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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Nafta am 05. Februar 2015, 18:53
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Hallo !
Heute teilte das Verwaltungsgericht Hamburg mit, dass es das Verfahren aussetzen will.
(Originalschreiben im Anhang)
Und zwar mit der Begründung, dass geklärt werden muss ob die neue Gebührenregelung mit der Verfassung / Europarecht zu vereinbaren ist.
Ist das jetzt gut ?
Es soll innerhalb 14 Tagen dazu Stellung genommen werden.
Was wäre jetzt zu tun ?
Grüße
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Das ist superklasse!
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Was wäre jetzt zu tun ?
Man könnte z.B. den erweiterten Freundeskreis zu einer Party einladen, sich freuen und die frohe Botschaft inklusive Anleitung zur Nachahmung in diesem Kreis weiter verbreiten!!!
Person A hat seinerzeit ebenfalls ein solches Schreiben erhalten, den Inhalt mehrere Tage in Folge wiederholt genüsslich gelesen und anschliessend innerhalb der gesetzten Frist dem Vorschlag zugestimmt. Seit dem ruht das Verfahren.
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Ist das jetzt gut ?
Das ist sehr gut, wenn das Gericht eine direkte Vorlage beim EuGH macht, (die Verpflichtung dazu besteht), und die vom EuGH zu beantwortenden Fragen präventiv die richtigen sind. Nicht verkehrt kann es sein, daß damalige Urteil C-337/06 zu erwähnen bzw. in die Vorlage einzubinden. In dieser Vorlage muß explizit ein Bezug zum Europarecht hergestellt werden. (Dienstleistungsrecht, Wettbewerbsrecht, Beihilferecht etc.)
Ob eine direkte Vorlage beim BVerfG die geeigneter Lösung wäre, steht auf einem anderen Blatt. Primär ist ja nationales Recht verletzt, dieses aber eben auf Grund der europarechtlichen Definition dessen, was eine Steuer ist.
Die Problenmatik ist, daß europarechtlich staatliche Beihilfe zur Unterstützung de örR zulässig sind. Es müsste hier bezüglich des EuGH explizit auf die Höhe der neuen Gebühren in Relation zu den alten ermittelt werden, ob die gemäß EU-Recht noch ok sind.
Da lt. EU-Recht staatliche Beihilfen zulässig sind, ist es dem EuGH egal, ob die Erhebung einer nationalen Steuer im betreffenden EU-Mitgliedsland mit nationalem Recht kompatibel ist. (Was es gemäß Bundesrecht ja nicht ist).
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In Stuttgart sah die Richterin der SWR-Vertretung in den Mund und wörtlich "die 3.Kammer und SWR, wir haben uns dazu durchgerungen die Verfahrensruhe gegen Zahlung der Beiträge auszusprechen". Noch Fragen?
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In Stuttgart ....SWR, wir haben uns dazu durchgerungen die Verfahrensruhe gegen Zahlung der Beiträge auszusprechen".
Wie bitte????
Warum Zahlung der Beiträge (Frechheit, solange noch nicht höchstrichterlich entschieden)
Siehe hier bei Person A
Link dazu:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81552.html#msg81552
Wichtige Stichworte von Seiten der Rundfunkanstalt, hier SWR:
Bitten wir die Klägerseite zu erwägen, ob weiterhin an der Klage festgehalten werden soll
Sofern das Gericht zu der inzidenten Entscheidung kommt, dass die Zahlung rechtgrundlos war
......
da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist,
Dies ist von der Rundfunkanstalt so (treffend und richtig) formuliert worden.
Keine Zahlung würde Person A mal sagen.
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Hallo Nafta,
ich muss bis zum 28.02.2015 Klage beim VG Hamburg einreichen.
Kannst Du mir das AZ. nennen bzw. das Schreiben zumailen, damit ich mich ggf. auf die Ruhestellung des Verfahrens berufen kann.
Vielen Dank für Deine Antwort
Herzlichen Gruß
Wombat
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Ist das jetzt gut ?
Es soll innerhalb 14 Tagen dazu Stellung genommen werden.
Was wäre jetzt zu tun ?
Glückwunsch,
noch muss der NDR zustimmen. Vermutlich werden sie es nicht, denn nur so ist es möglich dieses verfassungsfeindliche Konstrukt lange genug auszunutzen bevor man es in das nächste Konstrukt überführt und man neuen Zahlpflichten unterworfen wird.
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Wichtig ist, dass ein Betroffener mit dem Widerspruch zum Beitragsbescheid auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Ansonsten könnte die Rundfunkanstalt den Beitrag eintreiben lassen und den Widerspruch nicht bescheiden. Und ohne Widerspruchsbescheid keine Klagemöglichkeit ...
Sofern keine Aussetzung der Vollziehung bei der Rundfunkanstalt beantragt wurde, kann der Betroffene noch bei Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Das Formular füge ich als PDF bei.
Da inzwischen mehrere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind und bereits einer Reihe von Leuten erklärt wurde, dass das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens beabsichtigt, kann man von einer positiven Entwicklung sprechen. Wichtig ist, dass die Klagebegründung - wie bei den anderen Verfahren - darauf abstellt, dass der Betroffene seine verfassungsmäßigen Rechte (z.B. allgemeine Handlungsfreiheit, Verfügung über sein Eigentum usw.) verletzt sieht. Dann sollten das Verwaltungsgericht im Sinne der Gleichbehandlung auch anstreben, diese Verfahren auszusetzen.
Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte ein Betroffener nicht zustimmen, da nur Angelegenheiten ohne grundsätzliche Bedeutung von Einzelrichtern entschieden werden.
Edit "Bürger": Ergänzung Link (danke an Nichtgucker)
Beispiel "Antragsformular Eilrechtsschutz" vom Justizportal Hamburg
http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393038/data/antrag-80-abs-5.pdf
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Mir liegt nun auch ein Schreiben der 10. Kammer des VG Hamburg vor, wonach auch diese Kammer beabsichtigt, die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag auszusetzen, da Verfahren zu dessen Verfassungsmäßigkeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind. Die 10. Kammer verhält sich damit in Übereinstimmung mit der 3. Kammer, von der bereits entsprechende Schreiben bekannt sind.
Es geht doch ... :)
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Wichtig ist, das Schreiben des Gerichtes fristgerecht dahingehend zu beantworten, dass die betroffene Person mit der Aussetzung des Verfahrens einverstanden ist.
Am 19. Februar findet übrigens ab 19.00 Uhr wieder der Runde Tisch in Hamburg-Altona statt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13055.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13055.0)
Den genauen Ort bitte per PN bei Seppl erfragen.
Hauptpunkt wird diesmal der Aktionstag am 28. Februar sein:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12983 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12983)
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Ich bin dabei. ;) ;D
Hier noch die Gesamtübersicht des bundesweiten Aktionstages:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12035.0.html
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Hier mal als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren... ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch (Thema dieses Threads hier)
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
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Heute teilte das Verwaltungsgericht Hamburg mit, dass es das Verfahren aussetzen will.
(Originalschreiben im Anhang)
Und zwar mit der Begründung, dass geklärt werden muss ob die neue Gebührenregelung mit der Verfassung / Europarecht zu vereinbaren ist.
Ist das jetzt gut ?
Es soll innerhalb 14 Tagen dazu Stellung genommen werden.
Was wäre jetzt zu tun ?
Das hört sich gut an, kommt allerdings drauf an, wie das andere Verfahren entschieden wird. Ich hoffe, im Sinne der Verfassung und des Europarechts.
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Der Verstoß gegen den Datenschutz müßte doch von großem Interesse für den Europäischen Gerichtshof sein, mal von den anderen Grundrechtverstößen, der generellen Ungültigkeit des "Gesetzes" etc. ganz abgesehen.
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Das hört sich gut an, kommt allerdings drauf an, wie das andere Verfahren entschieden wird.
Ja, für das VG Hamburg ist nun maßgeblich, was das OVG sagt. Interessant ist, was die Parteien machen, wenn die Entscheidung getroffen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einem rechtskräftigen Urteil zu unseren Gunsten kommt. Bei einem Urteil gegen die Zwangsgebühr wird der NDR prinzipiell in Berufung gehen. Spannend bleibt, ob im anderen Fall der klagende Bürger vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.
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Hallo Freunde,
für alle die es interessiert habe ich für Euch den offiziellen Beschluss sowie die Zustimmung des NDR (ohne Aufforderung zur einstweiligen Zahlung!) festgehalten. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte beider Seiten sind alle Namen und exakte Daten unkenntlich gemacht.
Aktueller Stand:
1. Ich habe seit dem 01.01.2013 noch keinen Cent "Rundfunkbeitrag" gezahlt
2. Der NDR hat die Vollstreckung für das laufende und nun ausgesetzte Verfahren ebenfalls ausgesetzt
3. Da ich als sog. Untätigkeitsklage gestartet habe, habe ich seit Klageeinreichung auch keine Gerichtskostenrechnung erhalten und somit auch bisher keinen Cent ans Gericht bezahlt.
Auf Basis dieser Sachlage kann ich nur jedem mündigen Hamburger den Klageweg empfehlen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt meiner Meinung nach, den Hinweis auf die laufenden Berufungsverfahren kann man gleich mit in die Klagebegründung einbauen.
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hallo,
gibt es eigentlich im Forum schon irgendwo eine Zusammenstellung der Klagen vor dem Verwaltungsgericht, die ruhend gestellt wurden? Möglichst mit Aktenzeichen?
Falls mal jemand dringend, wenn auch rein theoretisch, argumentieren will, dass die Verfassungmäßigkeit des RbStV doch nicht so unumstritten ist, wie eine Landesrundfunkanstalt dies mit Verweis auf den BayVerfGH glauben lassen will.
Es könnte da z.B. heißen:
Mittlerweile haben der Bayerische Verfassungsgerichshof (Entscheidung vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf.24-VII-12) und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom.... ) die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der ab 01.01.2013 geltenden Fassung für verfassungskonform erachtet..."
Kann jemand einen Tipp geben? ich bilde mir ein, eine Zusammenstellung ruhender Verfahren irgendwo im Forum gesehen zu haben, finds aber einfach nicht mehr.
danke.
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Kann jemand einen Tipp geben? ich bilde mir ein, eine Zusammenstellung ruhender Verfahren irgendwo im Forum gesehen zu haben, finds aber einfach nicht mehr.
u.a. unter
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg82852
gibt es eine - vermutlich aber noch lange nicht "vollständige" - Auswahl einiger Ruhendstellungen ;)
[...]
...und noch als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
sowie (ebenfalls Hamburg) unter
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
[...]
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In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:
4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15
Wie ich erfahren habe, ist das erste Verfahren der 4. Kammer nun auch bei der 5. Kammer anhängig. Die 5. Kammer wurde erst Anfang des Jahres neu eingesetzt und dort sind für die Verfahren wiederum verschiedene Berichterstatter tätig.
Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.
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Auf eine Entscheidung von Gerichten in Hamburg wird gespannt gewartet? Aus der Stadt, in der die ARD und der NDR Ihren Hauptsitz haben?
Eine Entscheidung aus der Stadt, wo die hohen Richter zusammen mit den ARD Machern in den Nobelresturants zu Mittag essen?
Also, ich bin nicht sehr gespannt auf ein Ergebnis, das ich schon kenne.
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Moin
Wenn ich mir den Beschluss ansehe lautet die Anschrift des Beklagten:
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffenlichen Rechts
Auszug aus der Satzung des Norddeutschen Rundfunks:
I. Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 - Name und Aufgaben der Anstalt
1. Die Anstalt führt den Namen
„NORDDEUTSCHER RUNDFUNK Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts".
Sie führt ein gleichlautendes Dienstsiegel.
In meinen Bescheiden steht oben links nur
Norddeutscher Rundfunk
Schon seltsam, das nicht mal das Verwaltungsgericht den richtigen Namen kennt.
Somit sind doch alle Bescheide fehlerhaft, da der Gläubiger nicht eindeutig genannt wird und die Frist verlängert sich auf 1 jahr?
Und somit sind doch auch alle vorher eingeleiteten Maßnahmen nichtig.
Die Norddeutsche Melkkuh kann nur von zwei befeuchteten Händen gemolken werden.
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In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:
4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15
...
Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.
danke!
Laut Forum wären also einige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ruhend gestellt bzw. ausgesetzt:
3 VG Karlsruhe (user: noTV, karlsruhe, Helmut Enz)
1 VG Frankfurt (user: pessimist)
1 VG Gelsenkirchen (user: democratic)
1 VG Darmstadt (user: gerichtsvollzieher) - Aktenzeichen: 4 L 483/14
2 oder mehr VG Hamburg (user: Nafta, nichtgucker,...)
und vermutlich weitere... siehe auch: user_Bürger/roggi: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97588.html#msg97588
Die Verwaltungsgerichte berufen sich in ihrer Entscheidung auf folgende anhängige Verfahren:
VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
sowie: Oberverwaltungsgericht OVG Hamburg, s. o. (zitat nichtgucker)
Beim Verfassungsgericht anhängig (derzeit), Aktenzeichen: AR 1409/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr
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Man kann jetzt die Hoffnung haben, dass die von den OVG anhängigen Verfahren auch am Bundesverwaltungsgericht und dann am Verfassungsgericht weitergeführt werden und die ersten Instanzen dann entscheiden die Verfahren auch weiterhin auszusetzen.
Dann sollte jeder klagen.
Oder ist es so, dass sobald die OVGs entscheiden die ersten Instanzen die klagen sofort abweisen?
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Hallo,
ich bin einer der HH'er dessen Verfahren ausgesetzt wurde auf Antrag.
Bisher ist alles ruhig und ich habe auch noch keinen Cent bezahlt.
Kann nur jedem raten hier mitzumachen, es ist eine gute Form Protest auszudrücken, egal was am Ende passiert.
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Die Antwort auf meine Frage ist schon hier gegeben, wie ich eben sehe:
Nach Urteilen des OVG NRW - wie soll es weitergehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14533.0.html
Nach OVG Urteil berufen sich die Instanzen darunter sofort darauf.
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Person A kennt jemanden den es brennend interessieren würde ob es bzgl. Hamburg schon Neuigkeiten gibt?!
Dieser jemand würde dies als kleine Anmerkung in seine Klage mit aufnehmen, die diese Woche noch eingereicht werden muss. Allerdings in Bayern.
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Bislang hat sich in Hamburg nichts weiter getan. Ich denke, dass OVG wird in Hamburg nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht urteilen, dessen Entscheidung für März nächsten Jahres erwartet wird.
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Das klingt doch alles sehr gut. Ich hoffe nur, dass am Ende die Widerspruchsbescheide und Urteile "Im Namen des Rundfunks" auch straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (auch für die Richter dieser Skandalurteile).
Die LRAs sollten sich schonmal auf den freien Wettbewerb vorbereiten (die Qualität der Sendungen deutlich verbessern) und nicht die (zur Zeit noch reichlich) vorhandenen Finanzmittel für den Krieg gegen die Wohnungsinhaber verwenden.
Da wir hier im Forum offensichtlich (von den LRAs und vom BS) ausspioniert werden, ein kleiner Hinweis an die LRA-und BS-Mitarbeiter: Kennt Ihr noch die CMA? Die wurde nach dem BVerfG-Urteil abgewickelt. Ihr solltet langsam umdenken.
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moinsn
wie ist denn die sache eigentlich ausgegangen?
grüße
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Moin,
bei mir nix neues. Verfahren seit 03/15 ausgesetzt.
Habe bisher nur die 100 Euro Gerichtskosten bezahlt.
Ansonsten weiterhin seit Einführung des Rundfunkbeitrags keinen CENT an die GEZ *** und allein das finde ich bis jetzt schon einen Erfolg.
Egal wie es ausgeht!
***Edit "Bürger":
Andeutung entfernt. Bitte auf die Wortwahl achten.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
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Gibt es eigentlich etwas Neues?
Person A muss demnächst auch zum Verwaltungsgericht nach Düsseldorf. Kann sie sich auf den Fall berufen, und denen sagen das, wir auf Entscheidung anderer Gerichte warten müssen?!
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Also mein Verfahren in Hamburg ist durch. Und gewonnen habe auch ich nicht (#). Es gibt auch nach meinem Kenntnisstand keine größeren Themen mehr***, an die man sich klammern kann. Der Widerstand hat aber viel Spaß gemacht und ich bin dem Forum sehr dankbar.
***Edit "Bürger": Moment ;) Es gibt sehr wohl noch eine Menge großer Themen, über welche das BVerfG am 18.07.2018 nicht (oder irrig/ falsch/ widersprüchlich usw.) entschieden hat und über welche bis heute nicht abschließend entschieden worden ist - zur Anregung siehe u.a. unter
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35696.0