Warum das ganze von einem weiteren Verwaltungsakt abhängig machen und damit Risiko eingehen?
Und warum nicht, wie ich es sagte: einfach zuerst Klagen, und danach begründen? Er kann die spätere Einreichung damit begründen, dass er unverschuldet spät den Verwaltungsakt zur Kenntnis nahm.
Warum soll er zum VG Osnabrück gehen? Im Bescheid steht, welches Gericht zuständig ist.
Ging es hier nicht um Stuttgart?
Bei aufmerksamer Betrachtung des Eröffnungsbeitrags entdeckt der Leser, daß in der Überschrift des Eröffnungsbeitrags ausdrücklich das
VG Osnabrück genannt wird. Also sind Spekulationen über eine Klage am VG Stuttgart sicher nicht zielführend.
Person A des Eröffnungsbeitrags sucht ausdrücklich einen Rechtsanwalt für die Klageerhebung, wie sowohl aus der Beitragsüberschrift als auch aus dem Beitrag selbst zweifelsfrei hervorgeht. Person A möchte also die Klage nicht selbst erheben, sicher aus gutem Grund.
Die
"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" schafft dem Anwalt die notwendige Zeit, um sich zunächst einmal mit dem Fall auseinanderzusetzen. Und sie schafft dem Kläger die Zeit, um in Ruhe einen geeigneten Rechtsanwalt zu suchen und zu finden.
Die
"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" muß zwar bei Gericht beantragt werden, der Antrag unterliegt jedoch bei Gericht keiner Ermessensentscheidung, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Wiedereinsetzung. Insofern ist das Verfahren nicht mit einem Risiko behaftet, lediglich die Anspruchsvoraussetzungen müssen so nachgewiesen werden, daß keine Zweifel daran bestehen, daß der Antragsteller ohne Verschulden gehindert war, einen fristsetzendes Schriftstück zur Kenntnis zu nehmen - sonst könnte ja jeder kommen, der bloß die Frist verpennt hat.
Übrigens wird ein Anwalt in dem dargestellten Fall ebenfalls zuerst prüfen, ob er durch eine Wiedereinsetzung Zeit gewinnen kann.
Und so einfach ist für einen unerfahrenen Nichtjuristen eine Klage auch nicht zu Papier zu bringen. Denn obwohl für die Klage selbst keine Form vorgegeben ist, so sind doch für die Klageschrift bestimmte Vorgaben einzuhalten, da andernfalls die Klage bei Gericht erst gar nicht angenommen wird. Zwar gibt es hier und an vielen anderen Stellen im Internet genügend Hinweise und Anleitungen zum Aufbau einer Klageschrift, aber es gibt eben auch Menschen, die sich dies dennoch nicht zutrauen.