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Autor Thema: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung  (Gelesen 109018 mal)

s
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#30: 14. März 2015, 14:16
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html

hm, daraus werde ich leider auch nicht schlau, was denn nun genau zu tun ist und vor allem wie...


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1
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#31: 14. März 2015, 15:36
stsp67 ..... selbiges Thema hier:
Vollstreckungsersuchen, was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13311.msg89605.html#msg89605

auch hier:
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg89621.html#msg89621


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#32: 14. März 2015, 15:40
das die Vollstreckungsbehörden NICHT auf das Schreiben reagieren, liegt wohl daran  dass diese ebenso vom BS mit Textbausteinen eingelullt werden!
Aber vom Feinsten!
Man erkennt in diesen Handlungen tatsächlich ein immer weiterführendes Konstrukt...
Sollte aber m. E. niemanden beeindrucken, wegen auch weitehin fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen.

Siehe:

https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/03/3-gez-rueckmeld-a1.pdf
https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/03/3-gez-rueckmeld-b1.pdf
https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/03/3-gez-rueckmeld-c1.pdf


*Edit "Bürger":
Seitenlink gelöscht, da nicht konform mit den Foren-Regeln. Bitte um zukünftige Berücksichtigung.


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

s
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#33: 15. März 2015, 02:39
nun denn, jetzt haben sie doch geantwortet! siehe unten!
was nun?



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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#34: 15. März 2015, 03:34
...überhaupt schon mal mit den allgemeinen Infos und Grundlagen befasst?
Bitte beachten, dass dieses allgemeine Thema bereits ausgiebig und mehrfach im Forum behandelt ist...

Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt

Zu all dem siehe bitte u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


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s
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#35: 15. März 2015, 23:12
habe jetzt stundenlang nach einem passenden musterschreiben für diesen eilantrag gesucht, aber bin scheinbar zu dämlich diesen zu finden. dann muß die dummheit wohl bestraft werden und der gerichtsvollzieher der sich für morgen angekündigt hat, wird schon mal einen teil des geldes bekommen. am ärgerlichsten ist allerdings das auch rundfunkgebühren von januar 2013 bis juni 2014 gezahlt werden müßen, obwohl oben genannte person x ja bis zum 31. august 2013 hartz 4 empfänger war. >:( :( :-[ :-\
trotzdem danke an alle die versucht haben zu helfen, mich allerdings noch mehr verwirrt haben. |-


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#36: 15. März 2015, 23:55
Morgen GV-Termin:
Immer nett freundlich sein und höflich und bestimmt erst alle Legitimationen zeigen lassen.
Ggfs Formfehler schnell erkennen und entsprechend agieren. Ggfs in der Nachtschicht nochmal ergoogeln, was ein GV so alles verkehrt machen kann.
Handy oder Webcam oder Tonbandgerät zur Dokumentation einschalten. Zeugen dazuholen.
wo  in D findet das statt?


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#37: 16. März 2015, 00:06
wo  in D findet das statt?

oberhausen/nrw


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#38: 16. März 2015, 00:19
@stsp67: moment....

Hallo stsp67,

in dem anhängenden Schreiben steht doch schwarz auf weiss alles fehlerhafte drin !?

Warum will Person xyz abwarten bis ein GV vor der Türe steht und klingelt ?

Mache sie sich auf zu Herrn J. - der ist morgen früh ab 08:30 Uhr wohlgelaunt im Amt...

Sage Person xyz: Lass' das AHE (Amtshilfeersuchen) vorlegen; sie frage freundlich nach WER denn der Gläubiger ist (sein soll);
lass' das auf dem Anschreiben ZEIGEN.

Person xyz erkläre freundlich - aber bestimmt - dass das AHE in dieser Form nichtig ist  >:D



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

D
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#39: 16. März 2015, 00:41
Hallo Kurt,
bitte dem stsp67 noch erklären, warum nichtig.
Ich fürchte, die Nerven liegen ziemlich blank.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#40: 16. März 2015, 00:46
Hallo Kurt,
bitte dem stsp67 noch erklären, warum nichtig.
Ich fürchte, die Nerven liegen ziemlich blank.

 ja danke. genau das wollte ich gerade fragen! vor allem was tun wenn er sagt, das es nicht der fall ist!


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#41: 16. März 2015, 01:01
stsp67,

erkläre Deiner Bekanntschaft, Person xyz bitte:

Wenn -überhaupt- ist Person xyz "Beitagsschuldner" gegenüber dem WDR

Bezeichnung der Schuld: "Rundfunk von 01.13 bis 06.14" WIE BITTE !?
Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio siehe unten bzw. andere Beiträge

Das wurde hier schon besprochen:

Ein " Beitragsservice" kann keine Verwaltungsakte erlassen...und nicht Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein...

Vom Prinzip ... Argumentation vom Tübinger Urteil nehmen und Festellungen treffen....
Vertretungsvollmacht des "Beitragsservice" für den Blödfunk bestreiten.
Vollstreckungsvoraussetzungen .. bestreiten in Kombi mit Erinnerung nach ZPO (Formfehler, kein Vollstreckungsgrund, evtl. fehlendes Rechtsschutzbedürfnis ) ( kein Bescheid, keine Mahnung ....)

ARD ZDF Deutschlandradio kann niemals Gläubiger sein. Diese Behörde gibt es überhaupt nicht.
Es gibt den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der kann aber auch nicht Gläubiger sein, da er nicht rechtsfähig ist.
Da will jemand eine Vollstreckung ohne gültige Voraussetzungen durchführen.

Ich würde Person xyz anraten PERSÖNLICH dort vorstellig zu werden und die Sachlage ruhig und sachlich mit Nachdruck darlegen.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#42: 16. März 2015, 01:02
Liebe Leute, bitte noch mal tief Luft holen ;)

In fiktiven Fällen wie den hier beschriebenen lautet gem. Punkt A) unter dem umfangreichen Beitrag
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

eine der ersten Grundsatzfragen:

Existiert überhaupt eine Vollstreckungsgrundlage, d.h. ein vollstreckbarer Titel, d.h.:
Ist überhaupt ein Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID (im Zweifel *nachweislich*) bekanntgegeben = zugestellt worden?

Wenn nicht, so fehlte die Grundlage der Vollstreckung...
...und jegliche waghalsige Diskussionen bzgl. "formeller Fehler" (die ja derzeit in Form des LG Tübingen Beschlusses am BGH in Revision befindlich sind und daher noch eine Weile strittig bleiben, da sie wohl erst im Sommer 2015 entschieden werden) erübrigen sich.


Im Falle einer fehlenden Vollstreckungsgrundlage wäre augenscheinlich eine
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Vollstreckung"
angesagt, die u.a. in diesem Beitrag beispielhaft beschrieben steht:

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

All das in erstgenanntem und nicht nur von mir stetig wiederholten, allgemeinen Beitrag nachzulesen... :police: ;)
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]

[...]

Je nach Ausgangslage ergäben sich also diverse mögliche Vorgehensweisen:

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem (und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
:

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

sowie
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

...aus aktuellem Anlass und zur Auseinandersetzung mit der geradezu
reißerischen Gegenargumentation des "Gläubigers" hier der
Verweis auf die von den Rundfunkanstalten selbstverfassten
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html

Zu diesen Argumentationen entgegenstehenden bereits existierenden höherinstanzlichen Urteilen insbesondere bzgl.
Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. siehe u.a. unter
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Zur Vermittlung eines Eindrucks diverser Konstellationen auch dieser Thread...
Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#43: 16. März 2015, 01:14
Ich glaub man braucht sich keinen Illusionen hinzugeben...wenn die GV sich die Argumentationsketten, welche in den aktuellen Schreiben des BS aufgelistet sind,
zu Eigen machen und auf Einwandsschreiben nicht oder ablehnend reagieren... dann ist es besser die Forderung zu bezahlen.

Einen Eintrag ins Schufa- oder Schuldnerverzeichnis kann sich vielleicht noch ein mittelloser ALGII Empfänger leisten, oder eine Woche Beugehaft als "Urlaub" deklarieren...
aber für berufstätige Familienväter mit Immobiliendarlehen etc. hört der Spass dann irgendwann auf. Die "bürgerliche" Existenz bzw. den digitalen kapitalistischen Fingerabdruck
würde ich nicht in Gefahr bringen wollen. Da ohnehin nichts zu gewinnen sein wird...der BGH muss hier ran, und wenn's da dann je positiv ausgehen sollte, muss
es Möglichkeiten geben, das gezahlte Geld zurückzuholen.


Klar gilt der Hinweis: wer NIE nachweislich einen Festsetzungsbescheid bekommen hat, der hat zumindest eine Schonfrist sofern er/sie richtig (wie hier oft erläutert) agiert.
Bei Reaktion auf einen Bescheid jedoch hat man ja "Kenntnis" dessen signalisiert...da hilft dann nur das Klageverfahren ... von dem ich bisher auch keine echten Erfolge lesen konnte.

Ich wüsste mal gerne, wie die Situation der Mods + Vielschreiber ist, die ja oft zu "bleib hart" Verhalten raten. Habt Ihr schon den GV dagehabt und wieder weggeschickt ?


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#44: 16. März 2015, 01:27
Ich wüsste mal gerne, wie die Situation der Mods + Vielschreiber ist, die ja oft zu "bleib hart" Verhalten raten. Habt Ihr schon den GV dagehabt und wieder weggeschickt ?

Hierzu ist anzumerken, dass allein aus der Dresdner Widerstandsgruppe mind. 4...5...6 Leute bekannt sind, die mit ähnlichem Sachverhalt das Amtsgericht beschäftigen... z.T. schon seit 4...6 Wochen ;)
Über Ergebnisse wird sicher baldmöglichst nach neuen Erkenntnissen berichtet.

Berichten von Leuten zufolge, die persönlich beim Amtsgericht vorstellig wurden, um ihr Anliegen vorzubringen bzw. abzugeben, soll dort *täglich* eine Kiste voller Vollstreckungsersuchen eingehen.
Diese Angelegenheit ist noch lange nicht ausgestanden - und Widerstand macht sich "bezahlt"...
...in vielerlei Hinsicht ;) :D
Die Damen und Herren vom Amtsgericht jedenfalls kommen aus dem Augenrollen nicht mehr heraus... ::) ;D

In Dresden und vermutlich auch in anderen Städten gibt es sowas wie "den GV wegschicken" ohnehin gar nicht, weil dieser einen einbestellt zu einem Termin bei sich... ;)
Den kann man sich aber praktisch sparen, da ohnehin das Amtsgericht der verantwortlichere Ansprechpartner in solcherlei "nicht-gütlicher" Einigungen ist.
Diskussionen mit den GV sind hingegen i.d.R. nicht zielführend.


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