@UnerhÖRt
somit wäre verfassungsrechtlich zu klären, ob ein "Zwangsmietglied", dass für ALLE Kosten der Anstalten (Laut Satzung!!!!) aufkommen muss, die Gehälter aktzeptieren muss und alles "kleinlaut" hinnehmen muss, was diese Anstalt (im Übrigen ist die genaue Bezeichnung des MDR "
Gemeinnützige Anstalt öffenentlichen Rechts") und seinen Mitarbeitern gönnt, finanzieren muss?
Denn laut RBStV muss derjenige, der den Rundfunk nutzen "mag", ja nur die "Gesamtveranstaltung Rundfunk" finanzieren.
Somit stellt sich die Frage, warum muss "ich", die weit über den Duchschnitt (siehe
"durchschnittliches Erwerbseinkommen", weit über den Durchschnitt liegenden Gehälter, als Maßgabe für die "Zwangsabgabe" sehen?
Mir erschließt es sich nicht, dass ich als Bürger dieses Landes einen Beitrag zu entrichten habe, der das Wohlergehen der Mitarbeiter, an dessen Anstalt mein Beitrag fließt, ich per Satzung und nun als "Zwangsmitglied" verpflichtigt bin zu zahlen, zu entrichten habe, nur damit diese laut Tarifvertrag, besser gestellt sind im Rentenalter, wie es der "Zwangsabgabenrenter" je sein könnte?
Und nein, auch kein Richter wird je besser gestellt sein!!!!