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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse erhalten  (Gelesen 24083 mal)

K
  • Beiträge: 6
Person A hat ein inhaltsgleiches Schreiben wie partinis erhalten, von der Stadt Bonn.
Zitat
"Die ersuchende Stelle .....-Ziffernfolgen-.....WDR Köln    fordert einschließlich ihrer Kosten den Einzug folgenden Beitrages: Rückständige Rundfunkbeiträge von 1/2013-12/2014  467,63 EUR"
Bettelbriefe bekommt Person A seit Jahren und hat sie immer als unzustellbar zurückgeschickt.

Einen Bescheid oder irgendetwas zur Begründung irgendeiner Forderung hat A nie erhalten.
Schnüffler an der Haustür hat A immer konsequent rausgeschmissen / keinerlei Auskunft erteilt.

Ist die rückwirkende Forderung rechtens?

Wie verhält sich A jetzt am schlauesten?
Rechtsanwalt nehmen?


Gruß und schönen Abend aus Bonn.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2015, 09:17 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
"ich" ist oder sollte sicher eine fiktive Person sein, denn es können Fragen nur in einer fiktiven Welt beantwortet werden. Es steht oben rechts in Rot

Zitat
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Das gilt insbesondere dann, wenn bereits in einem Thema, welches offen ist geschrieben wird. Sonst haben die Admins hier zu viel Arbeit.

Am besten ersteinmal die Antwort in diesem Thread hier lesen von
Zitat
Autor: Bürger
« am: 16. August 2015, 07:15 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14884.msg102524.html#msg102524

sowie das neuere Urteil aus aktuelles Tübingen

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

und zum weiteren Verstehen
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2015, 09:14 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
"Die ersuchende Stelle ....."

Bettelbriefe bekomme

Einen Bescheid oder irgendetwas zur Begründung irgendeiner Forderung hat A nie erhalten.

Ist die rückwirkende Forderung rechtens?

Wer konkret ist als ersuchend angegeben?

Bettelbriefe von wem genau?

Eine rückwirkende Forderung wäre nur dann rechtens, wenn ein Ausgangsbescheid ergangen ist und natürlich, wenn alles rechtens ist, wie z.B. beim Finanzamt ( sofern keine Fehler ) .


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  • Beiträge: 53
Bettelbriefe bekommt A seit Jahren und hat sie immer als unzustellbar zurückgeschickt.

Wurde dies am Postschalter erledigt oder hat A das selbst in den Briefkasten geworfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2015, 09:19 von Bürger«

N
  • Beiträge: 9
Guten Abend.

In gleicher Angelegenheit, vll. in einer etwas abgespeckten Version.
Wie Sie unschwer erkennen können, handelt es sich hier um ein Din-A 4 Wisch und Weg Papier.

Aus diesem Papier ergeht nur dass Kassenzeichen sowie die Adresse des Eintreibers einer Gemeinde, sowie den Zeilen viele Euros,WDR und die fiktive Person A soll binnen 7 Tage bezahlen.

Person A hat noch nie mit der Institution WDR ( was dass auch immer ist ) kommuniziert.
Person A hat nach mehrmaligen prüfen des Briefkastens keine Schreiben durch die Firma WDR erhalten.
Keine Mahnungen und auch keinen Beschluss für einen Vollstreckungsbescheid, noch wurde er über seine Rechte des Widerspruchs über etwaige vorangegangenen Rechnungen, Mahnungen, Beiträge etc. belehrt!

Der weitere Werdegang macht Person A nun aber etwas stutzig!

Wenn keine Rechnungen, Mahnungen, Beiträge , Vollstreckungsankündigung, Bescheid etc. vorhanden sind, wogegen sollte er denn dann überhaupt Einspruch einlegen?

Ist die Pfändungsankündigung der Gemeinde überhaupt rechtens, wenn Person A überhaupt nichts hat, außer des Din-A 4 Wisch und Weg Blattes!

Mit freundlichen Güßen

No-tv



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, 04:40 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.997
So ein Schreiben, wie abgebildet, ist der Versuch der gütlichen Einigung. In Sachsen darf diese keine zusätzlichen 16,-€ kosten laut OVG Entscheidung aus Bautzen
siehe

Gerichtsvollzieher GV Erstkontakt mit (unzulässigen)Kosten auf losem Zettel o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15641.msg104141.html#msg104141

Normal würde eine Person A jetzt Verbindung herstellen zu einem vermeintlichen GV um zu erfahren um was es in der Sache gehen soll und so dann erklären, dass der Gläubiger und die Forderung unbekannt sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, 04:41 von Bürger«

N
  • Beiträge: 9
Gütliche Einigung sagen Sie.

Nach der gütlichen Einigung kam dieses, dieser Brief und dass ist echt der erste den Person A erhalten hat, heißt heute wie folgt ( siehe Anhang ) .

Natürlich wurde dieser am 02.10.2015 erstellt. Ist aber eigenartigerweise erst am 14.10.2015 eingegangen !
Die gütliche Einigung des Stadtsoldaten war somit schon am 12.10.2015 da.

Nun müsste man ja nicht mehr den Stadtsoldaten fragen, um was es sich handelt!
Obwohl vll. hat der Briefkasten von Person A auch diesen Brief nicht erhalten und man sollte den Stadtsoldaten fragen, um was es sich handelt?

Nur wird in dem jetzigen Brief ein Festsetzungsbetrag deklariert. Ob und wieweit in voran gegangenen Briefen auch irgendetwas Festgesetzt wurde ist nicht bekannt.

Soll Person A nun Anfragen bei dem Stadtsoldaten oder ist es von nöten auf dass Schreiben zu reagieren ?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2015, 17:49 von No-tv«

n
  • Beiträge: 390
Zuerst mal aufs Amtsgericht ob dort etwas gegen Dich vorliegt, falls ja Vorgang aushändigen lassen.

Falls nein, dem Vollstrecker mitteiken es liegt nichts gegen Dich vor, was er denn möchte ?

Möchte er ungesetzlich nicht bewiesene Forderungen eintreiben ?

Falls ja, Hinweis er ist persönlich verantwortlich und ev. den Vorgang nochmal darlegen

Immer noch uneinsichtig ? Anzeige. Das bringt vermutlich nichts, aber je mehr Anzeigen eingehen, desto eher mag es sein dass da mal was unternommen wird.

Man kann auch Vorgesetzte etc. kontaktieren, zB. den Bürgermeister.

Ausserdem immer Ausweis zeigen lassen und Daten notieren für spätere Anzeige / Schadenersatzklage gg. Person

Immer Zeugen hinzuziehen u/o Audio/Videoaufnahmen machen (den Vollstrecker darauf hinweisen, in Deinem Haus darfst Du das, nur nicht öff. zugänglich machen....)

...Schau Zb. bei Youtube da gibt es mehrere Videos (keine Verlinkung hier, einige sind hier nicht erwünscht wie ich weiß).
Schau die Videos wie andere das handhaben und suche Dir das raus was Dir helfen könnte. Überprüfe aber ob. rechtl. Grundlagen in den Videos stimmen.


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Warum sollte ich zum Amtsgericht! Ich dachte immer, wenn etwas vorliegt, dann muss man sich beim Schuldner melden! Vollszreckungstitel, Bescheid etc!


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Warum sollte ich zum Amtsgericht! Ich dachte immer, wenn etwas vorliegt, dann muss man sich beim Schuldner melden! Vollszreckungstitel, Bescheid etc!

Nun das muss ja von einem Richter unterschrieben werden... und der sitzt beim Amtsgericht..


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Logisch, aber sollte der Schuldner nicht auch darüber informiert werden, bevor überhaupt Anstrengungen über Gemeinden Stadtkassen etc angestrebt werden?

Zumal sagt dass doch jetzt aus, dass ein Titel besteht bzw. dass man gegen Person A pfänden kann!
Doch Person A muss doch mittels eines Briefes ( in gelb ) oder wie auch immer darüber informiert werden, damit man Ihm die Gelegenheit geben kann, Rechtsmittel dagegen einzulegen!

Oder würde dass alles noch kommen ?


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Logisch, aber sollte der Schuldner nicht auch darüber informiert werden, bevor überhaupt Anstrengungen über Gemeinden Stadtkassen etc angestrebt werden?

Zumal sagt dass doch jetzt aus, dass ein Titel besteht bzw. dass man gegen Person A pfänden kann!
Doch Person A muss doch mittels eines Briefes ( in gelb ) oder wie auch immer darüber informiert werden, damit man Ihm die Gelegenheit geben kann, Rechtsmittel dagegen einzulegen!

Oder würde dass alles noch kommen ?

Sicher must Du vorher informiert werden.  ;)

Es herrscht aber Willkür im Lande.... es mag sein, dass das in Zukunft nicht mehr gemacht wird und es wird einfach Konto, Lohn etc. gepfändet.
Deshalb muss man heute Widerstand leisten, sonst wird es immer schlimmer.


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Muss aber.......die Rechtsordnung dieses Staates nennt man dass Staatsrecht und dass Staatsrecht ist im wesentlichen enthalten in einem Gesetz , dass sich Verfassung nennt!

Also können wir bald der Annahme sein , dass wir uns damit den Hintern abwischen können !


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Soviel ich weiß, darf der GV mittlerweile ohne Gerichtsbeschluss seinen Auftrag vom BS ausführen...
Dafür gab es vom Gericht einen Beschluss! Gibts auch einen Thread hier im Forum...

Das dass ein Freibrief sein könnte, sei erst einmal dahingestellt!

Aber wie dem auch sei..
Hypothetisch gesehen sollte der Schuldner entweder die Tür öffnen
oder im Vorfeld zum GV gehen und opjektiv die Sachlage schildern!

Da wir gemäß der Rechtssprechung (z. B. ZPO) die Möglichkeiten haben gegen Unrecht vorzugehen und demnach unser Recht einfordern,
MUSS sich auch ein GV an Gesetz und Ordnung halten! Sofern der GV oder die Behörde für Schäden haftbar gemacht werden kann!

Einsicht in die Akten nehmen -
und zu guter letzt  einen Eilantrag stellen!

Diese Themen sind aber mehrfach hier im Forum behandelt worden.
Ich empfehle die Suche...

Muss aber.......die Rechtsordnung dieses Staates nennt man dass Staatsrecht und dass Staatsrecht ist im wesentlichen enthalten in einem Gesetz , dass sich Verfassung nennt!

Also können wir bald der Annahme sein , dass wir uns damit den Hintern abwischen können !
... so weit ist es noch nicht um diese These zu stellen!
Ich halte immer noch an unseren Rechtsstaat fest - auch wenn es zur Zeit anders aussieht als es ist!
Es ist vielmehr die Unwissenheit und die Ignoranz der Bürger, denen wir den Schlamassel zu verdanken haben..
Eine gut organisierte und kriminelle Organisation macht sich diese Ignoranz einfach nur zu Nutze!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2015, 16:44 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

n
  • Beiträge: 390
Soviel ich weiß, darf der GV mittlerweile ohne Gerichtsbeschluss seinen Auftrag vom BS ausführen...

So, dürfte ich also nun wahllos Leute anmahnen, dass sie angebl. existierende und rechtlich nicht zu beanstande Rechnungen (ich behaupte das einfach mal) nicht bezahlt haben ?
Und dann noch einen GV beauftragen, das für mich einzutreiben. Das darf anscheinend nur BS. Aber gleiches Recht für alle....klar darf sich das ein Unternehmen nicht erlauben. Keiner würde mehr dort kaufen. Aber beim BS ist es ja egal, ob da einer "kauft" oder nicht, da von den oberen festgelegt wurde, jeder der eine Wohnung hat, kauft dort. Absurd.
 
Der normale Weg ist, dass eine Schuld, die vom Schuldner betritten wird, erstmal verhandelt wird (vorm Amtgericht soweit ich weiß).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, 04:36 von Bürger«

 
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