Seltsam: Der Renteninformationsschrieb kam an die neue Adresse von Person A, die aktiv von ihr nicht rausgeschickt wurde... Auch das Finanzamt hat diese Adresse nicht von ihr, ebensowenig der Arbeitgeber... Alles mysteriös....
Nö, hier ist nix misteriös; wenn Du einen Arbeitgeber hast, hast Du ein Arbeitsverhältnis und mit Deiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag Deinen Arbeitgeber befugt, Deine entsprechenden Daten an die für Deinen Arbeitsvertrag individuell nötigen Stellen weiterzugeben. Erwäre nur nicht befugt, Deine Daten bspw. darüberhinaus an weitere Stellen weiterzureichen, wie bspw. ÖRR.
Allerdings müsste man das eine Datenschutzurteil des EuGH hier noch separat auswerten; da muß ich nochmal schauen, wo der entsprechende Passus genau steht, daß auch der Arbeitgeber nicht befugt wäre, personenbezogene Daten weiterzureichen; gelesen hatte ich das.
Was in jedem Falle wohl nicht funzen würde, ist, wenn es nur einen mündlichen Arbeitsvertrag gäbe und Dich Dein Arbeitgeber bei Krankenkasse und Co anmelden würde; in dem Falle würdest Du diesen Deinen AG wohl d'ranbekommen, weil er das nicht darf, da Du dem nicht schriftlich zugestimmt hast. Das andere bliebe dann Schwarzarbeit, die ja auch strafbar ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;