W hat dann nochmals seine Punkte wiederholt. Daraufhin hat man sich darauf geeinigt morgen nochmal zu telefonieren, weil der Beamte dann in seinem Büro sitzt und nicht unterweg ist.
Gibt es noch etwas außer den beiden Punkten, welche in einem weiteren morgigen fiktiven Telefonat angesprochen werden sollten? Vom Gefühl hat sich das erstmal nicht so positiv angehört, wie die Erfahrungen, die die fiktive Person aus deinem Thread mini gemacht hat.
Zwei Hinweise:
(1) Nicht nur telefonieren, sondern im Telefonat mitteilen, daß man das nochmals schriftlich einreicht (mit Datum, bis wann man das macht), das machen. Dann ging das bei PersonX vom Vollzugsbeamten zum Innendienst. Der schrieb dann (kürzlich) erneut an, wurde ebenfalls mit einem Telefonat und einem weiteren Schreiben beschäftigt, nun müßte das endgültig zurück zum BS gehen.
PersonX hat also zwei verschiedene Personen davon überzeugt, daß "freischwebende Rückstandsbescheide" keine Basis für eine Vollstreckung seien. Durch den zweimal nachgereichten Schriftsatz ist die "Notwendigkeit zum Sich-Damit-Beschäftigen-Müssen" erheblich höher.
(2) W hat sich nach Meinung von PersonX etwas widersprüchlich verhalten. Wer Widerspruch einlegt, erkennt den Rückstandsbescheid als Basis für einen Widerspruch an. Dann ist es schwer, mit der prinzipiellen Ungültigkeit des Rückstandsbescheides aufgrund fehlenden Grundlagenbescheids zu argumentieren.
Wichtig ist der Absatz, den PersonX schriftlich bekommen hatte: Siehe hier (11.05):
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlinhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.msg94857.html#newEs gilt § 250 Abgabenordnung:
(2) Hält sich die ersuchte Vollstreckungsbehörde für unzuständig oder hält sie die Handlung, um die sie ersucht worden ist, für unzulässig, so teilt sie ihre Bedenken der ersuchenden Vollstreckungsbehörde mit. Besteht diese auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Vollstreckungsbehörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.
Man muß den Leuten "genaue Informationen" zukommen lassen, so daß sie selbst Zweifel daran bekommen, daß das Amtshilfeersuchen korrekt ist:
Wir als Finanzamt verschicken doch auch keine freischwebenden Rückstandsbescheide
Interessant dabei ist, daß das alles bei PersonX sozusagen noch ein "vorgerichtliches Verfahren" ist. "Mit" dem FA gegen den GEZ-Sch... (auch der zweite Gesprächspartner sprach nur von der GEZ ;-).