Finanzbedarf


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Re: Direktanmeldung
#106: 01. Juni 2016, 09:55
Zitat
So verursacht dieser bürokratische Wahnsinn, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, auch noch erhöhten Finanzbedarf

Dabei muss immer beachtet werden:

Das ist eine geplante Verwaltungsvereinfachung.


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Re: Direktanmeldung
#107: 01. Juni 2016, 23:58
Eine Bekannte hatte neulich, vier Wochen nach der Wohnsitzanmeldung, Post vom Beitragsservice. Wobei in dem Schreiben wohl irgendwas davon stand, dass sie den neuen Wohnsitz vom Einwohnermeldeamt oder der Deutschen Post erfahren hätten... die Frage die sich mir dabei stellt ist, gibt es neben dem einmaligen Meldedatenabgleich noch eine andere Rechtsgrundlage, aufgrund dessen er regelmäßig Meldedaten abfragen kann? Im konkreten Fall scheint es sich ja eher um eingekaufte Daten vom Amt oder der Post (Nachsendeantrag) zu handeln, und dem könnte man ja bei der Anmeldung widersprechen.

Folgende fiktive Konstellation drängt sich mir dabei auf:
Person A wohnt mit dem Stichtag 1.1.13 in der Wohnung W, und wird in Folge des einmaligen Meldedatenabgleichs zwangsangemeldet. Person A zahlt nicht, und zieht meinetwegen drei Jahre später um. Zum Auszug von Person A, zieht Person B in die Wohnung W. Person B ist GEZ-unbekannt, hat kein Beitragskonto, meldet sich ordnungsgemäß an, widerspricht aber bei der Anmeldung der Weitergabe seiner Daten und hat auch keinen Nachsendeantrag, o. ä.

Bekommt Person B trotzdem Post vom Beitragsservice?


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Re: Direktanmeldung
#108: 02. Juni 2016, 09:11
Person B ist GEZ-unbekannt, hat kein Beitragskonto, meldet sich ordnungsgemäß an, widerspricht aber bei der Anmeldung der Weitergabe seiner Daten und hat auch keinen Nachsendeantrag, o. ä.

Bekommt Person B trotzdem Post vom Beitragsservice?

Das Thema könnte für dich interessant sein:
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.180.html

Dabei beachten, dass es eine Übermittlungssperre (Antrag ausfüllen, keine Begründung erforderlich) und Auskunftssperre gibt.
Für eine Auskunftssperre muss Person B triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung der Angaben durch die Gemeinde die von B angeführte Gefahr bestätigt hat.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Direktanmeldung
#109: 14. Juni 2016, 18:52
Moin.

Gerade gefunden:

Fragen und Antworten zum Geschäftsbericht 2014

(...)

Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2014 neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet?

(...)

In der Summe sind jedoch auch viele Wohnungen enthalten, die über Direktanmeldungen neu in den Bestand aufgenommen wurden. (...) Nach den derzeitigen Erfahrungen und Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass rund 1 Mio. Wohnungen ungerechtfertigter Weise erfasst sind und wieder abgemeldet werden müssen.

Man beachte, dass lt. deren Aussage "Wohnungen" angemeldet wurden... :o

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

S
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Re: Direktanmeldung
#110: 14. Juni 2016, 19:25
Man beachte, dass lt. deren Aussage "Wohnungen" angemeldet wurden... :o

Eine Wohnung kann sich ja auch nicht wehren ist aber unverletzlich.

Zitat
Art. 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Zahlen kann eine Wohnung auch nicht, aber dafür werden die vermuteten Innehabenden herangezogen, nachdem ihre personenbezogenen Daten illegaler Weise abgegriffen bzw. übermittelt wurden.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

k
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Re: Direktanmeldung
#111: 15. Juni 2016, 14:22
Hallo Zusammen,

hat den nun einer von euren fiktiven Bekannten mal die Klage beim Verwaltungsgericht gegen eine Zwangsanmeldung eingereicht?
Falls ja, was kam dabei heraus?

Danke und Grüße...  8)


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Re: Direktanmeldung
#112: 15. Juni 2016, 14:48
Guckst du hier:

Neue Formulierung der LRA im Widerspruchsbescheid? Klagerelevant?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19198.msg124623.html#msg124623

oder hier:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf (Punkt 1.3.4)

Herausgekommen ist noch nichts - Verfahren läuft noch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2016, 01:42 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

k
  • Beiträge: 29
Re: Direktanmeldung
#113: 15. Juni 2016, 16:02
Hallo volkuhl,

danke für die Schnelle Antwort. Das Hilft enorm weiter.
Da wird wohl noch eine Klage dazukommen.  :police:
Ich drücke die Daumen.


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Z
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Re: Direktanmeldung
#114: 15. Juni 2016, 16:40
Z hat den Umstand, daß dem Festsetzungsbescheid kein ordentlicher Verwaltungsakt, der seine Rolle als Beitragsschuldner definiert vorausging als Argument für die Zurückweisung des Bescheides wegen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes benutzt, wegen der bekannten Umstände des üblichen Ablaufs jedoch die Formulierung "hilfsweise wird deshalb Widerspruch eingelegt" zusätzlich benutzt.

Das Gericht sollte später in der Lage sein darüber zu urteilen, wobei ich bei einem Richter erwarte, daß er bei Formalkram eher pingeliger ist.
Auch in späteren Instanzen kann sich ein Gericht eigentlich nicht über formale Anforderungen hinwegsetzen, ohne daß es Rechtsbeugung wäre.


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k
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Re: Direktanmeldung
#115: 15. Juni 2016, 16:45
Seh ich genau so... Aber zum Thema Rechtsbeugung haben ich schon Pferde kotzen sehen. Gerade zu unserem Lieblingsthema.


Edit "Bürger":
Bitte nicht in einen Chat abdriften, sondern bitte konzentriert am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Direktanmeldung
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Re: Direktanmeldung
#116: 02. August 2017, 11:15
Jahresbericht Beitragsservice 2016:

76,5% der zur Anmeldung Angeschriebenen pfiffen 2016 auf den Selbstanmeldemasochismus. Davon gaben ca. 17,5% aktiv falsche Daten an. Der Rest antwortete einfach nicht.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf  Seite 21

Dafür wurden 5,1 Mill Briefe verschickt. - 3,9 Millionen ohne oder ohne verwertbare Rückmeldung, davon mussten 700 000 trotzdem bearbeitet werden. Der Rest landete bei den "Schuldnern" unbearbeitet im Altpapier!

Direktanmeldung erfolgt nur bei keiner oder keiner "zielführende" Rückmeldung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2017, 12:49 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Direktanmeldung
#117: 02. August 2017, 13:30
5,1 Mio Schreiben führten zu 1,7 Mio weiteren Beitragszahlern. Wenn im Massenbetrieb jeder versandte Brief z. B. 1 € kostet (Papier, Druck, Briefmarke, Logistik), dann sind das 5,1 Mio € Kosten. Bei gleichmäßiger Verteilung über das Jahr werden je neuem Zwangszahler im Mittel 50% des sogn. Jahresbeitrags eingenommen. Dem  Einsatz von 3 € (im Mittel führen 3 Briefe zu einem neuen Zahler) stehen dann 105 € Einnahme gegenüber, das 35-fache der Kosten. - Beim Roulette gibt es das nur gegen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für den Totalverlust des Einsatzes. - Macht in Summe 178,5 Mio € bzw. 173,4 Mio € Ertrag im ersten Jahr. Selbst wenn man nun je Brief mit 5-10 € rechnet, ggf. durch Einschluss weitere Tätigkeiten bzw. der Nachbearbeitung und um auf die obigen 20 Mio Zusatzausgaben zu kommen, so bleibt ein ansehnlicher Betrag nach. Da der Zahler jahrelang zahlen muss, kommt der BS mit der Aktion also sehr gut zurecht, und in den Folgejahren bringt jeder ermittelte Zahler jeweils 210 € in die Kasse.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Direktanmeldung
#118: 09. Februar 2018, 13:58
Mit dem letzten Jahresbericht 2016 können wir nun auf mindestens 6,2 Million Direktanmeldung zurückblicken, die es seit der Einführung dieses nicht legitimierten Gesetzes im Jahre 2014 gab (vgl. Jahresberichte 2014 bis 2016).

Belege für diese Behauptung:
2014: 3,5 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 17)
2015: 1,4 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 22)
2016: 1,3 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2016, S. 21)

Die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 des Beitragsservice liegen noch nicht vor, da es hierzu noch keinen Bericht gibt. Es handelte sich bei der Direktanmeldung immer noch um kein legitimiertes Gesetz, da diese Reglung nach eigenen Angaben des Beitragsservice auf kein Gesetz beruht, sondern lediglich eine Maßnahme ist, die die Intendantinnen und Intendanten Ende 2013 rückwirkend zum 1.1.2013 beschlossenen haben (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 46). Dieses Eigengesetz umschreibt der Beitragsservices in seinem Bericht wie folgt: Eine Direktanmeldung ist vorzunehmen, wenn „die angeschriebenen Personen nicht oder nicht sachverhaltsklärend auf die vorangegangenen Klärungsschreiben reagiert haben“ (ebda., S.17). Ein Rechtsmittel gab es gegen diesen Vorgang natürlich nicht, da es sich bei dem Intendantenbeschluss, um kein offizielles Gesetz handelt, das in einem Parlament erörtert wurde oder in einem Ausschuss des Parlamentes besprochen wurde. Dies ist natürlich eine sehr praktische Situation für den Beitragsservice, da es in einer solchen Situation dann auch keine Klagen oder anderen Rechtsmittel geben kann, die es den Bürger ermöglicht hätte, ihren berechtigten Protest gegen einen solchen Akt vor einer anderen Stelle als den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten vortragen zu können.

Der Beitragsservice erklärt in einem späterem Bericht selbst, dass die Direktanmeldungen für den enormen Anstieg der Vollstreckungsmaßnahmen verantwortlich sind (vgl.  BS Jahresbericht 2015, S. 33). Daher dürfte es unstrittig sein, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Zwangsanmeldungen und den erwähnten Vollstreckungsmaßnahmen besteht, die sich im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2015 mehr als verdoppelt haben (vgl. ebda, S. 25), nämlich von 697.703 im Jahre 2012 auf 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren im Jahre 2015 (vgl. ebda.).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2018, 13:06 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Direktanmeldung
#119: 09. Februar 2018, 14:01
Wie lange wollen Gerichte und Landesregierungen diesen gesetzlosen Zustand eigentlich noch ignorieren?
Dieses Unrecht, im wahrsten Sinne des Wortes, wird nämlich bis heute einfach ignoriert, wenn man Gerichte und Landesregierung auf das Thema Direktanmeldung verweist.

Warum ist das eigentlich so? Was ist da los?


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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