Hallo Liebe Forum Gemeinde,
auf den ersten Widerspruch von Person A gab es nun eine kurze Antwort OHNE Rechtsbehelfsbelehrung.
Der richtige Widerspruchsbescheid sollte also bald ankommen.
Die GEZ fordert zur Zeit einen Betrag von ~550,- € von Person A.
Person A hätte gerne Lust zu klagen, jedoch stellt sie sich vor, dass die Kosten für den Weg einer Klage schnell die Forderung von der GEZ übersteigt.
Leider hat Person A auch nicht zwingend so viel Geld, dass ihr die Kosten egal sein könnten.
Dass die erste Klage ~100,- € kosten soll, hat Person A gelesen.
Was kommt aber danach? Wie geht es weiter?
Sicher benötigt Person A auch irgendwann einen Anwalt und der möchte auch Geld sehen...
Diese Fragen konnte sich A bis jetzt noch nicht so ganz durch Recherche im Forum beantworten.
Vielleicht könnt Ihr kurz ein kleines Statement dazu abgeben.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag Abend
Tobias
Edit "Bürger":
Dieser Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.