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Autor Thema: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?  (Gelesen 28235 mal)

  • Beiträge: 984
Zitat
Das hört sich gut an, kommt allerdings drauf an, wie das andere Verfahren entschieden wird.

Ja, für das VG Hamburg ist nun maßgeblich, was das OVG sagt. Interessant ist, was die Parteien machen, wenn die Entscheidung getroffen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einem rechtskräftigen Urteil zu unseren Gunsten kommt. Bei einem Urteil gegen die Zwangsgebühr wird der NDR prinzipiell in Berufung gehen. Spannend bleibt, ob im anderen Fall der klagende Bürger vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.


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n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo Freunde,

für alle die es interessiert habe ich für Euch den offiziellen Beschluss sowie die Zustimmung des NDR (ohne Aufforderung zur einstweiligen Zahlung!) festgehalten. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte beider Seiten sind alle Namen und exakte Daten unkenntlich gemacht.

Aktueller Stand:
1. Ich habe seit dem 01.01.2013 noch keinen Cent "Rundfunkbeitrag" gezahlt
2. Der NDR hat die Vollstreckung für das laufende und nun ausgesetzte Verfahren ebenfalls ausgesetzt
3. Da ich als sog. Untätigkeitsklage gestartet habe, habe ich seit Klageeinreichung auch keine Gerichtskostenrechnung erhalten und somit auch bisher keinen Cent ans Gericht bezahlt.

Auf Basis dieser Sachlage kann ich nur jedem mündigen Hamburger den Klageweg empfehlen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt meiner Meinung nach, den Hinweis auf die laufenden Berufungsverfahren kann man gleich mit in die Klagebegründung einbauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2015, 23:17 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
hallo,

gibt es eigentlich im Forum schon irgendwo eine Zusammenstellung der Klagen vor dem Verwaltungsgericht, die ruhend gestellt wurden? Möglichst mit Aktenzeichen?

Falls mal jemand dringend, wenn auch rein theoretisch, argumentieren will, dass die Verfassungmäßigkeit des RbStV doch nicht so unumstritten ist, wie eine Landesrundfunkanstalt dies mit Verweis auf den BayVerfGH glauben lassen will.

Es könnte da z.B. heißen:
Zitat
Mittlerweile haben der Bayerische Verfassungsgerichshof (Entscheidung vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf.24-VII-12) und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom.... ) die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der ab 01.01.2013 geltenden Fassung für verfassungskonform erachtet..."

Kann jemand einen Tipp geben? ich bilde mir ein, eine Zusammenstellung ruhender Verfahren irgendwo im Forum gesehen zu haben, finds aber einfach nicht mehr.

danke.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kann jemand einen Tipp geben? ich bilde mir ein, eine Zusammenstellung ruhender Verfahren irgendwo im Forum gesehen zu haben, finds aber einfach nicht mehr.

u.a. unter
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg82852
gibt es eine - vermutlich aber noch lange nicht "vollständige" - Auswahl einiger Ruhendstellungen ;)
[...]
...und noch als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
sowie (ebenfalls Hamburg) unter
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
[...]



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In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:

4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

Wie ich erfahren habe, ist das erste Verfahren der 4. Kammer nun auch bei der 5. Kammer anhängig. Die 5. Kammer wurde erst Anfang des Jahres neu eingesetzt und dort sind für die Verfahren wiederum verschiedene Berichterstatter tätig.

Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.


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m

mk222

Auf eine Entscheidung von Gerichten in Hamburg wird gespannt gewartet? Aus der Stadt, in der die ARD und der NDR Ihren Hauptsitz haben?

Eine Entscheidung aus der Stadt, wo die hohen Richter zusammen mit den ARD Machern in den Nobelresturants zu Mittag essen?

Also, ich bin nicht sehr gespannt auf ein Ergebnis, das ich schon kenne.



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B

Bill Gez

Moin
Wenn ich mir den Beschluss ansehe lautet die Anschrift des Beklagten:
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffenlichen Rechts

Auszug aus der Satzung des Norddeutschen Rundfunks:
I. Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 - Name und Aufgaben der Anstalt
1. Die Anstalt führt den Namen
„NORDDEUTSCHER RUNDFUNK Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts".
Sie führt ein gleichlautendes Dienstsiegel.

In meinen Bescheiden steht oben links nur
Norddeutscher Rundfunk

Schon seltsam, das nicht mal das Verwaltungsgericht den richtigen Namen kennt.

Somit sind doch alle Bescheide fehlerhaft, da der Gläubiger nicht eindeutig genannt wird und die Frist verlängert sich auf 1 jahr?

Und somit sind doch auch alle vorher eingeleiteten Maßnahmen nichtig.


Die Norddeutsche Melkkuh kann nur von zwei befeuchteten Händen gemolken werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2022, 11:56 von DumbTV«

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In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:

4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

...
Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.

danke!

Laut Forum wären also einige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ruhend gestellt bzw. ausgesetzt:

3                     VG Karlsruhe (user: noTV, karlsruhe, Helmut Enz)
1                     VG Frankfurt (user: pessimist)
1                     VG Gelsenkirchen (user: democratic)
1                     VG Darmstadt (user: gerichtsvollzieher) - Aktenzeichen: 4 L 483/14
2 oder mehr      VG Hamburg (user: Nafta, nichtgucker,...)

und vermutlich weitere... siehe auch: user_Bürger/roggi: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97588.html#msg97588

Die Verwaltungsgerichte berufen sich in ihrer Entscheidung auf folgende anhängige Verfahren:
Zitat
VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551


sowie: Oberverwaltungsgericht OVG Hamburg, s. o. (zitat nichtgucker)

Beim Verfassungsgericht anhängig (derzeit), Aktenzeichen: AR 1409/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr


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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

e
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Man kann jetzt die Hoffnung haben, dass die von den OVG anhängigen Verfahren auch am Bundesverwaltungsgericht und dann am Verfassungsgericht weitergeführt werden und die ersten Instanzen dann entscheiden die Verfahren auch weiterhin auszusetzen.
Dann sollte jeder klagen.

Oder ist es so, dass sobald die OVGs entscheiden die ersten Instanzen die klagen sofort abweisen?


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Hallo,

ich bin einer der HH'er dessen Verfahren ausgesetzt wurde auf Antrag.
Bisher ist alles ruhig und ich habe auch noch keinen Cent bezahlt.

Kann nur jedem raten hier mitzumachen, es ist eine gute Form Protest auszudrücken, egal was am Ende passiert.


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Die Antwort auf meine Frage ist schon hier gegeben, wie ich eben sehe:

Nach Urteilen des OVG NRW - wie soll es weitergehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14533.0.html

Nach OVG Urteil berufen sich die Instanzen darunter sofort darauf.


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b
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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#26: 21. Dezember 2015, 15:22
Person A kennt jemanden den es brennend interessieren würde ob es bzgl. Hamburg schon Neuigkeiten gibt?!
Dieser jemand würde dies als kleine Anmerkung in seine Klage mit aufnehmen, die diese Woche noch eingereicht werden muss. Allerdings in Bayern.


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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#27: 21. Dezember 2015, 17:48
Bislang hat sich in Hamburg nichts weiter getan. Ich denke, dass OVG wird in Hamburg nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht urteilen, dessen Entscheidung für März nächsten Jahres erwartet wird.


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azdb-opfer

Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#28: 22. Dezember 2015, 12:14
Das klingt doch alles sehr gut. Ich hoffe nur, dass am Ende die Widerspruchsbescheide und Urteile "Im Namen des Rundfunks" auch straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (auch für die Richter dieser Skandalurteile).

Die LRAs sollten sich schonmal auf den freien Wettbewerb vorbereiten (die Qualität der Sendungen deutlich verbessern) und nicht die (zur Zeit noch reichlich) vorhandenen Finanzmittel für den Krieg gegen die Wohnungsinhaber verwenden.

Da wir hier im Forum offensichtlich (von den LRAs und vom BS) ausspioniert werden, ein kleiner Hinweis an die LRA-und BS-Mitarbeiter: Kennt Ihr noch die CMA? Die wurde nach dem BVerfG-Urteil abgewickelt. Ihr solltet langsam umdenken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2015, 12:38 von azdb-opfer«

s
  • Beiträge: 236
moinsn

wie ist denn die sache eigentlich ausgegangen?

grüße


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

 
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