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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 123456 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
zwischenzeitlichen Kommentar ausgegliedert nach

Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html


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S
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Person S würde, aufgrund fehlender Reaktion des Meldeamtes auf den Wiederspruch gegen die Datenweitergabe,  gerne Erinnerung einlegen.
Ist eine erneute Frist von 1 Woche angemessen?


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Es gibt keine Verbindlichkeit zu einer Frist. Die Frist ist nur für den Antragsteller wichtig. Ich hatte immer grosszügig 3-4 Wochen Frist gesetzt. Wurden immer gerissen. Nach einer Erinnerung kam dann meine Mahnung. Erst dann hat man sich bewegt. In der Regel wird versucht ein individualisiertes Schreiben durch Aussitzen, im Volksmund Merkeln, zu "lösen". Der Bürger ist in der Verwaltung nur ein hinderliches Sandkorn im Getriebe.

Leider hat sich in der Praxis gezeigt das Merkeln die beste Strategie ist. Der Beamte muss den Büroschlaf nicht unterbrechen und der mündige Bürger lernt was Demut bedeutet.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

n
  • Beiträge: 149
Wie wahr, wie wahr.

Nach meinem wiederholten (das 3te) Schreiben kam wieder von denen die Standartantwort, dass ein Widerspruch von vornherein nicht möglich bzw. nicht vorgesehen ist und eine Auskunftsperre nur in besonderen Fällen eingerichtet werden darf.... bla bla bla.

Ich werd' noch 1 Woche warten, damit se denken die haben mit "merkeln" Erfolg, dann kriegen die nen nächstes Schreiben mit Hinweis das die Angelegenheit als Beschwerde bei der EU-Kommision vorgelegt wird.



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s
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Moin an alle Mitstreiter :)

Mal eine Frage: Wer von Euch hat sich in den letzten Monaten um/angemeldet beim EMA und hat dann WANN bzw. in welchem Zeitraum danach einen "Liebesbrief" von unserem Freundschaftsservice bekommen? Falls etwas kam, habt Ihr beim EMA den Widerspruch auf Weitergabe der Daten abgegeben?

Weil Person A findet das doch seltsam... Weder am Erst- noch am Zweitwohnsitz kam bisher (seit Ende Oktober 2015) etwas an...


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S
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Peron S wurde heute vorstellig und hat nachgefragt, wie es mit der Bearbeitung des Widerspruchs aussehe.
Ohne den eigenen Namen zu nennen wurde ich direkt zum "Chef" der Abteilung geschickt.

Dieser meinte, eine Übermittlungssperre sei eingerichet und dieses Vorgehen von S ungewöhnlich und veraltet ist(???)
Sehr schade, dass ein so gut ausgearbeitetes Schreiben (thx @LeckGEZ) beim EMA so abgeschmettert wird.
Möglicherweise wagt S noch einen letzten Versuch, denn in ~1 Woche muss sich jene Person in eine eigene Wohnung ummelden.


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a
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Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 00:54 von alexparty«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

C
  • Beiträge: 31
Bin im Oktober 2015 umgezogen, BS-Post an meine neue Adresse hat keine 2 Wochen gedauert.
Meldesperre würde bei BS nichts bringen wurde mir gesagt, da Gesetz und muss jeder zahlen.


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und dieses Vorgehen von S ungewöhnlich und veraltet ist(???)
Das es ungewöhnlich ist, kann durchaus sein, so leichtsinnig, wie viele mit ihren Daten umgehen. Aber veraltet ist es ganz sicher nicht; da genügt ein Blick ins europäische Recht bzw. zum EuGH.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

e
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Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.

JEDE Veränderung wird, vermutlich noch am selben Tag abends bei Abschluß, automatisch von den MÄ an den BS weitergeleitet. Die einmalige Datenabfrage war gedacht, um an das ganze Geld zu kommen und die zur Zahlung zu verdonnern, die kein Gerät haben und den Dummfunk gar nicht nutzen bzw. aus diesen Gründen vor 2013 abgemeldet waren oder durch die Maschen geschlüpft sind.
Ein nächster großer Fischzug, sprich Datenabgleich ist bereits terminiert, damit alle Wohnungsinhaber die für das Innehaben einer Wohnung zweckfremde Steuer an den raffgierigen Verein zahlen oder zur Erzwingungshaft verdonnert werden. Sind ja selbst schuld! Warum drücken sie nicht einfach den lächerlichen Betrag von 17,50 € an unsere für unsere Aufklärung und gelenkte Information sorgenden Intendanten ab |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

K
  • Beiträge: 2.246
Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.

JEDE Veränderung wird, vermutlich noch am selben Tag abends bei Abschluß, automatisch von den MÄ an den BS weitergeleitet. Die einmalige Datenabfrage war gedacht, um an das ganze Geld zu kommen und die zur Zahlung zu verdonnern, die kein Gerät haben und den Dummfunk gar nicht nutzen bzw. aus diesen Gründen vor 2013 abgemeldet waren oder durch die Maschen geschlüpft sind.
Ein nächster großer Fischzug, sprich Datenabgleich ist bereits terminiert, damit alle Wohnungsinhaber die für das Innehaben einer Wohnung zweckfremde Steuer an den raffgierigen Verein zahlen oder zur Erzwingungshaft verdonnert werden. Sind ja selbst schuld! Warum drücken sie nicht einfach den lächerlichen Betrag von 17,50 € an unsere für unsere Aufklärung und gelenkte Information sorgenden Intendanten ab |-

Hier Beispiel Rheinland-Pfalz:

Zitat
Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) RLP

§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden

also exakt 3 Anlässe.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Die Ämter wollen alle ihren Büroschlaf und es ist "normal" das alles was nicht in den Formularweg 0815 passt, erst einmal ignoriert wird. Man muss schon sehr bestimmt auftreten bis man war genommen wird und muss viel Hartnäckigkeit beweisen.

Übermittlungssperren sollten aus Prinzip immer beantragt werden, auch wenn sie das Problem BS nicht tangiert. Zusätzlich eine Auskunftssperre beantragen und sich in den Gründen geheimnisvoll zeigen. Sie müssen eine temporäre Auskunftssperre bewilligen und Du hast 3 Monate Zeit diese zu begründen, damit sie mehr temporär (1 Jahr) wird. In den 3 Monaten ziehst Du um.


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Danke für die bisherigen Meldungen... Man bräuchte einen Maulwurf in einer Schlüsselstelle, der dann mal betreffende Personen auf eingetragene Meldesperren prüfen könnte... Seltsam: Der Renteninformationsschrieb kam an die neue Adresse von Person A, die aktiv von ihr nicht rausgeschickt wurde... Auch das Finanzamt hat diese Adresse nicht von ihr, ebensowenig der Arbeitgeber... Alles mysteriös....


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Seltsam: Der Renteninformationsschrieb kam an die neue Adresse von Person A, die aktiv von ihr nicht rausgeschickt wurde... Auch das Finanzamt hat diese Adresse nicht von ihr, ebensowenig der Arbeitgeber... Alles mysteriös....
Nö, hier ist nix misteriös; wenn Du einen Arbeitgeber hast, hast Du ein Arbeitsverhältnis und mit Deiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag Deinen Arbeitgeber befugt, Deine entsprechenden Daten an die für Deinen Arbeitsvertrag individuell nötigen Stellen weiterzugeben. Erwäre nur nicht befugt, Deine Daten bspw. darüberhinaus an weitere Stellen weiterzureichen, wie bspw. ÖRR.

Allerdings müsste man das eine Datenschutzurteil des EuGH hier noch separat auswerten; da muß ich nochmal schauen, wo der entsprechende Passus genau steht, daß auch der Arbeitgeber nicht befugt wäre, personenbezogene Daten weiterzureichen; gelesen hatte ich das.

Was in jedem Falle wohl nicht funzen würde, ist, wenn es nur einen mündlichen Arbeitsvertrag gäbe und Dich Dein Arbeitgeber bei Krankenkasse und Co anmelden würde; in dem Falle würdest Du diesen Deinen AG wohl d'ranbekommen, weil er das nicht darf, da Du dem nicht schriftlich zugestimmt hast. Das andere bliebe dann Schwarzarbeit, die ja auch strafbar ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P

Profät Di Abolo

Rein fiktiv zur Info. Das Meldewesen ist bundesweit vernetzt, der Beitragsservice hängt da mit "anderen" dran:

Das Zauberwort heisst: OSCI-XMeld

http://www1.osci.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen76.c.2817.de


Da kann Mensch sich den aktuellen Standard runter"saugen" und durchlesen.

Vor dem Lesen NIX essen!


Kann gut sein, dass das ...

Und fiktiv:

Pfaaaaalz! Grüße aus Bärlin!

 >:D >:D >:D >:D


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