Man mag es der aktuellen "Sommerpause" zuschreiben, jedoch ist und bleibt es kaum verständlich, weshalb das
Prozedere so unsagbar zäh und zeitfressend ist:
Die ersten Erinnerungen wg. fehlender Vollstreckungsgrundlage wurden im Dezember 2014(!) eingelegt - in einigen dieser ersten Fälle ist bisher
seit der Beschwerde vor ebenfalls Monaten(!) noch kein neuer fiktiver Verfahrensstand bekannt.
Andere hatten - bei augenscheinlich
faktisch gleichem Sachstand und Verlauf zwischenzeitlich bereits eine
Ablehnung auch der Beschwerde - ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel...
...ob diese dennoch bestünden - z.B. in Form einer Art "Nichtzulassungsbeschwerde" o.ä., entzieht sich der derzeitigen Kenntnis.
Es ist jedenfalls vollkommen unverständlich, wie (scheinbar?) willkürlich hier das Recht ausgelegt wird.Es müsste erwartet werden können, dass bei
erkennbaren Zweifeln an dem Bestehen der Vollstreckungsvoraussetzungen (z.B. Bestreiten des Zugangs) ein
simpler Einwand des Betroffenen genügen müsste, um - insbesondere bei fehlenden Nachweisen - eine
vollumfänglich Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen auszulösen.
Stattdessen werden hier fiktive Durchschnittsbürger mit lediglich durchschnittlichem (insofern "mageren") Rechtswissen in
psychische, zeitliche und finanzielle Not gebracht, indem diesen in einer Art
"Beweislastumkehr" unterstellt wird, die
Einwände seien "zulässig aber unbegründet".
Jeder wird hier - unverschuldet - "individuell" in die juristische Zange genommen, bleibt auf sich allein gestellt...
...ohne mentalen Beistand kaum zu bewältigen.
Adäquate Gewährung eines grundlegenden "Rechtsschutzbedürfnises"? Fehlanzeige.
"Die Partei hat ARD-ZDF-GEZ haben immer Recht!"
"Bürger hat ... kein Recht."
...so fühlt es sich jedenfalls an.
Es wird abzuwarten bleiben, wann endlich verlässlichere Erkenntnisse zu vermelden sind.
Und es wird zu prüfen bleiben, wie diesem Treiben ein Ende gesetzt werden kann.
...siehe bitte auch Folgekommentar(e)