Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. [...]
Stephan Kersten
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
www.vgh.bayern.de
www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir
www.vgh.bayern.de/bayvgh
und
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html
...Demokratie bedeutet für mich, frei wählen zu können; auch die Möglichkeit, welche Programmangebote ich nutze will.
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei es „nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen“. Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,„dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe“.
Waum wird dann nicht von jedem Menschen auf der Welt, der Internetzugang hat, diese Gebühr erhoben ? Denn jeder wäre theorethisch in der Lage, dieZitatDie Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung.
Richtig. Hierdurch wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim Rundfunkempfang um eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit handelt.
Wie kann man so einen Mxxx als Urteil verkünden? Nehmen die sich überhaupt noch selbst ernst?
Verfassungsgerichtshöfe
Diese Rundfunkurteile sind ein Witz
[...]
Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich.
mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html
...ein weiterer, in der Tat sehr mitreißender Artikel, der auf den hier besprochenen Artikel der FAZ noch gehörig eins draufsetzt:
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9496.0.htmlZitatMittelbayerische Zeitung, 18.05.2014
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz?
Nein, viel schlimmer: Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html
Zitat
"[...] In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die hohen Herren des Rechts – deren Arbeitsweise die FAZ zutreffend so charakterisiert: „Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte ... wir wischen sie vom Tisch“ – legen die Lunte an ein Pulverfass. Später heißt es dann wieder: Wir haben es nicht gewusst, wir haben es nicht gewollt."
Ein famoses Wortfeuerwerk, das den Betroffenen tief aus der Seele spricht.
Absolut lesenswert!
Mehr davon!!!!! ;)
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Europa sieht das aber anders; da ist alles dem Wettbewerbsbereich zugeordnet.Zitat"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Die Frage ist sehr gut, und durchaus geeignet, vor dem EuGH geklärt zu werden:Zitat"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."Ohne Worte :(, und was ist mit unseren Nachbarn, welche das ganze kostenlos nutzen können? Müssen die sich jetzt auch daran beteiligen? :police:
Da gibt es eine einfache Lösung: Verschlüsseln.
ZitatDie Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
2. Um mir eine Meinung zu was auch immer zu bilden, bin ich nicht auf den ÖRR angewiesen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden, u.a. auch der ÖRR aber nicht zwingend der ÖRR. Hier werden wieder ganz elegant die Dinge vermischt, damit es so aussieht, als wäre der ÖRR für alle unverzichtbar.
Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehrZitatDaher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Das Zitat von Sophia.Orthoi ist nur der Aufhänger, um vor Gericht die Ungleichbehandlung aufzeigen zu können. Weltweite Beitragsforderungen kann es selbstverständlich nicht geben, deshalb werden in Deutschland lebende benachteiligt, oder, je nach Sichtweise, ausländische örR-Rundfunkteilnehmer bevorteilt.Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehrZitatDaher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
auch Inhalte via WWW zur Verfügung stellen.
Mal abgesehen davon, kann man Europaweit die Austrahlung via Satelit abgreifen. Will man also nunmehr auch von jedem Europäer Geld vereinnahmen ? nicht das ich was dagegen hätte, damit
würde sich der zu leistende Obulus auf ein Minimun reduzieren; nur Frage ich mich, ob hier vielleicht Größenwahn eine Rolle spielen könnte...
Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Artikel 4 Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die Freiheit des Glaubens...Es steht jedem frei, zu glauben was immer er will.
... des Gewissens ...Niemand darf gegen sein Gewissen zu etwas gezwungen werden. Ob dazu auch die Finanzierung von örR gehört, muss vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Also ich MUSS lt. Grundgesetz eine Meinung haben ? Warum das denn ? Es steht doch nirgendwo, ich muss eine Meinung haben.......es geht um Meinung generell egal ob andere diese positiv oder negativ sehen. Ich habe keine Meinung und brauche keine, aber es wird doch geasgt vom Gericht:
Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Wenn ich keine Meinung habe und auch keine will, kann ich nicht an o.g. Prozess teilnehmen (öff. Meinungsbildung). Somit ist das Urteil zu meinen Gunsten auszulegen.
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Zitat:Es geht doch nicht ums Verzichten , sondern um die freie Entscheidung, und damit möglicherweise auch Nichtnutzung, wie ich mir eine öffentliche Meinung bilde.
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.