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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 30. Juni 2015, 18:53

Titel: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Uwe am 30. Juni 2015, 18:53
(https://www.fellowhome.de/typo3temp/pics/6a1ecd7a4a.jpg)

Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Eine allein für die Bereithaltung eines Fernsehers oder Radios fällige Gebühr habe sich durch die Entwicklung des Internets überholt, erklärten die Richter.

Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht wies damit einen privaten Kläger ab und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Urteil vom 19.6.2015, Az. 7 BV 14.1707)

weiterlesen auf:

http://www.focus.de/regional/muenchen/medien-verwaltungsgerichtshof-rundfunkbeitrag-rechtmaessig_id_4785305.html
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Bürger am 30. Juni 2015, 19:03
Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. [...]

...ich erinnere nur "zu gern" ;)
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html
Stephan Kersten
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
www.vgh.bayern.de
www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir
www.vgh.bayern.de/bayvgh
und
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html

 ::) :o >:(
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: pinguin am 30. Juni 2015, 19:15
Ein Verwaltungsgericht ist nicht befugt, über die Frage der Übereinstimmung mit der Verfassung zu befinden.

Laßt Euch nicht kirre machen, Europa ist auf Seite aller GEZ-Gegner.

Jedem Zwangsangemeldeten kann ich nur empfehlen, sämtliche Unterlagen zu sammeln, zu ordnen und gestützt auf Europarecht Klage auf Schadensersatz einzureichen.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: fox am 30. Juni 2015, 19:20
Zitat
...
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Demokratie bedeutet für mich, frei wählen zu können; auch die Möglichkeit, welche Programmangebote ich nutze will.
Das ist mit der Zwangsabgabe leider nicht mehr gewährleistet.

Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: DiddiFisch am 30. Juni 2015, 19:41
Letztendlich ist mir das inzwischen Latte was ein Gericht urteilt. Wenn die auf die (Grund-)Gesetze schei**en, dann mach ich das ganz genauso mit irgendwelchen Meldegesetzen.
Es ist mehr als armselig was aus diesem Staat geworden ist. Wenn der Staat seine Bürger zum Feind erklärt, dann kann das auch genauso umgedreht ausgelegt werden.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: René am 30. Juni 2015, 20:09
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei es „nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen“. Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.

Wie bitte? Demnach müsste jeder KFZ-Steuer bezahlen, alleine aus dem Grund, weil jeder eine Straße benutzen könnte. Aber genau so bescheuert: Jeder kann meine Firma übers Internet finden und ist daher ein potentieller Kunde – demnach dürfte ich von jedem eine Gebühr verlangen.

Für wie dumm halten uns diese Damen und Herren?

Es geht heute nicht darum, dass die Feststellung eine Gerätebereithaltung schwer ist – es geht darum, ob man diesen Rundfunk braucht und wir brauchen ihn definitiv nicht!

Wieder eine realitätsfremde Argumentation, die einen großen Bogen um das Kernproblem herum macht!

Leute: Widerstand jetzt!
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Carina am 30. Juni 2015, 20:36
Zitat
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
2. Um mir eine Meinung zu was auch immer zu bilden, bin ich nicht auf den ÖRR angewiesen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden, u.a. auch der ÖRR aber nicht zwingend der ÖRR. Hier werden wieder ganz elegant die Dinge vermischt, damit es so aussieht, als wäre der ÖRR für alle unverzichtbar.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Knax am 30. Juni 2015, 20:42
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.

Richtig. Hierdurch wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim Rundfunkempfang um eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit handelt.

Zitat
Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.

Genau lesen bitte! Ich hebe die relevanten Worte nochmals fett hervor:

Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein bestehe.

Der Vorteil besteht allgemein, das ist die Kernaussage. Ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne entgilt jedoch einen besonderen Vorteil. Dieser Vorteil ist deshalb "besonders", weil der Nutznießer ihn gegenüber der Allgemeinheit genießt. Die Allgemeinheit kann jedoch gar nicht von dem Vorteil ausgeschlossen werden, weil der Rundfunkempfang eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit ist. Es gibt also niemanden, der gegenüber einem anderen einen besonderen Vorteil hat.

Es ist traurig, wie sehr die Rechtsprechung sich die Logik zurecht biegt, nur um es dem öffentlich.rechtlichen Rundfunk recht zu machen.

Ich möchte an dieser Stelle dringend empfehlen, den hervorragenden Artikel von Ernst Niemeier (http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/10/kommunale-strassensanierung-steuerfinanzierung-muss-beitragsfinanzierung-abloesen/) zu lesen, der darin den Mißbrauch des Vorteilsbegriffs in Bezug auf Straßensanierungsbeiträge durch die Verwaltungsgerichte geißelt. Und genau dies ist, was auch im Falle des Rundfunkbeitrags geschieht: Der Vorteilsbegriff wird durch die Verwaltungsgerichte mißbraucht. Man sieht also, dass hierhinter SYSTEM steckt.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Housebrot am 30. Juni 2015, 20:57
Zitat
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.

Richtig. Hierdurch wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim Rundfunkempfang um eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit handelt.
Waum wird dann nicht von jedem Menschen auf der Welt, der Internetzugang hat, diese Gebühr erhoben ? Denn jeder wäre theorethisch in der Lage, die
Inhalte der ÖRs zu nutzen...

Und warum soll ich dafür zahlen, dass irgendwer meint, seine Inhalte ins WWW zu stellen ?

Dann könnte ich ja auch von jedem der einen Internetzugnag hat, Geld verlangen. Er kann sich ja theorethisch meine Homepage anschauen. Wenn er den Vorteil nicht nutzen will, macht das nichtts, er muss trotzdem zahlen. Viel banaler: Er kann sich jeden meiner Beiträge anschauen.. dafür kann er dann mal zahlen.

satire on:
So, dann möchte ich jetzt vom Foenbetreiber sämtliche Namen und die dazugehörige ladungsfähige Anschhrift der Teilnehmer hier genannt bekommen. (Herausgabepflicht wird sich schon mit dem BdSG irgendwie bejahen lassen).

Ich werde dann nach und nach alle Personen anschreiben, und einen Beitrag fordern. Im Gegensatz zum BS bin ich voll geschäftsfähig. Meine Schreiben mit der
Überschift "Bescheid" sind daher sofort rechtsgültig".

satire off


Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: gerstrong am 30. Juni 2015, 21:16
Hey ich bin ein Mörder weil ich ein Messer in der Küche habe. Ich könnte es zum töten ja nutzen... also bin ich  Mörder.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Eagle1 am 30. Juni 2015, 21:22
Der öffentlich rechtliche Propaganda Müll sendet ja Europaweit unverschlüsselt.
Wie rechtfertigen die eigentlich das der Rest Europas den Müll kostenlos empfangen darf und nur wir dafür zahlen müssen?
Verstößt das nicht gegen das Europäische Gleichbehandlungs Gesetz?
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Service am 30. Juni 2015, 21:31
So viel Mxxx hat man selten gelesen. Ich frage mich nun wirklich, ob es in gewissen Baumhäusern nur noch Gras zu rauchen gibt. Wie kann man so einen Mxxx als Urteil verkünden? Nehmen die sich überhaupt noch selbst ernst?
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Bürger am 30. Juni 2015, 21:46
Wie kann man so einen Mxxx als Urteil verkünden? Nehmen die sich überhaupt noch selbst ernst?

Auch hier erinnere ich "gern"... ;)

Verfassungsgerichtshöfe Diese Rundfunkurteile sind ein Witz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9468.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9468.msg66118.html#msg66118

Verfassungsgerichtshöfe
Diese Rundfunkurteile sind ein Witz

[...]
Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich.

mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

...ein weiterer, in der Tat sehr mitreißender Artikel, der auf den hier besprochenen Artikel der FAZ noch gehörig eins draufsetzt:

Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9496.0.html

Zitat
Mittelbayerische Zeitung, 18.05.2014
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz?
Nein, viel schlimmer: Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html

Zitat
"[...] In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die hohen Herren des Rechts – deren Arbeitsweise die FAZ zutreffend so charakterisiert: „Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte ... wir wischen sie vom Tisch“ – legen die Lunte an ein Pulverfass. Später heißt es dann wieder: Wir haben es nicht gewusst, wir haben es nicht gewollt."

Ein famoses Wortfeuerwerk, das den Betroffenen tief aus der Seele spricht.
Absolut lesenswert!

Mehr davon!!!!! ;)

Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: karlsruhe am 30. Juni 2015, 21:54
Ok, man gönnt sich ja sonst nichts.

Nachricht vom 30.06.15

Von einem eifrigen Mitstreiter der Runden Tische zugesandt:

München, 30. Juni 2015
Bayerischer Verwaltunsgerichtshof
- Pressemitteilung -

Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf


Gegen die Entscheidung kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig innerhalb eines Monats
Revision eingelegt werden. Der BayVGH hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der
Sache zugelassen.

Mal wieder eines von......
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: plempos am 30. Juni 2015, 22:04
Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."

Ohne Worte :(, und was ist mit unseren Nachbarn, welche das ganze kostenlos nutzen können?
Müssen die sich jetzt auch daran beteiligen? :police:
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Bürger am 30. Juni 2015, 22:20
...und eine weitere Erinnerunge für *ALLE* ;) ;D

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!
http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-Peti
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

...insbesondere ;)

Petition BAYERN
http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BY
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-bayern


(auch für Nicht-Bayern...!)

EINTRAGEN + MITMACHEN + WEITERSAGEN ;)
INFORMIEREN | ENTSCHEIDEN | HANDELN

ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!
| WAHLFREIHEIT an der Teilnahme & Finanzierung
| Umfassende inhaltliche & strukturelle REFORMEN
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Totalverweigerer am 30. Juni 2015, 22:24
Ich werde in München ein Bordell eröffnen. Dann schicke ich an alle MünchnerInnen eine Rechnung für die abstrakte Möglichkeit diese Einrichtung zu nutzen.

Belastungsgrund ist das männliche/weibliche Geschlechtsorgan. Der Belastungsmaßstab liegt bei
6,66 EUR pro Monat.

Wer das für Schwachsinn hält hat recht, aber genauso argumentiert der Filz aus ÖRR, Politik und Justiz bezüglich Rundfunkbeitrag-Zwecksteuer.

Nachhilfe Physik für Richter:

- Das Internet ist kein Rundfunk
- Der Computer ist keine Glotze

Wenn ich meinen Computer einschalte, läuft kein Rundfunksender (Radio/TV). Das was ARD, ZDF usw. in ihre Media(Video)thek einstellen, sind KONSERVEN! Verschlüsselt den Plunder und fertig ist die Laube. ICH ZAHLE NUR, WAS ICH NUTZE!

P.S. Ich hätte den Richter wegen des Verdachts der Befangenheit abgelehnt.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: pinguin am 30. Juni 2015, 22:58
Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Europa sieht das aber anders; da ist alles dem Wettbewerbsbereich zugeordnet.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: koppi1947 am 30. Juni 2015, 23:21
Wenn es nicht so traurig und hirnrissig wäre,könnte man darüber lachen.Aber da,wie schon beschrieben,diese Gremien keine Entscheidungsgewalt haben,werden sie sich nicht die Finger verbrennen und die Entscheidung an die höchste Instanz weiterleiten.
Nur noch traurige Gestalten,die für nichts tun und nichts entscheiden viel Geld bekommen.Die können wir doch auch noch einsparen oder?
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Housebrot am 01. Juli 2015, 09:37
Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Ohne Worte :(, und was ist mit unseren Nachbarn, welche das ganze kostenlos nutzen können? Müssen die sich jetzt auch daran beteiligen? :police:
Die Frage ist sehr gut, und durchaus geeignet, vor dem EuGH geklärt zu werden:
Warum werde ich als Deutscher Staatsbürger, der eine Wohnung in der BRD innehat, gegenüber dem Nichtdeutschen Staatsbürger, der in der EU seine Wohnung innehat (aber nicht in der BRD)
benachteiligt, indem ich für etwas eine Geldleistung aufbringen muss, was andere nicht müssen. Dabei liegen diesselben Nutzungsmöglichkeiten vor.

Da vermag ich aber eine nicht hinzunehmende Venachteiligung erkennen.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Carina am 01. Juli 2015, 10:28
Da gibt es eine einfache Lösung: Verschlüsseln.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: InesgegenGEZ am 01. Juli 2015, 10:33
Da gibt es eine einfache Lösung: Verschlüsseln.

Je früher, desto besser!
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: nexus77 am 01. Juli 2015, 14:50
Zitat
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
2. Um mir eine Meinung zu was auch immer zu bilden, bin ich nicht auf den ÖRR angewiesen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden, u.a. auch der ÖRR aber nicht zwingend der ÖRR. Hier werden wieder ganz elegant die Dinge vermischt, damit es so aussieht, als wäre der ÖRR für alle unverzichtbar.

Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?

Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: InesgegenGEZ am 01. Juli 2015, 15:29
Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu Punkt 1:
Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Hier heißt es nicht, dass die Bundesländer einen irrsinnig kostspieligen Apparat ins Leben rufen, den die Bürger über ein Zwangsgeld finanzieren!

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Selbst hier findet sich nix, dass es irgendeine Grundlage für den örR gibt. Es soll nur eine freie Berichterstattung gewährleistet werden. Wenn man sich an Artikel 5 halten würde, dann müsste man den örR sofort abschaffen und nur eine Aufsichtbehörde gründen, die die Freiheit der Berichterstattung überwacht. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Roggi am 01. Juli 2015, 20:35
Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?

Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Artikel 4 Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Man muss z.B. also auch kein Propagandaministerium unterstützen, falls es so etwas gibt, wenn man gegen sein Gewissen handeln müsste. Wobei die Beweise dafür sehr schwer zu erbringen sind.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: ThisIsSparta! am 01. Juli 2015, 20:44
Das Problem mit der Meinung werden von Gerichten so argumentiert, dass es die Alliierten warten waren die nach dem zweiten Weltkrieg ein zweites Nazi-Deutschland verhindern wollten. Deswegen wurde der ÖRR gegründet. Kann man alles schön aus der ersten Sitzung in Protokollen nachlesen...

Und zum Thema Religionsfreiheit und -ausübung habe ich hier mehrfach gepostet.... Das Bundesverfassungsgericht hat extra geschrieben, dass der Befreiungsparagraph im RBStV dazu in Ruhe genutzt werden darf. Also Antrag bei der Anstalt auf Befreiung stellen->wird abgelehnt->klagen mit der Begründung, dass weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalten mit Behördenstatus sind staatlich geprüfte Stellen für Beurteilung meines Glaubens und des persönlichen Härtefalls. Jo und bisher nicht mal nen Verhandlungstermin genannt bekommen, obwohl seit Januar 2013 fleißig die Zahlung verweigert...
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Juli 2015, 21:04
Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.

Und was hat das ganze mit Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge zu tun?

Ist das die Ankündigung einer neuen Rundfunkkopfsteuer?

PC Gebühr hatte keine Akzeptanz, deswegen kam die Wohnungsabgabe, diese hat keine Akzeptanz, kommt jetzt die Kopfabgabe? Wird das Akzeptanz haben?

Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Housebrot am 01. Juli 2015, 21:14
Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehr
auch Inhalte via WWW zur Verfügung stellen.
Mal abgesehen davon, kann man Europaweit die Austrahlung via Satelit abgreifen. Will man also nunmehr auch von jedem Europäer Geld vereinnahmen ? nicht das ich was dagegen hätte, damit
würde sich der zu leistende Obulus auf ein Minimun reduzieren; nur Frage ich mich, ob hier vielleicht Größenwahn eine Rolle spielen könnte...
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Roggi am 01. Juli 2015, 22:34
Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehr
auch Inhalte via WWW zur Verfügung stellen.
Mal abgesehen davon, kann man Europaweit die Austrahlung via Satelit abgreifen. Will man also nunmehr auch von jedem Europäer Geld vereinnahmen ? nicht das ich was dagegen hätte, damit
würde sich der zu leistende Obulus auf ein Minimun reduzieren; nur Frage ich mich, ob hier vielleicht Größenwahn eine Rolle spielen könnte...
Das Zitat von Sophia.Orthoi ist nur der Aufhänger, um vor Gericht die Ungleichbehandlung aufzeigen zu können. Weltweite Beitragsforderungen kann es selbstverständlich nicht geben, deshalb werden in Deutschland lebende benachteiligt, oder, je nach Sichtweise, ausländische örR-Rundfunkteilnehmer bevorteilt.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: nexus77 am 01. Juli 2015, 22:47
Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?

Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Artikel 4 Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


Also ich MUSS lt. Grundgesetz eine Meinung haben ? Warum das denn ? Es steht doch nirgendwo, ich muss eine Meinung haben.......es geht um Meinung generell egal ob andere diese positiv oder negativ sehen. Ich habe keine Meinung und brauche keine, aber es wird doch geasgt vom Gericht:

Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Wenn ich keine Meinung habe und auch keine will, kann ich nicht an o.g. Prozess teilnehmen (öff. Meinungsbildung). Somit ist das Urteil zu meinen Gunsten auszulegen.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Roggi am 01. Juli 2015, 22:55
Zitat
Die Freiheit des Glaubens...
Es steht jedem frei, zu glauben was immer er will.
Zitat
... des Gewissens ...
Niemand darf gegen sein Gewissen zu etwas gezwungen werden. Ob dazu auch die Finanzierung von örR gehört, muss vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: nexus77 am 02. Juli 2015, 14:30
Ich glaube die Gerichte sind zwar korrupt, haben aber ein schlechtes Gewissen. Daher geben sie oft kleine Hinweise worauf man sich berufen soll um Erfolg zu haben ...  ;)
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: ThisIsSparta! am 02. Juli 2015, 15:45
Zitat
Also ich MUSS lt. Grundgesetz eine Meinung haben ? Warum das denn ? Es steht doch nirgendwo, ich muss eine Meinung haben.......es geht um Meinung generell egal ob andere diese positiv oder negativ sehen. Ich habe keine Meinung und brauche keine, aber es wird doch geasgt vom Gericht:

Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Wenn ich keine Meinung habe und auch keine will, kann ich nicht an o.g. Prozess teilnehmen (öff. Meinungsbildung). Somit ist das Urteil zu meinen Gunsten auszulegen.

Na also wenn ich eine Meinung haben muss, weil ja kein Verzicht möglich ist, dann müssen bei der nächsten Wahl alle wahlfähigen Bürger zur Urne geprügelt werden. Denn die können ja als Einzelne auf die die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung nicht verzichten.
Haha   :laugh:
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Viktor7 am 02. Juli 2015, 20:28
Demokratische Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung oder genau das Gegenteil?


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf

Zitat
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Gerade genau das Gegenteil der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung wird mit dem Finanzierungszwang einer vorgesetzten und vom Staat über die Räte und die KEF kontrollieren Medienoption bezweckt.

Die freien Medienoptionen werden durch zwangsfinanzierte Medien verdrängt. Der Bürger soll die Meinung der staatsnahen Sender annehmen, die als Bühne der Politiker dienen. Es geht schlicht um Beeinflussung der Massen. Eine freie und individuelle Meinungsbildung wird so verhindert.

Die angebliche demokratische Teilhabe gegen den Willen ist nicht demokratisch. Sie untergräbt die Handlungsfreiheit und die individuelle Meinungsäußerung durch Nichtteilnahme. Eine andere Meinung wird gerade bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht zugelassen und zensiert, auch durch Auswahl, Auslassung, Veränderung des Zusammenhangs oder schlichtes Umformulieren.

Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.


Zur Diskussion über dieses Thema bitte hier entlang:

Demokratische Teilhabe am Prozess oder genau das Gegenteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14867.0.html
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: Housebrot am 02. Juli 2015, 22:01
Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Es geht doch nicht ums Verzichten , sondern um die freie Entscheidung, und damit möglicherweise auch Nichtnutzung, wie ich mir eine öffentliche Meinung bilde.

In der Schule nannte man das früher (viellicht auch heute noch) -> Thema verfehlt, setzen, sechs.
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: gurke7 am 05. Juli 2015, 23:53
es gibt im übrigen ein zweites Urteil des BayVGH das ein paar Tage später ergangen ist und eine Rentnerin betrifft, die nur ein Radio hat und sich weigert, die gesamte Abgabe zu zahlen
ähnlicher Tenor, ebenfalls Zulassung zur Revision:   Urteil vom 24.06.2015, 7 B 15.252

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150010488&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: px3 am 19. Juli 2015, 11:27
Zitat
Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.

Das finde ich gut.
Jetzt muß nur noch der ÖR klären, wie er das in seinem Sendegebiet sicherstellt. Dann ersaufen sie zwar in Milliarden, aber die EU ist ja eine westliche Wertgemeinschaft.

Wer nicht weiß, wovon ich rede -> http://www.zdf.de/zdf-verbreitungswege-so-empfangen-sie-das-zdf-und-die-sender-der-zdf-programmfamilie-25744418.html (und da mal auf die lustigen PDFs zur Empfangsmöglichkeit klicken)

Das geht bis vor den EUGH  >:D
Titel: Re: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."
Beitrag von: gurke7 am 22. Juli 2015, 10:40
der BayVerwG macht hier weiter, jeweils Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

Urteil vom 29.06.2015, 7 B 15.253   
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150011088&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Urteil vom 07.07.2015, 7 B 15.809
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150011094&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Urteil vom 07.07.2015, 7 B 15.846
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150011096&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint