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Autor Thema: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."  (Gelesen 43542 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Eine allein für die Bereithaltung eines Fernsehers oder Radios fällige Gebühr habe sich durch die Entwicklung des Internets überholt, erklärten die Richter.

Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht wies damit einen privaten Kläger ab und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Urteil vom 19.6.2015, Az. 7 BV 14.1707)

weiterlesen auf:

http://www.focus.de/regional/muenchen/medien-verwaltungsgerichtshof-rundfunkbeitrag-rechtmaessig_id_4785305.html


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  • Moderator
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Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. [...]

...ich erinnere nur "zu gern" ;)
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html
Stephan Kersten
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
www.vgh.bayern.de
www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir
www.vgh.bayern.de/bayvgh
und
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html

 ::) :o >:(


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  • Beiträge: 7.386
Ein Verwaltungsgericht ist nicht befugt, über die Frage der Übereinstimmung mit der Verfassung zu befinden.

Laßt Euch nicht kirre machen, Europa ist auf Seite aller GEZ-Gegner.

Jedem Zwangsangemeldeten kann ich nur empfehlen, sämtliche Unterlagen zu sammeln, zu ordnen und gestützt auf Europarecht Klage auf Schadensersatz einzureichen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

f

fox

  • Beiträge: 437
Zitat
...
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Demokratie bedeutet für mich, frei wählen zu können; auch die Möglichkeit, welche Programmangebote ich nutze will.
Das ist mit der Zwangsabgabe leider nicht mehr gewährleistet.



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D
  • Beiträge: 59
Letztendlich ist mir das inzwischen Latte was ein Gericht urteilt. Wenn die auf die (Grund-)Gesetze schei**en, dann mach ich das ganz genauso mit irgendwelchen Meldegesetzen.
Es ist mehr als armselig was aus diesem Staat geworden ist. Wenn der Staat seine Bürger zum Feind erklärt, dann kann das auch genauso umgedreht ausgelegt werden.


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei es „nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen“. Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.

Wie bitte? Demnach müsste jeder KFZ-Steuer bezahlen, alleine aus dem Grund, weil jeder eine Straße benutzen könnte. Aber genau so bescheuert: Jeder kann meine Firma übers Internet finden und ist daher ein potentieller Kunde – demnach dürfte ich von jedem eine Gebühr verlangen.

Für wie dumm halten uns diese Damen und Herren?

Es geht heute nicht darum, dass die Feststellung eine Gerätebereithaltung schwer ist – es geht darum, ob man diesen Rundfunk braucht und wir brauchen ihn definitiv nicht!

Wieder eine realitätsfremde Argumentation, die einen großen Bogen um das Kernproblem herum macht!

Leute: Widerstand jetzt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 21:38 von Bürger«

C
  • Beiträge: 342
Zitat
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
2. Um mir eine Meinung zu was auch immer zu bilden, bin ich nicht auf den ÖRR angewiesen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden, u.a. auch der ÖRR aber nicht zwingend der ÖRR. Hier werden wieder ganz elegant die Dinge vermischt, damit es so aussieht, als wäre der ÖRR für alle unverzichtbar.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

K
  • Beiträge: 810
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.

Richtig. Hierdurch wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim Rundfunkempfang um eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit handelt.

Zitat
Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.

Genau lesen bitte! Ich hebe die relevanten Worte nochmals fett hervor:

Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein bestehe.

Der Vorteil besteht allgemein, das ist die Kernaussage. Ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne entgilt jedoch einen besonderen Vorteil. Dieser Vorteil ist deshalb "besonders", weil der Nutznießer ihn gegenüber der Allgemeinheit genießt. Die Allgemeinheit kann jedoch gar nicht von dem Vorteil ausgeschlossen werden, weil der Rundfunkempfang eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit ist. Es gibt also niemanden, der gegenüber einem anderen einen besonderen Vorteil hat.

Es ist traurig, wie sehr die Rechtsprechung sich die Logik zurecht biegt, nur um es dem öffentlich.rechtlichen Rundfunk recht zu machen.

Ich möchte an dieser Stelle dringend empfehlen, den hervorragenden Artikel von Ernst Niemeier zu lesen, der darin den Mißbrauch des Vorteilsbegriffs in Bezug auf Straßensanierungsbeiträge durch die Verwaltungsgerichte geißelt. Und genau dies ist, was auch im Falle des Rundfunkbeitrags geschieht: Der Vorteilsbegriff wird durch die Verwaltungsgerichte mißbraucht. Man sieht also, dass hierhinter SYSTEM steckt.


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H
  • Beiträge: 582
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.

Richtig. Hierdurch wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim Rundfunkempfang um eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit handelt.
Waum wird dann nicht von jedem Menschen auf der Welt, der Internetzugang hat, diese Gebühr erhoben ? Denn jeder wäre theorethisch in der Lage, die
Inhalte der ÖRs zu nutzen...

Und warum soll ich dafür zahlen, dass irgendwer meint, seine Inhalte ins WWW zu stellen ?

Dann könnte ich ja auch von jedem der einen Internetzugnag hat, Geld verlangen. Er kann sich ja theorethisch meine Homepage anschauen. Wenn er den Vorteil nicht nutzen will, macht das nichtts, er muss trotzdem zahlen. Viel banaler: Er kann sich jeden meiner Beiträge anschauen.. dafür kann er dann mal zahlen.

satire on:
So, dann möchte ich jetzt vom Foenbetreiber sämtliche Namen und die dazugehörige ladungsfähige Anschhrift der Teilnehmer hier genannt bekommen. (Herausgabepflicht wird sich schon mit dem BdSG irgendwie bejahen lassen).

Ich werde dann nach und nach alle Personen anschreiben, und einen Beitrag fordern. Im Gegensatz zum BS bin ich voll geschäftsfähig. Meine Schreiben mit der
Überschift "Bescheid" sind daher sofort rechtsgültig".

satire off




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g
  • Beiträge: 72
Hey ich bin ein Mörder weil ich ein Messer in der Küche habe. Ich könnte es zum töten ja nutzen... also bin ich  Mörder.


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E
  • Beiträge: 25
Der öffentlich rechtliche Propaganda Müll sendet ja Europaweit unverschlüsselt.
Wie rechtfertigen die eigentlich das der Rest Europas den Müll kostenlos empfangen darf und nur wir dafür zahlen müssen?
Verstößt das nicht gegen das Europäische Gleichbehandlungs Gesetz?


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S
  • Beiträge: 133
So viel Mxxx hat man selten gelesen. Ich frage mich nun wirklich, ob es in gewissen Baumhäusern nur noch Gras zu rauchen gibt. Wie kann man so einen Mxxx als Urteil verkünden? Nehmen die sich überhaupt noch selbst ernst?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie kann man so einen Mxxx als Urteil verkünden? Nehmen die sich überhaupt noch selbst ernst?

Auch hier erinnere ich "gern"... ;)

Verfassungsgerichtshöfe Diese Rundfunkurteile sind ein Witz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9468.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9468.msg66118.html#msg66118

Verfassungsgerichtshöfe
Diese Rundfunkurteile sind ein Witz

[...]
Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich.

mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

...ein weiterer, in der Tat sehr mitreißender Artikel, der auf den hier besprochenen Artikel der FAZ noch gehörig eins draufsetzt:

Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9496.0.html

Zitat
Mittelbayerische Zeitung, 18.05.2014
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz?
Nein, viel schlimmer: Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html

Zitat
"[...] In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die hohen Herren des Rechts – deren Arbeitsweise die FAZ zutreffend so charakterisiert: „Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte ... wir wischen sie vom Tisch“ – legen die Lunte an ein Pulverfass. Später heißt es dann wieder: Wir haben es nicht gewusst, wir haben es nicht gewollt."

Ein famoses Wortfeuerwerk, das den Betroffenen tief aus der Seele spricht.
Absolut lesenswert!

Mehr davon!!!!! ;)



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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ok, man gönnt sich ja sonst nichts.

Nachricht vom 30.06.15

Von einem eifrigen Mitstreiter der Runden Tische zugesandt:

München, 30. Juni 2015
Bayerischer Verwaltunsgerichtshof
- Pressemitteilung -

Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf


Gegen die Entscheidung kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig innerhalb eines Monats
Revision eingelegt werden. Der BayVGH hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der
Sache zugelassen.

Mal wieder eines von......


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 22:10 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

p
  • Beiträge: 38
Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."

Ohne Worte :(, und was ist mit unseren Nachbarn, welche das ganze kostenlos nutzen können?
Müssen die sich jetzt auch daran beteiligen? :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 22:11 von Bürger«

 
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