Person A stolperte in den vergangenen Tagen um eine bis dato nicht gesehene Formulierung in einem Widerpsruchsbescheid:
"... Da Sie darauf (Anm: Infoschreiben) nicht reagierten, wurde wie angekündigt am xx.xx.2014 eine Anmeldung für Ihre Wohnung ab dem 1.1.2013 veranlasst.
Für die Wohnung wurde ein Konto mit der Beitragsnummer xxx xxx xxx eingerichtet. Hierfür ist ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € monatlich (ab 1.4.2015: 17,50 €) zu leisten."
Ist das mittlerweile eine gängige Formulierung?
Es wird nicht explizit erwähnt, dass das Beitragskonto auf den Namen von Person A angelegt wurde.
Schuldet hier "die Wohnung" den Betrag und nicht Person A? Läßt sich aufgrund der zitierten Formulierung etwas Vernünftiges für eine Klage formulieren oder sollte man diesen Punkt nicht weiter verfolgen?
Von wem die Anmeldung veranlasst und vorgenommen wurde, wird auch elegant umschifft.
Gibt es dazu Ideen oder Vorschläge, die man in einer Klage einbauen kann?