Vielen Dank für eure Wünsche!
Natürlich wäre das nicht möglich ohne Hr. RA Bölck und seine Bereitschaft, diesen Weg zu gehen und seine bis ins Detail ausgearbeiteten Schriftsätze, auch wenn sie vom OVG keinerlei Würdigung erfuhren.
Aber umso eher kommen wir nun in die Ziellinie.
Da man dem Ganzen offenbar nur über die Zerlegung und Widerlegung von Formulierungen im RBeitrStV zu Leibe rücken kann, auch wenn wir hier viel über Neustrukturierung oder Überflüssigkeit der ÖR diskutieren (wie im Gutachten des BMF geschehen), setze ich alle Hoffnung darauf, daß sich endlich ein Gericht mit diesen Argumenten näher beschäftigt und erkennt, daß die Art der Finanzierung, eine über die Köpfe der Bürger hinweg erlassene Pflichtabgabe, nicht rechtens ist.
@Bürger
Es sei dir verziehen
Soweit ich weiß - und auch Hr. Bölck geht davon aus -, ist dies die erste Klage dieser Art am BVerfG
@Pepe
Spendenaktion ist in Vorbereitung, ich möchte aber den Moderatoren nicht vorgreifen
(sehe gerade, Antwort hat sich schon erledigt; Danke Viktor)
@GEIZ ist geil
Das hoffe ich natürlich auch; dennoch ist zu bedenken, daß Hr. RA Bölck nicht für den üblichen Satz arbeitet, lediglich dieser aber im Fall einer Niederlage der Gegenseite von dieser vergütet werden muss