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Autor Thema: Klagen oder nicht klagen? – Das ist hier die Frage.  (Gelesen 5099 mal)

o
  • Beiträge: 36
Die fiktive Person Herr X aus NRW hat vom Beitragsservice einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommen.
Dieser wird auf vier Seiten begründet, ist unterschrieben und es gibt eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Verweis auf das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Schreiben, kam der Brief mit Porto-/Datumsstempel und war ausnahmsweise mal nicht zurückdatiert.

Der nächste Schritt wäre die Klage.
Herr X hatte eigentlich gehofft, bis es soweit wäre, gäbe es Urteile von höheren Instanzen gegen den Beitragsservice, auf die man sich berufen könne, ohne den Klageweg zu beschreiten.
Die Aussicht auf Erfolg der Klage in der ersten Instanz schätzt Herr X mit null ein.
Für weitergehende Klagen sind weder Geld noch Nerven vorhanden.
Herr X hat null Ambitionen vor Gericht vorzusprechen, weil er das Prozedere nicht durchblickt.
Ein Anwalt ist zu teuer und für die erste Instanz würde Herr X 200,- € einkalkulieren.

Herrn X ist klar, dass dies genau die Umstände sind, die dem Beitragsservice in die Hände spielen (also ein Grund mehr zu klagen).

Bringt es Herrn X etwas auf Zeit zu spielen, bis relevante Urteile gesprochen werden?
Sprich, sollte Herr X erstmal Klage ohne Begründung einreichen?
Herr X hat noch knapp zwei Wochen Zeit sich zu entscheiden.


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g
  • Beiträge: 181
jede Klage ist ein wichtiges und richtiges Signal an die Gesetzgeber und den BS und LR dass eine Änderung der derzeitigen Praxis immer dringender notwendig wird.
der fiktive Herr X kann eine Klage ohne Begründung einreichen (allerdings muss der Antrag gestellt werden die Bescheide aufzuheben) und wird dann vom Gericht eine Frist gesetzt bekommen.
Herr X kann auch Einverständnis geben zum Urteilsspruch ohne mündliche Verhandlung.
auf die Klageschrift hin wird die zuständige LRA eine Antwort geben, auf die sich der Kläger i.d.R. nochmals äußern kann.


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K
  • Beiträge: 234
Die Alternative wäre dann also zu zahlen und klein bei zu geben. Das ist genau das, was die Anstalten erreichen wollen. Wenn A nur Widerspruch erhob um Zeit zu schinden, dann wäre eine andere Option geeigneter gewesen. ;)

Es gibt mehrere gute und sinnvolle Gründe den Klageweg zu beschreiten. Dazu können Bürger oder die Mods bestimmt mit geeigneten Links aus dem Forum behilflich sein.

Wenn auch derzeit alle Klagen in 1. Instanz niedergebügelt wurden, so wurden auch schon Teilerfolge erzielt (z.B. Sprungrevision, Aussetzen/Ruhe des Verfahrens). Auch muß Person A nur einen Klageantrag stellen und kann sich mit der Begründung Zeit lassen. Das Gericht setzt hierzu eine Frist fest. Wichtig wäre zudem, dass A einen Einzelrichter ablehnt.

Zudem hätte Person A auch die Möglichkeit in der Klageerhebung einen Nichtigkeitsfeststellungsantrag gegen die Beitragsbescheide (Verwaltungsakt) zu stellen, daß endlich auch mal für NRW eine richterliche Entscheidung darüber ergeht.

Sollte nämlich ein Richter tatsächlich mal die Nichtigkeit der Beitragsbescheide (Verwaltungsakt) feststellen[/b][/u], dann wären diese von Anfang an unwirksam.

Was das zu Folge hätte kann sich jeder wohl selbst vorstellen! ;)

Eine geeignete Vorlage hat das LG Tübingen http://openjur.de/u/708173.html ja schon gegeben. Es sind diesbezüglich nur die VwVfG NRW anzuwenden.

Hier noch eine Checkliste für A:

Zitat
Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

    Ihren Namen und Adresse (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach, mit Tel.) sowie das Datum
    Anschrift des Sozialgerichts
    Datum des Widerspruchsbescheides
    die Angabe der Beklagten, d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt
    Geschäftszeichen / Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids
    die Erklärung, dass Sie Klage erheben
    die Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.
    ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen. Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
    Ihre Unterschrift

Bitte fügen Sie Ihrer Klage bzw. Ihrem Antrag unbedingt Abschriften (d.h. Fotokopien oder Durchschläge) Ihrer Schriftsätze für die übrigen Beteiligten bei. Fehlen diese Abschriften, müssten diese auf Ihre Kosten durch das Gericht gefertigt werden.

Wenn Sie das Rechtsmittel für eine andere Person erheben, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen (§ 73 SGG). Nur bei Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie ist die Vorlage einer Vollmacht nicht zwingend erforderlich.

Wichtig ist auch, dass Sie während des Gerichtsverfahrens auf dem Postweg erreichbar sind. Bitte versäumen Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht, eine Änderung Ihrer Anschrift sofort mitzuteilen. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.


Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Prozesskostenhilfe erhält, wem von seinem Einkommen nach Abzug von Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, angemessenen Wohn- und Heizkosten und Freibeträgen nicht mehr als 15 Euro monatlich verbleiben.

Derzeitige monatliche Freibeträge (Stand 01.01.2014; BGBl. Nr. 70/2013, S. 4088):
für die Partei und ihren Ehegatten/Lebenspartner: 452 Euro
für jede weitere Person erhöht sich der Betrag entpsrechend ihres Alters gemäß den Regelbedarfsstufen 3 - 6, d.h. um 263 - 362 Euro
für erwerbstätige Personen: zusätzlich 206 Euro

Hinweis: Eine genaue Berechnung ist jedoch nur im konkreten Einzelfall möglich. Übersteigt das einzusetzende Einkommen 15 Euro, kann das Gericht eine monatliche Ratenzahlung anordnen oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnen. Neben dem Einkommen ist das eigene Vermögen zur Deckung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 00:04 von Konspirativ«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Bringt es Herrn X etwas auf Zeit zu spielen, bis relevante Urteile gesprochen werden?
Herr X hat noch knapp zwei Wochen Zeit sich zu entscheiden.
Herr X lässt sich wahrscheinlich unnötig vom Fristengelaber beeindrucken.
Diesen Druck kann Herr X locker an sich abperlen lassen und ....Zeit schinden.
Schließlich sind die Gerichte Vorreiter im Hinausschieben einer endlich wegweisenden Entscheidung.
Hat Herr X den Widerspruchsbescheid auch tatsächlich erhalten ? Nachweislich nicht ! 0815 Post.
Ein Herr XX praktiziert das jedenfalls so und fährt bis jetzt ganz gut damit.
Zum Klagen ist irgendwann immer noch Zeit , ... wenn es gar nicht mehr anders geht.
Das heisst ,wenn Herrn XX der Widerspruchsbescheid nachweislich zugestellt werden sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 10:42 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

M
  • Beiträge: 448
Hat Herr X den Widerspruchsbescheid auch tatsächlich erhalten ? Nachweislich nicht ! 0815 Post.
Ein Herr XX praktiziert das jedenfalls so und fährt bis jetzt ganz gut damit.
Zum Klagen ist irgendwann immer noch Zeit , ... wenn es gar nicht mehr anders geht.
Das heisst ,wenn Herrn XX der Widerspruchsbescheid nachweislich zugestellt werden sollte.

Mit dieser Vorgehensweise mag er in diesem Fall einen Gewinn haben, aber er zerstört mit solchen Lügen die Sitten. Am Ende wird jedes Schreiben förmlich in einem gelben Umschlag zugestellt, das man irgendwo abholen und dessen Empfang mit einer Unterschrift bestätigen muss, wenn man zufällig nicht zu Hause ist. Und wenn man in Urlaub ist, kann nicht vom Nachbar abgeholt werden, den man mit der Entleerung des Briefkastens beauftragte, dann verpasst man Termine.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Herr X hatte eigentlich gehofft, bis es soweit wäre, gäbe es Urteile von höheren Instanzen gegen den Beitragsservice, auf die man sich berufen könne, ohne den Klageweg zu beschreiten.
Dann wäre die Sache aber im nu für alle gegessen, wir bräuchten uns hier nicht mehr weiter unterhalten und könnten uns alle wieder den wichtigen Dingen des Lebens widmen...
...und das scheint vorerst wohl nicht so gewollt ;)

Bis zum BVerfG und evtl. darüber hinaus wird es wohl vermutlich noch dauern.
Und das kann in der Tat *dauern*...


Die Aussicht auf Erfolg der Klage in der ersten Instanz schätzt Herr X mit null ein.
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Herr X hat null Ambitionen vor Gericht vorzusprechen, weil er das Prozedere nicht durchblickt.
Ein Anwalt ist zu teuer und für die erste Instanz würde Herr X 200,- € einkalkulieren.
[...]
Bringt es Herrn X etwas auf Zeit zu spielen, bis relevante Urteile gesprochen werden?
Sprich, sollte Herr X erstmal Klage ohne Begründung einreichen?


Wer keine Lust auf die Auseinandersetzung mit der Vollstreckung hat, für den gilt nach wie vor:
Der offizielle, "legale" Weg, die Zahlungen vorerst (und bestenfalls auch danach) zu enthalten ist und bleibt
- Widerspruch gegen den Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl.
   Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und
- Klage gegen den Widerspruchsbescheid.

Dass aber dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf ausstehende höherinstanzliche Entscheidung(en) - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


Beispiel:
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 hat Person B zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Klage seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet.
Bei laufenden Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Da die Verwaltungsgerichte überlastet sind, liegt es mitunter auch am Kläger selbst, das Tempo des Verfahrens zu "regulieren" - durch Fristverlängerung etc. geht dies durchaus in die Länge zu ziehen... ;)


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C
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.... aber er zerstört mit solchen Lügen die Sitten. ...
Er zerstört gar nichts, und er lügt auch nicht. Er wehrt sich lediglich gegen die Sitten der GEZ, dass Gesetz mit Füssen zu treten.
Mehr bleibt dazu nicht zu sagen. :-X


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

g
  • Beiträge: 116
Ich weiß nicht, ob mein Gedanke hier im Forum willkommen ist, aber ich sprech ihn trotzdem mal aus:

@ odenil
Du hast doch alle Möglichkeiten. Wenn es Dir irgendwann aus ganz persönlichen Gründen zu heiß werden sollte (gemach, gemach, beherzige möglichst viele Ratschläge des Forums) kannst Du ja das selbstverständlich  ;) im Sparstrumpf zurückgelegte Geld (17,98 mal X) der GEZ in den gierigen Schlund werfen - fängst einfach wieder bei Null mit dem Nichtzahlen an und kannst in Ruhe die Entwicklung abwarten.

Irgendwann wirst Du auf der Seite der Sieger sein.

 :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 17:16 von gelddruckmaschine«

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  • Beiträge: 36
Bisher hierher schonmal vielen Dank für alle Reaktionen, Informationen und Anregungen.
Der fiktive Herr X tendiert momentan zur Klage.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
@MichaelEngel
"Mit solchen Lügen zerstört man die Sitten."  Welche Sitten denn bitteschön , die guten etwa ?
Damit ist man beim ÖRR leider fehl am Platz , da muss man mit den schlechten Sitten vorlieb nehmen.
Begriffe wie Anstand , Moral und Gewissen existieren dort nicht , diese dafür beim normalen Menschen zuständigen Gehirnwindungen wurden beim ÖRR von der krankhaften Geldgier aufgefressen.

Im übrigen muss nicht jedes Schreiben in einem gelben Umschlag zugestellt werden . Es genügt vollkommen , wenn man dies bei den Bescheiden (Festsetzungs-und Widerspruchsbescheid) in Zukunft so praktizieren würde. Wäre auch sicher nicht das Problem , nur würden dann noch viel weniger auf die plumpen Einschüchterungen in den berüchtigten Infobriefen hereinfallen. Denn gerade diese zielen auf die Überrumpelung schon im Vorfeld eines Bescheides ab , man will gar nicht erst unnötig einen Rechtsbehelf offerieren.

Anbei noch dieser Link im Zusammenhang , wie man es beim ÖRR mit den Sitten so hält
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719
Zum hauseigenen Vorteil wird der Beitragszahler so zum ÖRR-Renten zahlenden Deppen degradiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2014, 00:38 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

 
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