Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Zu Punkt 1:
Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Hier heißt es nicht, dass die Bundesländer einen irrsinnig kostspieligen Apparat ins Leben rufen, den die Bürger über ein Zwangsgeld finanzieren!
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Selbst hier findet sich nix, dass es irgendeine Grundlage für den örR gibt. Es soll nur eine freie Berichterstattung gewährleistet werden. Wenn man sich an Artikel 5 halten würde, dann müsste man den örR sofort abschaffen und nur eine Aufsichtbehörde gründen, die die Freiheit der Berichterstattung überwacht. Nicht mehr und nicht weniger.