Soviel ich weiß, darf der GV mittlerweile ohne Gerichtsbeschluss seinen Auftrag vom BS ausführen...
Dafür gab es vom Gericht einen Beschluss! Gibts auch einen Thread hier im Forum...
Das dass ein Freibrief sein könnte, sei erst einmal dahingestellt!
Aber wie dem auch sei..
Hypothetisch gesehen sollte der Schuldner entweder die Tür öffnen
oder im Vorfeld zum GV gehen und opjektiv die Sachlage schildern!
Da wir gemäß der Rechtssprechung (z. B. ZPO) die Möglichkeiten haben gegen Unrecht vorzugehen und demnach unser Recht einfordern,
MUSS sich auch ein GV an Gesetz und Ordnung halten! Sofern der GV oder die Behörde für Schäden haftbar gemacht werden kann!
Einsicht in die Akten nehmen -
und zu guter letzt einen Eilantrag stellen!
Diese Themen sind aber mehrfach hier im Forum behandelt worden.
Ich empfehle die Suche...
Muss aber.......die Rechtsordnung dieses Staates nennt man dass Staatsrecht und dass Staatsrecht ist im wesentlichen enthalten in einem Gesetz , dass sich Verfassung nennt!
Also können wir bald der Annahme sein , dass wir uns damit den Hintern abwischen können !
... so weit ist es noch nicht um diese These zu stellen!
Ich halte immer noch an unseren Rechtsstaat fest - auch wenn es zur Zeit anders aussieht als es ist!
Es ist vielmehr die Unwissenheit und die Ignoranz der Bürger, denen wir den Schlamassel zu verdanken haben..
Eine gut organisierte und kriminelle Organisation macht sich diese Ignoranz einfach nur zu Nutze!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )