Es scheint immer angebracht zu sein, das persönliche Gespräch (vorab telefonisch) mit dem Finanzbeamten zu suchen (und zu finden, was manchmal ganz schön schwer sein kann).
Gewissenhafte Beamte, denen die ganzen Widersprüche des Verfahrens (immer noch kein Widerspruchsbescheid von der RA erstellt, aber eine Vollstreckung beantragt, hoheitliches Handeln, obwohl das Verwaltungsverfahrensgesetz für bestimmte RAen nicht gelten soll) auffallen, scheinen die Sache auf sich beruhen zu lassen bzw. die Vollstreckungssache zurückzugeben, damit sie die Arbeit erledigt haben, gemessen am Aufwand, den das Finanzamt tätigen muß (für lächerliche 23 Euro als "Lohn" dafür wohlbemerkt) schädigen die RAen die Steuerzahler/Staatskasse mit der Möglichkeit der Vollstreckung durch das Finanzamt zugunsten Dritter.
Kann das mal einer Herrn Schäuble erzählen, das sind ja schließlich "seine" Mitarbeiter, die da zum Vorteil Dritter mißbraucht werden...
Aber nicht daß jetzt jemand auf die Idee kommt, die Vollstreckungsgebühren kostendeckend festzusetzen...