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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse erhalten  (Gelesen 26157 mal)

H
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Hallo liebe Forenmitglieder,

eine fiktive Person könnte heute die (angehängt) Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse erhalten haben.

Was diese fiktive Person zum einen irritiert ist, dass sie nie zuvor eine Zahlungsaufforderung oder gar einen Bescheid in dieser Sache erhalten hat. Zudem fällt der fiktiven Person auf, dass der Gläubiger der WDR, vertreten durch den Beitragsservice sein soll. Wird der WDR nicht vom Indentanten vertreten ?

Person A hat vor, das fiktive Schreiben der Stadtverwaltung mit dem folgenden Text zu beantworten:
Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14723.msg98257.html#msg98257

Irgendwelche fiktiven Tipps oder fiktiven Hinweise, die man nennen könnte ?

Ein bisschen Flau ist Person A schon.

Grüße
Adonis


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"Erstaunlich" bis befremdlich finde ich hier vielmehr die Äußerung
Zitat
[...] falls Ihnen der Bescheid nicht vorliegen sollte wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Gläubiger der Forderung (s. Rückseite).

Wollen die Damen und Herren Vollstreckungshelfer jetzt die Arbeit auf die Betroffenen abwälzen?!??!


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"Erstaunlich" bis befremdlich finde ich hier vielmehr die Äußerung
Zitat
[...] falls Ihnen der Bescheid nicht vorliegen sollte wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Gläubiger der Forderung (s. Rückseite).
Wollen die Damen und Herren Vollstreckungshelfer jetzt die Arbeit auf die Betroffenen abwälzen?!??!

Viel schlimmer:
man geht doch faktisch davon aus, dass dem Betroffenen keine Bescheide zugegangen sind. Ist eine Fortführung der Zwangsvollstreckung unter diesen Vorraussetzungen überhaupt zulässig,
oder nicht sogar strafbar ?


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man geht doch faktisch davon aus, dass dem Betroffenen keine Bescheide zugegangen sind.
Ist eine Fortführung der Zwangsvollstreckung unter diesen Vorraussetzungen überhaupt zulässig,
oder nicht sogar strafbar ?
...noch ist dies ja eher ein "informatives" Schreiben - verbunden mit der lediglichen "Bitte", sich bei evtl. nicht vorliegendem Bescheid an den Gläubiger zu wenden.
Ich glaube nicht, dass "informative" Schreiben mit "Bitten" strafbar sind... ;)

Die Fortsetzung der Vollstreckung läuft nach offensichtlich üblichem Prozedere, d.h. als nächstes dürfte wohl ein Termin zur "Abgabe der Vermögensauskunft" gesetzt werden. Inwiefern Person A dieser (nicht unkritischen) Terminsetzung bereits vorgreifen könnte, indem sie oben bereits verlinktes Schreiben oder ein ähnliches aufsetzt, bliebe wohl dem Versuch vorbehalten... ;)


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Die Fortsetzung der Vollstreckung läuft nach offensichtlich üblichem Prozedere, d.h. als nächstes dürfte wohl ein Termin zur "Abgabe der Vermögensauskunft" gesetzt werden. Inwiefern Person A dieser (nicht unkritischen) Terminsetzung bereits vorgreifen könnte, indem sie oben bereits verlinktes Schreiben oder ein ähnliches aufsetzt, bliebe wohl dem Versuch vorbehalten... ;)
Also, ich gehe davon aus, dass Person A an einem Dialog interssiert ist, und, wie bisher auch in seinem Leben, bestehende Forderungen immer beglichen hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass Person A nunmehr die Stadtkasse angeschrieben hat (per Fax, sowie persönliche Abgabe), und höflich mitgeteilt hast, dass ihm gar keine Bescheide zugegangen sind, und der Gläubiger unbekannt ist. Ein WDR vertreten durch jemand anders als den Indentanten ist nicht bekannt.

Person A könnte ja um Mitteilung gebeten haben, und um Übersendung der Bescheide sowie die Vollstreckungsbeauftragung.

Person A muss abwarten, bis jetzt etwas passiert, hat sich aber überlegt, den Vorgang im Falle der weiteren (zwangsweisen) Beitreibung der Staatsanwaltschaft schritlich darzustellen.

Irgendwelche fiktiven Gedanken, fiktiven Ideen, fiktive Einwände oder fiktive Vorschläge ?

Grüße
Adonis


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...noch ist dies ja eher ein "informatives" Schreiben - verbunden mit der lediglichen "Bitte", sich bei evtl. nicht vorliegendem Bescheid an den Gläubiger zu wenden.
Ich glaube nicht, dass "informative" Schreiben mit "Bitten" strafbar sind... ;)

Die Fortsetzung der Vollstreckung läuft nach offensichtlich üblichem Prozedere, d.h. als nächstes dürfte wohl ein Termin zur "Abgabe der Vermögensauskunft" gesetzt werden. Inwiefern Person A dieser (nicht unkritischen) Terminsetzung bereits vorgreifen könnte, indem sie oben bereits verlinktes Schreiben oder ein ähnliches aufsetzt, bliebe wohl dem Versuch vorbehalten... ;)
Also, es könnte ja mal folgendes angenommen werden:
Person A erhält nun ein Schreiben der Stadt, wonach er aufgefordert wird, sich die Bescheide beim Gläubiger selbst einzufordern. Es sei nicht Aufgabe der Stadtkasse, diese zu übermitteln.

Bei der Gelegenheit wird Person A aber eine neue, wesentlich längere Frist gesetzt. Und zwar fast 6 Wochen. Man weißt darauf hin, dass die Zwangsvollstreckung weitergeführt wird, sofern kein richterlicher Beschluss vorliegt, der eine aufschiebende Wirkung fordert.

Person A geht fast davon aus, dass die Stadtkasse selbst die Nase gestrichen voll hat, und Person A ermutigen möchte, die klageweise Feststellung zu forcieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 23:51 von Bürger«

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
...Person K würde ebenso der Bitte nachkommen!
Anschreiben an den BS:
- Bescheide wurde nicht zugesandt,
- Nachweise über die Bekanntgabe der Bescheide bitte ich mir vorzulegen;
- falls nicht möglich (wir wissen ja alle warum!) - die Bescheide erneut bekanntgeben;
- die Vollstreckung persönlich (Kopie) über das Anschreiben an den BS informieren,
  mit der Bitte um Rückgabe des Ersuchens oder einer entsprechende Fristeinräumung...

EDIT> evtl. erwähnen dass man schnellstens zur Zahlung bereit ist,
aber man sollte schon wissen für was man zu zahlen hat!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 23:53 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

H
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Was ich nicht verstehe:
Warum soll der Schuldner irgendwelchen Bescheiden hinterher rennen ?

Ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, nachzuweisen, dass er Bescheide erlassen und diese auch zugestellt worden sind?

Wie kann sich eine mit einer Vollstreckung beauftragte Stelle damit rausreden wollen, der Schuldner soll sich um die Bescheide bzw. deren Zustellung selbst kümmern ?

Damit geht doch das Vollstreckungsorgan selbst davon aus, dass die Bescheide nicht bekanntgegeben worden sind..

Wenn der Schuldner versichert, keine Bescheide erhalten zu haben, müsste doch von amtswegen durch das Vollstreckungsorgang ersteinmal Rücksprache mit dem Gläubiger gehalten werden.

Wenn der Gläubiger dann nicht nachweisen kann, dass die Bescheide auch tatsächlich zugestellt worden sind, müsste doch dass Vollstreckungsersuchen zurückgegeben werden.

Wo ist mein Denkfehler ?

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 06:56 von Bürger«

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Kein Denkfehler. Aber was ein Vollstreckungsorgan prüfen muss oder nicht und was vom Gericht zu prüfen ist, das ist hier noch nicht hinreichend geklärt. Bs und die Vollstreckungsorgane treiben es noch so weit mit ihren miesen Machenschaften, bis Trittbrettfahrer diese Vorgehensweise nutzen und dafür sorgen, dass niemand mehr rechtlichen Schutz bekommt, so dass der Name eines vermeindlichen Schuldners in Verbindung mit einer Kontonummer und der Bezeichnung "Beitrag aus Festsetzungsbescheid" reicht, um das Geld der ahnungslosen Bürger zu ergaunern.
Und nein, denkt jetzt nicht, Bs ist der grösste Verbrecherhaufen. Verantwortlich sind die Intendanten der jeweiligen Rundfunkanstalt. BS handelt in deren Auftrag.



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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Da gibt es keinen Denkfehler!
Aber leider sieht die Ralität meistens anders aus als es sein sollte!

Z.B.: welches Inkassounternehmen darf einer Vollstreckungsbehörde Anweisungen geben,
wie auf Einsprüche oder ablehnende Haltungen zu verfahren sei!??
Man stütz sich dann auf fragwürdige Gesetze oder Verträge.
Ob die eine Gültigkeit besitzen, ist gerade bei den Behörden erst einmal zweitrangig- da sie existieren!
Und wenn das Gericht noch nicht einmal die Verfassungsverletzung erkennt - wie soll der kleine Vollstrecker es erkennen?
 
Zudem bezahlen ja mittlerweile (fast) Alle den Beitrag, welches eine Bestätigung der Rechtskonformität indirekt wiederspiegelt!
Je mehr Bürger bezahlen, desto größer die Vermutung dass alles korrekt sei!
(die Konfliktscheue der Menschen wird hier ja nicht eingerechnet! - und die ist enorm!!!)
Kann man auch als eine Art Wiederholungsmanipulation bezeichnen!
Je mehr Bürger hören dass man bezahlen MUSS, um so mehr schenkt man dieser Unsinnigkeit Glauben!

Daher denke ich, dass man es sich selber einfach machen sollte und der Behörde entgegenkommt und den BS anschreibt...
Schreiben muss man sowieso! An wem, ist doch im Endefekt egal!

Hauptsache wir kommen zum Ziel    ;)

@Roggi: das unterschreibe ich ebenfalls!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2015, 16:42 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
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H
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Fiktiver Fall:
Neue Post bekommen, das Vollstreckunsersuchen ist nun beigelegt. In dem Vollstreckungsersuchen behauptet der BS, die Bescheide seien rechtskräftig geworden (welche frage ich mich, Person A hat nie welche erhalten).

Die Stadtkasse behauptet nun, dass die Forderung bereits kraft Gesetzt entstanden sei, und es keiner Bescheide bedarf.

HÄH ?

Gesetze gibt es viele..... aber ohne Bescheid eine Forderung entstehen zu lassen... Kann ich nicht verstehen...

Was ich interessant finde: der TE soll sich um die Zusendung der Bescheide kümmern, und das Vollstreckungsersuchen bezieht sich auf Bescheide. Wie kann dann eine Vollstreckung durchgeführt werden, mit der Begründung, es komme gar nicht auf die Bescheide an, sondern die Forderung sei Kraft gesetzes bereits entstanden ?

Das passt nicht zusammen... entweder ich lasse aufgrund einer rechtskräftig entstandenen Forderung vollstrecken, oder aber Kraft Gesetzes....

Wie seht ihr das ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 06:58 von Bürger«

m

mk222

Zitat
Die Stadtkasse behauptet nun, dass die Forderung bereits kraft Gesetzt entstanden sei, und es keiner Bescheide bedarf.

Für mich liest sich das so, das einfach ein Teil der Urteilsbegründung des Urteils nachgeplappert wird, das sich gegen das Tübinger Urteil gewandt hat. Entweder die Stadtkasse ist selber darauf gekommen oder es gibt vom Beitragsservice ein neues Rundschreiben an alle Helfer, wie man jetzt zu reagieren hat.

Wenn man das mal ganz trocken in einfaches deutsch übersetzt:

Interpretation A.):
Der mutmassliche Beitragsschuldner, ist nun prinzipiell nicht mehr durch Bescheide zu informieren, das er etwas schuldet. Er kann ohne vorherige Information vollstreckt werden. Es spielt keine Rolle, ob er vor der Vollstreckung durch Bescheide informiert wurde, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, das alle Annahmen der GEZ richtig sind. Der mutmassliche Beitragsschuldner wird gar nicht mehr gehört. Auch der Hinweis auf eventuelle Verfahrensfehler wird nicht mehr gehört.


Interpretation B.):
Falls meine Interpretation A.) nicht richtig ist und der mutmassliche Beitragsschuldner trotzdem noch durch Bescheide informiert werden muss, dann bleibt eigentlich nur, das nun stets in allen Fällen davon ausgegangen wird, das der mutmassliche Beitragsschuldner alle Beitragsbescheide erhalten hat, das diese richtig sind, aber das der Beitragsschuldner über den Erhalt lügt.

Es kann eigentlich nur A. oder B. sein. Entweder die Informationspflicht durch Bescheide ist hinfällig oder es wird angenommen, das alle Beitragsschuldner lügen.

Ehrlich gesagt finde ich, das die ganze GEZ Nummer mit jedem Monat schlimmer wird. Im Prinzip haben die Gesetze zum Vollstreckungsverfahren keine Gültigkeit mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 14:25 von mk222«

K
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Die Stadtkasse behauptet nun, dass die Forderung bereits kraft Gesetzt entstanden sei, und es keiner Bescheide bedarf.

Interpretation C.) Dies Stadtkasse hat Recht - das ist allerdings etwas "ungünstig" ausgedrückt: Die Stadtkasse merkt richtig an dass sie selbst dies nicht zu prüfen hat. Sie als "verlängerter Arm" erledigt "blind" dies um was sie gebeten wird und verlässt sich darauf dass alles ok ist. Sie selbst (Stadtkasse) interessiert nicht ob der Beitragsschuldner Bescheide erhalten hat oder nicht; für sie (die Stadtkasse) bedarf es keiner Bescheide.


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 06:59 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Nach Erkenntnissen aus anderen fiktiven Fällen formiert sich die Ansicht anderer fiktiver Betroffener, dass
- im gesamten Vollstreckungsverfahren die Voraussetzungen der Vollstreckung zu prüfen sind
- bei fehlender Vollstreckungsvoraussetzung eine Vollstreckung nicht zulässig ist
- ein Vollstreckungsersuchen nicht (allein) "an die Stelle eines vollstreckbaren Titels treten" kann, wenn dieser gar nicht existiert
- ein angeblich dem Vollstreckungsersuchen zugrundeliegender Verwaltungsakt nicht "unanfechtbar" geworden sein kann, wenn dieser Verwaltungsakt gar nicht existiert
- bzgl. eines angeblich dem Vollstreckungsersuchen zugrundeliegenden Verwaltungsakt auch nicht "Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben" können, wenn dieser Verwaltungsakt gar nicht existiert, da in diesem Falle noch gar keine Rechtsmittel eingelegt werden konnten
- ein (einem Vollstreckungsersuchen zugrundeliegender) Verwaltungsakt bekanntzugeben ist
- die Existenz, d.h. die Erstellung, der Versand und die Zustellung/ Bekanntgabe "[...] im Zweifel von der Behörde nachzuweisen" sind
- "Zweifel" bereits dann bestehen, wenn der "Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet"


Bitte nachlesen...
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102118.html#msg102118
..wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.

in Verbindung u.a. mit

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html


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Liebe Protestgemeinde,
Person A hat von Anfang an gegen Rundfunk-Zwangsteuer gekämpft... Immer gegen Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt (aus Religionsgründen). Leider musste sie immer wieder mit größeren Androhungen rechnen… Nun ist es soweit: Stadt Ort C hat ein Schreiben (s. Anhang http://postimg.org/image/6q5cdsok7/) wegen Verwaltungszwangsverfahren geschickt.  Person A kennt sich mit ganzen Rechtlichen Folgen nicht mehr aus, möchte aber weiterhing hartnäckig kämpfen. Wenn es noch Sinn macht könnte jemand einen Rat geben was/wie/wann sie dagegen noch tun kann???
Vielen herzlichen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 18:59 von seppl«

 
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